Vermieter Forderung zu Hoch

Warum soll ein Endanwender Ahnung erlangen wie er einen Stecker einsteckt? Warum muss er mehr wissen als andere die einen Ikea Schrank nach Anleitung montiert?

DIY, i ist nicht ein fertiges BKW zu kaufen und es zu montieren wie es in der Anleitung steht. JEDER Gasgrill ist gefährlicher. Dann muss auch jeder erstmal einen 6 Stunden Lehrgang zum Thema "Gasflasche wechseln" absolvieren! Auch werden viele Gasgrills von erst noch vom Verbraucher zusammen gebaut.

Es werden immer alle Menschen zu Kinder degradiert statt das gefährliche nach dem tatsächlichen vorhanden sein der Gefahr und damit entstandenen Problemen einzuschränken. Das ist die neue Herangehensweise, jeder ist unmündig zu denken, also alles verboten bis es erlaubt wird. Früher war alles erlaubt bis es verboten wird.

DIY ist sich alle Einzelkomponenten selber zusammen zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Aber nicht ein fertiges System mit fertigen Kabeln, welche über Stecker verfügen. Ebenso die Montage am Geländer, es sind nicht alle Studierte, welche können auch was montieren, aber Arbeiten bis 70, das dürfen alle.

Für das Fahrradfahren gibt es keine Prüfpflicht, bitte sofort verbieten, die Gefahren im Straßenverkehr sind zu groß und?

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@g1cs2009 : Ich bin ja ganz bei Dir!

Ich habe vielleicht nicht das klass. Fix-Fertig-BKW im Sinn sondern wie hier häufig anzutreffen das DIY kompl. gebastelte BKW. So eines baue ich auch gerade, aber eigentlich auch kein BKW im Sinne des Erfinders sondern eher eine 2 kWp Inselanlage mit 4 x 440Wp Modulen in 2S2P und 2,66 kWh LFP-Speicher. Eine kleine Lösung für die Grundlast in unserem Dachstudio :slight_smile:

Aber selbst bei Steckerfertigen-BKW müssen die Module i.d.R. selbst aufgebaut werden und oftmals ist noch nicht einmal das geeignete Montagematerial dabei sondern muß zusätzlich erworben werden. Wie das dann fachgerecht und sicher aufgebaut und befestigt wird, sollte schon klar sein und kein try-and-error-Experiment :wink:

@paddy72 Dafür muss es halt eine Anleitung geben. Das DIY bezieht sich auf die Massenanwendung und Bedenken der Vermieter. Ansonsten halt Vertreiberhaftung wenns nicht rechtlich kommform ist. Halter als Extra ist ja ok, gibt ja verschiedene Balkonbrüstungen. Passen muss es mit Anleitung trotzdem.

Ich bin selber nur DIY unterwegs, aber halt in meinem privatem Bereich, was ich verantworten kann.

Das Problem ist, dass es das NACH der Montage deines BKW ja noch immer aushalten muss. Die Montage ist ja eine dauerhafte Erhöhung dieser Last.

Um es nicht falsch zu verstehen: Ich selbst würde bei meinem Eigentum jederzeit nach eigener Sichtprüfung in meinem Ermessen entscheiden, ob ich da ein BKW dranhänge.

Was ich aber strikt verneine ist, dass man hier will dass ein Vermieter dafür zuständig sein soll, dass JEDER Balkon auf die neue, nachträgliche Anforderung seines Mieters umgerüstet oder geprüft werden soll. Und das zu Lasten und Haftung des Eigentümers.

Eine Nutzungsänderung des Balkons bedingt m.E. einen neuen Mietvertrag oder zumindest eine Ergänzung dessen.

Ein Balkon geht zu 25% in die Wohnfläche ein. Wären also 5qm. Bei einem so großen Balkon ist die restliche Wohnfläche ziemlich sicher größer als 50qm. Also lägen die 5 anrechenbaren qm wohl unter den 10% Wohnflächenabweichung, bei denen eine Mietminderung wegen Flächenabweichung möglich wäre.

Bei neueren Mietverträgen ist die Wohnfläche regelmäßig sowieso nurnoch für die Flächenanteile in der Nebenkostenabrechnung relevant. Da fällt dieses Ansinnen dann komplett raus.

Mir scheint irgendwie, dass hier viele von Sachen reden, von denen sie eigentlich garkeine Ahnung haben, weil sie nicht betroffen sind. Hauseigentümer im Eigenheim z.B., die hier im Forum wohl die Überzahl ausmachen dürften.

Genau das ist der Hauptgrund. Der Eigentümer soll hier für etwas haftbar gemacht werden, das nicht in seinem Einflussbereich liegt. So ist die momentane Gesetzeslage.

Eine Versicherung des Mieters oder Bastlers nutzt dem VM genau garnichts. die kann der M jederzeit kündigen oder sonstwas. Spätestens dann greift die Haftung auf den Eigentümer durch.

Solang nicht DAS durch Gesetze geändert wird, sind solche Klauseln die einzige wirkliche Absicherung für den VM. Es sind bisher immer Einzelprüfungen und Einzelfallentscheidungen nötig und die kosten eben (zuviel).

Da bin ich zu 100% bei dir. Bei den heutigen Fahrrädern und Geschwindigkeiten wäre eine Prüfung und vor allem eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder mehr als angebracht!

Aber das ist ja ein komplett anderes Thema.

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Ja, ich bin Hauseigentümer im Eigenheim. Aber ich bin auch Immobilienfachwirt und habe jahrelang in der Vermietung gearbeitet. Und ich glaube, dass deine Rechtsauffassungen nichts mit der Realität zu tun haben.

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Die Dauerhafte Erhöhung der Last sehe ich nicht zwangsläufig. Es ist schon bewusst das dies die Horizontal wirkende Last ist? Also die, wenn du mit voller Kraft gegen das Geländer läufst. Es geht nicht um die Lagekräfte, die sind um ein Vielfaches höher ausgelegt, was das Balkongeländer abkann und können muss. Das Gewicht ist also nicht das entscheidende.

Somit muss bei Orkan einer auf dem Balkon, nein mehrere Menschen auf dem Balkon stehen und mit Kraft am Geländer ziehen. Halte ich für einen sehr unwahrscheinlichen Fall. Bei normalen Wind sind die Kräfte gering. Also alles wieder im Rahmen des zulässigen inkl. Menschenkraft. Drücken der Menschen macht bei Orkan auch keinen Unterschied, da der Wind von der Gebäudeseite aus nicht in Orkanstärke drücken kann.

Das hat alles nichts mit der permanenten Gewichtskraft zu tun und somit keine Addition.

Ebenso ist die Regelung der Belastbarkeit der Geländer keine neue Erfindung, das gilt schon länger, einzig die Brüstungshöhe ist erhöht worden. Sobald vermietet wird, ist man aus rechtlicher Sicht sowieso eher dazu verpflichtet bestehendes nachzurüsten wenn dieses mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich ist. Was man bei sich Privat macht, ist was anderes, Vermietung unterliegt da aber anderen Anforderungen.

Bei Vermietern wird das Fehlen der Rauchmelder schnell mit Bußgelder belegt, bei Privat wird es nicht kontrolliert oder auch bei Feststellung nach dem Brand nicht mit Bußgelder belegt, da beim Vermieter die Informationspflicht besteht, da wird das Wissen darum als Vorraussetzung angenommen, willst ja gewerblich Geld verdienen und musst dich halt selber über alles informieren. Unternehmerisches Risiko.

Ebenso muss der Vermieter tätig werden wenn das Geländer nach seinem Kenntnisstand nicht den Aktuellen Anforderungen entspricht, da er es ja jetzt weiß und es Recht einfach verstärkt werden kann. Es ist sicherheitsrelevant. Nichts anderes erklärt der Vermieter ja, wenn er sagt das es Altbestand ist und das Geländer nach heutigen Anforderungen als unsicher einzustufen ist.

Ebenso ist es keine Umnutzung des Balkon, der einen neuen Mietvertrag begründet. Warum? Der Balkon gehört immer noch zur Wohnung und ist Grundgesetz geschützter Privatbereich, somit ist alles was nicht bei Einzug verboten war rechtlich erlaubt. Viele Vermieter haben schon Pflanzen auf dem Balkon verboten, aber es ist normale Nutzung, ebenso Blumenkästen. Der Vermieter muß rechtssicher nachweisen, das eine Gefahr besteht. Da sind keine Ideen, Vermutungen oder ich habe mal gehört.

Alleine das Thema Belastung eines Balkon grundsätzlich. Der Balkon muss wie ein Fahrstuhl, das Gewicht von Menschen aushalten die ohne drängeln alle gleichzeitig auf dem Balkon stehen. Es darf nicht vom Mieter erwartet werden daß er immer den Balkon beaufsichtigt und jedem einen Flächenbereich zuweist um die Gewichtsbelastbarkeit des Balkon nicht zu überschreiten. Geht das nicht, ist der Balkon zu sperren und die Miete wird dementsprechend geringer ausfallen.

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@miccheck Danke aber ich denke ich muss warten bis Zumutbar geklehrt ist

@grumpy_badger Hey warum kannst du den Link einfügen ???

@g1cs2009 Gibt es da Rechner oder wo kann ich das anschauen? weil wenn das Modul 20cm vom Balkon abstehen muss ?

@maxyield Wie hast du den das Bild posten können ?

@kaetzy

Du kannst jetzt auch links und Bilder posten. Geht erst ab dem 4. Beitrag. Spamschutz.

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So um mal den Vermieter auch zu ängern !

Ich habe Meine Frage zu den Punkten Gelb hinterlegt.

  • Die Konstruktion ist fachgerecht und sturmsicher durch eine Fachfirma auszuführen,
während der Nutzungsdauer zu warten und instand zu halten. Die

Fachunternehmererklärung ist vorzulegen.

  • Für eine fachgerechte Montage brauche ich keine Fachfirma. Jede Fachfirma Montiert es auch nur fachgerecht nach der Anleitung des Herstellers. Da ich Mechatroniker bin habe ich dafür auch eine fachgerechte Kalzifikation. (Ich hafte ja so oder so mit der Haftpflichtversicherung
  • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des
Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall

starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch

einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.

  • Ich hoffe ja das die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Balkons und der Balkonbrüstung geben ist weil ja sonst der Balkon gesperrt werden müsste, dafür ist der Vermieter zuständig. Da es ja eine Senkrechte Montage ist ändert sich ja die Windlast nicht das der Balkon ja schon verkleidet ist. Deshalb, was soll da erst berechnet werden?
  • Vor der Installation ist die Elektroanlage in der Wohnung zu prüfen. Der Anschluss ist
fachgerecht mit einer speziellen (zugelassenen) Energiesteckvorrichtung oder einem

Festanschluss auszuführen. Dies ist durch einen Elektrofachbetrieb nachzuweisen.

  • Was soll den da bitte vor an der Elektroanlage geprüft werden, das wäre auch die Aufgabe des Vermieters, da ich als Mieter da nicht machen darf. Da ich Mechatroniker bin habe ich den richtigen Abschluss um eine Energiesteckvorrichtung zu Montieren.
  • Warum muss den bitte bei einem Festanschluss geprüft werden ? Wenn ich dann nur einen Inselbetrieb mache.
  • Zulässig ist nur die Installation von Anlagen mit maximal 2 Solarmodulen und einer
Einspeiseleistung von maximal 800 VA.

Warum ist die Anzahl der Module begrenzt?

  • Sollten wir die Vollzugsmeldung bis zum 23.09.2024 nicht erhalten haben, dann gilt diese

Warum ist das Zeitlich befristet?

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Rechner direkt wird es so nicht geben. Das ist Physikalische Berechnung, hab ich im Sondermaschinenbau regelmäßig machen müssen. Selbst wenn du 20cm vor verlegst ist und bleiben die Horizontalkräfte annähernd gleich. Wenn es ein verkleideter Balkon ist, ist die Windlast sogar egal, das es keinen Unterschied macht, ob der Wind die Verkleidungsplatten oder das Modul belastet. Beide Leiten die Kräfte gleich ein.

Ebenso ist eine feste elektrische Montage bei einem "Steckerfertigen Solaranlage" Schwachsinn hoch zehn. Dann bräuchte man keine Steckerfertige Anlage. Auch ist die Begrenzung auf 2 Module Schwachsinn, da die gar nicht die elektrische Auslegung zu interessieren hat, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

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Jetzt mal zwei Bilder von dem Balkon, ganz so einfach ist es nicht mit der Befestigung da der Blumen stört. Also es muss vor den Blumenkasten und in den Blumenkasten eingehangen werden..

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das sieht doch easy aus, den blumenkasten einfach die nieten rausbohren und entfernen, (man kann den blumen kasten wieder mit V2A schrauben montieren) das wird niemanden auffallen, den einfach irgentwo einlagern und ganz normal das BKW montieren, vorallem da alles so schön zugänglich ist.

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diese sch... blumenkästen.

hätte man auch einfach nach innen hängen können wozu diese sinnlose konstruktion...

Mein Anwalt und die bisherigen Gerichte waren anderer Meinung.

Ist mir aber im Prinzip egal, denn ich teile hier natürlich nur meine Meinung zum Thema mit. Das darf gerne jeder sehen wie er mag, solang er mich nicht "missionieren" will, oder persönlich beleidigt.

Im Endeffekt ist die Realität immer Fallbezogen und vom Richter und der Qualität des jeweiligen Anwalts abhängig.

Verallgemeinerungen sind in dem Thema immer Mumpitz...

Übrigens nutzt das genau Überhaupt nix, da es weder das Thema, noch die Gesetze, noch die Interpretation "der Gerichte" "damals" gab.

Ich war auch "jahrelang in der Elektrik tätig", trotzdem beanspruche ich nicht die gesamte aktuelle Elektroweisheit für mich.

Eben. es ist bei jedem Balkon anders zu sehen. Deshalb ist eine globale ja/nein Diktatur unmöglich.

Eine Einzelfallprüfung darf aber nicht dem zur Last gelegt werden, der das erlauben soll, sondern ist die Sache desjenigen, der die nachträgliche Erlaubnis will.

Wenn du das so gut beurteilen kannst, dann registriere dich als entsprechender Gutachter und stelle auf deine Haftung die entsprechenden Gutachten aus.

Das wird dann jede Verwaltung mit Kusshand akzeptieren und das BKW Erlauben.

Es geht ja auch nicht um den Balkon, sondern den Außenbereich der Fassade. AUF dem Balkon kann jeder Mieter eh machen was er will.

Da ist eben die Frage, wer die Festlegt. Und das entscheidet eben letztlich das Gericht im Einzelfall.

Ach. und das ist es ungesehn und in jedem Einelfall? Wie stellst du das fest? Gutachten? Achja, was genau wurde vom Vermieter gefordert?

Wie gesagt, um den Balkon selbst geht es ja garnicht. Es geht um die Außenfassade, die nicht zum Balkon gehört.

Wenn der Mieter Solarpanels AUF seinem Balkon benutzen will, soll er. Da braucht er m.E. nichtmal zu Fragen. Denn für dadurch entstehende Schäden haftet ER, wie bei allen andren Sachen die er dort lagert.

Oder eine andere Möglichkeit suchen, bei der die Haftung bereits eindeutig bei dir liegt.

Die Panels AUF dem Balkon montieren z.b.

Das ganze Problem entsteht ja nur dadurch, dass du die Panels außerhalb deines gemieteten Bereiches, an der Fassade haben willst.

Den Vermieter bewusst zu ärgern ist fast immer keine gute Idee. :slight_smile:

Ansonsten ist meine subjektive Meinung, dass bei deiner geplanten senkrechten Montage eine Einzelfallprüfung eine Genehmigung ohne diese Auflagen ergeben würde.

Diese "Prüfung" musst du eben erstmal erreichen. Tust du aber gewiss eher nicht, wenn du deinen Vermeiter ärgerst.

Nur das mit der elektrischen Prüfung wird dir wohl keiner abnehmen. Die Elektrikerkosten halten sich da aber meist in Grenzen...

Ja, der Blumenkasten ist da ziemlich scheiße...

Eine Entfernung wird das Gesamtbild der Außenfassade erheblich verändern.

Ich würde die Panels neben dem Kasten montieren. Ist eben kein idealer Standort...