ich habe geschrieben wenn der vermieter nicht antwortet. das verhalten kommt öfters vor wenn unbequeme fragen gestellt werden und erst dann einfach dranhängen.
Zu den verschiedenen "Wünschen" des Vermieters gibt es eine Klage der DUH:
Ho ho ho:
[Quote]In statischer Hinsicht ist dabei nämlich zu berücksichtigen, dass es die Beklagte selbst ist, welche als Gebäudeeigentümerin nach der DIN EN 1991-1-1 für den Nachweis der statischen Tragfähigkeit ihres Balkons verantwortlich ist. Das aber wiederum bedeutet, dass die Beklagte in Bezug auf regelmäßig auf den Balkonen ihres Gebäudes zu
erwartende Nutzlasten selbst in der Verantwortung steht. Geht man demzufolge davon aus, dass die Beklagte als Gebäudeeigentümerin die
Brüstungslast ihrer Balkone und Balkongeländer in Übereinstimmung mit den gültigen Baunormen statisch zutreffend und normgerecht hat errechnen lassen, als sie die Balkone
in 2019 an ihr Gebäude hat neu sanieren/anbringen lassen – wogegen vorliegend nichts spricht – bedarf die fachgerechte, senkrechte Montage des vorliegend zur Installation
beantragten Steckersolargerätes auf diesem statisch berechneten Balkon keiner (weiteren)statischen Prüfung mehr.
Denn dann ist nämlich auch ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Anbringung der Balkone insbesondere sowohl unter hinreichender Berücksichtigung der sog. Auflehnlast, als auch der Last durch Blumenkästen, o.ä., erfolgte. Weil die vorliegend zur Installation beantragen Glas/Folien-Module indes lediglich ca. 20 kg wiegen und damit eher Blumenkästen vergleichbar sind, für deren Befestigung am Balkon auch keine statischen Nachweise verlangt werden dürfen, so ist das dennoch von den Beklagten sogar mehrfach wiederholte Verlangen eines statischen Nachweises für das Balkonkraftwerk unverhältnismäßig.[/Quote]
Hört sich gut an.
Etwas offensiver formuliert:
Sollte der Eigentümer/Vermieter tatsächlich Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkons bzw. dessen Brüstung haben wäre dieser zum Schutz des Mieter umgehend zu sperren, ebenso alle baugleichen im Objekt.
Bis zu einer endgültigen Klärung wäre damit die Wohnfläche entsprechend reduziert und damit auch die Mietzahlungen.
Tut bestimmt weh bei unter 1qm die wegfallen. Und das ist dann schon ein großer Balkon.
Das ist quasi immer noch unter den 10% erlaubter Abweichung bis zum Mangel.
@Jay Auch wenns ja sowieso nur ein hypothetischer Fall ist sehe ich das anders.
Es geht nicht um den einen m2. Ein standsicherer Balkon ist eine nicht unerhebliche, vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache. Da dürfte eine viel größere Mietminderung angemessen sein.
Abgesehen von der medialen Aufmerksamkeit für den Vermieter, falls der Mieter es drauf anlegt.
In der Anspielung des Zitierten schon.
Ansonsten ist die Annahme der VERmieter müsse die Standfestigkeit seines Balkons irgendweinem Mieter auf Zuruf nachweisen absurd.
[quote data-userid="35443" data-postid="217305"]Weiß nicht. Der Vermieter des Threaderstellers hat ja anscheinend selber Zweifel, dass sein Balkon sicher ist. Wenn ich als Mieter sowas von meinem Vermieter lesen würde, könnte mich das schon berechtigter Weise verunsichern. 😅Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall
- Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des
starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch
einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.
[/quote]
Nein. Die Zweifel sollten dir da bei deinem Vorhaben kommen.
Es wäre vielleicht verständlicher formuliert wenn da stünde:
Du willst etwas an meinem Balkon tun, für das er nie vorgesehen war und für das er nicht gebaut, entworfen und geprüft wurde.
Weise mir also nach, dass durch das Befestigen deines 4qm großen Segels das da bei jedem Wetter und auch bei Sturm dranhängen soll, nichts an meinem Balkon passiert und dass dadurch nicht Gefahren für andere entstehen können.
Für den Zweck zu dem ich den Balkon gebaut habe, ist er geeignet. Alles weitere musst DU mir beweisen.
Sollte ein Mieter Ein BKW daran befestigen, so wäre dem tatsächlich so.
Der Mieter, bzw der der das Ding montiert hat, ist dann für alle Kosten zur Überprüfung haftbar.
Das Gegenteil ist der Fall. Die berechtigten Forderungen bestehen dem VERmieter gegenüber dem Mieter.
Ggf. die Absperrung der restlichen darunter und daneben befindlichen Balkone und der Fläche, die gefährdet sein kann. Inkl Nutzungsausfallentschädigung.
Ein paar Argumente sachgerecht dargelegt:
Die hier immer vermeintlich höhere Windlast angeführt wird mal ein paar Gedanken/Infos.
Jedes Geländer MUSS auf Brüstungsminimumhöhe mindestens 500N je Meter als horizontale Kraft ohne Schäden aufnehmen können. Bauvorschrift. Dadurch ergibt sich alleine schon aus der Physik, das ein Geländer auf der halben Höhe schon etwas die doppelte Last aushalten kann. Am Balkonboden schon weit über 2000N Hängt etwas vom Material ab, sonst auch mehr. Und das ist MINDESTANFORDERUNG.
Übliche Module haben eine Fläche von weniger als 1qm.
Windlast bei Orkanstärke ist ca.900N je qm wenn voll im Wind gestellt.
Also wäre bei Wertmittlung mit 1000N die Sicherheit der Windlast noch gegeben, weil die üblichen Module 1,2m lang sind und somit auf Brüstungshöhe schon 600N Festigkeit vorhanden sind.
Wir reden also von gerade mal 100kg Druck vom Modul, und Gefühlt wird hier über Tonnen gesprochen.
Es gab auf dem Kanal von Andreas mal ein Video, wo die Last für die Brüstung berechnet wurde.
Ergebnis war wenn ich mich recht erinnere, das eine senkrechte Montage der Module eine Last erzeugt die innerhalb der gültigen Norm sicher ist, ebenso wie Blumenkästen.
Bei ausgestellten Modules wsr die Last wohl höher.
@grumpy_badger das Video kenne ich noch nicht. Ich Frage mich nur wie die horizontal wirkenden Kräfte bei Aufstellung höher sein sollen. Die Vertikalen können die Geländer alle mal einhalten.
Aber zumindest ist es kein gültiges Argument wenn der Vermieter einen vorschriftsmäßigen Balkon vermietet.
Aber bei unserem alten, gemietetem Haus wäre der Balkon 20qm groß gewesen, somit deutliche Mietminderung. Aber das Geländer war Privatpfusch ohne jegliche Stabilität und zu niedrig.
was meint ihr wie wohl hier die statik ist? hat schon 120kmh windböen standgehalten und 70 kmh dauer wind.
nee, übliche Module sind ca. 1300x1700mm und damit schon über 2qm
mfg, stocki
@stocki1 hast Recht, bei den BKW waren eine Zeit lang welche mit den kleineren häufiger zu finden.
Also sind es 2qm bei 1,7m ist dann leicht schlechter bei 1700N Belastbarkeit und 1800N Belastung bei Orkan.
Nein, die übliche Größe bei 430...460 Wp-Modulen ist 1730...1760 x 1130 ... 1140 mm und damit knapp unter 2qm.
Ab 2 qm braucht es in den meisten Bundesländern noch eine baurechtliche Sondergenehmigung.
Meine 2ct: Die Forderungen der WG/Vermieter sind hier schon sehr hart und rabiat - so lohnt kein BKW mehr.
Auf der anderen Seite kann ich die Sicherheitsbedenken von Vermietern verstehen. Jeder diy-Bastler möchte nun mal schnell ein BKW montieren ohne die nötigen Fachkenntnisse von Mechanik/Statik/Windlast/Elektrik. Das ist natürlich ein Sicherheitsrisiko. Auf der anderen Seite gibt es genügend gewissenhafte Bastler mit den nötigen Kenntnissen ein BKW selbst zu errichten und sicher zu betreiben. Eine schwierige Situation, die nur im Einzelfall auf good-will Basis geklärt werden kann, meine ich. Da helfen auch keine neuen Gesetze oder Richtlinien auch wenn es eine 'Priviligierung' von BKW gibt. Es muß eben zum 'Standard' werden, dass diese grundsätzlich erlaubt sind, sofern nicht bauliche oder Sicherheitsgründe massiv dagegen sprechen. Eine gewisse handwerkliche und elektrische Eignung des Bastlers sollte aber vorausgesetzt werden und ggf. auch überprüft werden können. Wenn man für alles einen Fachbetrieb fordert, der ggf. mit seiner Unterschrift für die fachgerechte und sichere Montage gerade steht, wird das ganze nicht mehr bezahlbar, da sich der Fachbetrieb natürlich auch absichert. Deutschland ist und bleibt ein Sicherheits-Bedenkenträger und damit Technologie-Verhinderer.
Ich empfehle einen Blick nach Fernost oder Afrika (nicht ganz ernst gemeint ;-))
ja hast Recht,war aus der Hüfte geschossen, 1720x1135mm sind knapp unter 2m²