@carolus"Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024"
ups.. mea culpa
Ich finde schlecht, dass es bereits beschlossen ist, während die Ausgestaltung offen ist.
Besonders schlecht finde ich die nachträgliche Definition des Beschlussgegenstandes durch einen Verein und den besten Auftraggebern seiner Mitglieder.
Wobei beide direkte Nutznießer ihrer eigenen Ausarbeitung werden können.
Ich habe hier eben nochmal die ersten Seiten des Threads gelesen und nur einen Post gesehen, in dem jemand eine Anlage mit über 2kWp Modulleistung und 600 W Wechselrichterlimit angemeldet hat (Inseldebatte außen vor). Wie groß sind denn die Chancen, 6 Module am gedrosselten Hoymiles HM-1500 (mit Anker Solarbank je zwei Module gebündelt) anzumelden? Wenn das nicht geht, ist die Aufregung ja völlig irrelevant. Und wenn es geht, wüsste ich gern, wie - am liebsten für Wesernetz/Bremen.
Diese Befürchtung drängte sich beim Lesen der VDE Stellungnahme zum ersten Entwurf des Solarpaket I auf. Aber wie viele Forderungen vom VDE haben es in den zweiten Entwurf des Solarpaket I geschafft?
Der VDE forderte in seiner Stellungnahme zum ersten Entwurf des Solarpaket I das Steckersolaranlagen der VDE 0126-95:2022-11 entsprechen müssen. Anlagen mit Energiespeichern sind in VDE 0126-95:2022-11 ausgeschlossen. Weitere Details finden sich hier.
Im zweiten Entwurf zum Solarpaket I taucht die VDE 0126-95 (noch) nicht auf.
Im zweiten Entwurf zum Solarpaket I steht auf Seite 91:
"Satz 2 Halbsatz 2 stellt klar, dass auch sonstige Mel-
dungen (z.B. aufgrund von Technischen Anschlussbedingungen oder Technischen An-
schlussregelungen) nicht zur Voraussetzung für den Netzanschluss und die Inbetrieb-
nahme des Steckersolargeräts gemacht werden dürfen. Da § 8 EEG 2023 nur den Netzan-
schlussprozess regelt, schließt der letzte Halbsatz nicht aus, dass der Netzbetreiber zu
einem späteren Zeitpunkt, nach Inbetriebnahme und Meldung beim Marktstammdatenre-
gister, Informationen über das Steckersolargerät verlangt."
Als Nichtjurist würde ich die Sätze so interpretieren, dass der Netzbetreiber zwar Informationen zur Steckersolaranlage nachfordern kann, aber keinen neuen Zählerplatz und Fachhandwerkerzwang errichten kann.
Zwei gravierende Verschlechterungen bei Balkonsolaranlagen drohen mit dem Solarpaket I ab 01.01.2024:
Die Beschränkung der Modulleistung auf 2 kW
Die Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 800 Watt (statt der bisher geltenden Einspeisebegrenzung mit x kW Wechselrichterleistung beim PV-freundlichen Netzbetreiber).
In der Summe verhindern beide Verschlechterungen, einen hohen PV-Selbstversorgungsgrad, eine einfache und unbürokratische Sektorkopplung auf Hausnetzebene zur Netzentlastung, eine Entlastung von hohen EEG-Allgemeinkosten, ...
ich finde du hast den expliziten Ausschluss eines Energiespeichers vergessen.
Ich glaube nicht an das Gute im VDE. Ich sehe auch nicht viel Gutes von anderer Seite. „(5a)Ein oder mehrereSteckersolargerätemit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden,können unter- 5 - Bearbeitungsstand: 27.06.2023 15:06Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. …“
Das Steckersolargerät (II) und die maßgeblichen Regelungen hierzu sind unbekannt.
Ob ich da (vorher) etwas melden muss ist uninteressant.
Die obligatorische Überprüfung oder der Zählerwechsel öffnet einer Beanstandung der Verbrauchsstelle alle Scheunentore …
[quote data-userid="20006" data-postid="147677"]
Zwei gravierende Verschlechterungen bei Balkonsolaranlagen drohen mit dem Solarpaket I ab 01.01.2024:
Die Beschränkung der Modulleistung auf 2 kW
Die Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 800 Watt (statt der bisher geltenden Einspeisebegrenzung mit x kW Wechselrichterleistung beim PV-freundlichen Netzbetreiber).
In der Summe verhindern beide Verschlechterungen, einen hohen PV-Selbstversorgungsgrad, eine einfache und unbürokratische Sektorkopplung auf Hausnetzebene zur Netzentlastung, eine Entlastung von hohen EEG-Allgemeinkosten, ...
[/quote] Die Wechselrichterleistung ist doch auf 600W für BKW begrenzt!
Wir unterhalten uns über ungelegte Eier. Das was ich bisher gehört habe, argumentieren einige Politiker mit den Punkten aus der Petition. Aus diesem Grund hoffe ich, das die Punkte aus der Petition umgesetzt werden. Aber keiner weis was da raus kommt......
Die aktuelle BKW-Regelung schweigt bezüglich Stromspeicher genau so wie die geplante Neuregelung. Dies beanstande ich auch. Ich kann es nur nicht als Verschlechterung bezeichnen. Explizit werden Energiespeicher in VDE 0126-95:2022-11 ausgeschlossen.
Ja, diese Passage könnte noch zur legalen BKW-Zubaureduzierung auf Null genutzt werden. Vielen Dank für deinen Hinweis!
Bitte liefere einen Beleg für deine Behauptung, aus dem dies eindeutig und deutschlandweit gültig hervorgeht.
Der BDEW schreibt in seiner Stellungnahme zum Solarpaket I auf Seite 10:
"Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
Es muss ja irgendwann gesagt werden WAS ein Steckersolargerät (nicht zu verwechseln mit einem Steckersolargerät) ist.
In der VDE 0126-95:2024-06 kann das dann stehen und von solchen handelt dann das Solarpaket I.
Wer könnte sie daran hindern?
Bitte liefere einen Beleg für deine Behauptung, aus dem dies eindeutig und deutschlandweit gültig hervorgeht.
Der BDEW schreibt in seiner Stellungnahme zum Solarpaket I auf Seite 10:
"Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
[/quote] Damals, 2016, hat sich nur die VDE um die BKW gekümmert, das ist heute anders.
Das steht in der nationalen Normenverzeichnis der VDE. Dieses Verzeichnis bildet eine rechtskräftige Grundlage zum Betrieb elektrischer Geräte gemäß den europäischen Richtlinien. Für Mini Solaranlagen für die Steckdose gilt die VDE AR-N 4105. Im letzten Satz dieser Norm heißt es, dass für Balkonkraftwerke eine Leistung von maximal 600 VA pro Anschlussnutzeranlage gilt. Als Anschlussnutzeranlage gilt die gesamte Installation, die sich hinter dem Haus-Stromzähler befindet. Demnach zielt diese Limitierung nicht darauf ab, den Betrieb von Mini PV-Anlagen zu erschweren oder zu verhindern. Vielmehr sollten damit zusätzliche Sicherheiten geschaffen werden.
--- Komisch, in anderen Ländern sind 800VA kein Problem! ---
Ich lese Leistung. Die Einspeiseleistung kann kleiner oder gleich der Wechselrichterleistung sein. Einspeiseleistung ist deshalb nicht gleich Wechselrichterleistung!
Bei EWE Netz ist es übrigens auch so. In den FAQ zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen schreibt man auf Seite 3:
"... alternativ prüfen Sie, ob ihr Wechselrichter sich auf 600 VA drosseln lässt."
Interessant: Agiert Wesernetz unabhängig von Ewe Netz, hat jemand für Wesernetz Erfahrungen ob ich da gedrosselten HM 1500 mit 4 oder gar 6 Panelen anmelden kann? Oder lieber bis Januar warten (dann halt nur vier)?
Ja, dort habe ich das "gelernt". ?
Hier ist das anders. Sie interessieren sich hier auch für die zu große Anzahl der Module (Luftbild).
Dafür wird wiederum akzeptiert, dass diese zu einer anderen Anlage gehören welche nicht in das Hausnetz einspeisen kann.
Worauf wartest du am 01.01.2024?
Einen HM1500 kannst du dann nirgends und auf keinen Fall vereinfacht anmelden.
Wenn das Gesetz und die neuen Normen und ... schon angewendet werden könnten.
Ok, aber ob das jetzt mit dem HM 1500 und Drosselungszertifikat vom Händler klappt? Und auch dann wohl eher "nur" 4 Module melden, obwohl ich über die Solarbank mehrere zusammenbündele?
Ich habe nie gehört, dass ein vom Händler gedrosselter Wechselrichter akzeptiert wurde.
Bei den Modulen hat man mir auch kein Limit genannt.
4kWp sichtbar für 2 mal 600VA Steckersolar begründete jedoch den Verdacht, dass hier etwas nicht koscher sei.
Erste Retoure "Wenn die Zähler nicht tauschbar sind > 2 Zählerschränke"
Lies sich tauschen.
Wochen Später nächste Schikane per Einschreiben :
"Beanstandung der Verbrauchsstelle. Potentialausgleich, Berührungsschutz, kostenpflichtige Überprüfung durch konzessionierten Fachbetrieb usw."
Bislang immer wieder versetzt, Urlaub, Krank, keine Termine.
Ein befreundeter Elektriker aus einer anderen Stadt hat nun einen Gastantrag bei meinem VNB laufen.
Lauft ...