Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

[quote data-userid="9207" data-postid="140997"]Hast du einen alten Zähler, könnte er auf die Idee kommen, diesen tauschen zu wollen.[/quote]Das kann er jederzeit, wenn er genügend neue Zähler auf Lager hat.

[quote data-userid="9207" data-postid="140997"]Hast du einen Zweirichtungs-Zähler kann er einfach ablesen, dass eingespeist wurde.[/quote]Korrekt.

[quote data-userid="9207" data-postid="140997"]Andere Anlagen können bei 253V andauernd auf Störung springen.[/quote]Also 253 V sind aber schon arg viel. Wo kommt denn diese Höllenspannung her?

[quote data-userid="9207" data-postid="140997"]Bei einer angemeldeten Anlage, bei der man einfach 2kw Modulleistung angibt, also "nicht erlaubter" Überbelegung, fährt man spätestens nach Zählertausch besser.[/quote]Ja, aber nicht vergessen: Du mußt auch jeden Solartaschenrechner, jede Solaruhr und jede Solarteichpumpe mit einberechnen.

Manchmal komme ich mir vor, als würde ich in Deutschland leben...

Daniel

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@doc

Habe wieder was gehört, was der Schwager vom Freund eines Cousins von der Putzfrau seiner Arzthelferin gehört hat? Im Vertrauen natürlich!

Der Mann von der Bundesnetzagentur kommt beim ersten Mal ganz bestimmt nicht mit der Polizei im Schlepptau. Die haben anderes zu tun als auf Verdacht mal irgendwo mit hinzufahren, wo sie dann nicht gebraucht werden. Freibadschlägereien schlichten oder besoffene Halbschwimmer aus Flüssen und Seen retten.

Gefahr im Verzug dürfte zu den üblichen Arbeitszeiten der BNetzA schwerlich zu begründen sein. Da ist nichts so eilig, dass es nicht zum Anruf beim zuständigen Ermittlungsrichter reichen dürfte. In der Hütte wird niemand aktuell abgestochen, sondern da zirpt ein WR ein verbotenes Liedchen. Klingt jetzt nicht so wirklich eilbedürftig, um mal so hemdsärmelig G.i.V. anzunehmen. Im übrigen ist für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, einschließlich der erforderlichen Beschlüsse, der Antragssteller der Amtshilfe zuständig. Wenn der den Beschluss nicht vorlegt, nun lass mich überlegen wie sowas vor Gericht aufgearbeitet werden könnte:

Herr Polizeihauptmeister Voreilig, warum sind Sie ohne Beschluss in die Wohnung des Herrn Guerillaeinspeisers eingedrungen? Haben seine Türe aufgebrochen und ihm die Vorderleiste eingedrückt?

Ich, ähm, tja, also wissen Sie Frau Vorsitzende, das, äh, das weiss ich jetzt auch nicht mehr so genau. Tschuldigung?

Wer nach dem Besuch von der BNetzA den gleichen WR wieder einstöpselt ist in meinen Augen so schlau wie ne Dörrpflaume und hat es nicht besser verdient.

Braucht es jetzt Beweise im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder nicht?

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?

einfach sagen wr nicht lieferbar wegen chipmangel, weil in china gerade ein sack reis den jangtse blockiert... :wink:

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[quote data-userid="2378" data-postid="141017"]Gefahr im Verzug dürfte zu den üblichen Arbeitszeiten der BNetzA schwerlich zu begründen sein.[/quote]Das kommt drauf an. Wenn der BOS-Funk oder womöglich der Flugfunk gestört wird, reagieren die mitunter etwas gestreßt. Ansonsten liegt Gefahr in Verzug natürlich nicht vor...

...wenn alles mit rechten Dingen zugeht. (Immer diese Konditionalsätze...)

[quote data-userid="2378" data-postid="141017"]Braucht es jetzt Beweise im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder nicht?[/quote]Hattest Du doch selber schon beantwortet: Bei Zeugenaussagen nicht.

Daniel

Darüber zu reden, ob denn jemand wegen meiner privaten stromerzeugung so einfach in mein haus darf finde ich überzogen. Auch , ob jemand nen fadenscheinigen vorwand hat, um mein haus betreten zu können, um x und y zu kontrollieren.

Kein stromversorger wird ne kanone auspacken, die kommen wie die gez früher. Fragen erst mal höflich. Regionale stromversorger wollen keine schlechte presse. Auch haben viele von denen ( auch polizei etc. ) selbst balkonkraftwerke. Die sind auch net alle angemeldet. Wer bitte von denen macht denn auf musterschüler und macht einen auf übergenau. Die wollen ihre ruhe, einen ruhigen job. Wie wir alle. Und weil die selbst zu hause sowas am laufen haben werden die net mehr als unbedingt nötig machen.

Ich sehe null gefahr dass ein überfallkommando kommt.das lohnt net, sich was auszumalen und ne strategie zurecht zu legen.

stelle ich mir gerade so bildlich vor mit der solarpolizei ?

die schnelle festname des hans wurst, er soll eine pv anlage nicht angemeldet haben ?

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@docemmettbrown

  1. Gefahr im Verzug heißt nicht: Es droht ein großer Schaden. Es heißt vielmehr: Ohne sofortiges Handeln gehen, z.B. Beweismittel verloren. Das muss aber begründbar sein. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.

  2. Der Flugfunk wird gestört. Das ist eine gegenwärtige Gefahr, der Schaden ist bereits eingetreten und er droht schwerwiegende Folgen zu haben. Das beseitigt aber nicht den Richtervorbehalt für den Stubendurchgang / die Anordnung des Behördenleiters zum Stubendurchgang bei G.i.V. Was das meint, s.o.

  3. Wann stört der WR vermutlich? Wenn die Sonne scheint? Dann sind üblicherweise Ermittlungsrichter jedenfalls telefonisch greifbar.

  4. Als Beweise in Gerichtsverfahren werden unterschiedliche Dinge genannt, SAUZEG lautet die Eselsbrücke

Sachverständiger Augenschein Urkunde Zeuge Eid Geständnis

Ohne mindestens eines davon werden Verfahren eingestellt, Du ahnst es vielleicht bereits, aus Mangel an Beweisen, denn es gilt: In dubio pro Reo.

Im Zweifel für den Angenagten.

"Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ist die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Beweislage zu dem Entschluss gekommen, dass ein Freispruch in einer sich anschließenden Hauptverhandlung wahrscheinlicher wäre als ein Schuldspruch"

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[quote data-userid="2378" data-postid="141059"]1. Gefahr im Verzug heißt nicht:[/quote]Kennst Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis? Was Du nanntest ist dabei die Theorie.

[quote data-userid="2378" data-postid="141059"]2. Der Flugfunk wird gestört. Das ist eine gegenwärtige Gefahr, der Schaden ist bereits eingetreten und er droht schwerwiegende Folgen zu haben. Das beseitigt aber nicht den Richtervorbehalt für den Stubendurchgang / die Anordnung des Behördenleiters zum Stubendurchgang bei G.i.V. Was das meint, s.o.[/quote]Wenn der Flugfunk gestört wird und die BNetzA durch Messungen weiß, daß das aus Deiner Bude kommt, dann rufen sie die Polizei (und diese ggf. die Feuerwehr, weil diese einen Schlüssel hat) und gehen rein. Und das ganz ohne Richter an jedem Tag zu jeder Tageszeit. Das tun sie übrigens auch beim BOS-Funk, um mal ein weiteres Beispiel zu nennen.

Wäre die Störung dagegen z.B. im AFu-Band, würde sie die Störungsbeseitigung mit weniger (zeitlichem) Nachdruck verfolgen, da wäre dann auch noch Zeit für einen Richter.

[quote data-userid="2378" data-postid="141059"]3. Wann stört der WR vermutlich?[/quote]In der Regel nur, wenn die Sonne (oder war's die ganze Welt?) über Deutschland lacht, ja. Muß aber nicht sein. Jedes Schalt-NT kann stören, wenn nur Filter der 0-ten Ordnung verbaut sind, aber das führt jetzt zu weit.

Daniel

@docemmettbrown Die Feuerwehr hat nen Schlüssel zu meiner (jeder) Wohnung? Respekt! Fetter Schlüsselbund. ?

Wie stellt der Mann der BNetzA denn fest, dass es aus meiner Wohnung kommt? Hattest Du nicht geschrieben, dass die das nicht sicher können?

Fürs Betreten ohne Richter musst Du eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben, z.B. haben. Begründest Du die nicht gerichtsfest-> Beschluss erforderlich!

[quote data-userid="2378" data-postid="141138"]Die Feuerwehr hat nen Schlüssel zu meiner (jeder) Wohnung? Respekt! Fetter Schlüsselbund. ?[/quote]Dieser Generalschlüssel wird üblicherweise nicht an einem "Schlüsselbund" getragen.

[quote data-userid="2378" data-postid="141138"]Wie stellt der Mann der BNetzA denn fest, dass es aus meiner Wohnung kommt? Hattest Du nicht geschrieben, dass die das nicht sicher können?[/quote]Ja, von der Straße aus wissen sie nicht, ob das Signal aus dem 7. oder 8. Stock kommt. Aber im Treppenhaus aus stehen die Chancen schon besser. Ich garantiere Dir, bevor irgendein ganzer Verkehrsflughafen lahmgelegt wird, weil die Piloten den Tower nicht mehr empfangen können, würden sie zusammen mit der FW die Tür öffnen. Wenn es zwingend sein müßte, sogar im ganzen Haus.

Daniel

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Meines Wissens stimmt das auch nicht immer. Analog zu den anderen Behörden darf der VNB bei Gefahr im Verzug (d.h. für die Netzstabilität) auch einiges (ohne genauer nachzuforschen, was). Vollkommen sicher ist man niemals, auch nicht mit korrekt angemeldeter Anlage.

Die Hürden halte ich bei einer reinen Ordnungswidrigkeit aber trotzdem für höher. Am Ende zählen die Beweise zwar erst vor Gericht, ein blosser Verdacht und die Dringlichkeit müssen aber schon im Verhältnis stehen. Ohne Beweise ist das auch für die BNetzA ein ziemliches Risiko, denn auch die Behörde möchte nicht vor Gericht (wegen Besitzstörung?) landen. Zudem weiss ich aus dem direkten persönlichen Umfeld, dass selbst unberechtigte Dienstaufsichtbeschwerden (weil die Sachbearbeiter nur ihre Arbeit machen) nicht wirklich schön sind.

Ich gehe davon aus, dass solchen Überfällen in der Regel freundliche bis böse Briefe oder Terminvereinbarungen vorausgehen. Da sollte man dann eben entsprechend reagieren. Das gilt für BNetzA und VNB. Wenn niemand direkt zu Schaden gekommen ist, möchte man den fehlerhaften Zustand für die Zukunft abstellen, die Vergangenheit kann man eh nicht mehr ändern. Aufwand / Nutzen:

2kWp, 2 Jahre = 480 EUR. Die Kosten für ein Verfahren (Arbeitszeit, Prozesskosten,...) mit ungewissem Ausgang stehen in keinem Verhältnis.

Bussgeld: Bisher unbekannt, mangels Urteil, aber dessen Höhe muss ebenfalls begründbar sein. Unter dem Radar bleiben ist das Stichwort, denn solange BKW keine echte technische Gefahr für das Netz haben, bin ich noch optimistisch, dass sich die BNetzA um andere Aufgaben kümmert.

Genau das meinte ich, selbst im Anhörungsbogen wird höchstwahrscheinlich auf Beweise referenziert werden (weil man die später vor Gericht brauchen würde).

Im Prinzip wollte ich darauf hinaus: Die Inbetriebnahme ist nicht beweisbar. Vor Gericht würde aber der Richter entscheiden, wem er glaubt, denn du kannst wahrscheinlich schlecht beweisen, dass du die Anlage nicht an der Netz angeschlossen hast, also steht Aussage gegen Aussage. PV Module seit fünf Jahren auf dem Dach aber kein Geld mehr für WR? Ich kann jeden Richter verstehen, der da so seine Zweifel hat und gegen dich entscheidet. Wie viele Instanzen möchte man durchmachen? Ich habe keine Ahnung, wie viel vor dem höchsten Gericht wirklich per Foto(?) bewiesen werden muss. Den bisher privat befragten Juristen ist das Thema zu abstrakt/fremd. Trotz Vertrauen in das deutsche Rechtssystem sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe. Alle wollen einen Vergleich statt eines Urteils, das Ergebnis ist also Verhandlungssache.

Man muss mit seiner Anlage also schon groben Unfug mit entsprechenden Netzrückwirkungen treiben. Dann (je nach Schweregrad eher erst nach Aufforderung zur Beseitigung) hat man den Besuch der Polizei m.E. wie beim Störfunk aber auch verdient. Sicher ist "Gefahr im Verzug" eine Ermessensentscheidung und Interpretationssache im Einzelfall. Da würde ich die Unsichtbarkeit von Strom aber auch als Vorteil sehen: Jeder Polizist wird eine gezogene Waffe oder lautes Geschrei (zu Recht) als Bedrohung sehen, ob das auch für eine im Zweifel (nach Aussage des Betreibers) gar nicht angeschlossene PV-Anlage gilt? Ein bisschen mehr Anhaltspunkte als Hörensagen muss es hoffentlich schon geben.

Gibt es beim Schornstein ja auch, der BSM kann nach mehreren Versuchen der Terminvereinbarung auch mit Polizeiunterstützung gegen den Willen des Eigentümers/Bewohners im Haus kontrollieren, eine simple Fristverletzung reicht da nicht.

HF Schaltungen sind solche, die anders funktionieren, je nachdem ob man sie von links oder von rechts betrachtet :).

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Finde ich nicht. Die Gesetzeslage ist bei BKW mMn klar, also weiss ich persönlich schon gerne, welche Konsequenzen mir bei Nichtbeachtung drohen. In D fahren viele deshalb bis zu 20km/h schneller als erlaubt, weil die Konsequenzen lange Zeit bis zu dieser Grenze relativ harmlos waren. In Ö waren es (als ich noch da wohnte) bis ca. 10km/h.

Das Risiko ist ziemlich gering, aber genau um diese Risikobewertung geht es ja. Ich bin immer gut damit gefahren, auch worst case Szenarien zumindest mal kurz zu beleuchten, man kann und muss sich nicht für/gegen alle Eventualitäten wappnen. Die moderne "wird schon gutgehen"-Strategie (weil mir eh nix besseres einfällt) halte ich auf Dauer für gefährlich.

Nun, ich bin kein Jurist, aber da ist der Unterschied wieder. Für Ordnungswidrigkeiten ist die StPO normalerweise eben gerade nicht zuständig.

Zugleich muss ich mich zumindest bezüglich Polizeibefugnis korrigieren, denn in § 53 (1) OWiG (Aufgaben der Polizei) werden beide gleichgestellt: "dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten".

Der Polizist könnte aber auch der Nachbar von jemand anderem mit BKW sein und seit Jahren dessen BKW aus irgendwelchen Gründen zu schikanieren, wegzuklagen,...

direkteinspeisung über pv module in einen heizstab ohne wr

Finde ich persönlich nicht viel glaubwürdiger, denn der Heizstab ist in der Regel auch nicht kostenlos. Ich habe auch noch nie gehört, dass sich jemand PV primär zum Aufheizen von Wasser aufs Dach schraubt (nur für Überschüsse).

Abgesehen davon wäre das Argument sogar ein potentielles Eigentor - denn die Anmeldepflicht besteht bei Erzeugungsanlagen mit Eigenverbrauch. Heizstab mit PV-Strom ist ebenso Eigenverbrauch, wie Heizstab mit Netzstrom. Man könnte nun provokant fragen: Ist die PV-Anlage mit einem Heizstab eine Insel? :smiley: [Ich beantworte für mich die Frage mit ja, denn ich halte bis zur Klärung durch ein Gericht oder genaueren Gesetzestext den physischen Netzanschluss (elektrische Verbindung zwischen Erzeuger und öffentlichem Stromnetz) für relevant und nicht den Anschluss des Grundstücks o.ä.]

Also lieber den Nicht-Anschluss begründen, z.B. "Erst nach Montage der Module die Kosten für den vom VNB geforderten Zählerschrank/UV-Umbau gesehen und deshalb Projekt gestoppt". Das ist sogar nach einer kurzen Internetsuche plausibel und entspricht oft der Realität (ok, de facto als Grund für die Nicht-Anmeldung, aber wir wollen mal nicht so kleinlich sein :slight_smile: ).

Es bleibt unbefriedigend, denn sobald man aus irgendwelchen Gründen zu einer Erklärung gedrängt wird, braucht man Glück oder einen guten Anwalt.

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So ist es und zusätzlich noch Zeit, Nerven, Geld oder eine Rechtsschutzversicherung. Ein stressfreies Leben stelle ich mir anders vor.

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Mit einer vernünftigen Balkonsolar-Regelung würde hier wohl kaum einer diskutieren und spekulieren, was passiert wenn man ein Balkonkraftwerk (BKW) nicht anmeldet.
Die vielen Probleme mit der Anmeldung waren wohl auch ein wesentlicher Grund für den Start der Bundestags-Petition "Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen".
TOLL!
Nach der großen Anzahl Mitzeichner entdeckten die Politiker aller Parteien das Thema.
Nach dem Motto: Prima, dass ihr uns auf die Probleme mit BKW aufmerksam gemacht habt. Wir werden diese Probleme jetzt für euch lösen.
Das hörte sich für angehende BKW-Betreiber verdammt gut an und man hätte denken können, das BKW-Zeitalter geht bald los.
Getan hat sich bisher (noch vor Verabschiedung des Gesetzes mit Solarpakets I) tatsächlich etwas. Im Marktstammdatenregister gibt es mittlerweile den Anlagentyp Plugin-Steckersolaranlagen.
Man kann jetzt den Anlagentyp auswählen, den man anmelden muss. Da kann man staunen, wie flott das ging. Noch bevor irgendetwas zum Gesetz geworden ist, gibt es eine einfache Anmeldung für BKW im Marktstammdatenregister.
Was soll da das Gesetz überhaupt noch regeln? Alles soll angeblich entbürokratisiert werden. Das Gesetz wird gebraucht, damit die Netzbetreiber keine Anmeldung für BKW mehr verlangen dürfen.
Bei Netzbetreibern mit vereinfachtem Anmeldeformular (z.B. eine A4 Seite) war die Anmeldung bisher allerdings auch keine unüberwindbare Hürde für jemanden, der lesen und schreiben konnte. Ein paar Angaben zum Betreiber, dem Installationsort, ein paar technische Daten und fertig war die Netzbetreiberanmeldung. Gut und zeitsparend, wenn zukünftig nur noch einmal beim Marktstammdatenregister die Anmeldedaten angegeben werden müssen, theoretisch zumindest.
ABER?
Nahezu geräuschlos tauchten im letzten Moment neue bürokratische Regeln zu BKW im Solarpaket I auf:

  1. BKW Modulleistungbegrenzung auf 2 kWp
  2. BKW werden in das Bürokratiemonstergesetz EEG aufgenommen, obwohl BKW keine EEG-Vergütung erhalten
  3. Netzbetreiber erhalten zukünftig die Befugnis Informationen zu den BKW vom Betreiber anzufordern
    (s.a. Seite 47 von 76, da steht unter anderem: Die Prüfpflicht der Netzbetreiber beschränkt sich auf die ihnen vorliegenden Daten ... Auf diese Art wird sichergestellt, dass keine zu großen Anlagen als Steckersolargeräte registriert werden.)
    Danke an DocEmmetBrown für den Youtube-Link, durch den ich auf weitere BKW-Verschlechterungen im Solarpaket I aufmerksam geworden bin.
    BEGRÜNDUNG?
    Zu 2. und 3. ist mir keine Begründung vom BMWK bekannt.
    Zu 1. werden vom BMWK zwei Gründe angegeben.
    a) Bisher gab es keine Modulleistungsbegrenzung. Die neue Beschränkung versucht man mit Entbürokratisierung zu begründen. Entbürokratisierung durch eine neue Begrenzungsregel. Kann man das noch ernst nehmen?
    b) Die Modulleistungsbegrenzung möchte man aus Effizienzgründen einführen. Aha, der Gesetzgeber nimmt an, dass Betreiber unnötig viel in Modulleistung investieren könnten. Der Gesetzgeber denkt für die Bürger, allerdings offenbar ohne die individuellen Wünsche und innovativen Lösungen der Bürger zu kennen.
    Kennt der Gesetzgeber überhaupt innovative, effiziente Lösungen zur Nutzung von flukturierenden Erneuerbaren Energien? In großem Maßstab sollte er sie kennen. Allerdings läuft es im großen Maßstab, im Bund nicht rund. Zeitweise verschenkt man Strom ins Ausland oder zahlt sogar noch Geld dafür, dass dieser Strom im Ausland abgenommen wird. Gleichzeitig regeln Netzbetreiber EE-Anlagen herunter, damit das Stromnetz stabil bleibt. Ist das effizient?
    In Zukunft will man sich noch größeren Herausforderungen stellen. Man möchte bis 2030 215 GW PV Leistung installieren. Bei einem maximalen Tagesverbrauch von 80 GW muss man zeitweise mehr als 135 GW nur an PV-Leistung abregeln. Gibt es einen Effizienz-Plan? Gibt es überhaupt einen Plan?
    Einige BKW-Betreiber sind mit pfiffigen Lösungen schon weiter und entwickeln Lösungen zur Verwertung von Überschussstrom in ihrem kleinen Rahmen (emmissionsfreie Warmwasserbereitung, ...) und noch dazu ohne die Stromnetze zu überlasten. Wo kommen wir hin, wenn das jeder macht? Will genau das der Gesetzgeber unterbinden und noch dazu mit einer verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Modulleistungsbegrenzung im Privatbereich?
    FAZIT:
    Das kann doch alles nicht wahr sein. Erst recht nicht nach der großen Unterstützung für die Petition und dem betriebenen Aufwand der Initiatoren. Wo leben wir eigentlich? Gibt es vergleichbare, für Bürger und Klima unsinnige Modulleistungsbeschränkungen in irgendeinem anderen Land dieser Welt?
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natürlich, der bürger soll ja garnicht mehr denken. sondern nur noch gehorchen und konsumieren.

im besten deutscheland das es jemals gab, meint frank walter.

das ist doch alles nur noch ein riesiger witz mit dieser petition

immer wenn etwas von dem gesetzgeber entbürokratisiert werden soll, wird es nur noch schlimmer.

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Danke, genau deiner Meinung.

Für mich war das auch die letzte Petition die ich Unterschrieben habe, es kommt bei so etwas immer nur Müll raus.

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Seht es doch mal so: Irgendwie muß man diese Energiewende doch zum Scheitern bringen und ich denke, da sind wir doch auf einem guten Weg dorthin. ?

Daniel

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@halsbonbon ....

demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht zusammengefasst. Bei der
Zusammenfassung nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt,

  1. deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
  2. deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
  3. die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.“

Ein Schelm, wer Gutes dabei denkt