so, jetzt habe ich mich durch die "paar" Seiten Diskussion gelesen ...
Wenn ich es richtig verstanden habe, lässt sich das ganze so zusammen fassen.
Die meisten werden mit der Regelung zurechtkommen, weil der Eigenverbrauch und die Lichtverhälnisse zu Solarpanelen unter 2 kWp führen,
ABER! 2kWp Solar in Verbindung mit max. 800VA Einspeisung ist dann problematisch, wenn:
Ungünstige Lichverhältnisse durch massives Overpaneling genutzt werden sollen.
Wegen eines zwischengeschalteten Batteriespeichers, die Solarleistung vom Einspeisewechselrichter entkoppelt ist und deswegen ein Overpaneling netzdienlich gestreckt wird.
eine andere Anmeldung trotz Einspeisevergütung vermieden wird, weil:
Auflagen im Bereich der Elekroinstallation, insbesondere Schaltschränke, die Solaranlage wirtschaftlich unrentabel machen würde.
bürokratische Hürden vermieden werden sollen
einzelne Energieversorger eine Inbetriebnahme aktiv verschleppen
Dazu kommen noch Randdiskussionen die ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat und den Energieversorgern äußern und so viel Abstand wie möglich zu diesen wahren wollen. Sowie innerhalb dieser Diskussion auch die Frage warum man elektrische Geräte die einen klimafreundlichen Wandel unterstützen mit überbordender Regelung versieht, aber elektrische Geräte vergleichbarer Leistungsklassen (Heizlüfter, IR-Panel, Warmwasserdurchlauferhitzer, Backofen, Fernseher, Computer ...hier jedes beliebige Klimaschädliche Gerät einsetzen...) einfach so in Betrieb nehmen kann.
Hallo ich kann meinen kleinsten gemeinsamen Nenner beisteuern: Die meisten werden mit der Regelung zurechtkommen, weil der Eigenverbrauch und die LichtVerhältnisse zu Solarpanelen unter 2 kWp führen, ABER! 2kWp Solar in Verbindung mit max. 800VA Einspeisung ist dann problematisch, wenn:
Ungünstige Lichverhältnisse durch massives Overpaneling genutzt werden sollen.
Wegen eines zwischengeschalteten BatterieSpeichers, die Solarleistung vom Einspeisewechselrichtervon der Einspeiseleistung entkoppelt ist und deswegen ein Overpaneling netzdienlich gestreckt wird.
eine andere Anmeldung trotz Einspeisevergütung vermieden wird, weil:
Auflagen im Bereich der Elektroinstallation, insbesondere Schaltschränke, die Solaranlage wirtschaftlich unrentabel machen würde.
bürokratische Hürden vermieden werden sollen
einzelne Energieversorger eine Inbetriebnahme aktiv verschleppen
Wenn das rückwirkend in Kraft tritt und auch zur Anwendung kommt, dann kann Rückbau oder wirtschaftlicher Bankrott der Installation anstehen.
Dazu kommen noch Randdiskussionen die ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat und den Energieversorgern äußern und so viel Abstand wie möglich zu diesen wahren wollen. Sowie innerhalb dieser Diskussion auch die Frage warum man elektrische Geräte die einen klimafreundlichen Wandel unterstützen mit überbordender Regelung versieht, aber elektrische Geräte vergleichbarer Leistungsklassen (Heizlüfter, IR-Panel, Warmwasserdurchlauferhitzer, Backofen, Fernseher, Computer ...hier jedes beliebige Klimaschädliche Gerät einsetzen...) einfach so in Betrieb nehmen kann.
[quote data-userid="14465" data-postid="148931"][quote data-userid="12534" data-postid="148843"]Wie will man sich in den schlechten Monaten mit einer Insel ohne Verbindung an den Netzbetreiber über Wasser halten?[/quote]Über ein LFP Ladegerät.[/quote]...welches im MP2 schon eingebaut wäre. Brauchst nur noch ein Kabel zur nächsten Schukosteckdose (würde den ACin Bezug dann aber auf 10 A begrenzen - bei Victron geht das), welches bei einer RazziaBesuch dann schnell vorher verschwindet.
Das ist aber auch so ein Quatsch: Insel oder nicht?
Die Menschheit hat nie auf Regelungen gewartet aus welchen Quellen man Speicher laden darf.
Ob ein Speicher herum geschoben oder getragen werden kann?
Soll es keinen Stromanschluss auf dem Grundstück mit Speicher geben dürfen?
Saisonale Verbraucher machen sehr wohl Sinn als Insel:
Pool-Pumpe/Heizung, Gartenkühlschrank, Gartenbewässerung usw.
und Notwendiges wie: Router, Repeater, Haustechnik ganzjährig
Der 600/800VA Übergabepunkt (Steckergerät) in das Hausnetz als sinnvolle Option.
Hätte man regeln können…
SolarHeini
Ich hab openDtu. Da muss ich Mal gucken ob das geht. Das wird aber alles. Im Sommer gibt es heillos zu viel Strom, da kann ich die Wechselrichter auch von der Insel weg nehmen. Oder ich regle die Wechselrichter über Home assistant runter.
Der Gesetzentwurf wird bezüglich der Balkonkraftwerke aber nicht von allen beklatscht. In einem Interview mit dem Tagesspiegel (Paywall) äußerte sich Holger Laudeley, Ingenieur für Betriebs- und Versorgungstechnik und früher Mitglied der Normungskommission DKE, zum Thema. Auf der einen Seite glaubt er nicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form so durchkommt.....
...
Wenn künftig Anlagen mit 800 Watt erlaubt sind, dann sind Schwelbrände nicht auszuschließen.
Wenn das ein Youtuber sagt dann wird das wohl stimmen.
Ja klar. HL behauptet das gerne da er nach eigenen Aussagen ja noch 5000 Stück der (übrigens nicht VDE-konforme...) 600er WR auf Lager hat.
Da muss man den Verkauf ankurbeln.
Und zum Thema "Schwelbrand" wundert mich HL's Sinneswandel auch etwas. Vor nicht allzu langer Zeit polterte er in seinen Videos noch gegen den VDE das die 600W Grenze nur bürokratischer Quatsch ist und man mehr dranhängen kann.
Seltsamerweise sind diese ganzen Videos dazu bzw. der YT und Insta-Kanal von BKW-Vertrieb alle in den letzten Tagen offline genommen worden.
Finde die Stellungnahme des VDE zum Solarpaket auch sehr enttäuschend:
Erstens wird an keiner Stelle erwähnt (was gerade eben nur den VDE betrifft), ob und wann nun Schukostecker erlaubt sein sollen.
Zweitens sieht der VDE die Erhöhung auf 800VA auch wieder kritisch.
Alle Prozesse beim VDE enden immer darin, dass doch eine Elektrofachkraft erforderlich ist (z.b. Austausch der Sicherung von 16A auf 13A). Es ist einfach lächerlich.
Leider halten sich Kommunen mit ihren Förderprogrammen an diese Normvorgaben des VDE, obwohl diese keinen Gesetzescharakter haben.
Aus diesem Grund hoffe ich, das im Gesetz die 800W frei gegeben werden. Und das mit den Schwelbränden, in ganz Europa sind die 800Watt frei gegeben, haben die Europäischen Ländern eine viel bessere Hausinstallation als wir? Bestimmt nicht.
Die Einwände des VDE sind nicht unbegründet, bei der Installation eines BKW mit 800W fließen immerhin im günstigsten Fall fast 4A mehr in der Leitung, so das die Sicherung mit ihre 1,2fachen Trägheit dann erst bei 24A auslösen kann. Diese Info gehört in die Beschreibung bei jedem Microwechselrichters.
Auch mit nur 600VA Einspeiseleistung könnte man sehr rentabel unterwegs sein.
Wenn man verbrauchsgesteuert bis zu 600VA in sein Hausnetz einspeisen darf.
Dazu braucht man Speicher und mehr als 2kWp.
Beides soll es dann nicht geben?
In der Stellungnahme ist der VDE zumindest gegen die 2kWp Grenze:
Vorschlag/Änderungsformulierung
Streichen der zusätzlichen Leistungsgrenze von 2 Kilowatt, da die PV-Modulleistung für den
Netzanschluss durch die Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 800 Voltampere bereits
ausreichend geregelt ist.
Die Interessengruppen wollen auch nicht mit der Tür ins Haus fallen.
Abwechselnd sähen sie Euphorie und Peitsche.
Viele Interessen, ein Ziel.
Der VDE war auch mal für 800VA…
Du musst die Stellungsnahme genauer lesen. Die Stellungsname des VDE gibt es nicht. Das sind zwei Stellungsnahmen von verschiedenen Fraktionen des VDE.
Die einen (VDE FNN) findet 800 VA toll ,die Beschränkung auf 2 kWp überflüssig und sprechen sich auch nicht gegen den Schukostecker aus.
Die anderen (DKE) finden die Erweiterung auf 800 VA nicht nachvollziehbar und möchten weiterhin 600 VA, haben nichts gegen 2 kWp und fordern weiterhin, dass der Anschluss nicht über eine haushaltsübliche Steckvorrichtung erfolgen darf.
Beim VDE weiß die linke Hand halt auch nicht, was die rechte so an Vorschlägen für Balkonkraftwerke macht.
Balkonkraftwerke - Ich hab keinen Bock mehr den MEDIEN ROTZ zu korrigieren!!! - YouTube
Das neueste Video von Andreas gibt mir zu denken.
Viele Kommentare sind für mich etwas seltsam, weil sie die Idee negieren oder von einem fundierten Unverständnis zeugen.
Die Modifikation des Einspeisestromkreises wird dort angepriesen (LS Tausch).
Aus meiner Sicht ist das kein PlugAndPlay, viel schlimmer:
Erneut Zusatzkosten und ein ganz bestimmter Einspeisestromkreis mit Attest.
Nach der Wechselrichterleistung anstatt der Einspeiseleistung(z.T.), dem Ausschluss von Speicher und der Modulleistungsbegrenzung kommt dann auch das AUS für den Schukostecker.
Wenn das an einem bestimmten Stromkreis und Anschluss zu betreiben ist, muss verhindert sein, dass man es beliebig einstecken kann >> Einspeisesteckdose.
An eine differenzierte Norm für 600 und 800VA will ich nicht so recht glauben. ? An Interessenkonflikte der Gremien schon eher ...
SolarHeini