@tigger Es geht nicht um Diskussion, sondernd um Rechte und Pflichten. Der Eigentümer muss immer dafür sorgen, das von seinem, Eigentum keine Gefahr aus geht. Genau diese Rechtsprechung hat für solche ausufernden Forderungen gesorgt und der Vermieter ist im Recht. Keine Diskussion, Fakt. Das beste Beispiel sind Parabolantennen, es gibt kein RECHT für den Mieter mehr, so eine ohne Erlaubnis des Eigentümer zu montieren. Internet sei Dank.
Warum soll das nicht haltbar sein? Vermieter dürfen fast alles verbieten, was AU?ERHALB statt findet. Grillen auf dem Balkon, übermäßige Belastung durch Pflanzen etc wegen Gewicht, Farbliche Gestaltung usw.
Einzig bei der Forderung nach der statischen Berechnung könnte es etwas Zweifel geben.
Hallo zusammen,
mein Vermieter (VivaWest) hat ähnliche wenn nicht sogar noch höhere Forderungen gestellt. Da jetzt die Privilegierung für Balkonkraftwerke durch ist wird sich da was ändern ?
@nemothefish das kann ja wieder dauern
@mischa Hilfe wie ??? Die Montage ist nicht so einfach das der Balkon nicht standart ist deshalb mal ein Link mit Bildern.
Wie kann man den Bilder einfügen ? Mit einem Link geht ja auch nicht ?
@nemothefish Also wenn es eine Firma montiert brächte ich nicht Haften. Ich werde mal blöd Antworten, da haben die auch mal zu Tun {green}
@g1cs2009 Dazu müsste aber auch der vermieter die Daten zu berechnen liefer können. Was ich denke schwer wird, damit kann auch keiner was berechnen
Ich bin mal gespannt auf die ersten Gerichtsurteile jetzt, da Balkon PV als privilegierte Maßnahme gilt.
Dann muss der Vermieter eben einen Statiker beauftragen, der die Last des Balkons und des Geländers offenlegt...
Die Frage kannst du dir selber beantworten, wenn du verstehst, was „ Privilegierung“ bedeutet: Der Vermieter darf dir nicht ohne triftigen Grund das BKW verbieten. Nicht mehr und nicht weniger.
Oliver
@kaetzy Theoretisch müsste er alles erforderliche in den Bauunterlagen besitzen. Sehe ich aber auch so, er muss die Grunddaten liefern.
Auch das Privilegiert ist erstmal nicht so viel Wert, die Definition von triftigen Gründen müssen am Ende erstmal die Gerichte liefern.
das wird noch ein langer weg.
aus erfahrung weiß ich das vermieter erfinderisch sind wenn es darum geht ihre interessen durchzusetzen. ob das alles rechtlich haltbar ist interresiert die erstmal nicht.
klagen muss dann der mieter, der dann auch die kosten dafür auslegen muss und die wenigsten die sich balkon pv installieren wollen um geld zu sparen können sich einen rechtstreit leisten.
das wissen auch vermieter.
einfacher wird es zunächst für die eigentümer denen von der verwaltung verboten wurde pv am balkon anzubringen. grund, weils halt nicht erlaubt ist und so.
auch aus erfahrung vom kollegen und der eigentümerversammlung da kam einfach immer der hausmeister mit 2/3 mehrheit an vollmachten der eingentümer und hat einfach alles blockert was ihm nicht gefallen hat.
das sind richtige ...(beliebiges wort hier bitte einsetzen)
man kann ja ruhig bedingungen stellen, zb nur schwarze module bestimmte größe bestimmte anzahl damit es von außen einheitlich aussiet.
ich als Eigentümer habe keine Statiknachweise für mein Balkon, und bekomme auch keine(von wem denn auch?) Gutachter beauftragen auf eigenekosten....ich glaub mein schwein pfeift!
Habe nur die zeichnungen vom umriss des hauses, selbst wenn der mieter diese haben wollen würde, alles auf mieter kosten und erschwert zu bekommen. ich habe meine Balkon PV ohne statiknachweis selber montiert siehe privathaftpflicht.
Welche objektiven Mindestanforderungen seitens des Vermieters oder der WEG machen hinsichtlich der Anbringung einer Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) am Balkon einer Wohnanlage Sinn?
@oliverso Der Vermieter sagt ja auch nicht nein sonder nur unter .... ???
Der Vermieter würde von mir fordern, ich müsste nachweisen, dass die Balkonsolar statischen Anforderungen entspricht.
Dann fordere ich vom Vermieter den Nachweis, dass der Balkon den statischen Anforderungen entspricht.
Als Hauseigentümer sollte man für gewöhnlich die alten Bauunterlagen bekommen, als Wohnungseigentümer wird's da schwieriger.
Da ich es in diesem Thread noch nicht verlinkt sah: Die seit letzter Woche geltende rechtlichen Siutation ist in <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag von balkon.solar zusammengefasst worden.
edit: da man hier wohl keine HyperLinks posten darf(!?): balkon.solar/news/2024/07/04/balkonsolar-verein-begruesst-die-einfuehrung-eines-recht-auf-balkonsolar-informiert-in-webinar-am-montag-um-1800/
und wenn der vermieter nie was drauf antwortet? die taktik ist bei der gruppe beliebt.(früher in der mietwohnung, die oft den vermieter gewechselt hat, erlebt)
ich würds dann einfach dranhängen und fertig, soll der vermieter doch klagen einfach wirds nicht mehr das zu verhindern... auch gut wenn man ne rechtschutzversicherung hat oder erwerbslos ist und ein p konto führt da hat man eh die besten karten.
Also wenn man gar nicht erst versucht hat, eine Einwilligung seitens des Vermieters zu erhalten, hat man da schlechte Karten, wenn ich (den neu gefassten) § 554 Abs. 1 BGB richtig verstehe. Man müsste sich im Zweifel vorwerfen lassen, die Interessen des Vermieters nicht gewürdigt zu haben