Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

[quote data-userid="2529" data-postid="137844"]Zwei Gründe kann ich gut nachvollziehen:

  1. Rückwirkungen auf das Netz ausschließen[/quote]Rückwirkungen auf das Netz? Dann sollten sie zuerst mal die ganzen PLC-Modems verbieten und stillegen, denn diese Sch**ßdinger mißbrauchen das Leitungsnetz zur Datenübertragung und wirken dabei wie eine riesige Antenne. Dito auch bei Schalt-NTen ohne Netzfilter. Aber auf denen steht überall das China-Export-CE drauf und dann tut niemand was. ?

Daniel

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@stromsparer99

Das wird langsam lächerlich ?

Btw. Ich habe einen stromanschluss von der Straße aus. Ich habe bloß keinen Abgang vom hak und keinen Zähler.

Aber die Erklärung wo man eine netzgetrennte Insel bei Vorhandensein eines zählers anmelden soll, bist du noch schuldig.

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@stromsparer99

Sag mal, kennst Du eigentlich das vom NDR produzierte Format "extra 3" mit "Der reale Irrsinn"? Ich frage für einen Freund. ? ? ?

Daniel

Ich habe die Regeln nicht gemacht, deshalb bin ich auch nichts schuldig.

@stromsparer99

die antwort habe ich erwartet

dann lass doch in zukunft bitte die anderen in ruhe mit deinem mittelbar und mittelbar

Also ich habe das ganze durchexerziert und kann dir sagen es ist sehr schwer da durchzukommen. Wenn mal angemeldet nehmen die das auch nicht zurück. Und egal was Voltmeter und andere sagen, wenn der Netzbetreiber dir den Scheiss nicht abnimmt hast ein Problem.

Bei mir wollten sie den Zähler sperren, was dann zur Folge gehabt hätte, dass meine Altanlage mit 30 cent einspeisung kein Geld mehr produziert hätte. Richtig bestrafen können sie dich eigentlich nicht hat mir zumindest mein Anwalt gesagt. Sie sperren normal den Zähler. Wenn du damit leben kannst einfach installiert lassen und abwarten was passiert.

Probleme gibt es eben, wenn etwas schiefgeht. Wenn wie hier im Forum passiert der Akku brennt oder sonstwas kaputt geht (nullleiter geht ab und alle Geräte sind kaputt, blitz schlägt ein...) dann bist du halt nicht mehr versichert. Oder zumindest bekommst du nicht alles bezahlt.

Das größte Problem ist aber, dass du klagen musst. Das kann ziemlich lange dauern (zumindest hier in Saarbrücken). Und wenn der Richter keine Ahnung hat muss noch nen Gutachter bezahlen u.v.m.

Ich habe mich letztendlich zähneknirschend auf einen Kompromiss geeinigt. Ich habe den Zäher tauschen lassen und den Zählerschrank angepasst und das ganze abgenommen bekommen. Hat trotzdem 4 Monate gedauert. Da aber mein Elektriker die Anlage schon im März als in Betrieb bezeichnet hat, habe ich seitdem Geld von der neuen Anlage bekommen :-). Zudem hat der Netzonkel mit mir nen Kompromiss ausgehandelt, da die keine Rechnungssoftware haben die die Altanlagen und Neuanlagen mit zwei Zählern ausrechnen können, bekomme ich nun 22 cent für beide (30 alt 12 neu) und spare mir einen Zähler und die Kosten dafür.

Ich habe im Verlauf der Auseinandersetzung mehrere Beschwerden geschrieben, mich bei der zuständigen Behörde beschwert mehrere Schreiben vom Anwalt verfassen lassen. sie haben dann gemerkt dass ich es ernst meine und einen Kompromiss ausgehandelt.

Aber wenn sie sich wirklich quer stellen musst klagen. Bekannter von mir, allerdings mit ner deutlich größeren Anlage und 100 kwh Selbstbauakku hat den Akku in ner Einzelabnahme genehmigen lassen und streitet seit Feb 2022. Da er Geld hat und stur ist läuft das gerade mit Gutachter und Gegengutachter und dem ganzen Scheiss. Und selbst WENN er gewinnt (wovon sein Anwalt ausgeht) gilt das nur für IHN.

Das ist auch das Problem von Voltmeters Zitaten. Das gilt alles nur im Einzelfall. Und du kannst dich nicht darauf berufen, dass es bei dem doch so war.

Als um deine Frage zu beantworten:

Ich würde es entweder abbauen und als balkonkraftwerk anmelden und warten, oder es drauf ankommen lassen was sie machen, oder nen Elektriker suchen, der es dir abnimmt.

Stefan

[quote data-userid="478" data-postid="137932"]@stromsparer99
dann lass doch in zukunft bitte die anderen in ruhe mit deinem mittelbar und mittelbar[/quote]Wobei er in einem Punkt schon recht hat: Irgendein Mensch hat diese unglückselige Formulierung ja tatsächlich erfunden und wir haben jetzt den Salat, anstatt daß die das einfach am Einspeisen festgemacht hätten, was natürlich zugegebenermaßen viel zu einfach gewesen wäre.

Daniel

[quote data-userid="6681" data-postid="137933"]Probleme gibt es eben, wenn etwas schiefgeht. Wenn wie hier im Forum passiert der Akku brennt oder sonstwas kaputt geht (nullleiter geht ab und alle Geräte sind kaputt, blitz schlägt ein...) dann bist du halt nicht mehr versichert. Oder zumindest bekommst du nicht alles bezahlt.[/quote]Blitzvolltreffer: Ich glaube, da ist die abgerauchte Anlage Dein allergeringstes Problem.

Überspannung: Kann man in den Griff kriegen, wenn man beim Bau der Anlage einige Sachen beachtet.

Brennender Akku: Sollte nicht passieren. Dem geht aber immer Überhitzung voraus, die man elektronisch erkennen und dann reagieren kann.

Nulleiterabriß bei einer Drehstromanlage: Noch schlechter als ganz schlecht. Absoluter Horroralptraum.

[quote data-userid="6681" data-postid="137933"]Das größte Problem ist aber, dass du klagen musst. Das kann ziemlich lange dauern (zumindest hier in Saarbrücken). Und wenn der Richter keine Ahnung hat muss noch nen Gutachter bezahlen u.v.m.[/quote]Das EVU muß das erst einmal androhen. Dann rennst Du ganz schnell zu Deinem Anwalt und der erwirkt dagegen eine einstweilige Verfügung. Hatte ich auch mal machen müssen (kein Energieversorger, sondern "etwas" größer), das lief in wenigen Stunden über die Bühne. Wenn der EVU jetzt noch was von Dir will, muß er erst mal gegen Dich klagen. Das wird er aber nur tun, wenn es einen guten Grund gibt und nicht so einen Kokolores wie ein unangemeldetes BKW, womöglich noch ohne Einspeisung.

Daniel

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@docemmettbrown

Leider muss sie das nicht. Bei nicht genehmigten Installationen darf sie dir einfach den Zähler abklemmen /sperren (hier passiert) und dann musst du dich drum kümmern das wieder hinzubekommen.

Wenn du keinen externen Strom brauchst (hatte verstanden dass das bei ihm NICHT der Fall ist) kann dir Zähler abklemmen egal sein. Falls du brauchst ist das halt blöd

Stefan

Ich sehe das Problem nicht.

Schon die Vorschriften in den 90ern hatten die Forderung, dass beim Ausfall des Netzes der Wandler nicht einspeisen durfte. Seitdem kann selbst die hinterletzte Chinakopie das.

Was soll das ?

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Dem Energieversorger entsteht ja auch kein Schaden dadurch wenn man nicht einspeisst und alles selbst verbraucht. Ausser das er halt nicht soviel Strom verkaufen kann.
Aber bei den Regelungen ist es wohl besser einfach im Stillen das einfach zu machen und damit keine schlafenden Hunde wecken.

Ich weiss ja nicht wie oft und ob die Energieversorger die Dächer auf PV kontrollieren. Gehört habe ich schon mal das das Finanzamt das machen würde und in Foren das die Energieversorger/Netzbetreiber das machen. Tatsächlich kenne ich selbst keinen Fall.

Man könnte ja auch eine Insel mit Akku + Inselwechselrichter machen und dann wenn der Akku "leer" ist lädt man den aus dem Hausnetz mit so einem Huawei R4850 Netzteil nach.

Da wäre der Inselwechselrichter selbst gar nicht mit dem Netz verbunden sondern nur der Akku über das Huawei Netzteil.

Das wäre vermutlich auch anmeldepflichtig, obwohl mir sich der Grund in so einem Fall nicht erschließt. Die Regelung ist da denke ich einfach willkürlich irgendwie festgelegt und hat keinen technischen Grund der das bedingt.

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Wenn Elektriker irgendwo ein Netz abschalten, um dann daran zu arbeiten, werden die doch sehr sicher alles kurzschließen, um sich vor möglichen Gefahren durch Rückwirkungen zu schützen.

Ich würde doch nie ungeschützt an einem Netz arbeiten, wo man weiß, dass hunderte chinesische Balkonkraftwerke dranhängen.

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Das kommt noch dazu.

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[quote data-userid="6681" data-postid="137944"]Bei nicht genehmigten Installationen darf sie dir einfach den Zähler abklemmen /sperren (hier passiert) und dann musst du dich drum kümmern das wieder hinzubekommen.[/quote]Aber nur, wenn Du einspeist. Nur, weil Du Dir einen Solartaschenrechner gekauft und diese Rechenhilfe nicht angemeldet hast, darf das EVU das noch lange nicht. Im Gegenteil: Wenn Dir dadurch ein Schaden entsteht, kannst Du diesen sogar geltend machen.

Das EVU (oftmals auch gleichzeitig VNB) darf nur dann sofort abklemmen, wenn von der Anlage eine Gefahr ausgeht und diese Gefahr muß das EVU bzw. der VNB beweisen. Das dürfte bei einer Inselanlage eine anspruchsvolle Herausforderung werden.

Trotzdem, und das kann ich nur jedem dringend empfehlen, würde ich darauf achten, eine steckbare Verbindung zwischen der PV-Anlage und dem öffentlichen Netz einzubauen. Im Falle eines Falles kann man diese einfach ausstecken und niemand kann einem mehr was. CEE-Stecker gibt es bis 63 A, das sollte doch für Privathäuser mindestens halbwegs reichen.

Daniel

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@docemmettbrown Ich speise seit 4 Jahren ein, bekomme null Euro dafür.......gibt auch KEINEN EINZIGEN FALL, IN DEM EIN "GUERILLA-EINSpeiser" irgendeine Reaktion, geschweige denn ein Bußgeld o.ä. an den Hals bekam.....

Tipp für alle: Erstmal die Gesetze checken (VDE ist ein Verein, nix Gesetzeskraft). Vorauseilender Gehorsam ist `ne üble Deutsche Eigenschaft.

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@docemmettbrown .....bring doch mal endlich `nenb Link, entweder Gesetzestext, oder, noch besser, ein diesbezügliches Gerichtsurteil !........Solange, bitte, stell hier keine haltlosen (populistischen ?) Behauptungen rein, um eventuelle BKW - Interessierte zu verunsichern, ok ?

[quote data-userid="6651" data-postid="137997"]@docemmettbrown .....bring doch mal endlich `nenb Link, entweder Gesetzestext, oder, noch besser, ein diesbezügliches Gerichtsurteil !........Solange, bitte, stell hier keine haltlosen (populistischen ?) Behauptungen rein, um eventuelle BKW - Interessierte zu verunsichern, ok ?[/quote]Ganz kurz zwischengefragt: Auf welchen Beitrag von mir beziehst Du Dich gerade?

Daniel

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@docemmettbrown ....die Strafe für das Nicht - Melden im Marktstammregister.......

Die steht genau da, wo auch die Pflicht zur Anmeldung steht, im EnWG: §95 Bußgeldvorschriften.

Oliver

[quote data-userid="6651" data-postid="138074"]die Strafe für das Nicht - Melden im Marktstammregister.......[/quote]Ich find's immer noch nicht, aber ich gehe mal darauf ein: Die Nichtanmeldung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Soweit die Theorie. In der Praxis hat die BNetzA nach meiner Kenntnis noch nie ein Bußgeld verhängt, weil das möglicherweise in Zeiten knapper Energie in der Öffentlichkeit nicht so gut ankäme.

Daniel