Die BNETZA wird den VNB auffordern seine Daten abzugleichen, da am Standort nur eine Anlage(nummer) gelistet sei.
Ein Automatismus.
Mein VNB war schon vor mehr als einem Jahr kreativ und wertet Luftbildaufnahmen aus...
Einer solchen Übermacht an Wissensmängeln, Ungenauigkeiten und glatten Falschaussagen trete ich wegen der kompletten Nutzlosigkeit eine solchen Unterfangens nicht entgegen.
Aber ich verstehe, wieso auf YT nur ein Meer solcher Streubomben zu finden ist.
Ernsthafte Frage:
Wo ordnet man die aktuell beworbenen Balkonkraftwerke mit Speicher(zusatz) ein?
Als was meldet man das an und wie?
Wo und wie sind sie in der Novelle zum 1.1.2024 berücksichtigt?
Sie machen (nur) mit mehr als 2kWp Modulleistung Sinn.
Sie haben Wechselrichter mit mehr als 600VA möglicher Leistung.
Können netzparallel und im Inselbetrieb laufen.
Mit der passenden Ausbildung kann man so etwas zu einem Bruchteil der Kosten selbst zusammenstellen. Tatsächlich sogar um einiges besser, ohne Clouddienste, ohne Sicherheitsrisiken und mit einer wirklich verbrauchsgesteuerten, intelligenten Leistungsabgabe.
Was würde das Melden bringen, würde es in das Hausnetz einspeisen aber nur technisch bedingte, unvermeidliche Bagatellenergie in das öffentliche Netz liefern (z.B. max. 800Watt für 1-2 Sekunden)?
[quote data-userid="11816" data-postid="143021"]Wo ordnet man die aktuell beworbenen Balkonkraftwerke mit Speicher(zusatz) ein?[/quote]Also die rein netzgeführten Lösungen lohnen sich kaufmännisch doch nicht. Das ist schön für den VNB, wenn die Einspeiseleistung "gestreckt" wird, aber Du als Betreiber hast nur (Investitions-) Kosten, während der kWh-Gewinn beim Betrieb auf so lange Zeit gestreckt wird, daß sich die Lösung am Ende außerhalb jeglicher Amortisation befindet. Vielleicht wird's irgendwann in Zukunft mit hoffentlich günstigen Na-Akkus anders, aber mit LFP-Akkus lohnt sich das nicht.
Ein BKW mit Speicher lohnt sich meiner Ansicht nach nur dann, wenn damit auch eine (Teil-) Autarkie erreicht und diese auch eine der wesentlichen Ziele der Anlage wird.
einmal so dahingedacht:
Du hättest eine Inselanlage die so potent ist, dass sie deinen Hausverbrauch bis 800Watt meist decken könnte.
( Das dumme Zeug vom Netzanschluss auf dem Grundstück mal außen vor …)
Du hättest ein Balkonkraftwerk dem du das Einspeisen in das Öffentliche vergraulst
( denkbarer Überschuss in die Batterie der Insel )
Was unterscheidet jetzt die Batterie der Insel von der des Powerpack?
Was unterscheidet den netzparallelen Wechselrichter des Powerpack von dem meines Balkonkraftwerks?
Was unterscheidet den nicht netzgeführten Wechselrichter meiner Insel von dem Pondon des Powerpacks?
Dürfen „Firmen“ mehr? Auch einmal etwas weglassen ….
Man kann davon ausgehen, dass es strikt nach Monty Python auszulegen ist:
„… zur Kreuzigung links, jeder nur ein Kreuz, jeder maximal 2kWp..“
Nach meinem Kenntnisstand ist für 600 (800) Watt Anlagen mit Speicher im Solarpaket I gar keine vereinfachte Anmeldung vorgesehen. Damit ließe sich ein BKW mit Speicher legal nur mit einem Elektriker beim Netzbetreiber anmelden.
Vermutlich soll eine vereinfachte Speicheranmeldung im Solarpaket II geregelt werden.
Im Solarpaket I will man die Modulleistungsbegrenzung für BKW einführen.
Im Solarpaket II soll dann bestimmt die vereinfachte Anmeldung für die zugehörigen Speicherchenchen eingeführt werden.
@pv-fan
Steht das denn auf der Packung?
Inbetriebnahme nur mit Voodo und dem Segen der Zunft.
Dafür aber ohne Werkzeuge möglich.
Im zweiten Paket reichen dann sicher auch 2kWp für die zu limitierenden Speicherchen.
3460 Wp geht im nächsten Jahr nicht mehr.
Ob jemals limitierte Wechselrichter vereinfacht akzeptiert wurden weiß ich nicht.
Die 1,2 kVA der Powerpack's gehen ja auch nicht auf Treu und Glauben, gehen eigentlich sowieso nicht vereinfacht.
Das einzig legale Schlupfloch, das mir einfällt, ist einen echten 600VA WR kaufen (z.B. 200€ Growatt 600, der kann 6 Module in Reihe) und das dann im Dezember noch anmelden.
Der entscheidende Unterschied zu Deinem 2,2kW ist, dass der Growatt offiziell 600VA hat aber auf 2000VA "entdrosselt" werden kann. {green}
Deine "Drosselung" hingegen wird dir niemand abnehmen.
Unter dem Strich wäre es zu schön, wäre es in etwa so geworden:
„Geräte für welche die notwendigen Zertifikate (CE,NA usw.) vorhanden sind dürfen bis zu 600/800VA pro Phase und/oder Haushalt in das (öffentliche) Stromnetz einspeisen.
Dazu bedarf es lediglich einer Anmeldung im Marktstammdaten Dings.“
Woher der notwendige Gleichstrom käme wäre Wurst.
Es wäre auch Zeit gewesen über die Fachkräfte nachzudenken.
Elektriker aus der Industrie/im Ruhestand, Mess- und Regeltechniker, Anlagenbauer u.a. sollten das schon hinbekommen.
Dazu kann man natürlich Plug-and-Play Komplettlösungen zulassen/anbieten/aufzeigen.
Für eine Spaß- und Innovationsbremse lohnte der ganze Aufriss nicht.
[quote data-userid="632" data-postid="143054"]Das einzig legale Schlupfloch, das mir einfällt, ist einen echten 600VA WR kaufen (z.B. 200€ Growatt 600, der kann 6 Module in Reihe) und das dann im Dezember noch anmelden.[/quote]Nenn mich ruhig Pessimist, aber ich glaube nicht an Bestandsschutz.