Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

@docemmettbrown

Ist es nicht egal wer es kontrolliert oder ob es kontrolliert wird.

Es geht doch grad darum nicht immer unnützerweise in die Grauzone geschoben zu werden, weil irgendwer 2kwp ne hübsche Zahl findet.

Wovor hat man Angst?

Das die Energiewende tatsächlich gelingen könnte, wenn Leute mit kleinen und kostengünstigen Lösungen, gute Ergebnisse erzielen?

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Luftbilder...

Einen habe ich noch … – Balkonsolar – Akkudoktor Forum

Neue Norm, Neue Zertifikate, Komplettsysteme, sanfter Zwang durch die Hintertür: „Niemand will eine Mauer bauen“

Boom von Mini-Solar-Anlagen: „Im Markt für Balkonkraftwerke sind viele Glücksritter unterwegs, die das schnelle Geld suchen“ (msn.com)

Kleine Solaranlagen: Warum der Präsident der Handwerkskammer Balkonkraftwerke gefährlich findet (aachener-zeitung.de)

Ähm?

Die Sonnenstrahlen die an einem Panel vorbei auf den Boden treffen sind also EEG Konformer, als die die stattdessen auf ein nicht angeschlossenes Solarpanel fallen?

Es soll also ein "Anschluss und Erzeugungszwang" für Solarpanels sein?

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Entbürokratisierung? Wenn man ehrlich sein möchte und die Fakten betrachtet, kann man doch nicht ernsthaft so eine Behauptung aussprechen.

Wieso?

Die maximale Entbürokratisierung hat man ohne Regel, ohne Beschränkung.

  1. Bisher gab es bei Balkonsolaranlagen keine Modulleistungsbeschränkung. Nun soll die Modulleistungsbegrenzung kommen. Dies entspricht einer Bürokratisierung.
  2. Bisher werden Balkonsolaranlagen nicht im EEG aufgeführt. Dies war auch verständlich, da Balkonsolaranlagen-Betreiber auf die EEG-Vergütung verzichten. Nun sollen Balkonsolaranlagen in das EEG aufgenommen werden. Dies entspricht einer weiteren Bürokratisierung, die es bisher nicht gab.
  3. Wieviel Modulleistung von einem Betreiber an einem Wechselrichter mit 600 (oder 800) Watt Einspeisebegrenzung angeschlossen werden ist Privatsache. Da hat der Gesetzgeber nichts zu begrenzen. Dies sollte vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
    Diese Beschränkung wird die installierte Modulleistung in Deutschland verringern. Weniger Modulleistung bedeutet auch weniger Klimaschutz und das mit dem Segen des Ministeriums für Klimaschutz.
    Mein Fazit: Die Einführung der Modulleistungsbegrenzung bei Balkonsolaranlagen führt zu einer Bürokratisierung und verfassungswidrigen Regulierung von Privatangelegenheiten per Gesetz.
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Wenn du an einen 800W WR 4000Wp Module anklemmst, dann wird ein großer Teil der potenziell erzeugbaren Energie nicht abgenommen. Der Wechselrichter regelt also auf 800W ab, obwohl er z.B. gerade 3000 Watt aus den Modulen holen könnte. Und das ist nicht gewollt. Die Idee dahinter: So wird jede Menge Energie verschenkt, man möchte aber, das möglichst viele Dachflächen effizient genutzt werden. Eine Abregelung widerspricht diesem Effizienzgedanken.

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Das solte man vermuten, wenn man unsere denkweise anlegt. Dann wäre das ein halbwegs vernünftiger grund, auch wenn das nicht zu ende gedacht ist.

Ich vermute aber, dass das nicht der grund ist, die lobbyarbeit der stromkonzerne schreibt diese gesetze, die nur das eine ziel haben: private stromerzeugung zum eigenverbrauch zu verhindern.

Wenn die regierung will, dass menschen gezielt in eine richtung investieren, werden gute fördergelder ausgelobt. Es hätte weit mehr wirkung gehabt, wenn eine bestimmte art balkonkraftwerk finanziell gefördert werden würde. Dann würden die dachflächen in diese richtung verwendet werden. Komme jetzt keiner und sage, die regierung hat kein geld für förderungen. Man könnte das auch über die steuer finanzieren, so wie handwerker dienstleistung. Wer sowas baut, der kann die förderung direkt an der steuerschuld abrechnen.

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Meine Meinung:

Diese pauschale Aussage steht dem Gesetzgeber aber nicht zu.

Ob es durch Verschattung nie zu dieser Leistung kommt oder

ob diese 3000 Watt

  • in einer Swimmingpool-Heizung verbraucht

  • einem Bitcoinminer zu Geld gemacht wird

  • in einem Heizstab verglüht

  • in einer Batterie DC Seitig gespeichert

  • im Sommer die Zuviel installierte Leistung auf eine Insel geschaltet

wird steht nicht fest.

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Nach meiner Meinung sind deine ganzen Alternativen zum Verballern des überflüssigen Stroms vom Gesetzgeber im Kontext von "Balkonkraftwerk" gar nicht vorgesehen, und werden daher ganz pauschal auch gar nicht erst in Betracht gezogen.

Oliver

Dann muss man das auch so in die Begründung schreiben.

Wir wollen nicht das ihr anderweitig viel davon verbraucht und stark verschattete Anlagen sind keine relevanten Einzelfälle.

Ansonsten ist die Begründung mit verpuffender Leistung hinfällig.

Es gibt ja gar keine Begründung. Und nach dem in solchen Fällen immer gültigen Grundsatz „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“, ist zu befürchten, daß es da auch gar keine sinnvolle Begründung gibt. Da hat irgend jemand eine Zahl hingeschrieben, weil da halt irgend eine Zahl hin musste.

Zum Glück war 42 dann doch erkennbar zu klein.

Oliver

Kann sein das ich da wieder zu pessimistisch drauf gucke.

Wenn so ist, kann man die Zahl ja weitaus höher setzen, wenn man es unbedingt muss.

30kwp zum Beispiel.

@gehtnichtgibtesnicht Deine Poolheizung, der Miner oder der Heizstab fürs BW würden aber auch als Insel funktionieren.

Die musst Du nicht anmelden und bist frei in der Ausführung.

ist doch kein problem für die meisten

und das 0,1 % was mehr will hängt einfach mehr hin

man kann sichs auch kompliziert machen...

das ist doch finanzieller unsinn 10kwp für 800W einspeiseleistung zu installieren

man kann ja selbst dann auch nicht mehr als 800W nutzen, wer macht denn sowas wen nicht 0,1% der leute

@thorstenkoehler

Natürlich.

Aber wenn die Leistung vom BKW unter 800W fällt, bekomm ich den Strom von der Insel nicht in mein Hausnetz.

Ich möchte den Hausinternen-Verbrauch immer den Vorrang geben.

Wenn der Pool mal einen Tag nicht beheizt wird, ist das nicht schlimm.

Und wenn wer jetzt denkt:

Ja da kannst auch gleich einen Elektriker holen, wird eh kompliziert und ist für Ottonormalverbraucher nicht relevant....

Reales Beispiel:

Ein Powerstation Hersteller bringt die Lösung grade auf den Markt.

Keine Namen, weil da kommen andere Hersteller auch noch drauf.

1000w am Wechselrichter und z.b.: 1600w am Akku.

Heizstab/Poolheizung/Miner in die Steckdose der Powerstation.

Powerstation and den Hybridwechselrichter.

Hybridwechselrichter an die Steckdose.

Panele an Akku und WR und fertig.

Alles einfache verpolungsichere Steckverbindungen vom Hersteller so vorgesehen.

Bezug am Zähler messen und entsprechend max. 800w einspeisen oder rest heizen, gut is.

Schon die erste Lösung die man sich grade verbaut mit der Grenze.

Man ist wieder in der Grauzone und musste nichtmal irgendeine Leitung ziehen.

Wenn das abfackelt, könnte man auch rechtlich nicht belangt werden oder die Versicherung kann nicht streiken, weil laut VDE auch kein Elektriker notwendig gewesen wäre.

Jetzt ruft der nächste wieder "Ja aber der Akku, ist ja auch nicht vorgesehen".

  1. Auch ohne Akku kann ein Hersteller auf eine Lösung mit einer "Notstromsteckdose"/"Überstromsteckdose"(oder wie man das auch nennen mag) am Wechselrichter mit viel mehr Leistung als 800w kommen.

  2. Eine Powerstation ist quasi ein Paradebeispiel für "nicht Ortsfest" muss nichtmal angemeldet werden.

hab ich was verpasst?

gehts hier um inselanlagen oder um anmeldepflichtige einspeisung?

darum geht es hier nicht

Es wurde vorgeschlagen die Poolheizung als Insel aufzubauen.

Klar geht das, aber die andere Lösung würde auch gehen wenn da einfach wer keine 2kwp hinschreiben würde.

Wenn da ne Zahl rein muss, sollte man doch einfach eine eindeutig überdimensionierte wählen, anstatt eine von unten zu nehmen.

30kwp kommt vermutlich wirklich niemand dran und es gibt eine geforderte Grenze.

Die betrifft dann nur keinen.

Das Gesetz wird voraussichtlich für Jahre bestehen.

Was ist wenn die Perowskit-Silizium-Tandem-Solarzellen Marktreif und günstig sind.

Jeder dritte Balkon könnte aufeinmal 3kwp anstatt 1,5kwp leisten?

Bei der 800w kann ich ja verstehen, dass man das Netz schützen und zusätzlich die Hausnetzinstallation schützen möchte.

Bei den 2kwp würde man mich nur unnötig vor zu viel Leistung schützen, die weder der Netzbetreiber sieht noch das Hausnetz.

dann musst du eben nächstes mal die entsprechende partei wählen die genau dein interesse vertritt und nicht das der strommafia

was soll man dazu noch sagen, mach doch einfach mehr drauf wenn du das brauchst.

Mal rein interessehalber: Welche hätte denn da was passendes im Parteiprogramm stehen?

Oliver

Werd schlussendlich auch mehr Modul-Leistung installieren. Ist dann halt zukünftig "nicht legal", ist es aber heute in der Kombination mit 600w schon.

Bisher ist mir aber nicht bekannt, ob endgültig beschlossen wurde, evtl. noch Einfluss nehmen, ist eh Sommerpause.

@gehtnichtgibtesnicht

Du musst dich über begrifflichkeiten informieren. Inselanlage bedeutet, dass es keine verbindung zum netz gibt, die insel wechselrichter können auch nicht auf das netz geschaltet werden. Eine inselanlage ist autark, hat keine sicherheitsabschaltung, schaltet nicht ab, wenn kein netz vorhanden ist.

Normale balkonkraftwerke haben wechselrichter, die auf das netz aufgeschaltet werden müssen. Das sind keine insel Anlagen.