Nix was denn nun. Ich hatte zuerst eingeworfen, dass sich bei dem Thema auch in Österreich noch was bewegt. Dann habe ich dir geantwortet, das war getrennt zu betrachten daher hatte ich extra später das @ gesetzt.
Eben doch. Das Argument lautet:
[Quote]Es geht bei den Zweifeln ausschließlich um die zusätzliche dauerhafte dynamische Last, die durch Windkräfte entstehen kann.
Und da ist eben derjenige der eine bei Vertragsabschluss unübliche Erweiterung der Nutzung seiner Mietsache beantragt, Nachweispflichtig.
Das hat der Vermieter (wie sehr oft), nur doof und unklar formuliert...[/Quote]
Da die normale Last vom Vermieter gedeckt sein muss, der Vermieter aber eine zusätzliche Berechnung will, kann der Vermieter SEINE Berechnung dazuliefern, die er laut der DIN Norm sowieso schon hat. Dann kann mit diesen Daten bei einem Statiker nur nachgerechnet werden und kostet den Mieter einen Bruchteil des Geldes als den GESAMTEN Balkon bzw. dessen Statik komplett berechnen zu lassen. Das muss dem Vermieter doch vorliegen. Denn wenn es ihm NICHT vorliegt, dann muss DER das nachmachen. Und mit diesem Gutachten dann kann der Mieter eine zusätzliche Berechnung machen lassen für die Erweiterte Nutzung durch das Balkonkraftwerk.
Es zweifelt ja der Vermieter an, dass die Statik des Balkons ausreicht. Das Argument aus meinem Link, den ich dann als Zitat eingefügt habe besagt, dass das Balkongeländer durch ein Balkonkraftwerk nicht mehr belastet wird, wie durch einen Blumenkasten, und ein Blumenkasten muss statisch immer drin sein. Wenn also ein Balkonkraftwerk wegen der Statik angezweifelt wird, zweifelt der Vermieter die laut eigenen Nachweis berechneten Lasten des Balkons an. Das bedeutet, es sollte dann vom Vermieter der Nachweis GEFORDERT werden, dass der Balkon generell den Statikanforderungen entspricht, denn der Vermieter zweifelt SELBER diese an. Nicht der Mieter. Der Mieter will nur ein BKW installieren. Dass er für das BKW dann einen Zusatznachweis in irgend einer Form liefern muss mag durchaus sein, ändert aber nichts am Argument der Tragfähigkeit des Balkons selbst.
Und darum wird dann letztlich gebeten. Um den finanziellen Aufwand gering zu halten, und nur zu einem Statiker gehen zu können, der dann eben das,was du schreibst berechnen kann anhand der Daten, die der Vermieter vom Statiker schon HAT. Denn HAT der Vermieter das nicht, ist es schon fragwürdig ob der Balkon so betretbar ist. Und DAS wiederum wäre dann eine Mietminderung, wenn man den Balkon nicht nutzen kann, weil er statisch nicht berechnet wurde. Die Verwendung des Balkons geht nur, wenn das geschehen ist....
Genauso sind bei meinem Link andere Punkte angeführt, die der Vermieter bringen könnte, Elektroinstallation und und und. Aber dafür müsste dann der Vermieter liefern, was IST-Zustand ist. Wieso sollte der Mieter die Pflichten des Vermieters nachgehen und eine IST-Bestandaufnahme machen, zu der der Vermieter sowieso schon verpflichtet ist?