Vermieter Forderung zu Hoch

Mein Vermieter was ein WG ist möchte folgende Punkte voraussetzen damit ich ein Balkonkraft Anbringen darf:

was kann man da machen oder gibt da Erfahrungen ? Es geht mir um die Punkte Fett Makiert.

  • Alle Kosten für die Umbaumaßnahme trägt der Antragsteller.
  • Für Schäden an der Mietsache oder an Personen haftet der Antragsteller.
  • Die Konstruktion ist fachgerecht und sturmsicher durch eine Fachfirma auszuführen,
während der Nutzungsdauer zu warten und instand zu halten. Die

Fachunternehmererklärung ist vorzulegen.

  • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des
Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall

starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch

einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.

  • Die Balkon-PV-Anlage darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die
Feuerwehr nicht beeinträchtigen!
  • Vor der Installation ist die Elektroanlage in der Wohnung zu prüfen. Der Anschluss ist
fachgerecht mit einer speziellen (zugelassenen) Energiesteckvorrichtung oder einem
 Festanschluss auszuführen. Dies ist durch einen Elektrofachbetrieb nachzuweisen.
  • Es darf keine Verteilerdose zwischen der Steckdose und dem Balkonkraftwerk
geschalten werden.
  • Zulässig ist nur die Installation von Anlagen mit maximal 2 Solarmodulen und einer
Einspeiseleistung von maximal 800 VA.
  • Maximale Anzahl der Stromkreise: 1 Stromkreis
  • Das Anbringen an der Dämmung ist nicht zulässig.
  • Die Montage hat komplett senkrecht und ohne Bohren, Kleben oder Dübeln zu erfolgen.
  • Ein Nachweis für die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist der Vollzugsmeldung
n Kopie beizufügen.
  • Eine gültige private Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung und der Vollzugsmeldung in Kopie beizulegen.

Achja... das alte Spiel.

Nach aktueller Rechtslage, kannst du da wohl nicht viel machen. Du kannst nur abwarten und hoffen, dass der Gesetzgeber den Plan umsetzt, BKW's als privilegierte Maßnahme einzustufen.

Falls das so kommt, darf dein Vermieter so einen Schwachsinn nicht mehr von dir verlangen.

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Hallo

Träum ruhig weiter. Da kann der Gesetzgeber ändern was er will, an einer fachgerechten Montage wird kein Weg vorbei gehen.

Besonders bei Gebäuden mit äusserer Wärmedämmung wird es immer ein Problem geben.

Für den statischen Nachweis könnten sich ja die vielen Umweltverbände mal mit einer zentralen Hilfestelle profilieren. Steuergeld von uns bekommen sie ja wohl genug. Bei den vielen Millionen Mietwohnungen ist auch mit ausreichender Nachfrage zu rechnen. So eine Statik muss doch nicht jedesmal vollständig neu erfunden werden.

mit freundlichen Grüßen

Thomas

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Mein Vermieter was ein WG ist möchte folgende Punkte voraussetzen damit ich ein Balkonkraft Anbringen darf:

was kann man da machen oder gibt da Erfahrungen ? Es geht mir um die Punkte Fett Makiert.

  • Alle Kosten für die Umbaumaßnahme trägt der Antragsteller.
  • Für Schäden an der Mietsache oder an Personen haftet der Antragsteller.
  • Die Konstruktion ist fachgerecht und sturmsicher durch eine Fachfirma auszuführen,
während der Nutzungsdauer zu warten und instand zu halten. Die

Fachunternehmererklärung ist vorzulegen.

  • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des
Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall

starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch

einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.....

[/quote] Einige Forderungen erledigen sich von selbst, bei der Statik kann er dir behilflich sein, da er selbst die Statik für das Balkongerüst vorliegen hat. Durch die 40 Kg von der PV wird das Balkongerüst nicht zu sehr beansprucht.

Die steckerfertigen Mini-Solaranlagen sind so konzipiert, dass es für die reine Montage kein Fachpersonal braucht – jeder darf das Balkonkraftwerk selbst montieren, natürlich muss man sich unbedingt an die Vorgaben des Herstellers halten und die Bedienungsanleitung berücksichtigen.

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Die typische Abwehrhaltung von Wohnungsgenossenschaften und sonstigen Verwaltungsmenschen denen die Kosten völlig egal sind ... Erst wenn das Risiko geringer ist als die Chance auf nen 6er im Lotto, ist es in Deutschland gut genug. Wird sich vermutlich nur bessern in dem konkreten Bereich, wenn es best practice Fälle gibt wo sowas mit etwas mehr gutem Willen durchgezogen wird, z.B. Installation durch die Mieter nach einer gemeinsamen Installation in einer Wohnung + Check nachher durch ne Firma.

Hallo!

Das kann ich leider nicht bestätigen. Ich habe inzwischen zwei Balkonsolaranlagen gekauft. Bei einer waren ein paar Montageteile dabei, die aber eher auf ein Flachdach als an einen Balkon gepasst hätten, und bei der anderen ausser den elektrischen/elektronischen Teilen gar nichts. Wie und wo man das montiert ist dem Improviationstalent des Käufers überlassen... Insofern kann ich die Forderung des Vermiteters nach fachgerechter Montage schon nachvollziehen.

Wenn es nicht geht mit dem eigenen Balkonkraftwerk, oder Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen so wie hier, dann empfehle ich, für das Geld ein paar Anteile an einem Fonds für erneuerbare Engergien zu kaufen. Da wird für das gleiche Geld wahrscheinlich mehr „grüner“ Strom erzeugt als mit dem eigenen Balkonkraftwerk.

Grüße

Maximilian

Ich hatte neulich einen Artikel über eine Genossenschaft gelesen, die das öffentlich gefördert bekam, Kosten pro Balkon 4000 Euro mit Hubsteiger und allem Tralala ... Da kann ich Dir dann auch nur zustimmen ... Statt Fond ggf. auch ne (örtliche) Energiegenossenschaft, hab ich zusätzlich zu unserer PV, mangels Platz für ein Windrad im RMH Garten sozusagen :wink: Eigennutzung macht halt mehr Spaß ...

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@maximilianh merkwürdiges Argument... Wenn ich meinen neuen Fernseher an der Wand montieren möchte, kaufe ich mir doch auch die passende Wandhalterung und beauftrage keine Fachfirma für die Montage. Und wenn ich weiß, wo und wie ich mein BKW montieren möchte, achte ich beim Kauf doch auf die richtigen Halterungen. Naja, so würde ich es machen...

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@tigger

und andere nehmen Kabelbinder. Ich hab schon ein Modul abfliegen sehen.

Es gibt ja trotzdem einen großen Unterschied zwischen fachgerechter Montage und Montage durch eine Fachfirma!

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Das ist leider völlig weltfremdes Wunschdenken. Den Nachweis einer fachgerechten Montage wird kein Gesetz dieser Welt aushebeln, und die Art des Nachweises wird kein Gesetz dieser Welt auf "passt schon" durch den Mieter absenken.

Oliver

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@OliverSo Bist Vermieter nh

Wie gesagt, Fachgerechte Montage: Klar! Haftung des Mieters bei Schäden: Klar!

Aber zu fordern dass das eine Fachfirma macht, ist nicht nur übertrieben sondern annähernd unmöglich und auf jeden Fall ein finanzielles Fiasko.

Wenn das der allgemeine Konsens wäre, können wir die Sache mit dem BKW beerdigen. Dann war es das.

Aber ist ja sowieso nur meine weltfremde Meinung :kissing_heart:

HDL

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@nemothefish

wer soll denn die fachgerechte Montage prüfen? Der Vermieter? Die Oma die vermietet und der Student sagt ihr "des passt scho" ? Wenn du mal ein Modul aus dem zweiten Stock absegeln siehst, auf eine Wiese wo die Kinder oft spielen, wird es dir anders.

Ich kann es voll nachvollziehen wenn ein Vermieter eine Montage durch eine Fachfirma verlangt.

Ansonsten das Modul einfach auf den Balkon stellen.

Es gibt interessante Urteile zu Balkonkästen am Geländer:

Die Idee, daß jeder Mieter einfach so und ungeprüft irgendwas irgendwo irgendwie an den nicht-seinen Balkon schrauben kann, kannst du tatsächlich beerdigen. Klingt jetzt zwar blöd, ist aber so.

Oliver

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Eigentümer ist der Vermieter. Das Nutzungsrecht hat der Mieter.

Leider hat der Mieter nur ein "übliches" Nutzungsrecht, das wird gerne mal starkt eingeschränkt durch Gesetze, Mietverträge und Gerichte. Nur ein Beispiel, das Thema Rauchen, gerade erst wieder gesehen, wo die Besitzer eines Reihenhauses nur noch immer 3 Stunden Rauchzeit, 3 Stunden Rauchfrei in ihrem eigenen Garten rauchen dürfen.

Das Problem ist die "Montage", wie bereits erwähnt, darf die FACHGERECHTE (Vom Fach heißt leider auch, das gelernt zu haben) verlangt werden. Gerade wegen der möglichen Wind oder Schneelasten an der Gebäudestruktur. Wenn das Geländer später mal versagt, weil die erzeugten Schwingungskräfte für Materialbrüche gesorgt haben, dann sagt der Mieter, das er ja nicht das Geländer gebaut hat, aber der Vermieter soll dann haften, weil es sein Geländer ist. Ist halt etwas tricky.

@g1cs2009 Die Diskussion bringt nichts. Das werden die Gerichte entscheiden.

genau, man muss dem mieter zeigen wer das sagen hat... den mieter abzuzocken reicht wohl nicht mehr?

Das ganze vorhaben ist sicherlich vor gericht nicht gut haltbar für den Vermieter/Die Gemeinschaft, bisschen zeichenen, berechnen, prüfen, konstruiiren, modellentwürfe machen, es gibt schon wind simulatoren, stefigkeit, materialanalyse, und dann einfach montieren und abwarten, in der zwischen zeit einen brief Für den Vermieter verfassen das es montiert ist.....und jetzt?....was wollen die machen? dich aus der wohnung werfen? das sehen einige gerichte anders, ambesten noch vorsorglich privathaftpflicht und mieter rechttschutz abschließen.