Hallo,
bei welchem Netzbetreiber kann man sich als Planungsbüro Registrieren?
Ich betreibe ein kleines 1 Mann Büro.
Bei Westnetz sehe ich nur die Möglichkeit der Anmeldung als Installateur.
Güße Peter
Hallo,
bei welchem Netzbetreiber kann man sich als Planungsbüro Registrieren?
Ich betreibe ein kleines 1 Mann Büro.
Bei Westnetz sehe ich nur die Möglichkeit der Anmeldung als Installateur.
Güße Peter
Du musst dich über begrifflichkeiten informieren. Inselanlage bedeutet, dass es keine verbindung zum netz gibt, die insel wechselrichter können auch nicht auf das netz geschaltet werden. Eine inselanlage ist autark, hat keine sicherheitsabschaltung, schaltet nicht ab, wenn kein netz vorhanden ist.
Normale balkonkraftwerke haben wechselrichter, die auf das netz aufgeschaltet werden müssen. Das sind keine insel Anlagen.
Nocheinmal, ich habe auf diesen Kommentar von ThorstenKoehler geantwortet.
@gehtnichtgibtesnicht Deine Poolheizung, der Miner oder der Heizstab fürs BW würden aber auch als Insel funktionieren.
Die musst Du nicht anmelden und bist frei in der Ausführung.
Ich rede schon von einem BKW.
Vermutlich hab das irgendwie falsch kommuniziert, oder mich da nicht klar genug ausgedrückt, vorher hab ich das Wort Insel gar nicht verwendet.
Was ich mir hier hinmachen werde ist ne Ecoflow-Powerstream (Jetzt muss ich den Namen doch einmal nennen, sorry).
Ist einfach ein Hybridwechselrichter plus Powerstation (Akku und nen paar Steckdosen mit eigenem Netz), trotzdem speist das Ding bis zu 800w ins Hausnetz ein.
In dem auf der ersten Seite des Posts verlinktem Bericht lese ich
"Zudem dürfen die Nutzer Fotovoltaikmodule mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Watt an den Mikrowechselrichter anschließen. "
Naja, ich weiß nicht, wie exakt der Artikel den Gesetzesentwurf wiedergibt. Mehr als 2000 Watt möchte aber ja eh kaum jemand direkt an einen 800 Watt-Wechselrichter anschließen.
Sinn macht es allerdings vielleicht, mit 4000Watt Solarleistung einen Akku zu laden und mit dem dann den WR zu bespeisen. Faktisch habe ich dann 0 Watt Solarleistung, aber eben maximal 800 Watt Batterieleistung am Wechselrichter. Naja, genauer gesagt natürlich so viel Watt, wie das BMS es zuließe. Somit: was gilt mit Batterie???
Mir hat die Bundesregierung jedenfalls in den letzten Wochen hinreichend unter Beweis gestellt, dass sie von der ganzen Materie nicht den Hauch einer Ahnung hat. Da entscheide ich bei meiner Ausbildung lieber selbst was ich mache und überlege mir das mit der Anmedung, wo auch immer, noch mal ganz genau. Sollte aber jeder entsprechend abwägen. Denn solange alles gut geht gibt's auch keinen Ärger. Wenn nicht, hmm, najaa...
Zur Anmelde"Pflicht", also, Inselanlagen sowieso nicht !
Für Balkonanlagen (ja, die Gesetze sind wirklich brrrrr.......ich gehe einfach andersrum ran:
Alle PV-Anlagen fallen unter den Paragraphen 9 Absatz 2 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Dieser schrieb bis zum Jahr 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Hierfür ist ein Wechselrichter notwendig, der die Strommenge auf den zugelassenen Höchstwert drosselt.
Nun kommt der Knackpunkt: Es gibt keine Untergrenze in dieser Regelung.
Folglich werden auch Balkonkraftwerke von diesem Paragraphen miteinbezogen. Das bedeutet für Mini-Solaranlagenbesitzer, dass die Nichtanmeldung mit Strafen belegt ist.
Dabei sei jedoch auch gesagt, dass bis heute noch kein Fall bekannt ist, bei dem es zu einer Klage durch den Netzbetreiber kam.
Quelle: Strafen für Nichtanmeldung von Balkonkraftwerken (2024)
Diese Dauerdrohung mit Bussgeldern, die noch nie verhängt wurden (!), auch und gerade hier im Forum, sind für mich ein bezeichnendes Anzeichen für "vorauseilenden Gehorsam", eine typische Eigenschaft des "normalen" (= genormten) Deutschen Untertanen.
es gibt eben solche menschen die nichts hinterfragen
wenn man denen sagt spring, dann fragen die nur wie hoch.
klar ist auch das es relativ egal ist ob man ein bkw anmeldet oder nicht(lauderley sagt es ja auch immer, einfach machen statt anmelden)
aber es gibt eben menschen die wollen das so mit der anmeldung haben auch mit den problemen die damit einhergehen, so sollen die das eben so bekommen.
Dieser schrieb bis zum Jahr 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Bis zum Jahr 2022, ab 1. Januar 2023 fällt 70 % weg.
Zur Anmelde"Pflicht", also, Inselanlagen sowieso nicht !
Für Balkonanlagen (ja, die Gesetze sind wirklich brrrrr.......ich gehe einfach andersrum ran:
Was passiert, wenn ich meine Mini-Solaranlage nicht anmelde?
Bevor wir auf den Strafkatalog eingehen, muss der gesetzliche Hintergrund geklärt werden.Alle PV-Anlagen fallen unter den Paragraphen 9 Absatz 2 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Dieser schrieb bis zum Jahr 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Hierfür ist ein Wechselrichter notwendig, der die Strommenge auf den zugelassenen Höchstwert drosselt.
Nun kommt der Knackpunkt: Es gibt keine Untergrenze in dieser Regelung.
Folglich werden auch Balkonkraftwerke von diesem Paragraphen miteinbezogen. Das bedeutet für Mini-Solaranlagenbesitzer, dass die Nichtanmeldung mit Strafen belegt ist.
Dabei sei jedoch auch gesagt, dass bis heute noch kein Fall bekannt ist, bei dem es zu einer Klage durch den Netzbetreiber kam.
Quelle: Strafen für Nichtanmeldung von Balkonkraftwerken (2024)
Diese Dauerdrohung mit Bussgeldern, die noch nie verhängt wurden (!), auch und gerade hier im Forum, sind für mich ein bezeichnendes Anzeichen für "vorauseilenden Gehorsam", eine typische Eigenschaft des "normalen" (= genormten) Deutschen Untertanen.
Wie gesagt dann wird der Schei.. halt wieder nicht angemeldet.
Zitat BMWK zum Solarpaket:
Weitere Anpassungen zur Entbürokratisierung bei Balkon-PV, insb. durch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren und das vorübergehende Zulassen rückwärtsdrehender Zähler.Wenn das BMWK schon schreibt es geht um Entbürokratisierung von Balkon PV, kann man den 2kw Punkt zu Recht bemängeln.
Es ja offensichtlich eine rein bürokratisch begründete Hürde, die es nicht vorher gab.
Im Sinne der Petition war das jedenfalls nicht, es hat keiner von einschränken von vermeintlich ineffizienten Überbelegungen gesprochen.
Laut Begründung vom BMWK steht die da nur, weil es laut EEG irgendeine Grenze geben muss.
Wie hoch die Grenze sein muss steht da aber nicht.
… „gewissen Druck: Ob das von den Verbrauchern kommt oder über Förderungen läuft oder ob es sogar eine Ansage von der Bundesnetzagentur gibt, wird sich zeigen.“… „Sie werden wohl ihre Geräte prüfen lassen und dürfen sich dann VDE-konform nennen…
Schreiben wir hier nicht über und um einen durchgestochenen, kleinen Teilaspekt?
Ein Teil der noch zu definierenden, neuen Norm für die neuen laienhaft installierbaren Balkonkraftwerke und die dazugehörigen neuen Zertifikate?
SolarHeini
Das bedeutet für Mini-Solaranlagenbesitzer, dass die Nichtanmeldung mit Strafen belegt ist.
Dabei sei jedoch auch gesagt, dass bis heute noch kein Fall bekannt ist, bei dem es zu einer Klage durch den Netzbetreiber kam.
Ich frage mich gerade, warum es bisher noch keine Klage durch einen Netzbetreiber gegeben hat.
Welche Wirkung haben Strafen die lediglich angedroht, aber nie vollstreckt werden?
Was könnte in der Klage eines Netzbetreibers gegen einen Nichtanmelder eines Balkonkraftwerkes drin stehen?
Wer erleidet einen Schaden, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird?
Wie wird der Schaden durch ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerks berechnet?
Scheuen die Netzbetreiber eine gerichtliche Auseinandersetzung?
Wenn die 2 kW Modulleistungsbegrenzung ins Gesetz aufgenommen wird, würde ich als Netzbetreiber darauf hoffen, dass sich die meisten an das Gesetz halten. Damit hätte ich als Netzbetreiber den geringsten Schaden zu erwarten.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich als Netzbetreiber bei der Modulleistungsbegrenzung unbedingt vermeiden wollen. Es könnte sonst sein, dass ich als Netzbetreiber an einen Balkonsolarbetreiber gerate, der mit seiner Rechtsschutzversicherung die Verfassungsmäßigkeit der Modulleistungsbegrenzung prüfen lässt und dann die Begrenzung ganz offiziell vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.
Es gibt keine Strafen und diese sind bisher auch nicht vorgesehen. Das sind alles Ordnungswidrigkeiten und da drohen Bußgelder, keine Strafen. Strafen kann es erst geben, wenn Du das Bußgeld nichts bezahlst und die Sache dann vor Gericht geht. ?
Daniel
War da nicht Bußgeld bei Ordnungswidrigkeit und Geldstrafe bei einer Straftat.
Das Nichtanmelden wird ja nicht gleich eine Straftat sein wie das Schwarzfahren ![]()
Es gibt keine Strafen und diese sind bisher auch nicht vorgesehen
hab ich nicht mal die story erzählt wo mein kumpel 20 jahre knast, fürs nichtanmelden seines mittelbar und unmittelbar angeschlossenen bkw, bekommen hat?
(in anspielung an stromsparers geschichte mit dem weggebaggerten stromanschluss seines kumpels) ?
Es gibt keine Strafen und diese sind bisher auch nicht vorgesehen. Das sind alles Ordnungswidrigkeiten und da drohen Bußgelder, keine Strafen. Strafen kann es erst geben, wenn Du das Bußgeld nichts bezahlst und die Sache dann vor Gericht geht. ?
Daniel
Die Unterscheidung hat eine nicht zu unterschätzende Konsequenz: Bei Straftaten darf die Behörde wahrscheinlich relativ einfach auf das Grundstück, bei Ordnungswidrigkeiten meines Wissens nicht. Noch muss einem so ein Vorwurf bewiesen werden und man muss nicht selbst nachweisen, die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben. Der Netzbetreiber darf zum Zähler, nicht aber einfach so zur Anlage. Wenn einen der Netzbetreiber nun beim MaStR anschwärzt hat man m.E. einen Monat, denn wer soll denn bitte wie das Datum der Inbetriebnahme nachweisen (wenn man es nicht gerade von sich aus tut). Bei BKW hat man NACH IBN vier Wochen Zeit für die Anmeldung im MaStR. Ob Module auf dem Dach (ev. beweisbar durch Luftbild) auch wirklich in Betrieb sind bleibt dabei ein Indiz und bei der Elektriker-Mangellage sind Verzögerungen plausibel. Dazu könnte mancher die Überbelegung (für Winterertrag) senkrecht an die Fassade hängen (mein Plan), das wird über Satellitenfotos noch schwieriger.
Spätestens dann sollte man also schon in den sauren Apfel beißen oder einen Rechtsanwalt suchen, sonst könnte man schnell die Story von voltmeter selbst ausprobieren.
Back to topic: Ich habe nicht gefunden, ob der Referentenentwurf jetzt so beschlossen wurde?
Back to topic: Ich habe nicht gefunden, ob der Referentenentwurf jetzt so beschlossen wurde?
Da wurde noch nichts beschlossen.
Möglicherweise wollte man das Solarpaket I ganz fix noch mit dem Heizungsgesetz am 07.07.23 durchwinken. Ein Indiz dafür könnte sein, dass der Entwurf zum Solarpaket I am 28.06.23 veröffentlicht wurde. Die Verbände hatten bis 05.07.23 Zeit sich zu äußern, also ganze 6 Werktage, wenn man den Tag der Veröffentlichung mit rechnet.
Das Bundesverfassungsgerichts hatte ein Demokratiedefizit in Berlin festgestellt und gefordert, dass den Abgeordneten mehr Zeit zur Verfügung stehen muss, um sich über das Gesetz zu informieren. Damit konnte am 07.07.23 kein Heizungsgesetz verabschiedet werden.
Die Entscheidung zum Heizungsgesetz steht nun für Herbst an, möglicherweise dann auch mit Solarpaket I.
Auf meine Anfrage beim BMWK zur geplanten Modulleistungsbegrenzung habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen.
[quote data-userid="7830" data-postid="140944"]Bei Straftaten darf die Behörde wahrscheinlich relativ einfach auf das Grundstück, bei Ordnungswidrigkeiten meines Wissens nicht.[/quote]Das stimmt leider nicht. Auch die BNetzA darf notfalls mit Amtshilfe (Polizei) auf Dein Grundstück. Bestes Beispiel: Du machst irgendeinen Blödsinn und sendest z.B. mit 100 W (z.B. AFu-TRX), sagen wir mal, auf PMR446. Das ist eine "nur" Ordnungswidrigkeit, aber dennoch darf die BNetzA alles tun, um diese Störung abzustellen.
[quote data-userid="7830" data-postid="140944"]Noch muss einem so ein Vorwurf bewiesen werden und man muss nicht selbst nachweisen, die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben.[/quote]Also beweisen muß die BNetzA gar nichts, um ein Bußgeld oder ein Betriebsverbot zu verhängen. (Natürlich wird sie das nicht einfach nur nach Gutdünken tun.) Beweise braucht man immer erst vor Gericht. Die BNetzA kann auch nichts beschlagnahmen, es sei denn, das Tatwerkzeug würde für eine Straftat benutzt. Den UKW-Rundfunksender könnte sie z.B. durchaus beschlagnahmen, weil das eine Straftat wäre. Die illegale AFu-Büchse, mit der Du auf einem AFu-Band ohne Schein mal "Seekuh, Seekuh" gerufen hast, könnte sie nicht beschlagnahmen. Ja, alles sehr kompliziert.
[quote data-userid="7830" data-postid="140944"]Der Netzbetreiber darf zum Zähler, nicht aber einfach so zur Anlage.[/quote]Also meiner Kenntnis nach endet die Befugnis des VNBs (der i.d.R. auch Meßstellenbetreiber ist) am Zähler. Er darf nicht einfach so die Wohnung stürmen und schauen, ob Du nicht hinterlistig nach der Anmeldung die Wielanddose auf dem Balkon gegen 4 mm-Bananenstecker getauscht hast. Da der VNB seinen Besuch mehrere Tage vorher ankündigen muß, bliebe noch genug Zeit, den WR für den Termin vorher abzuhängen und im Schrank wie den Liebhaber einer Frau zu verstecken. Beim Termin mußt Du dann nur noch ein unschuldiges Gesicht machen und behaupten, Du hättest mal ein YT-Video gesehen, daß man einen E-Herd auch mit AA-Mignonzellen betreiben könnte, wenn man genügend davon kauft.
[quote data-userid="7830" data-postid="140944"]Wenn einen der Netzbetreiber nun beim MaStR anschwärzt hat man m.E. einen Monat, denn wer soll denn bitte wie das Datum der Inbetriebnahme nachweisen (wenn man es nicht gerade von sich aus tut).[/quote]Also wegen so einem G'ferz kommt keiner von der BNetzA angefahren. Ich kann nur vermuten, daß die BNetzA Dir dann einen Anhörungsbogen zum Ausfüllen schickt. Da mußt Du das Feld "Habe ich erst eine Stunde, bevor der VNB angesch*ssen kam, in Betrieb genommen" ankreuzen. Im Ernst, ich weiß es nicht. Vermutlich wäre das viel zu viel Aufwand und die BNetzA würde einfach den Anschwärztag als Datum nehmen, vorausgesetzt, der VNB kann das hieb- und stichfest beweisen. Solange Du nicht irgendwelchen groben Blödsinn machst und Dich halbwegs leise unterhalb des Radars aufhälst, wird schlichtweg gar nichts passieren oder sogar noch weniger als das.
[quote data-userid="7830" data-postid="140944"]Ob Module auf dem Dach (ev. beweisbar durch Luftbild) auch wirklich in Betrieb sind[/quote]Unsinn, die Module auf dem Dach sind zwar schon montiert und die Leitungen führen nach innen, aber Du hast noch keinen WR angeschlossen. Der VNB darf keine Hausdurchsuchung veranlassen und für so einen Seich (süddeutscher/schweizerischer Ausdruck) schon dreimal nicht. Wenn Du dem sagst: "Bin gerade klamm, PV-Module sind nicht angeschlossen", dann hat der die Kröte zu schlucken.
Andere Gefahr: EMV
Was aber eine ganz andere Hausnummer wäre ist, wenn Du auf dem Balkon oder sonstwo einen chinesischen WR betriebest, der ein EMV-Problem hat. Denn dieses könnte den Prüf- und Meßdienst der BNetzA auf den Plan rufen. Dazu braucht es auch keine Satellitenbilder und keinen VNB. Und den kannst Du nicht einfach abwimmeln mit: "Oh, mir paßt es gerade nicht. Kommen Sie in zwei Wochen nochmal wieder." Je nach Art der Störung wird sich die BNetzA dann tatsächlich Amtshilfe der Polizei holen. Und wenn die BNetzA dann auf dem Balkon den unangemeldeten WR findet, könnte das noch zusätzlich Mecker geben.
Daniel
@docemmettbrown Ich glaub hier werden wieder Halbwahrheiten gepostet.
Wenn die BNetzA zum Betreten die Amtshilfe der Polizei braucht, dann fehlt es sicher an Zwangsbefugnissen. Zum Betreten bedarf es eines Beschlusses zum Stubendurchgang.
Jetzt steht der MA vor der Tür
"Guten Tag, Bundesnetzagentur, Müller. Bei Ihnen ...bla Störung.. darf ich bitte mal rein?"
Ab zum WR, abklemmen und zum Nachbarn über den Zaun werfen. Bis der den Beschluss hat und ggfls. die Cops für die Amtshilfe vor Ort sind >30min vermutlich. Sollte reichen.
Wenn der Beschluss vorliegt, Türe auf.
-Bitte kommen Sie doch rein, danke. Auf Wiedersehen.
Das man im Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Beweise braucht verwundert mich schon.
Auf den Parkknollen und den unangenehm teuren sw-Bildchen stehen immer Zeugen, bzw. Geräte, also "Beweise" mit drauf.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Gemäß des Falles, man meldet nicht an.
Erstens ein Außendienstmitarbeiter kommt in unserer Region vorbei zum ablesen.
Viele Panele sind leicht einsehbar, sind aber nur ein Indiz.
Er kann auch einfach so Luftaufnahmen automatisch auswerten.
Hast du einen alten Zähler, könnte er auf die Idee kommen, diesen tauschen zu wollen.
Hast du einen Zweirichtungs-Zähler kann er einfach ablesen, dass eingespeist wurde.
Wenn er im nächsten Jahr noch viel mehr Einspeisung sieht, bist du halt schon länger ohne Anmeldung unterwegs.
Wenn ich das richtig verstehe:
Andere Anlagen können bei 253V andauernd auf Störung springen.
Wenn der Netzbetreiber nun nachrechnet, dass die ordentlich angemeldeten Anlagen eigentlich nicht dazu führen dürften, liegt der Schluss nahe, dass viel Guerilla auf der
Leitung ist. Er könnte in dem Gebiet also anfangen zumindest die Zähler tauschen zu lassen.
In Zukunft kann er auch daran "verdienen"
Demnach kommen auf Betreiber nicht konformer Solaranlagen künftig Strafzahlungen an den Netzbetreiber zu. Diese belaufen sich laut Gesetz auf zehn Euro im Monat pro Kilowatt installierte Leistung. Hier gilt es zu beachten, dass der Gesetzgeber unter "installierte Leistung" nicht die Ausgangsleistung des Wechselrichters, sondern die Gesamtleistung der montierten Solarmodule verstehtEine nicht angemeldete Anlage ist per se nicht konform.
Bei einer angemeldeten Anlage, bei der man einfach 2kw Modulleistung angibt, also "nicht erlaubter" Überbelegung, fährt man spätestens nach Zählertausch besser.
Oder nicht?
[quote data-userid="2378" data-postid="140993"]- Du kommst hier net rein, besorg Dir nen Beschluss![/quote]Das ist so eine Sache. Die Bullen basteln daraus gerne eine Gefahr im Verzug und betreten trotzdem die Wohnung. Vielleicht nicht in meinem Bundesland, aber in Bayern schon. (Obwohl mir das schon mal auch aus NRW zugetragen wurde.)
[quote data-userid="2378" data-postid="140993"]Ab zum WR, abklemmen und zum Nachbarn über den Zaun werfen. Bis der den Beschluss hat und ggfls. die Cops für die Amtshilfe vor Ort sind >30min vermutlich. Sollte reichen.
Wenn der Beschluss vorliegt, Türe auf.[/quote]Bringt nichts, denn wenn die wieder von dannen ziehen, Du den WR wieder anschaltest und der stört wieder, dann kommt die BNetzA das nächste Mal gleich mit der Polizei. Die sind ja nicht doof.
[quote data-userid="2378" data-postid="140993"]Das man im Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Beweise braucht verwundert mich schon.
Auf den Parkknollen und den unangenehm teuren sw-Bildchen stehen immer Zeugen[/quote]Wie Du selbst schriebst: Zeugen reichen ebenfalls. Aber irgendwelche Satellitenbildchen mit schwarzen, rechteckigen Pixelschatten sind kein Beweis, bestenfalls ein Beweis des ersten Anscheins. Ich glaube eher weniger, daß der VNB mit so etwas bei der BNetzA bei irgendeiner 600/800 VA-Anlage petzen geht.
Bei EMV ist das so eine Sache: Du kannst die EMV-Störung zwar im Auto messen/ausdrucken und die BNetzA hat auch Handgeräte zum Aufspüren, aber sie können auf der Straße nicht feststellen, ob die Störung von einer Anlage im 7. oder 8. Stock kommt. Dazu müssen sie dann schon in die Wohnung rein. (Vielleicht ging's auch vom Treppenhaus aus... ich weiß es nicht und außerdem nimmt HF manchmal seltsame Wege.)
Daniel