Vermieter Forderung zu Hoch

Vom demontieren des Kastens Rate ich dringends ab. Das ist Sachbeschädigung und dann kann der Vermieter richtig was. Ebenso ist genau dieser nicht für die Punktuelle Last durch einhängehaken ausgelegt. Entweder eine Halterung die diesen überspannt oder es geht nicht.

@jay Du selber forderst nicht beleidigt zu werden, aber deine Art zu schreiben ist nicht viel anderes. Zumindest mir gegenüber. Du kennst mich nicht und was ich gelernt habe. Ebenso wird nur allgemeines vom Stapel gelassen aber keine Texte, Quellen oder Berechnungen. Mitleser können ja gerne selber entscheiden, wir zwei brauchen hier nichts mehr gegenseitig zu dieser Sachlage Balkon schreiben.

Meine Anregung Gutachten zu machen, wenn du es genau weißt, soll weder eine Beleidigung, noch auch nur ironisch gemeint sein, sondern ist einfach mein Ernst.

Es ist genau das, was der Vermieter fordert. Es nutzt allerdings nix, wenn man sein Wissen nur in einem Forum allgemein schreibt.

Es braucht für den Vermieter eben ein entsprechendes Gutachten, das ihn von der Haftung befreit.

Auf ein "ei der da hat im Forum gesagt" wird kein Vermieter sich einlassen.

Gehst ja nicht nur mich auf der persönlichen Ebene an.

@Jay

Ist keine Einzelfallprüfung. Der Balkon muss vor Absturz gesichert sein und die Last bekannt sein. Wenn die nicht bekannt ist muss das nachgeholt werden. Warum soll der Mieter die Aufgaben des Vermieters bezahlen? So sieht es auch mit der Elektrik aus. "Das war schon immer scheiße" ist halt auch kein Argument.

Und im Zuge dessen fände ich es da fairer, wenn das wirklich bisher nicht gemacht wurde, dass man sich da mit dem Vermieter einigt. Halbe Halbe für das, was sowieso schon hätte passieren müssen und gleichzeitig ob das Geländer/Wasauchimmer das aushält.

@jay Also Ärgern ist ja übertrieben. Der Vermieter hat ja sein Bedingungen gestellt. Aber so klar sind die ja nicht, da muss ich schon mal genau wissen was er möchte. Ein Mechatroniker ist eine Elektrofachkraft damit darf ich sowas machen.

Also der Blumenkasten würde nicht so einfach abzumachen gehen. Der bleibt dran. Ich dachte an zwei Module die beiden verbinden, wären ca 3m lang. Im Blumenkasten nur einhängen, an der Seite rechts und links mit Profil den abstand vom Blumenkasten ausgleichen. Dann noch durch schrägverbindungen damit es nicht nach oben oder unten kann

Und sowas hier geht nicht?
https://www.cyberport.at/?DEEP=QX21-003&APID=116&campaign=20647103411&prodid=QX21-003&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwqMO0BhA8EiwAFTLgIFBVYvOAgc1B8G-3SDkbqlHtjw9FA51peu5KE1eOTQY9kTfk3TT2XBoCrdIQAvD_BwE

110cm x 110cm ist eines. Eines 5KG. Kann mir keiner erzählen, dass das nicht geht. Und das auf die Platten kleben. Ja, geht auch hier wieder was durch die Streben verloren.Ideal ist das nicht.

Hast du dafür eine Rechtsgrundlage oder ein entsprechendes Gerichtsurteil? Auch für deine anderen Ansichten?

Es wäre schön, wenn du deine Behauptungen mit etwas belegen könntest. Nur Rechtsbegriffe zu nennen, bringt diese Diskussion nicht weiter.

Ich weiß, dass es Gerichtsurteile gibt, die deine Ansicht unterstützen (tendenziell ältere Urteile). Es gibt aber genauso Gerichtsurteile, die dies nicht tun (eher Urteile die jünger sind).

Und wie in nächster Zeit mit der Privilegierung von BKW (in Verbindung mit Art. 20a GG) die Gerichtsurteile ausfallen, ist wohl nicht so schwer zu erraten.

Aber es wird wahrscheinlich sein, wie so häufig: Vermieter werden zunehmend eine Niederlage vor Gericht erfahren, dann aber nie bis zu BGH klagen. Denn so lange keine Grundsatzentscheidung fällt, kann sich jeder Vermieter mit der "Einzelfallentscheidung" rausreden und den Mietern weiterhin das Leben schwer machen.

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Wenn es jemand persönlich nimmt, wenn ich sage dass Erfahrung der Vergangenheit in der es diese Themen noch überhaupt nicht gab, rein garnix nutzt, so kann ich ihm nicht helfen. Ist eben meine Meinung (wie alles was ich schreibe). Als Mimose ist man in nem Forum verkehrt, zumal man geschriebenes sowieso mehr als leicht missverstehen kann, da man den persönlichen Kontext nicht kennt.

Ich vermiete auch seit über 10 Jahren, "hab also auch Erfahrung". Trotzdem nutzt sie zu diesem Thema rein garnix. Deshalb lass ich den Spruch weg. Ist nur ein selbstbauchpinselndes "trust me, im an engineer...".

Hä?

Klar bedarf jede Bauart eines Balkongeländers eine "Einzelfallprüfung", ob sie für ein zusätzliches BKW geeignet ist. Eine Pauschale Zustimmung ist da unmöglich, deshalb gibts erstmal die pauschale Ablehnung...

Hat das der Schreiber deiner Pauschalantwort gewusst?

Ich wäre mir auch nicht sicher, ob eine Fachkraft in seiner Mietwohnung einfach so an der Elektrik rumfummeln darf...

Hm, ich würde sagen dass es hinter den Stäben quasi nutzlos ist. Minimale Teilverschattung auf einer Zelle macht schon sehr viel aus.

Von der "Genehmigung" her sähe ich das allerdings als unkritisch und eventuell nichtmal Genehmigungspflichtig. Kommt drauf an, ob man die innenliegende Verkleidung als Sichtschutz, oder als Teil der Fassade deklariert...

@jay

Zuerst ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass der Balkon nicht gefährdend ist. Daher muss sowieso ein statisches Gutachten vorliegen, ob der Balkon sicher ist oder nicht. Mit diesem kann man dann weiter sehen. Andernfalls dürfte man den Balkon generell nicht nutzen, vollkommen egal ob man ein BKW haben will oder nicht.

Da blieben also nur noch Einzelfallentscheidungen, wenn sowas nicht existiert. Wieviele Vermieter das dann wohl nachholen müssen weil sie keine Unterlagen haben/mehr haben. Aber es geht um deren Recht, "nein" zu sagen. Da müssen sie schon selber mit den Werten kommen und sagen: "Also unser Statiker hat ausgerechnet dass,.... wenn also von diesen Werten nichts relevant verändert wird durch das BKW, dann kann man das gefahrlos auf eigene Haftung so aufbauen."

Die brauche ich nicht. Es ist, wie alles was hier jemand schreibt, meine Meinung dazu.

Eben. Genau was ich sage. Es ist alles ein Einzelfall und hängt nur vom Anwalt und dem Gericht ab.

Wenn es so weit ist und ich sicher bin, dass die Gerichte die Haftung eindeutig vom Vermieter abwenden, werde ich meine Meinung dazu dann ggf ändern.

Das mag für Wonungsbaukonzerne gelten.

Einem kleinen Privatvermieter machen eindeutig die Mieter das Leben schwerer als umgekehrt.

Träum weiter. Wer hat eben von Realitätsferne geredet? :slight_smile:

Du verstehst das gerade falsch. Der Vermieter MUSS nachweisen können, dass der Balkon sicher ist. Oder hast du andere Informationen? Sicher für die Mieter, auch das Geländer, was laut deinem dafürhalten nicht zum Balkon, sondern Fassade gehört. Also muss eine Sturzsicherung gegeben sein. Und das muss statisch geklärt sein. Sonst ist das lebensgefährlich.

Es geht darum, dass der Vermieter realitätsferne Dinge einwirft. Das kann man als Mieter auch. Man kann sich zeigen lassen, wie sicher der Balkon ist, den man da seit Jahr und Tag benutzt. "Ist bisher nichts passiert" zieht nicht. So sieht es auch generell mit Statik aus oder Elektrik etc. etc. Und: "Du wohnst ja da, egal ob das sicher ist oder nicht" ist ebenfalls kein Argument....

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@tigger so war es bei der DUH Klage in Kiel ja auch: Als eine Niederlage abzusehen war zog der Vermieter alle Einwände zurück um bloß kein Urteil zu riskieren.

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Das zweifle ich eben SEHR stark an. Einen nachträglichen Nachweis könnte der Mieter höchstens fordern, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Und auch dann müsste der Mieter für das Gutachten erstmal zahlen.

Nein. Nicht auf Zuruf des Mieters und nicht, wenn nicht offensichtliche Mängel bestehen.

Wo hast du deine Informationen denn her? Du fordertest doch schriftliches. Wo ist denn das Schriftliche zu deiner Behauptung?

Auch das stimmt nicht. Die Innenseite des Geländers/der Balkonbegrenzung gehört zum Balkon die Außenseite zur Fassade. Das ist oft eben nicht auf Anhieb auseinander zu halten.

Die Panels selbst beeinflussen zumindest eindeutigerweise die Fassade.

Auch bei ner Eigentümergemeinschaft ist es so, dass für das Streichen der Balkoninnenseite der Eigentümer verantwortlich ist, für die Außenseite die Gemeinschaft.

Für die Fliesen auf dem Balkonboden und die Fenster ist wieder die Gemeinschaft zuständig. Es ist definitiv Kompliziert.

Dass diese konkrete Pauschalformulierung eine Menge Mängel enthält steht außer Frage.

Das eben kann man einfach so auf Zuruf eben NICHT.

Man kann eine Anzeige bei der Baubehörde machen, die dann eventuell aktiv wird und ggf Gutachten erstellen lässt. Die Zahlt aber der Anzeigende, wenn die Vorwürfe sich als falsch herausstellen. Und öffentliche Gutachten sind dann mal RICHTIG teuer.

das kennt man von diesen feiglingen, zuerst groß drohen und klagen und dann jämmerlich den schwanz einziehen.

habe ich auch schon erlebt früher in der mietwohnung aber wegen was anderem.

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In Österreich gibt es auch eine Änderung:

https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2024/0704_pv-balkon.html

[Quote]

Mit 1. September 2024 können Balkon- und Terrassenkraftwerke im Eigenheim leichter errichtet werden

Bisweilen hat es die Zustimmung aller Wohungseigentümer:innen gebraucht, um die eigene Photovoltaik- (PV-) Anlage auf Balkon oder Terrasse anbringen zu können. Zusätzlich war es oftmals der Fall, dass sich Wohnungseigentümer:innen schlicht nicht gemeldet oder Widerspruch aufgrund von Befindlichkeiten eingelegt haben. Über eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wird dieser Hemmschuh nun beseitigt. Die neue Regelung sieht vor, dass es als Zustimmung anderer Wohnungseigentümer:innen gilt, wenn die geplante Änderung bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer:innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Auch gilt: Wenn andere Wohnungseigentümer:innen Widerspruch einlegen, muss künftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden.[/Quote]

@jay

[Quote]Generell hat für den Nachweis der regelmäßig auf einem Balkon zu erwartenden Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1 der Vermieter in Vorleistung zu gehen – nur dann darf dieser einen Balkon vermieten. Ein Gutachten vom Mieter zu verlangen ist also nicht rechtens bzw. kann der Vermieter gerne auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Dem Mieter liegen zudem nicht die Unterlagen dazu vor, die benötigt werden würden. Ein Blumenkasten wiegt in der Regel ohnehin ähnlich viel oder sogar mehr wie ein Balkonkraftwerk.Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen. Die statische Verantwortung liegt also beim Vermieter.

  • "Sofern Sie Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkongeländers bzw. des Balkons im Allgemeinen haben, so würde dies ein Mangel der Wohneinheit entsprechen und ein nutzen bzw. betreten des Balkons wäre im Allgemeinen nicht als sicher anzusehen. Sollten Sie weiterhin von einer Unsicherheit der Statik seitens des Balkongeländers ausgehen, so sehe ich mich gezwungen eine Mietminderung durchzusetzen, bis Ihrerseits ein statischer Nachweis über die Sicherheit des Balkongeländers erbracht wurde, da in dieser Zeit eine Nutzung des Balkons als nicht sicher gälte."[/Quote]

Du als Vermieter sagst, dass die Statik für ein Balkonkraftwerk nicht reicht. Ergo kann auch ein Blumenkasten nicht dran hängen. Also gibt es seitens Vermieter Zweifel an der Statik des Geländers. Die Zweifel kommen nicht vom Mieter sondern Vermieter. Also muss dieser einfach in seine sicherlich vorhandenen Unterlagen nachsehen, wie hoch die zu erwartende Nutzlast bei SEINEM Balkon und Balkongeländer berechnet wurde. Das wurde nicht gemacht? Dann kann AUF SEINE Kosten nachgeholt werden, wozu er laut der DIN sowieso schon verpflichtet wäre.

Und eben NICHT der Mieter.

Ist auf eigenen Zuruf. Der Vermieter will einen Nachweis, den er selbst erbringen muss.

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