Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

wie soll er das beweisen? er muss seine unterstellung beweisen, nicht der hauseigentümer.

was soll der dann machen?

den stromanschluss auf seine kosten von der straße aus wegbaggern?

außerdem hat der eine versorgungspflicht und kann nicht einfach den stromanschluss kappen

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Das ist auch ok, überall gibt es mengenrabatt. Kaufst du eine schraube, ist die relativ teuer. Kaufst du 500 schrauben, kostet dich eine schraube nicht mehr so viel. Ich bin auch bereit, für den strom, den ich in den wintermonaten kaufe, mehr für eine kwh zu zahlen als jemand, der das ganze jahr strom kauft.

Ich glaube, dass die entwicklung im bereich Strom-selbstversorger weiter geht. In ein paar jahren wird es systeme geben mit denen es möglich ist, seinen Haushaltsstrom ( ohne Wärmepumpe und elektroauto) über das gesamte jahr selbst zu erzeugen. Auch über die wintermonate.

mit sicherheit

gibt es ja jetzt schon von picea ist aber schweineteuer (war mit pv vor 20 jahren auch so)

@voltmeter Er schaut sich einfach die Panels an, verlangt Zugang zu seinem Zähler, macht verschiedene Messungen und prüft den Verbrauch an seiner Messeinrichtung. Wenn da der noch ein Ferraris-Zähler installiert ist und er den begründeten Verdacht hat, dass die Solaranlage in Betrieb ist, wird er ungemütlich. Sollte schon ein Zweirichtungszähler installiert sein, ist es einfach. Wenn da eine Einspeisung angezeigt wird, kommt man in Erklärungsnot, wenn man noch nicht mal eine einfache Balkonanlage angemeldet hat.

Da braucht er nichts wegbaggern.

Sollte sich das ändern und man muss die Anlage nur noch beim marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr beim örtlichen netzbetreiber, so werden sich die formulare ändern. Man muss dann dort alle Angaben machen. Und das marktstammdatenregister leitet die Daten an den örtlichen netzbetreiber weiter. Es sollte keiner glauben, dass es dann einfacher oder leichter sein wird, Anlagen anzumelden.

Gibt es schon jetzt. Ein Kollege hat eine Brennstoffzellenheizung, die mit Gas betrieben wird. Die generiert insbesondere im Winter Strom.

@wihz

versteh ich nicht?

natürlich ist da was in betrieb und 600 bzw bald 800w dürfen ja eingespeist werden sofern ein bkw angemeldet ist.

messen kann er soviel er möchte. aber verlangen das irgendwelche geräte oder pv wr mal kurz abgesteckt werden sollen, darauf hat der kein anrecht. das ist privateigentum.

und zugang hat er nur zuseinem heiligen zähler dh nicht in den raum wo die pv ist.

bei mir zb ist das getrennt hak und technik sind nicht im selben raum.

Wenn bei Dir die Balkonsolaranlage im Markenstammregister eingetragen ist und der Mitarbeiter des Netzbetreibers von der Straße aus nicht zu viele Panels erspäht, wird der Mitarbeiter des Netzbetreibers erst gar nicht bei Dir klingeln. Er muss ja die Störung beseitigen und wird zum nächsten Haus fahren, bei dem er Solarpanels erspäht, die nicht gemeldet wurden.

Wie gesagt, gehe ich nicht davon aus, dass die Netzbetreiber ohne Störung des Netzes durch die Straße fahren und kontrollieren. Die machen das in der Regel m.E. nur, wenn eine Störung gemeldet wurde, weil beispielsweise die Spannung durch zu hohe Einspeisungen zu hoch sind oder die Frequenz verschoben wird. Dann kann es durchaus sein, dass die ersten angemeldeten Solaranlagen, in dem Gebiet nicht mehr einspeisen und sich deren Besitzer beschweren. Wer eine Volleinspeiseanlage hat, dem geht in dem Fall eine Menge Geld verloren.

In meinem Wohngebiet derzeit kein Problem. Da bleibt die Spannung niedrig. Da habe ich von Kollegen aber schon anderes gehört.

Ich habe mir mal den Spaß gegönnt meine steckerfertige Solaranlage im Marktstammregister zu "erweitern".

Dazu musste ich zunächst bei der vorhandenen Einheit die WR-Leistung anteilig reduzieren um dann eine neue Einheit mit der nun "freien" WR Leistung und den neuen Panels anlegen.

Bin gespannt was der Netzbetreiber draus macht.

Werde jetzt alle paar Monate eine neue Einheit anmelden, die WR-Leistung in Summe bleibt dabei gleich.

Mein 2.5 kWh Akku ohne seperaten WR hatte der Netzbetreiber anstandslos akzeptiert.

Wie ich schon schrieb, geht es mir nur um legale, also angemeldete Anlagen.

Wenn ich dieses Jahr eine Anlage mit 600 Watt Einspeisebegrenzung installiere, dann kann ich noch beliebig viel Modulleistung installieren und anmelden. Es gibt dieses Jahr schlicht keine Modulleistungsbegrenzung.
Jeder Netzbetreiber sollte zufrieden sein, wenn am Netzverknüpfungspunkt nur maximal 600 Watt eingespeist werden. Dies kann der Netzbetreiber mit jedem zulässigen Zweirichtungszähler, meinetwegen auch SmartMeter oder sonst irgendeinem geeigneten Messinstrument prüfen.

Wieviel Modulleistung von einem Betreiber einer Anlage mit maximal 600 Watt Netzeinspeisung für sinnvoll erachtet und installiert wird ist jedoch Privatsache. Es ist aktuell auch völlig verständlich, dass da weder etwas erklärt noch gerechtfertigt werden muss.
Wenn ich erst nach der Verabschiedung des Solarpakets I mit der 2 kW Modulleistungsbegrenzung eine Anlage mit 600 (800) Watt Einspeisebegrenzung installiere, dann kann ich nur maximal 2 kW Modulleistung legal installieren und anmelden. Mein erzielbarer Selbstversorgungsgrad würde mit niedriger Modulleistung logischerweise auch niedriger ausfallen.
Somit macht es schon einen Unterschied, ob ich dieses Jahr noch installiere und anmelde oder erst nächstes Jahr.
Vermutlich wird es nächstes Jahr mehrere geben, die die geplante Begrenzung von Modulleistung und Selbstversorgungsgrad nicht akzeptieren werden und soviel (nicht legale) Modulleistung installieren, wie sie für sinnvoll halten.

Wenn dann die Netzbetreiber beginnen Ärger zu machen, kann die Rechtmäßigkeit der Modulleistungsbegrenzung vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Meiner Meinung nach würde die Modulleistungsbegrenzung dann wie andere gemeinwohlfreie Gesetze auch gekippt.

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Dein EVU hat eine Versorgungspflicht, auch wenn Du nur 1 kWh pro Jahr verbauchst. Da passiert nichts, so lange zu bezahlst.

[quote data-userid="14746" data-postid="142943"]Dein EVU hat eine Versorgungspflicht, auch wenn Du nur 1 kWh pro Jahr verbauchst. Da passiert nichts, so lange zu bezahlst.[/quote]...und den Betrieb des EVUs/VNBs/Meßstellenbetreibers nicht beeinträchtigst, verfälschst oder störst.

Daniel

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Verstehe ich das richtig ? Du hast zuerst ein 600 W Bkw angemeldet. Jetzt denen geschrieben, dass du statt 1x 600 W zwei Bkw a 300 W hast. Dem Netzbetreiber . Die Akku werden mit den Panel geladen und der Akku speist den (oder die) Wechselrichter.

Wenn du ein bkw angemeldet hast, dann hast du einen zähler mit rücklaufsperre. Ich denke, das ist für den Netzbetreiber das wichtigste, dass er ab und an Strom geschenkt bekommt.

Ich kann mir auch vorstellen, dass es bei den Mitarbeitern der Netzbetreiber einige gibt, die nicht wirklich Ahnung haben, was man so mit Bkw für möglichkeiten hat.

Die Begrenzung der Modulleistung wird nicht lange zu halten sein.

Wenn jemand nur auf Nordseite Panel installieren kann, dann muss er viel mehr Modulleistung installieren um auf die erlaubten 600 W zu kommen. Deshalb halte ich eine Begrenzung der Modulleistung für fragwürdig. Dadurch würde man bestimmte Personen schlechter stellen. Jeder darf ein 600 W Bkw betreiben, das auch 600 W bringen kann.

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Ein paar bkw sind weder in der Lage, die Spannung zu erhöhen noch Frequenz und Phasenlage zu ändern.

Es ist nicht schlimm, sowas nicht zu wissen.

Sich aber ein Märchen über marodierende VNB Blockwarte auszudenken, die Störungen durch Hauskontrolle suchen, ist imho zilich daneben .Weißt du eigentlich, was du damit anrichtest?

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Das klingt alles recht entspannt.
So stell ich mir eine unbürokratische, effiziente Selbstversorgung mit Netzentlastung vor. Für seltene Lastspitzen, bei solarem Unterangebot oder die Wärmepumpe im Winter kann man einfach noch auf das Netz zugreifen.

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Ein paar BKW, die wirklich auf 600 Watt begrenzt sind, vermutlich nicht.

Aber die Kombination von angemeldeten Volleinspeiseanlagen, normalen Solaranlagen mit Selbstverbrauch, Balkonkraftwerken und nicht anmeldeten Guerilla-Anlagen (also nicht angemeldete Solaranlagen > 600 Watt) in entsprechender Anzahl sind durchaus dazu in der Lage in bestimmten Gebieten die Spannung zu erhöhen. Es ist schlimm so etwas nicht zu wissen.

Dazu tragen selbst die Anlagen mit Nulleinspeisung bei, die keine Nulleinspeisung auf einer Phase machen, sondern saldierend über mehrere Phasen. Da kann es auf einzelnen Phasen durchaus zu Problemen kommen. Die wenigsten werden bei Anschluss der einphasigen Anlage vorher prüfen, auf welcher Phase man am meisten verbraucht und an dieser dann die Anlage anschließen. Oder vorher prüfen auf welcher Phase es in einem Wohngebiet häufiger mal zu erhöhten Spannungswerten kommt und dann eine andere Phase aussucht. Das schöne bei Balkonkraftwerken ist bei den saldierenden Zählern in DE, dass man durchaus auf einzelner Phase einspeist, um den Verbrauch auf den übrigen zwei Phasen zu reduzieren. Nulleinspeisung bedeutet ja nicht, dass man nichts auf einzelnen Phasen einspeist.

Wenn dann jemand den Netzbetreiber ruft, dass seine angemeldete Solaranlage nicht mehr einspeisen kann, muss der Netzbetreiber die Störung suchen.

Es geht nicht um Blockwarte und auch nicht darum, dass jemand einen "verpetzt". Jemand der eine anmeldete und genehmigte Solaranlage hat und für die Einspeisung Geld bekommt (bei alten Anlagen mit Volleinspeisung ist das ziemlich viel), wird zu Recht wollen, dass die eigene Anlage einspeist. Und der wird sicherlich nicht im Wohngebiet vorher eine Umfrage machen, wer seine Anlage angemeldet hat oder nicht. Gerade Anlagen mit Volleinspeisung waren damals extrem teuer. Die Besitzer sind darauf angewiesen, dass diese Anlagen weiter einspeisen, damit sich die Anlage rechnen.

Das ist nicht daneben. Schau Dir mal einige Threads im Forum an. Das kommt durchaus in einigen Gebieten vor, dass um die Mittagszeit mit viel Sonne die Spannungen zu hoch sind und einzelne Anlagen abschalten. Kann man hier im Forum auch lesen. Gab auch einige im Forum, die als Konsequenz die Spannungslimits Ihrer Wechselrichter erhöht haben. Ein Kollege hat mir zudem aus seinem Wohngebiet berichtet, in dem viele Solaranlagen sind, dass Mittags die Spannung bedenklich nahe den 250 Volt kommt.

Ich richte höchsten damit an, dass Leute Ihre 600-Watt-Anlagen anmelden. Die Anmeldung ist wenig Aufwand. Habe ich auch gemacht. Das ist sicherlich nicht schlimm, sondern die Sache fördernd. Die Netzbetreiber kennen die Zahl der BKWs und die Politik freut sich über die gewachsene Anzahl von BKWs. Wenn ein Netzbetreiber weiss, das in seinem Gebiet viele Solaranlagen installiert sind, wird er die Planung des Netzausbaus, insbesondere auch Planung der Umspannung, in diesen Gebieten entsprechend priorisieren. Klar wird er nicht sofort aktiv. Der Umbau der Umspannung oder Netzausbau ist keine Sache von heute auf morgen.

Insofern finde ich es gut, dass man die Anmeldung des BKWs weiter vereinfacht und zukünftig nur eine Anmeldung bei der BNetzA notwendig ist. Dann können diese Anmeldungen mit in die Planung einbezogen werden.

Wer hier im Forum liest und der Meinung ist, dass Anmelden von Solaranlagen nicht notwendig ist, wird es nach meinem Posting auch nicht machen und weiter genau so gut schlafen wir vorher. Und ich werde sicherlich keinen dazu bringen sich beim Netzbetreiber über zu hohe Spannungen um die Mittagszeit zu beschweren.

? geil

auf sowas wäre ich nicht gekommen ?

genau die 600w anlagen verursachen aber diese spannungspitzen von 250v nicht.

das sind eher die voll und teileinspeiser und ihre anlagen die sich "amortisieren bzw lohnen" müssen...

die meisten von dennen haben alle paar jahre nen neuen hausfrauenpanzer oder nen tesla vor der tür stehen der das zigfache der pv kostet, da muss sich nichts lohnen...

aber die armen schweine mit den bkw sind natürlich die schuldigen...

außerdem steht es jedem frei sich zu entscheiden ob man seine pv anmeldet oder nicht(aus gewissen gründen des datenschutzes zb)

gesetze die von den meisten nicht beachtet werden sind ungültig. dh wenn die meisten ihre bkw nicht anmelden dann ist das gesetz sowieso nutzlos.

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Jede hausinstallation wird so gut es geht auf die 3 phasen aufgeteilt. Natürlich bekommt man eine symmetrische belastung nicht hin. Muss man auch nicht. Denn in summe stimmt das wieder, das gleichen die vielzahl der haushalte untereinander aus. Weil jeder haushalt, ergo stromanschluss ne andere phase bischen mehr belastet. So auch die nulleinspeisung. Die speisen nicht alle auf die gleiche phase ein.

Die netzbetreiber werten alles aus, können danach im voraus massnahmen treffen . Dazu ist es nicht notwendig die anzahl und leistung von bkw zu kennen. Wenn im sommer die spannung wiederkehrend hoch geht, dann kann man da gegen steuern. Das wird doch schon immer so gemacht, die bkw ändern das nicht.

Dann müsste ich auch dem betreiber mitteilen, dass ich jetzt ein wärmerückgewinnungs trockner gekauft habe. Man stelle sich vor, jeder kauft mehrere stromsparende geräte. Und der netzbetreiber bekommt das nicht mit und kann das netzt nicht regeln. Wenn der trockner statt 2.000 W nur 1.400 W verbraucht, sind es wieviel unterschied ? Ups, 600 W , so viel wie ein bkw produziert. Was für ein zufall.

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IMHO die Modulleistungsbegrenzung vor dem Bundesverfassungsgericht, das sehe ich nicht.
Warum melden sich gerade jetzt ehemalige Propagandisten als Reichsbedenkenträger?
Auf einmal speisen ALLE auf der gleichen Phase ein, während ALLE auf einer anderen verbrauchen.
Wie das Kaninchen aus dem Zylinder, die saldierende und die asymmetrische Einspeisung.
In Deutschland sind 800Watt nun doch gefährlich.
Jetzt hat man Bedenken zu viel PV Strom zu haben, gleichzeitig warnt man Wärmepumpen und E-Autos nie in der angestrebten Anzahl versorgen zu können.
Erzeugung und Verbrauch scheint nie im gleichen Haus, der gleichen Straße, dem gleichen Viertel stattzufinden.

Beworben und angeboten werden neuerdings „Balkonkraftwerke(?)“ mit Speicher.
Solche mit einer zeitlich versetzten Abgabe des Stroms in das Hausnetz.
Dabei ist eine Modulleistungsbeschränkung sehr wohl kontraproduktiv.
Sind das Balkonkraftwerke mit einer vereinfachten Anmeldung?
Müsste man die Einspeisung nicht definieren mit „in das eigene Hausnetz“ und „in das öffentliche Stromnetz“?
Welchen Sinn macht die Diskussion „Einspeisung saldierend versus asymmetrisch“?

Beim Thema PV dürfte das Wetter ungleich unberechenbarer sein als die Dunkelziffer der Nicht-Anmeldungen.

SolarHeini

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