Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

@alter-hase Kein Problem:

Du führst den Parkplatz vom Supermarkt an auf den erstmal jeder drauf kann. Das ist bei Deinem unbefriedeten Grundstück genau das Gleiche.

Du machst das aber von der Willenserklärung, auf mein Grundstück darf keiner rauf, abhängig. Das sieht die Rechtsprechung aber anders. Also vergleichst Du Rechtsprechung (Äpfel) mit deiner Sicht der Rechtslage (Birnen). ?

@docemmettbrown Ob Du bei der Funkgeschichte Recht hast oder nicht ist mir gleich. Aber wenn Du was von Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr / in dessen Grauzone erzählst, dann sollte das Hand und Fuß haben. Sonst steht nachher wer mit heruntergelassener Hose vorm Richter.

Während so ein Versorger vielleicht keinen Prozeß wegen was aus welchen Gründen anstrebt, ist bei der Polizei der Strafverfolgungszwang von Bedeutung. Die Kameraden müssen Straftaten anzeigen oder sie machen sich selbst strafbar, von ganz unbedeutenden Fällen, sog. absolute Antragsdelikte, mal abgesehen.

Wie, willenserklärung ? Auch ohne zaun darf nicht jeder einfach auf mein grundstück. Da braucht es keine willenserklärung ??

Wenn du nicht schwimmen kannst und im schwimmbad ins tiefe becken springst, was dann ? Ach ja, wenn du ertrinkst ist der schuld, der das wasser eingelassen hat.

Erbsen zählen kannst du, das muss man dir lassen. Sonst hättest du erst gar nicht auf meinen post geantwortet.

Ich stelle nicht in frage, dass du falsch liegst, ich sagte nur, dass für mich das beispiel von docemmetbrown so in ordnung geht. Huch, jetzt hast du mich angesteckt, mit der erbsenzählerei.

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[quote data-userid="2378" data-postid="138614"]@docemmettbrown wenn Du was von Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr / in dessen Grauzone erzählst, dann sollte das Hand und Fuß haben. Sonst steht nachher wer mit heruntergelassener Hose vorm Richter.[/quote]Ich schrieb doch schon, daß Du recht hast, und habe meinen Fehler zugegeben.

Daniel

@alter-hase Vergiss es einfach. Du verstehst es scheinbar nicht. Die Frage der Zulässigkeit des Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Deinem Grundstück hängt nicht von Deinem erklärten oder mutmaßlichen Willen ab. Sondern von: Kann wer unkontrolliert das Gelände nutzen.

Konkretes Beispiel: Eingezäuntes Firmengelände mit Zugangsbeschränkung a'la Nur für Mitarbeiter durch Dongle oder Pförtner. Kein öffentlicher Verkehrsraum. Steht die Schranke dagegen auf Dauerauf -> öffentlicher Verkehrsraum, Führerschein, Versicherung.. erforderlich, besoffen oder bekifft Fahren verboten.

Schaut mal, nicht so einen scharfen Ton hier reinzubringen. Soll doch angenehm bleiben in diesem Forum.

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Nur mal sowas wegen Bußgeld. Ich hatte einen Hänger einfach in der Garage stehen. Hatte vergessen ihn abzumelden. Nach 4 Jahren kamen irgendwelche Beamten auf mein Grundstück und wollten meine Solaranlage kontrollieren, da ein Nachbar mich angezeigt hatte, ich hätte sie unerlaubt erweitert (hatte ich nicht, daher war das schnell erledigt). Aber einer dieser Herren sah meinen nicht abgemeldeten Hänger und drei Tage später stand dann die Polizei auf meinen Grundstück und wollte den Hänger sehen.

ergebnis. Erster Strafbescheid 4 !!!! Punkte in Flensburg und 80 Euro Strafe. Erste Instanz bestätigte das Urteil zweite bot mir dann 1 Punkt und 350 euro Bußgeld an, was ich dann gemacht habe (da galt schon die 8 Punkte Regel).

Also solange niemand was merkt und sagt ist alles in Butter. Dass google wieder neue Bilder von den Häusern macht freut sicher auch die deutsche Bürokratie.

Stefan

Wenn du uns noch verrätst, was denen an deinem Hänger nicht gefallen hat, verstehen wir vielleicht etwas mehr. :slight_smile:

Kann ich bestätigen, nicht abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV auf dem eigenen Grundstück, das erkennbar schon länger nicht mehr genutzt wurde (hatte schon etwas Moos angesetzt und keine Wischerblätter, sollte beim Zettel drunterklemmen aufgefallen sein ) -> Rechnung , noch keine Punkte da unter 8 Monaten

Wollte es erst auch nicht glauben, dass man auf dem eigenen Grundstück nicht machen kann was man will -> no Chance , entweder abmelden oder TÜV machen

Das nächste mal mache ich die Kennzeichen ab, dann ist zwar alles gleich, aber es merkt keiner mehr. {green}:serious: Der Staat regt mich mit seiner Korintenkackerei einfach nur auf. {green}:evil:

du hast aber nette nachbarn

und trotzdem könnten die beamten bei einer inselanlage nichts machen denn diese braucht weder tüv noch anmeldung

nun, wenn man ein kfz oder ähnliches anmeldet dann geht man wohl davon aus dass man damit auch fahren wird. so ist es üblich dass man damit regelmäßig hu macht.

wenn du es abgemeldet hast juckt es keinen, was du damit auf deinem grundstück machst solange du andere nicht gefährdest oder müll in extremen maße ansammelst

Das sind die systemwichtigen Arbeitsplätze für die Überflüssigen* -räusper- gering Qualifizierten.

*Arche B

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hier nochmal eine zusammenfassung, anmeldung einer offgrid anlage vom berteiber dieses forums

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