Mein Anwalt und die bisherigen Gerichte waren anderer Meinung.
Ist mir aber im Prinzip egal, denn ich teile hier natürlich nur meine Meinung zum Thema mit. Das darf gerne jeder sehen wie er mag, solang er mich nicht "missionieren" will, oder persönlich beleidigt.
Im Endeffekt ist die Realität immer Fallbezogen und vom Richter und der Qualität des jeweiligen Anwalts abhängig.
Verallgemeinerungen sind in dem Thema immer Mumpitz...
Übrigens nutzt das genau Überhaupt nix, da es weder das Thema, noch die Gesetze, noch die Interpretation "der Gerichte" "damals" gab.
Ich war auch "jahrelang in der Elektrik tätig", trotzdem beanspruche ich nicht die gesamte aktuelle Elektroweisheit für mich.
Eben. es ist bei jedem Balkon anders zu sehen. Deshalb ist eine globale ja/nein Diktatur unmöglich.
Eine Einzelfallprüfung darf aber nicht dem zur Last gelegt werden, der das erlauben soll, sondern ist die Sache desjenigen, der die nachträgliche Erlaubnis will.
Wenn du das so gut beurteilen kannst, dann registriere dich als entsprechender Gutachter und stelle auf deine Haftung die entsprechenden Gutachten aus.
Das wird dann jede Verwaltung mit Kusshand akzeptieren und das BKW Erlauben.
Es geht ja auch nicht um den Balkon, sondern den Außenbereich der Fassade. AUF dem Balkon kann jeder Mieter eh machen was er will.
Da ist eben die Frage, wer die Festlegt. Und das entscheidet eben letztlich das Gericht im Einzelfall.
Ach. und das ist es ungesehn und in jedem Einelfall? Wie stellst du das fest? Gutachten? Achja, was genau wurde vom Vermieter gefordert?
Wie gesagt, um den Balkon selbst geht es ja garnicht. Es geht um die Außenfassade, die nicht zum Balkon gehört.
Wenn der Mieter Solarpanels AUF seinem Balkon benutzen will, soll er. Da braucht er m.E. nichtmal zu Fragen. Denn für dadurch entstehende Schäden haftet ER, wie bei allen andren Sachen die er dort lagert.
Oder eine andere Möglichkeit suchen, bei der die Haftung bereits eindeutig bei dir liegt.
Die Panels AUF dem Balkon montieren z.b.
Das ganze Problem entsteht ja nur dadurch, dass du die Panels außerhalb deines gemieteten Bereiches, an der Fassade haben willst.
Den Vermieter bewusst zu ärgern ist fast immer keine gute Idee. 
Ansonsten ist meine subjektive Meinung, dass bei deiner geplanten senkrechten Montage eine Einzelfallprüfung eine Genehmigung ohne diese Auflagen ergeben würde.
Diese "Prüfung" musst du eben erstmal erreichen. Tust du aber gewiss eher nicht, wenn du deinen Vermeiter ärgerst.
Nur das mit der elektrischen Prüfung wird dir wohl keiner abnehmen. Die Elektrikerkosten halten sich da aber meist in Grenzen...