Wie ist das eigentlich, wenn ich auf meinem privaten Grund mit dem Auto fahre? Da brauche ich keinen Führerschein dafür, die Karre muß auch nicht angemeldet sein, keinen TÜV, kein nichts. Mein Grund, meine Regeln, solange ich mit der Karre nicht mein Grundstück verlasse und auf öffentlichen Straßen herumgurke.
Aber was anderes: Wenn ich auf meinem Grund eine Wellblech-Halle habe, faradayscher Käfig, dann darf ich innen drin so viel mit Handquetschen funken, wie ich will. Sogar auf BOS-Frequenzen, wenn es sein muß. Ich brauche dafür keine AFu-Lizenz und die Handquetschen nicht mal CE. Wie gesagt: Solange nichts nach außen dringt, das ist die Bedingung.
Und ich darf auf meinem Grund auch PV-Module mit WR montieren, mit dem Strom irgendeinen Blödsinn machen, solange "keine Elektronen von mir nach außen dringen" (solange nichts eingespeist oder dem Nachbarn ein Grundstück weiter überlassen wird) und solange mein selbstgestrickter Strom keine Rückwirkung auf das öffentliche Netz halt. Im Gegenteil, ich bin mir sogar relativ sicher, daß eine Einflußnahme des Staates (BNetzA) oder eines Privatunternehmens (EVU/VNB) auf meinen selbsterzeugten und zu 100,0% selbstverbrauchten Strom im Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wäre.
[quote data-userid="9218" data-postid="138115"]Dein Grundstück muss komplett umzäunt sein, sonst darfst nicht mal das.[/quote]Was genau meinst Du mit "das"? Auto oder PV? Stimmen tut es eigentlich in beiden Fällen nicht.
[quote data-userid="9218" data-postid="138115"]Und das Stromnetz gehört auch nicht dir, also halt dich an die Regeln, wenn du dessen Vorteile nutzen möchtest[/quote]Was denn? Ich speise doch gar nichts ein, nicht mal ein Pikowatt und nicht mal für eine Nanosekunde.
[quote data-userid="9218" data-postid="138115"]Auf alles sch..., aber wenn der Akku leer ist soll der blöde vnb gefälligst Strom liefern ist gelinde gesagt...[/quote]Richtig, dafür wird er aber auch mit Geld je kWh bestochen, damit er liefert. Ja wirklich, der verdient an mir, ist das zu fassen?
[quote data-userid="12276" data-postid="138117"]Es könnte sich ja so ein ungezogenes Elektron zum Nachbarn verirren {green}:laugh: [/quote]Keine Sorge, das passiert nicht. Die zittern sogar vor Angst davor und das noch mit 50 Hz. ?
Ein hybridwechselrichter kann nix in das Netz einspeisen, das Netz also auch nicht stören. Klar braucht man im Winter Strom, den kauft man vom Stromversorgungsunternehmen. Der blöde vnb bekommt alles bezahlt, nicht mehr und nicht weniger als DU auch bezahlst. Wie man überhaupt so argumentieren kann wie du ?? Warum denkst du, sollte jemand für eine kWh mehr bezahlen als DU ?
Ich rede jetzt nicht von rückwärts drehenden zählern. Weil das bei Inselwechselrichtern nicht geht. Nur davon, dass man im Winter Strom zukauft. So wie DU auch Strom kaufst.
[quote data-userid="9025" data-postid="138127"]Ich rede jetzt nicht von rückwärts drehenden zählern. Weil das bei Inselwechselrichtern nicht geht.[/quote]Ginge bei den Victron MP2s schon, wenn der Ferraris keine Rücklaufsperre hat. Die Victrons können so ziemlich alles und lassen, wenn es sein muß, notfalls sogar das Windrad rückwärts laufen. ? ? ?
[quote data-userid="7192" data-postid="138146"]Die Victrons können so ziemlich alles und lassen, wenn es sein muß, notfalls sogar das Windrad rückwärts laufen. ? ? ?
[/quote]
Das stimmt schon... Der Victron MP2 kann so gut wie alle Wünsche erfüllen. Aber er ist ja nun alles andere, als ein Inselwechselrichter.
[quote data-userid="3284" data-postid="138173"][quote data-userid="7192" data-postid="138146"]Die Victrons können so ziemlich alles[/quote]Das stimmt schon... Der Victron MP2 kann so gut wie alle Wünsche erfüllen. Aber er ist ja nun alles andere, als ein Inselwechselrichter.[/quote]Das kommt ganz auf die persönliche Konfiguration an. ?
@docemmettbrown ....die haben das noch nie gemacht, weil das in einem Musterprozess enden könnte, der darauf hinausläuft, daß die Netzbetreiber schon seit Jahren von Leuten, die zwangsweise Strom einspeisen, ohne Gegenleistung Eigentum (den selbsterzeugten Strom) enteignet haben !
"Die Nichtanmeldung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. "....wo bitte steht das denn ? ...ausser in der Bildzeitung und entsprechenden Verlautbarungen der Energielobby (von denen übrigens Foren wie diese voll sind !).
Wirst dich wundern: Diese Bussgeldvorschrift gibt`s garnicht !
[quote data-userid="6651" data-postid="138336"]Wirst dich wundern: Diese Bussgeldvorschrift gibt`s garnicht ![/quote]Der Reihe nach: Daß ein BKW angemeldet werden muß, findest Du hier unter "Müssen auch Balkonanlagen registriert werden?". Den Rest zum EnWG hat @OliverSo schon beantwortet. Es drohen Bußgelder bis 50.000 €.
@docemmettbrown Warum schreibst Du über Sachen von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?
Auf deinem Grundstück darfst Du ohne Lappen oder mit 111 Promille fahren, WENN: kein unkontrollierter Verkehr auf dem Grundstück stattfinden kann.
Also z.B. rundum eingezäunt. So ist Gesetz. Der Supermarktparkplatz gehört auch irgendwem, aber solange Hinz oder Kunz drauf kann ist das sog. öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum mit den benannten Einschränkungen.
[quote data-userid="2378" data-postid="138373"]@docemmettbrown Warum schreibst Du über Sachen von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast?[/quote]Weil ich zu dem Zeitpunkt nicht wußte, daß ich davon keine Ahnung habe. Mensch, Du kannst Fragen stellen und das noch in einem Tonfall...
Also ich hab's eben geprüft und Du hast tatsächlich recht damit, daß das Grundstück umfriedet sein muß. War mir nicht bewußt gewesen, aber ich bin ja lernfähig. ?
Aber dann umfriedest Du halt das Grundstück und schon darfst Du fahren, auch ohne TÜV und ohne Pappe. Letztendlich ändert das ja nichts an der Aussage, daß auf privatem Grund andere Regeln gelten können als auf öffentlichem Grund.
Bei der Funkgeschichte allerdings habe ich recht, solange die "Umfriedung" ein faradayscher Käfig ist. ?
Das ist doch erbsenzählerei. Das grundstück muss eingezäunt sein, dann darf man . . . .
Mein grundstück ist kein öffentlicher raum, da hat keiner was zu suchen, eingezäunt oder nicht. Beim supermarkt parkplatz wird es jedem erlaubt, dort für die zeit des einkaufes zu fahren und zu parken.
So gesehen ist das beispiel von docemmetbrown ok. Für mich jedenfalls.
Was soll sowas ? Dann erkläre das mal genau, was du damit meinst. Gut, ich bin aber auch kein psychologe. Kann wahrscheinlich mit deiner erklärung auch nix anfangen.