Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

[quote data-userid="21804" data-postid="148575"]Jetzt hat mein Energieversorger schon durchblicken lassen das ich alles über 2KWp wieder abbauen darf.
Hätte ich die Anlage bloß nicht angemeldet, dann wüßten die davon nichts....[/quote]Es wird immer absurder: Inzwischen sind die "bösen Buben" immer öfter fein raus und die anständigen Anmelder die Angesch*ssenen. Aber zum Thema:

Du hast natürlich verständlicherweise Sorgen, daß bei einer nächtlichen Razzia die künftige PV-Modulprohibition durchgesetzt wird. Aber Dein Versorger darf das nicht. Wenn er Dich zum Zwecke einer Hausdurchsuchung heimsuchen will, muß er das mehrere Tage vorher bei Dir anmelden. Du brauchst also keine Angst zu haben, daß Du nur mit einem Badetuch notdürftig bekleidet und mit Haarshampoo auf dem Schädel zur Tür eilen mußt und urplötzlich Dein Versorger nebst Spießgesellen, die alle mit je einem Duspol und Lügenstift bewaffnet sind, augenblicklichen Einlaß fordert.

In der Praxis hast Du also nach einer Ankündigung zur Besichtigung (Darf der VNB das überhaupt und falls ja, mit welchem Recht?) alle Zeit der Welt, die MC4-Stecker der PV-Module umzustecken und dem Versorger dann treudoof zu versichern, daß Du das seit dem 1. Jänner sowieso schon so machst. Behauptet er etwas anderes, bittest Du ihm um eine schriftliche Stellungsnahme, damit Du das Deinem Anwalt und der örtlichen Presse übergeben kannst.

Ich würde der Sache also relativ entspannt entgegensehen.

Daniel

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Man kann auch alles madig machen. Fakt ist, dass Andreas einen super tollen Job gemacht hat, der den Meisten mehr Vorteile bringt als Nachteile. Ich bin davon überzeugt, dass die Meisten, die Probleme mit der 2000 WattPeak-Grenze aufzeigen diese Anlage bisher und auch in Zukunft nicht offiziell angemeldet haben und auch hätten. Ich warte immer noch auf Links im Markenstammregister, in dem eine relevante Anzahl von solchen Anlagen gelistet ist, die bei vereinfachter Anmeldung mehr als 2000 WattPeak haben. Und es damit auch nur wenige gibt für die das überhaupt ein Problem ist.

Danke Andreas, dass Du Dich für uns einsetzt! Bewundernswert, dass Du das machst ohne eine eigene Firma aufzuziehen, um damit Profit zu machen!

Keiner will etwas madig machen, es ist einfach madig.
Andreas kann sicher nichts dafür und keiner wirft ihm das vor.
Welche Schmeißfliegen hier ihre Eier ablegen kann man kaum übersehen.
So sehr ich hinter Andreas stehe und ihm danke, so schlecht schmeckt madiges Essen.
SolarHeini

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Der einzige Unterschied zwischen den "bösen Buben" und den "pflichtbewussten" ist, dass sich die pflichtbewussten eincheissen. Weil sie Angst bekommen. Obwohl rein gar nix passieren wird. Fein raus ? Die "bösen Buben" könnten sich auch eincheissen, weil sie ja auch mit 102 Jahren Steinbruch bestraft werden, wenn sie erwischt werden würden. Das ist der unterschied, die *cheissen sich nicht ein.

Wenn ich hier schreibe, dass nix passieren wird, kommt bald ein Post vom lobbyistenlager, dass das mobile Einsatzkommando schon unterwegs ist. Die armen "pflichtbewussten" haben es nicht leicht

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Andreas ist ein riesen Vorbild, er hat uns alle dazu ermutigt und dazu gebracht, selbst aktiv zu werden und gute sinnvolle Sachen diy umzusetzen.

Mir tut es leid, dass die Arbeit mit der Petition so endet. Letztendlich war das alles umsonst, meine Meinung. Das haben die Leute nicht verdient, die sich bei der Petition engagiert haben und nen Haufen Zeit investiert haben. War aber zu erwarten, dass es so wird. Da erreicht keiner wirklich was, nicht fridays for Future, nicht Greenpeace, nicht die Klimakleber. Vor 10 Jahren gab's blockupy, hat's was gebracht ? Kennt das noch jemand ? Einzig ne Partei gründen, alle gefrusteten einsammeln und als politische Kraft ein Gegengewicht bilden, das könnte was bewirken. Wenn die Parteien sitze, Posten, Ämter verlieren, weil Partei xy massiv stimmen klaut, dann werden die Fähnchen gedreht. Es fehlt in Deutschland eine charismatische persönlichkeit.

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ich würde das jetzt nicht madig reden

die 2kwp grenze ist nur für wenige relevant(ja auch wenns sehr ärgerlich ist). das wichtigste wäre die änderung im weg damit irgendwelche querulanten an nachbarn, welche angst vor dunkler materie haben, die balkon pv nicht künstlich verhindern können.

Da sehe ich ganz anders und Andreas hat das auch in seinem Video gesagt: Vieles wurde erreicht. Das war ein großer Erfolg. Einiges ist noch offen, da müssen wir abwarten, was kommt.

Das Thema >2kW ist doch wirklich nur ein absolutes Nischenthema, brauchen die meisten nicht.

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Die pflichtbewussten Anmelder mit 600 Watt Einspeisebegrenzung können bis 31.12.2023 aus meiner Sicht ganz entspannt sein.
Ob sie 2, 5 oder weiß wie viel kW Modulleistung mit der 600 Watt Regelung anmelden spielt keine Rolle. Im Marktstammdatenregister kann angemeldet werden, was erlaubt ist.
Egal wie gut oder schlecht die zukünftige 600 (800) Watt Regel sein wird, eine bereits angemeldete Anlage beliebiger Größe kann unverändert weiter betrieben werden.
Sehr oft wurde hier behauptet, dass die Gesamtleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreiten darf. Diese Forderung mögen viele restriktive Netzbetreiber (zu Unrecht) aufstellen. Deutschlandweit beinhaltet die 600 Watt Regelung jedoch, dass die Einspeiseleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreiten darf. Aus diesem Grund erlauben PV-freundliche Netzbetreiber auch Wechselrichter mit Abregelung der Einspeiseleistung auf maximal 600 Watt.
Wer etwas anderes behauptet, möge bitte den entsprechenden deutschlandweit gültigen Text vorlegen. Danke!
Man hat diese unbürokratische Möglichkeit für 600 Watt "Großanlagen" nicht an die große Glocke gehangen oder irgendwie öffentlich gemacht. Anders ist es nicht zu erklären, dass diese Möglichkeit für Erstaunen sorgt oder angezweifelt wird. Aber dort wo diese unbürokratische Möglichkeit entdeckt und praktisch genutzt wurde, findet sie schnell Nachahmer. Genau dort entstehen bestimmt Konflikte mit BDEW Interessen.
Für Neulinge und spontane Mitleser, die vielleicht nur die letzten Beiträge lesen und nicht lange suchen wollen. Der BDEW stellt in seiner Stellungnahme zum Solarpaket I auf Seite 10 erfreut fest: "Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
Ich denke wir sollten uns nichts schön reden und Verschlechterungen ignorieren, die es bisher nicht gab. Dies kann weder das Ziel der Petition noch des ganzen Aufwands sein, den Andreas bisher schon betrieben hat. Andreas hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er kein Freund der 2 kW Modulleistungsbegrenzung ist.
Als Optimist denke ich, es wird nicht einfach, diese und weitere Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Regelung zu verhindern. Auf der einen Seite die Community und auf der anderen professionelle Gegenspieler. Die Politiker sitzen irgendwie dazwischen.
Liefert die Community ehrliche und gute Argumente an die Politiker könnten die Verstandsvernebelungslobbyisten etwas an Glaubwürdigkeit verlieren und zurückgedrängt werden. Na, wir werden sehen ...

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Ich fürchte wir werden nix sehen.
Z.B. in diesem Thread wurde alles gesagt, kann aber nicht mehr gefunden werden.
Dagegen stehen klar definierte Ziele bestimmter Interessengruppen.
Unbedingt raus müssten die Beiträge mit dem Ansatz:

  • kann verboten werden, weil mich das nicht betrifft.
  • keiner darf etwas machen was ich nicht verstehe
  • keiner kann etwas machen was mir nicht möglich ist.
  • die Erde ist eine Scheibe.
  • einmal ganz etwas anderes …
    SolarHeini

Ich füge da mal meinen Fall als 3. an:

Ich habe Mitte letzten Jahres eine 4kWp Anlage geplant und Module sowie Victron Wechselrichter gekauft.

Dann stellte es sich so dar, dass wohl das EVU einen Umbau der gesamten Elektroverteilung auf aktuelle Norm wollte.

Nun ist das ganze aber eine etwas größere Anlage und der Umbau würde einen mittleren 5stelligen Betrag kosten.

Damit ist die 4k Solaranlage erstmal gestorben.

Die Panels hängen nun an einem 600W Mikrowechselrichter und sind als BKW mit variabler Modulleistung und Einspeisung von 600W angemeldet.

Ich habe im Frühjahr/Sommer 2-4 und im Winter 6-8-10 Module dranhängen. Da das ganze dann auch noch auf einem Norddach mit 6° Neigung liegt, komme ich also im Winter eh selten an die 600W. Selbst mit 10 Modulen.

Eine Begrenzung auf 2kWp wäre das Aus für die Anlage und ich würde alles verkaufen und das Dach bliebe komplett leer.

[quote data-userid="11816" data-postid="148657"]Unbedingt raus müssten die Beiträge mit dem Ansatz:

  • die Erde ist eine Scheibe.[/quote]Die Flacherdler sagen aber ausdrücklich, sie hätten Anhänger "rund um den Globus". ?

@pv-fan

Du gehst von einem Bestandsschutz aus. Aber bist Du Dir da so sicher, daß der auch wirklich erhalten bleibt? Wenn ich mir überlege, was mir damals beim Führerschein so alles versprochen wurde, was heute schon vor der Umschreibung zum Kartenführerschein nimmer gilt...

Ich halte es für möglich, daß die Betreiber dieser betreffenden Anlagen (so viele sind's ja nicht) irgendwann rund um die Jahreswende einen blauen oder gelben Brief von der BNetzA bekommen, in der sich die BNetzA höflich für das entgegengebrachte Vertrauen bedankt, aber anmerkt, daß die Anlage zum 1. Jänner wegen zu hoher PV-Modulleistung nimmer betrieben werden darf und die MaStR-Eintragung daher von Amts wegen gelöscht würde oder so ähnlich. Muß nicht so kommen, aber möglich wär's schon. Und die angeordnete Stillegung der Anlage wird dann in einer nächtlichen Razzia...

Daniel

Ich werde berichten. Wenn sie mir im Knast Indernett geben... :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Was konkret bitte?

Es kamen doch schon Einschränkungen vom Wechsel des Grauen zum Rosanen...

Und ?

Wenn der wisch kommt, freundlich zurück schreiben dass man das erledigt hat und die überzähligen panel jetzt als reserve auf dem dach hat. Ich bin ein alter hase, kein angsthase. Mich ficht sowas nicht an. Wie du schon gesagt hast, wer was in meinem haus machen will, muss das vorher anmelden. Dass auch jemand zu hause ist und zeit hat. Einfach so rein schneien geht nicht. Gut, ich mache eine insel, da gibts eh nix dran zu beanstanden. Aber auch alle die bkw installiert haben, keiner sollte sich irgend gedanken machen oder angst haben, das es echten ärger geben könte.

@solarheini

Das ist ein thread, in dem wir unsere meinungen austauschen, so ne art stammtisch für nen sorarverein. Wenn jemand spezielle informationen sucht, wird man auch fündig. Egal, wie viele post hier geschrieben wurden und was da genau geschrieben wurde. Man muss nur google gut nutzen können. Die richtigen schlagworte eingeben. Das gilt für jede "suche". Dass auch was angezeigt wird, was nicht relevant ist, das kann man dann weg klicken. Das forum ist gut strukturiert, man findet auch sehr gute threads zu allen themen bzw. Sachlagen. Hier gehts nur um unsere meinungen, wie wir das im raum stehende neue solargesetz bewerten.


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Als Nichtjurist kann ich nicht behaupten, dass ich auf dem aktuellen Stand bin und bin mir nirgends sicher. Aber ich sehe es entspannt und hatte als braver Bürger auch noch keine problematischen Ordnungswidrigkeiten am Hals. Kleinere Geschwindigkeits- und Parkverstöße sehe ich als unproblematisch an.

Vielen Dank für deine Anregungen!
Ja Kernaussagen sind bei mehr als 750 Beiträgen mittlerweile für interessierte Neulinge nur mit extremem Aufwand zu finden. Ein relevanter Schnellüberblick wäre nicht schlecht. Soll ich da mal was zusammenstellen und im Eingangsbeitrag zum Download anbieten?
Das Orginal könnte so erhalten bleiben und trotzdem können schnell Stellen gefunden werden, die gerade von Interesse sind.

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Wo gibt es im Markenstammregister der BNetzA eine variable Modulleistung?

Bei Dir müsste jetzt in der MaStR-Nr. der EEG-Anlage als "Installierte Leistung: " 4.x kWp stehen (je nachdem was Dein x ist).

Wenn ja, bist Du auf der sicheren Seite und Du solltest Bestandsschutz haben. Deine Anlage ist mit der maximalen Panelleistung angemeldet.

Wieso hast du keinen Bestandsschutz auf die angemeldete Anlage?

Eine 600W Anmeldung zieht doch ebenso einen Zweirichtungszähler nach sich? (Fragezeichen)
Neuer Zähler nötig -> neuer Zählerschrank nötig -> selbes Problem?

@baummitschatten Bei der bisherigen Regelung muss es ein Zähler mit Rücklaufsperre sein. Man bekommt ja keine Vergütung für eingespeisten Strom. Da die Ferrariszähler dies nicht haben und rückwärts laufen können, kann man die Anlage nicht mit Ferrariszähler betreiben.

Du brauchst keine neuen Zählerschrank bzw. Unterverteilung. Die digitalen Zähler (meist Zweirichtungszähler) sind kleiner als die alten Ferrariszähler und werden mit einer Adapterplatte installiert. Ist bei mir schon vor ein paar Jahren passiert. Da musste nichts sonst geändert werden.

Die neue geplante 800W-Regelung, die hier einige als nachteilig ansehen, soll den Vorteil haben, dass man auch mit dem Ferrariszähler installieren und betreiben kann. Der Netzbetreiber wird dann aus eigenem Interesse schnell den Zähler tauschen. Derzeit kann es sein, dass man Monate warten muss bis man das Balkonkraftwerk anstecken darf, weil man auf den Tausch des Zählers wartet.