Meines Wissens stimmt das auch nicht immer. Analog zu den anderen Behörden darf der VNB bei Gefahr im Verzug (d.h. für die Netzstabilität) auch einiges (ohne genauer nachzuforschen, was). Vollkommen sicher ist man niemals, auch nicht mit korrekt angemeldeter Anlage.
Die Hürden halte ich bei einer reinen Ordnungswidrigkeit aber trotzdem für höher. Am Ende zählen die Beweise zwar erst vor Gericht, ein blosser Verdacht und die Dringlichkeit müssen aber schon im Verhältnis stehen. Ohne Beweise ist das auch für die BNetzA ein ziemliches Risiko, denn auch die Behörde möchte nicht vor Gericht (wegen Besitzstörung?) landen. Zudem weiss ich aus dem direkten persönlichen Umfeld, dass selbst unberechtigte Dienstaufsichtbeschwerden (weil die Sachbearbeiter nur ihre Arbeit machen) nicht wirklich schön sind.
Ich gehe davon aus, dass solchen Überfällen in der Regel freundliche bis böse Briefe oder Terminvereinbarungen vorausgehen. Da sollte man dann eben entsprechend reagieren. Das gilt für BNetzA und VNB. Wenn niemand direkt zu Schaden gekommen ist, möchte man den fehlerhaften Zustand für die Zukunft abstellen, die Vergangenheit kann man eh nicht mehr ändern. Aufwand / Nutzen:
2kWp, 2 Jahre = 480 EUR. Die Kosten für ein Verfahren (Arbeitszeit, Prozesskosten,...) mit ungewissem Ausgang stehen in keinem Verhältnis.
Bussgeld: Bisher unbekannt, mangels Urteil, aber dessen Höhe muss ebenfalls begründbar sein. Unter dem Radar bleiben ist das Stichwort, denn solange BKW keine echte technische Gefahr für das Netz haben, bin ich noch optimistisch, dass sich die BNetzA um andere Aufgaben kümmert.
Genau das meinte ich, selbst im Anhörungsbogen wird höchstwahrscheinlich auf Beweise referenziert werden (weil man die später vor Gericht brauchen würde).
Im Prinzip wollte ich darauf hinaus: Die Inbetriebnahme ist nicht beweisbar. Vor Gericht würde aber der Richter entscheiden, wem er glaubt, denn du kannst wahrscheinlich schlecht beweisen, dass du die Anlage nicht an der Netz angeschlossen hast, also steht Aussage gegen Aussage. PV Module seit fünf Jahren auf dem Dach aber kein Geld mehr für WR? Ich kann jeden Richter verstehen, der da so seine Zweifel hat und gegen dich entscheidet. Wie viele Instanzen möchte man durchmachen? Ich habe keine Ahnung, wie viel vor dem höchsten Gericht wirklich per Foto(?) bewiesen werden muss. Den bisher privat befragten Juristen ist das Thema zu abstrakt/fremd. Trotz Vertrauen in das deutsche Rechtssystem sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe. Alle wollen einen Vergleich statt eines Urteils, das Ergebnis ist also Verhandlungssache.
Man muss mit seiner Anlage also schon groben Unfug mit entsprechenden Netzrückwirkungen treiben. Dann (je nach Schweregrad eher erst nach Aufforderung zur Beseitigung) hat man den Besuch der Polizei m.E. wie beim Störfunk aber auch verdient. Sicher ist "Gefahr im Verzug" eine Ermessensentscheidung und Interpretationssache im Einzelfall. Da würde ich die Unsichtbarkeit von Strom aber auch als Vorteil sehen: Jeder Polizist wird eine gezogene Waffe oder lautes Geschrei (zu Recht) als Bedrohung sehen, ob das auch für eine im Zweifel (nach Aussage des Betreibers) gar nicht angeschlossene PV-Anlage gilt? Ein bisschen mehr Anhaltspunkte als Hörensagen muss es hoffentlich schon geben.
Gibt es beim Schornstein ja auch, der BSM kann nach mehreren Versuchen der Terminvereinbarung auch mit Polizeiunterstützung gegen den Willen des Eigentümers/Bewohners im Haus kontrollieren, eine simple Fristverletzung reicht da nicht.
HF Schaltungen sind solche, die anders funktionieren, je nachdem ob man sie von links oder von rechts betrachtet :).