Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

Warum kommt diese Diskussion immer wieder auf? Weil das Gesetz hier so schwammig ist, dass keiner richtig weiß, was damit gemeint ist. Was meint "mittelbar"? Und genau an dem Punkt, wird völlig unterschiedlich interpretiert. Gäbe es einen Text, wo das mal klar und verlässlich offiziell definiert würde, gäbe es diese Diskussion nicht.

Stattdessen kommen dann gerne so Aussagen wie: "Mir doch egal, ich mach, was ich für richtig halte."

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PV ohne Anmeldung mit Ferrarizähler.

Er war nicht einsichtig, hat auch auf mehrfachen Hinweis sein Anlage nicht angemeldet ( WR Ohne Zertifikat )

Er hat seine Anlage auch nicht still gelegt.

Irgendwann gings dann vor Gericht, da der Zähler ja auch rückwärts gezählt hat, und er die Schätzung nicht zahlen wollte.

Vor Gericht hat er natürlich verloren, einsichtig war er nicht und bezahlen wollte er auch nicht. Da er den Zutritt verweigerte, haben sie die Straße aufgemacht und abgeklemmt.

So in etwa hatte er mir das erzählt, als er bei mir einen Generator gekauft hat.

Nein, weil es leute mit der Meinung gibt, dass eine PV mit Speicher nichts anderes ist als ein Notstromradio mit Solarzelle. Und das braucht man ja auch nicht anmelden.

Und wie sind die darauf gekommen ?

also nur hörensagen

außerdem war das offensichtlich betrug was er gemacht hat mit dem zähler.

brauchst das beispiel für inselanlagen nicht wieder rauszukramen.

wieder falsch, eine inselanlage nutzt das netz vom netzbetreiber nicht

zeig mir die möglichkeit irgendwo eine inselanlage anzumelden.

erkläre mir warum ich keine inselanlage habe obwohl ich einen stromanschluss besitzen könnte.

bürokratischer nutzloser firlefanz. das interresiert keine sau, solange man den zähler nicht rückwärts drehen lässt.

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[quote data-userid="561" data-postid="137649"]Nein, weil es leute mit der Meinung gibt, dass eine PV mit Speicher nichts anderes ist als ein Notstromradio mit Solarzelle. Und das braucht man ja auch nicht anmelden.[/quote]Korrigier mich, aber mich dünkt, als ob Du das mit dem Notfall-Solarradio mit Stecker-NT elektrotechnisch nicht einmal ansatzweise verstanden hast. Wie gesagt: Korrigier mich ggf.!

Daniel

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Wie soll er denn wissen, das er etwas nicht verstanden hat ?? :slight_smile:

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@win Ich interpretiere "mittelbar" wie in dem Link

"Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt."

Also Nulleinspeisung, Relais oder manuell betätigter Trenner zwischen PV und Netzanschluß gelten danach als mittelbarer Anschluß.

Eine Insel muss also eine Insel sein. Du darfst nicht an Land gehen können ohne mit nem Boot zu fahren oder nasse Füße zu bekommen. Sonst ist es nur ne Halbinsel. Klemmst Du deine Insel an eine bivalente BWWP, die du ansonsten, also wenn die Dunkelflaute die Stromproduktion verhindert, einfach mit was fossilem aufheizt, dann interessiert das keine Socke. Ebenso wenn du den Akkumäher oder das Licht im Gartenhaus aus der Insel betreibst.

Der Punkt ist aber sehr unklar, was das denn wirklich bedeutet. Wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass ich irgendwo ein Kabel in eine Dose stecke und damit eine Verbindung herstelle, reicht das schon für mittelbar?

Öfter wird behauptet: Sobald in einem Haus ein Netzanschluss besteht, ist eine Insel im Haus schon keine Insel mehr, weil man sie mit einem Kabel ans Netz verbinden könnte.

Ich habe schon mal gebeten, bitte ross und reiter zu nennen. In welcher stadt ist das passiert und in welchem jahr ? Sowas geht nicht ohne mediale resonanz, da müssen wo beiträge im internet sein. Wenns wirklich sowas gegeben hat, dann sag wann und wo.

Wenn er das so eskalieren lies, dann hat er es heraus provoziert, dass ihm der strom abgestellt wurde. Es braucht keiner angst zu haben, dass der strom abgestellt wird. Einfach die anlage abbauen und gut ist.

Meine meinung zu "mittelbarer Stromanschluss":

Dieser ausdruck wurde von der stromlobby erdacht, damit keine inselanlagen gebaut werden können/dürfen. Weil es fast unmöglich ist, das angemeldet zu bekommen. Auch die dafür extrem hohen kosten verhindern den bau solcher anlagen, weil das dann nicht mehr wirtschaftlich ist.

Klar ist auch, dass ein teil der leute, die eine inselanlage bauen, im winter die insel mit netzstrom laufen lassen. Vor gericht gilt die unschuldsvermutung. Wem nicht zu beweisen ist, dass er die insel mit netzstrom versorgt, der kann nicht verurteilt werden.

Dann noch das:

Es wird niemand vor gericht gezerrt werden, der die stromkreise des hauses teilt und bestimmte stromkreise auf reinen inselbetrieb legt. Eine vermutung, man könnte ja die inselstromkreise zeitweise mit netz versorgen kann vor gericht keinen bestand haben. Zudem kann ein inselwechselrichter abgangsseitig nie eine verbindung zum netz haben, das netz kann nie gestört oder beeinflusst werden. Die insel ist wie ein normaler verbraucher. Was ist dabei nicht in ordnung, was könnte da "bestraft" werden ?

Es wurden mit Autos schon Anschläge verübt, ein Auto zum töten anderer Menschen verwendet. Werde ich nun angeklagt weil ich Auto fahre und die möglichkeit habe, damit jemanden umzubringen ?

Erst wenn verkehrsverstösse bewiesen werden, wird ein autofahrer angeklagt und verurteilt. Reine vermutungen reichen nicht, auch nicht bei photovoltaik.

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das "bestafen der inselanlagen" ist nur ein dürftiges, wenig glaubwürdiges argument der kadavergehorsamen.

anders kann ich mir das nicht erklären dass die immer mit ihrem mitttelbar und unmittelbar angekrochen kommen aber einem nie sagen können wie man eine inselanlage denn anmeldet und wozu überhaupt...

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Zwei Gründe kann ich gut nachvollziehen:

  1. Rückwirkungen auf das Netz ausschließen, besonders Einspeisung eines Insel Wechselrichters, wenn das Netz gerade repariert wird. Es soll kein Mitarbeiter des Netzbetreibers elektrokutiert werden können. Wobei: Gibt es da bisher auch nur einen einzigen Fall, wo eine PV Halbinsel einen Mitarbeiter eines Netzbetreibers elektrokutiert hat?

Ich sehe bei der ganzen Bürokratie und Drangsalierung die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

  1. Kosten für Backup, das Netz und dergleichen fair und richtige Anreize setzend umlegen.

Das löst man nicht mit Drangsalierung, sondern mit flexiblen Preisen (Einspeisung, Bezug, Netzentgelte). Dann wird die PV Anlage mit Batterie im Dezember genutzt, um bei freiem Netz nachts Wind oder AKW Strom einzulagern und dann für die Abendspitze wieder verkauft. Und das auch bei geringen Preisunterschieden, wenn auf das Geschäft keine Angaben oder Steuern anfallen und man sogar bei den Netzentgelten den Unterschied zwischen niedrigem Niveau nachts und hohem Niveau abends einsammeln darf (Stichwort vermiedene Netzentgelte).

wie soll ein insel wr welcher vom netz physikalisch getrennt ist, ins netz einspeisen?

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Eine Inselanlage brauchst du nicht anmelden, wenn es eine Insel ist. Du hast doch deine Insel auch nicht angemeldet.

Warum ist deine Insel eine Insel? Weil du keinen Netzanschluss hast.

Wäre denn ein 2. Hausnetz mit 110V als Insel "mittelbar"?

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Das ist Mal ne nette Idee, einen Bürokraten ins stottern zu bringen.

Das wird mit der Rückspeisung echt schwierig.

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Das ist dann mittelbar, brauchst doch nur ein Trafo zwischen rein hängen.

Abgesehen davon haben diverse WR den Umschalter für 110V

...und bei 60Hz?

@voltmeter Wenn man bei Netzausfall auf den Inselwechselrichter umschaltet und dabei vergessen hat, die Verbindung zum Netz zu trennen. Da man die Nachbarn dann gleich mit versorgt, würde der Inselwechselrichter normalerweise direkt durch Überlastung aussteigen.

Mir fällt es irgendwie schwer, Fälle zu konstruieren, wo der Netzbetreiber ein legitimes Interesse daran hat eine Halbinsel zu drangsalieren.

Hier müsste schon eine Leitung gekappt werden (Bagger bei unterirdischer Leitung, Baum bei oberirdischer), so dass nur noch so wenige Verbraucher dranhängen, dass der fälschlicherweise bei Netzausfall mit dem Netz verbundene Inselwechselrichter dann eben nicht durch Überlastung eh abschaltet.

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Frequenzumrichter, wobei die meisten WR wo man den Gridcode einstellen kann, das auch schon können.