Das kannst du gerne machen.
Meinungen (zu anderen Themen) interessieren keinen.
Es ist aber schwierig, weil nichts fertig ist und viele glauben es würde so wie sie meinen. ?
Die Absichten, Ziele und Konsequenzen sind eigentlich publik, aber nirgends gebündelt einzusehen.
SolarHeini
Klar. Wie es Andreas unter https://youtu.be/HCE7zjnU97c dargestellt hat. Es ist derzeit ein Gesetzesentwurf. Noch kein Gesetz. Wann das wie kommt, ist derzeit nicht zu 100% klar.
Eigentlich müsste der Threadtitel "Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024" richtig heißen
"Mögliche Verschlechterungen beim geplanten Gesetzesentwurf für Balkonsolaranlagen".
Da es bei der "Neuregelung" nur um die Kriterien für einen vereinfachte Anmeldung geht sollten bestehen Anlagen die schon angemeldet sind nicht betroffen sein.
Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?
Als Begründung kann es ja kaum anführen, daß die elektrische Sicherheit seines Netzes gefährdet sei, denn das leistungsbegrenzende Bauteil alias µWR ist ja immer noch das gleiche. Selbst wenn vorne vorne 30 kWp dranhingen und der µWR das theoretisch verkraften könnte, kämen ja trotzdem nicht mehr als die 600/800 VA hinten raus und wie Altkanzler Helmut Kohl schon damals sagte: "Entscheidend ist, was hinten rauskommt."
Ich würde dem VNB folgendes zurückschreiben: "Ja, Sie mich auch!" Im Schriftdeutsch klingt das geringfügig anders formuliert vielleicht in etwa so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom TT.MM.JJJJ. Die elektrische Sicherheit meines Hausnetzes und Ihres Stromversorgungsnetzes liegt mir genauso wie Ihnen sehr am Herzen. Ich freue mich daher, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß Ihre Befürchtung, durch eine erhöhte PV-Modulleistung könnte die elektrische Sicherheit gefährdet sein, glücklicherweise völlig gegenstandslos ist, weil das strombegrenzende Nadelöhr immer noch der gleiche Mikrowechselrichter mit 600 VA Scheinleistung und eine erhöhte Betriebsgefahr für das Hausnetz und Ihr Stromversorgungsnetz damit elektrisch absolut ausgeschlossen ist.
So oder ähnlich könnte man das vielleicht formulieren. Wird der VNB pampig, kann man immer noch sagen, daß man ein paar PV-Module stillegt.
Es geht also nicht rückwirkend um heute noch nicht definierte Geräte und deren Inbetriebnahme, welche namensgleich mit den bereits bekannten Steckersolargeräten sind?
Es könnte auch reichen ab 2kWp auf eine Nutzungsänderung zu pochen, da es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät handelt.
Mit den Folgen und Kosten die man ursprünglich vermeiden wollte.
Und ich muss mich immer wieder bei den fleißigen Postern hier bedanken, die mich dazu gebracht haben alles als Insel aufzubauen. Alles andere kann (und wird wohl) nach hinten losgehen.
Schönreden nicht, aber mal relativieren. Die Petition hatte viele Ziele, die erreicht wurden. Diese 2kW Begrenzung ist klar eine Einschränkung, aber die betrifft eben nur eine ganz kleine Minderheit. Man könnte auch sagen: Eine interessante Option, viel mehr als ein klassisches BKW zu bauen, was immer noch unter die vereinfachte BKW Regelung fällt, ist jetzt nur noch bis 2kW möglich.
Was hat diese vereinfachte Regelung für Vorteile? z.B gegenüber einer 2,1kWp-Überschusseinspeisung? (hier plakativ >2kWp)
Ferraris-Haushalte müssen trotzdem den Zählerschrank sanieren.
Das wiederholt sich dann.
Dein dümmster, möglicher Fall2 ist/war nicht die Zukunft und ist nicht sinnvoll.
Dem Fachwerker stehe ich sehr skeptisch gegenüber, sein jüngstes Video (1) Warum ein Mixer die meisten Batteriespeicher an ihre Grenzen bringt! - YouTube
lässt aber ahnen.
Man könnte auch realistisch den halben Preis oder die doppelte Leistung erzielen.
Ohne an Elektriker und Schrankkosten zu denken.
Die Zukunft und was die Leute wirklich wollen / was die Gesellschaft wirklich braucht wird gleich doppelt begraben.
Keine Module und kein Speicher!
SolarHeini
Sorry, das wollte ich als Frage verstanden wissen.
Abgesehen davon, dass man auch ohne Solar/ohne Ummeldgung/ohne irgendwas, früher oder später mit einem "neuen" Zähler beglückt wird, zeigt mit mit der <=600Wp Anmeldung gewisse Aktivität an. Damit rutscht man evtl. in der PrioListe für den neuen Zähler etwas nach oben.
Aber allein der Fakt, dass der Zählertausch vom Betreiber verlasst werden würde, wäre ein mittelgroßer Vorteil (weil dem Vernehmen nach, dann die Anforderungen ggf. etwas sinken).
Wenn im Markenstammregister (MaStR) der BNetzA als "Installierte Leistung: " die >2 kWp eingetragen sind, kann der Netzbetreiber m.E. nicht auf einmal fordern, dass abgebaut wird.
Wenn er allerdings vor der Tür steht und die installierte Leistung der Panels höher ist als im Markenstammregister angegeben, kann er das vermutlich fordern, dass bei > 2 kWp (und dann über Fachbetrieb) angemeldet wird. Und dann hat man den Zählerschrank auf den aktuellen Stand zu bringen.
Ja. Was machst du dann damit?
Du baust das selbst was er da wie auch immer vorstellt oder skizziert. Zumindest verständlich erklärt.
Darfst es dann aber (zukünftig) nicht legal benutzen?
Jetzt kann man das ja kaum sagen, aber theoretisch könnte das bereits zum halben Preis seit mehr als 2 Jahren Wirklichkeit sein.
Und es könnte sich tatsächlich sehr schnell rechnen ...
[quote data-userid="11816" data-postid="148736"][quote data-userid="7192" data-postid="148735"]Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?[/quote]Es könnte auch reichen ab 2kWp auf eine Nutzungsänderung zu pochen, da es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät handelt.[/quote]Guter Hinweis! Daran hatte ich nicht gedacht. Dann würde ich tatsächlich offiziell zurückbauen. Mindestens dann, wenn sich der Versorger mit Vorlaufzeit zum Kaffeekränzchen anmeldet.
Daniel