warum sollte der versorger auch auf seine kosten die straße aufgraben wollen, wenn es keinen anlass dazu gibt. eine insel speist weder ein noch lässt sie irgendwelche zähler rückwärts drehen.
aber bei mir ist das auch so, die 100kwh die ich evtl im winter brauche macht mir mein generator viel günstiger als den grundpreis für den stromanschluss für das ganze jahr zu blechen.
[quote data-userid="478" data-postid="142751"]die 100kwh die ich evtl im winter brauche macht mir mein generator viel günstiger als den grundpreis für den stromanschluss für das ganze jahr zu blechen.[/quote]Das ist halt in einem Mehrfamilienhaus so eine Sache. Da kann ich nicht einfach im Winter auf den Balkon einen Moppel stellen und rund um die Uhr knattern lassen. Das gäbe Mecker und das noch zu recht.
Das ist dann aber keine angemeldete Balkonanlage mit vereinfachter Anmeldung bei der BNetzA und dem Netzbetreiber. Insofern ist der Betrieb weder jetzt noch nächstes Jahr zulässig.
Wenn Du anderer Meinung bist. Zeig mir doch bitte den Link im Markenstammregister auf so eine Anlage >2000 Wp, die unter vereinfachter Anmeldung mit max. 600 Watt und mit Zwischenspeicher angemeldet wurde.
Es gibt m.E. keine Regelung, dass eine große Anlage mit Nulleinspeisung oder bis 600 Watt mittels vereinfachter Anmeldung ohne Anmeldung durch den Elektriker betrieben werden kann. Die muss man dann als normale Anlage über den Elektriker anmelden. Insofern ändert sich eigentlich nichts zum Nachteil.
In meinem haus gibt es auch eine einliegerwohnung, die vermietet ist. Das ist eh so ne sache, wenn mir der strom abgestellt werden würde, was passiert mit dem mieter in der einliegerwohnung ? Ist das ein kollerteralschaden , hat der mieter dann auch keinen strom mehr ? Kann ich mir nicht vorstellen. Die zwei zähler sitzen schön gemeinsam in trauter zweisamkeit nebeneinander in der selben verteilung. Der allgemeinstrom wird derzeit mit unterzähler von meinem zähler versorgt. Das wäre schnell erledigt, den allgemeinstrom auf den zähler der vermieteten wohnung umzulegen. Und der mieter hilft mir auch zur Not bei einem strom-Engpass .
Bei deinem mehrfamilienhaus sollte sich jemand finden, der dir bei einen strom-engpass aus der patsche hilft. Ein generator wird da nicht nötig sein.
[quote data-userid="9025" data-postid="142768"]Bei deinem mehrfamilienhaus sollte sich jemand finden, der dir bei einen strom-engpass aus der patsche hilft.[/quote]Das ist kein "Engpaß", sondern dafür reichen die sechs Module, die immer noch lagernderweise in meiner Firma vor sich hin stauben, schlichtweg nicht aus und das über das ganze Jahr hinweg nicht. ? C'est la vie.
Daniel
Die 2 Epever sowie die 8 Module hast Du mit der vereinfachten Anmeldung so bei der BNetzA im Markenstammregister eintragen können und dem Netzbetreiber gemeldet? Welchen Wechselrichter mit max 600 Watt hast Du in der Anmeldung angegeben bzw. wie hast Du das plausibel dargestellt? Sofern Du noch einen Akku hast. Hast Du den angemeldet?
Das ist deine Auffassung. Die Realität sieht momentan noch anders aus.
Ich habe mit einem Betreiber gesprochen.
Nach unserer Auffassung existiert ein großes Interesse die Modulleistung von Anlagen bis 600 Watt Einspeisung zu begrenzen.
Wer bisher mehr Modulleistung installiert hat, weil es schlicht keine Modulleistungsbegrenzung gibt, ist diesem Interessenkreis ein Dorn im Auge. Gern würde man wissen, welcher Netzbetreiber solche Anlagen zulässt, um Einfluss auszuüben und die Anmeldung weiterer "Großanlagen" bis zur Verabschiedung der Modulleistungsbeschränkung zu unterbinden.
Da weder der Betreiber noch ich ein Interesse daran haben, die erfolgreiche unbürokratische Anmeldung weiterer "Großanlagen" mit Einspeisebegrenzung auf 600 Watt zu gefährden, bitten wir um Verständnis, dass wir bis zur Wirksamkeit der Modulleistungsbegrenzung keinerlei konkrete Angaben zu Anlagen, Netzbetreiber, ... machen werden.
Wie schon gesagt, es ist deine Meinung und die Realität sieht wegen nicht vorhandener Modulleistungsbegrenzung momentan noch anders aus.
In der Realität gibt es auch kleine und große Anlagen, die überhaupt nicht angemeldet sind, und zu denen bisher auch noch nie jemand was gesagt hat. Daraus zu schließen, daß sei nicht beanstandbar, wäre aber doch übertrieben.
Genau! Je größer der Selbstversorgungsgrad, um so größer die Umsatzeinbuße beim einzelnen Stromabnehmer. Grauenhaft für EVU, wenn das massentauglich wird. Damit wissen wir auch, wem wir die Modulleistungsbegrenzung im Entwurf des Solarpakets I zu verdanken haben.
Andreas als Petitions-Mitinitiator stellte ja auch schon fest, dass die geplante Modulleistungsbegrenzung keine technischen Gründe hat.
Du liebe Zeit, was kursieren hier denn für Verschwörungstheorien? Die Versorger haben mit PV überhaupt keine Probleme. Die liefern dann einfach weniger "Ware" und diese wird dadurch natürlich nach den Gesetzen der Marktwirtschaft teurer. Das regelt sich alles über den Preis. Auf lange Sicht wird dieser für die gelieferte kWh für die dunklen Monate bzw. Tageszeit einfach preislich angepaßt und fertig. Dazu braucht man auch keine Verschwörungstheorien.
Um simple Marktlogik zu verstehen, brauchts keinen Aluhut:
Bei sinkendem Umsatz kann der Gewinn nur aufrechterhalten werden, wenn die Preise angehoben werden.
Sinkende Produktionskosten führen in Märkten mit funktionierendem Wettbewerb zu sinkenden Preisen.
Unternehmen, die bei sinkenden Preisniveau die Preise anheben, werden ihre Umsatzeinbußen und ihre Fahrt in die Bedeutungslosigkeit beschleunigen.
Abhilfe können solche Unternehmen nur von gesetzlichen Regelungen erhoffen, die Wettbewerb verhindern.
Im Strommarkt funktionierte der Wettbewerb bis heute nicht richtig.
Unbürokratische PV-Anlagen zur Selbstversorgung für jedermann haben das Potential für mehr Wettbewerb zumindest in der Zeit von März bis Oktober und auch mehr Strompreisdruck nach unten zu sorgen. Unternehmen die ohne Wettbewerb gut verdienen, werden sich nicht mehr Wettbewerb wünschen. Warum soll das bei EVU anders sein.
Im Winter sieht es wettbewerbsmäßig für die EVU zur Zeit noch recht entspannt aus. Da kann dann bei der großen Masse ohne Wahlmöglichkeit, z.B. mit Wärmepumpen, ... wieder stärker zugelangt werden. Die sommerlichen Umsatzeinbußen von schlecht ausgelasteten Kohlestinkern können im Winter wieder wett gemacht werden. Fraglich bleibt, wer noch den teuren EVU-Strom abnehmen möchte, wenn massentaugliche kostengünstige Lösungen für die saisonale Speicherung von Strom, Wärme auf den Markt kommen. Gut wenn, zu diesem Zeitpunkt möglichst wenig Selbstversorger PV-Leistung installiert ist.
Hat man geplante Modulleistungsbeschränkung erfolgreich mit politischer Hilfe durchgewunken, folgt der nächste Schritt.
So funktioniert Politik in der Bananenrepublik.
Gern lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
Du hast also Deine Anlage mit einer Modulleistung > 2000 WattPeak bei der BNetzA und Deinem Netzbetreiber angemeldet? Wenn ja, wie hast Du plausibel gemacht, dass Du mit vielen Modulen und mehreren Wechselrichtern auf 600 Watt begrenzt hast? Wenn Du nicht angemeldet hast, ist der Betrieb so und so nicht rechtmäßig, sofern es keine Inselanlage ist. Inselanlage bedeutet aber nicht Nulleinspeisung, sondern keine Verbindung mit dem Netz des Netzbetreibers.
Da brauchst Du Dir keine Sorgen um die Änderung der Regelungen machen. Dann ist der Betrieb dieses und nächstes Jahr nicht zulässig. Im nächsten Jahr wird es eher besser, weil dann der Netzbetreiber selbst in das Markenstammregister schauen muss und dort weniger Angaben sind als jetzt dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Geduldet wird es dieses und nächstes Jahr, sofern es in Deinem Gebiet zu keinen Problemen kommt, sofern Du weiter Deine Grundgebühr und im Winter genügend zahlst. Der Netzbetreiber sieht die Abrechnungen und bekommt die Durchleitungsgebühren.
Wenn Dein Netzbetreiber Probleme in einem Gebiet wegen Überspannung oder Phasenverschiebung hat, fährt er auch jetzt schon in dem Gebiet herum und schaut was er auf den Dächern sieht. Das vergleicht er dann mit den Anmeldungen. Wenn er ein Haus sieht auf dem Solarpanels sind, aber kein Eintrag im Markenstammregister, wird er klingeln und nachfragen wofür die Panels auf dem Dach sind.
Insofern ist es egal ob dies dieses oder nächstes Jahr erfolgt.
@voltmeter Wenn die Panels nicht verkabelt sind, wird er Dir das glauben. Sonst wohl kaum. Dann wäre eine Inselanlage gut und ein Elektroauto vor dem Haus.