Nach meinem Kenntnisstand werden und wurden von solarfreundlichen VNBs bis zu 4 Module mit einem auf 600 W gedrosselten HM-1500 Wechselrichterleistung akzeptiert. Z.B. Netzbetreiber wo die Avacon mit beteiligt ist. Die allermeisten VNBs beschränken auf max. 2 Module und manche nur bis zu bestimmten Modulleistungen und legen immer noch massig bürokratische Hürden und hanebüchene praktische Hindernisse in den Weg. Wesernetz gehört nach kurzer Recherche eher nicht zu den solarfreundlichen VNBs.
Der VDE hat die Modulleistung zwar nicht beschränkt, aber wenn der Netzbetreiber nicht mehr will, hast Du schlechte Karten. Gut, dass es jetzt anders werden soll. Am besten, Du wartest noch bis nächstes Jahr. Für jeglichen Speicher, fürchte ich, wird dann das große Zählerschrank-Besteck mit Elektriker und Nutzungsänderung fällig.
Wie kommst du darauf?
Was du dann wie stecken oder machen darfst steht in der Produktnorm.
Das Papperl muss drauf, der Zettel dabei.
Da steht es heute schon: Niet.
So gesehen ist das die häufigste Lösung hier.
Wozu das Ganze, ist dann wirklich die Frage.
Die MEISTEN werden das sein oder finanziell unabsehbare Konsequenzen scheuen.
Der MEISTEN ANDEREN werden vom Vermieter, wenn überhaupt PV zugestanden, dann dazu gezwungen werden.
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Den 2.5kWh Akkus zur steckerfertigen Solaranlage einzutragen war kein Problem. Keine Nachfragen vom Netzbetreiber, wurde direkt bestätigt. Gab auch direkt ne EEG Nummer dafür.
Ist das jetzt Ironie oder ein besonders solarfreundlicher Provider? Angesichts der vielen ironischen Kommentare bin ich da leider gerade etwas verunsichert.
Lese ich es richtig, dass wenn ich bereits eine PV Anlage habe (seit 5 Jahren in Betrieb), die auch einspeist und ich Geld dafür bekomme, dass ich trotzdem ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt betreiben darf? Ohne dass es irgendwelche negativen Auswirkungen auf die bestehende Anlage zu befürchten habe.
Wo hast Du das gelesen? Aktuell gilt das ein BKW zusätzlich zur PV am selben Einspeisepunkt als Anlagenerweiterung gilt.
Im Solarpaket 1 das irgendwann mal in Kraft treten soll wird das angestrebt, die Umsetzung ist aber noch unklar da man bei dem BKW dann auf die Einspeisevergütung verzichten müsste.
Das ginge dann aber nur über einen eigenen BKW-Stromkreis mit eigenem BKW-Zähler damit der eingespeiste BKW-Strom nicht über den regulären 1.8./2.8.Zähler an dem die vorhandene Dachanlageeingespeist und somit vergütet wird.
Groß angekündigt wurde das also,ich persönlich glaube aber nicht daran das eine Regierungskombi aus einem Kinderbuchautor,einem Porschefahrer und einem vergesslichen Schlumpf in der Lage sind das umzusetzen.
Steht meines Wissens aber im Kabinettsentwurf, weiss nicht was diese Schwarzmalerei soll. Staatssekretär Giegold hat mit der Balkonsolariniative geredet und das hier explizit genannt: x.com
Das ginge dann aber nur über einen eigenen BKW-Stromkreis mit eigenem BKW-Zähler damit der eingespeiste BKW-Strom nicht über den regulären 1.8./2.8.Zähler an dem die vorhandene Dachanlageeingespeist und somit vergütet wird.
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Woraus leitest du das ab? Es soll doch alles unbürokratisch erfolgen ala anstecken und glücklich sein.
Nachdem sich die Regierung einig ist, gehe ich davon aus, dass der Entwurf mehr oder weniger so durch geht. Ich hoffe, dass das bald so in den Bundestag kommt und Klarheit entsteht.
Was schreibt der liebe Herr Giegold denn nüchtern betrachtet? Nix wirklich substantielles.
Laufen dann beide Anlagen über einen Zähler? Bekomme ich für den eingespeisten BKW-Strom die selbe Vergütung wir für die Dach-PV? Was ist mit dem eingespeisten Strom von BKW-Betreibern ohne Dach-PV?Bekommen die auch eine Vergütung oder gehen die unfairerweie leer aus? Brauche ich,wenn der BKW-Strom nicht vergütet wird als PV-Besitzer für das BKW einen eigenen Zähler incl. eventuellem Umbau des Zählerschrankes? Wie wirkt sich das BKW bei Volleinspeisern aus? Was ist bei den Altanlagen bei denen man sogar Vergütung für Eigenverbrauch bekommt?
Die pauschale Aussage von Herrn Giegold ist nichts anderen wie inhaltsloses Grünen-Gelaber ohne sich um die jeweils individuelle,praktische Umsetzung Gedanken zu machen da man von der ganzen Sache nüchtern betrachtet gar keine Ahnung hat.
Bei uns auf dem Dorf sagt man "Hinten kackt die Ente." egal was vorne geschnattert,oder in dem Fall getwittert wird.Also warten wir mal ab was kommt. Oder auch nicht.
Den 2.5kWh Akkus zur steckerfertigen Solaranlage einzutragen war kein Problem. Keine Nachfragen vom Netzbetreiber, wurde direkt bestätigt. Gab auch direkt ne EEG Nummer dafür.
Bis 31.12.2023 ist das nicht ausgeschlossen. Zumal nicht jeder Sachbearbeiter unbedingt wissen muss was er da tut. @grumpy_badger
Interessant:
Welches steckerfertige Solargerät war das denn?
Wieviel Wp füttern den Akku?
Wie erklärt man woran und wie der Speicher angeschlossen ist?
AC oder DC gekoppelt?
Welcher VNB?
Wann war das?
Danke. Unsere Verhältnisse ähneln sich.
Leider muss man komische Sachen machen, das kostet Geld und Zeit.
Unsere zwei BKWs können den Akku einer Insel mit Überschuss laden, anstatt der Allgemeinheit zur Last zu fallen.
Ich hätte mir Steckerfertige Geräte gedacht welche bis zu 600/800VA in mein Hausnetz einspeisen dürfen, woher auch immer.
Natürlich überall in Deutschland, selbst einzustecken und am besten nur dann, wenn ich es gerade selbst verbrauche.
Ich habe mir aber auch schon gedacht, dass mir im Traum nicht einfallen würde was sie daraus machen werden. ?