Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

Wo gibt es Interpretationsspielraum?

ohne Netzanschluss

Das mag sein, jedoch hatte mein Netzbetreiber bis vor 3-4 Wochen noch diesen Wortlaut auf seiner Homepage OHNE Datumsangabe.

Mich würde mal interessieren wer veranlasst hat, diesen Passus zu streichen. Warum kann sich jeder denken..., dem Ausbau der PV dient es jedenfalls nicht.

Ich befasse mich seit 2014 mit PV und Anmeldung, auch damals gab es keinen passus wo man eine Anmeldung umgehen konnte, wenn man den Strom komplett selbst verbraucht. Selbstverbrauchen war nie das Kriterium.

Und diese Diskussionen gibt es schon seit ich hier im Forum bin, und zuvor auch schon im Photovoltaik-Forum.

Wie gesagt: Das Notfallsolarradio ist, sobald man das Stecker-NT in die Steckdose steckt, auch sogar unmittelbar mit dem Stromnetz verbunden. ?

Daniel

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Ja,klar und es versorgt dann auch das Hausnetz mit Strom. Sorry aber deine Vergleiche sind einfach nur {blackemo}:crazy:

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[quote data-userid="561" data-postid="137446"][quote data-userid="7192" data-postid="137436"]Wie gesagt: Das Notfallsolarradio [...][/quote]Ja,klar und es versorgt dann auch das Hausnetz mit Strom.[/quote]Sag mal, wo schrieb ich irgendwas von Einspeisen?

Daniel

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Man, auf der anderen Seite ist ein Mensch, der muss diesen Job machen. Macht doch nicht sooo viel Heckmeck, macht Fotos druckt Sie aus (ja ganz altmodisch), macht einen Schaltplan, hohlt die Zertifikate für alle Geräte. Dann bittet Ihr um einen Termin vor Ort "bei" Stromnetz Berlin GmbH in deren Büro. Geht hin zeigt die Fotos, Lizenzen zeigt das Ihr es ordentlich machen wollt.

In 99% der Fälle sitzt auch bei Stromnetz Berlin GmbH kein Arsch und ihr werdet gemeinsam zu einer Lösung kommen. Benehmt euch ordentlich und nett dann geht da eigentlich immer etwas...

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[quote data-userid="400" data-postid="137454"]In 99% der Fälle sitzt auch bei Stromnetz Berlin GmbH kein Arsch und ihr werdet gemeinsam zu einer Lösung kommen.[/quote]Nicht unbedingt. Der, der da am Schreibtisch sitzt, hat seine Vorgaben und kann u.U. von E-Technik keinen blassen Schimmer haben. Der schaut dann auf Schaltpläne, Zertifikate und Photos, hat plötzlich lauter Fragezeichen im Kopf, fühlt sich überfordert und hilflos und entscheidet dann vermutlich eher willkürlich.

Ragen bei dem Termin ein paar Schraubendreher und ein DMM aus der Tasche vom Blaumann heraus und baumelt ein Duspol um den Hals, dann wird die Entscheidung möglicherweise ganz anders aussehen, als wenn man mit Anzug und Krawatte vorspricht.

Mit anderen Worten: Sowas kann funktionieren, muß aber nicht. Eine Vorhersage ist da kaum möglich.

Daniel

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Da steht: [quote data-userid="8074" data-postid="137417"]

Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen.

[/quote]

Also "kann". In etwa so: Kann auch in ganz anderen Konstellationen vorkommen. Das liest sich für mich nur beispielhaft und ist keine klare Definition. Das sieht man schon am Beispiel der Almhütte.

Es gibt diesen Passus mit "mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden". Und nirgendwo steht ganz klar definiert, was "mittelbar" bedeuten soll. Und hier hab ich schon große Interpretionsspielräume gelesen. Die einen sagen: So lange keine Einspeiseverbindung da ist, gibts keine mittelbare Verbindung. Und andere sagen, es reicht schon, wenn man einen Netzanschluss im Haus hat, dann könnte man eine Verbindung herstellen und das reicht schon für mittelbar.

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und wenn man keinen netzanschluss hat aber einen machen könnte dann ist man ja auch verbunden ?

warum bekommt man eigentlich kein kindergeld wenn man keine kinder hat? man könnte doch theoretisch welche haben...

das ist alles so lächerlich, typisch deutsch eben.

was soll man denn anmelden wenn man seine anlage nicht mit dem stromnetz verbindet? richtig man kann in dem fall nichts anmelden und darf es auch nicht machen.

wieder die gleiche diskussion schon zum gefühlt hundertsten mal, und immer kommt irgendwoher einer angekrochen mit seinem mitellbar unmittelbar und will einem weißmachen das man alles anmelden muss... nur weil der netzbetreiber oder irgendwelche "sesself.." es so sagen.

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Ich halte die Formulierung für schrecklich, bin aber zuversichtlich, daß diese irgendwann gestrichen und durch das Einspeisekriterium ersetzt wird. Es wäre ja nun auch nicht das erste Gesetz oder Verordnung der Bundesrepublik Deutschland, welches irgendwann mal geändert wird. Sollte es irgendwann mal zu Razzien kommen, in denen nach verbotenen Wechselrichtern gefahndet wird, kann man immer noch schnell seine Anlage ausstöpseln. ?

Daniel

@oliverso , genauso isses !....aber es ist nicht zu spät !......lass die einfach aussen vor = null weitere Schreiben in deren Richtung !

Wie §13 NAV so treffend sagt: Du selbst bist für alles NACH deinem Zähler verantwortlich. Irgendein Verein, auch wenn er sich "Verein Deutscher Elektriker" nennt, hat NULL Gesetzeskraft.......oder würdest du dir für deinen privaten Garten freiwillig die "Gesetze" des Kleingartenvereins auferlegen ?

Einfach nix mehr machen !

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@latenight NEIN !.......nix mehr hinschicken ! ....Du brauchst nach Gesetz keine "Genehmigung", und je mehr du denen (Schaltpläne o.ä. schickst, desto leichter machst du es ihnen, dir das Leben schwerzumachen....also: kurze eMail: "Thema hat sich erledigt, vielen Dank".

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Noch einmal: Wer fragt, bekommt oft unbequemen, unpassenden Gesetzeskram vor den Latz geknallt....

Mach dein Ding !.....solange du nix einspeist, oder sogar, wenn du was zwangsweise einspeist (Balkonkraftwerk), brauchst du auch nix "anmelden" !

......die Strom - Monopolisten werden ganz sicher keinen Musterprozess starten !.......weil sie genau wissen, daß der ihnen um die Ohren fliegen wird !

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[quote data-userid="6651" data-postid="137510"]solange du nix einspeist, oder sogar, wenn du was zwangsweise einspeist (Balkonkraftwerk), brauchst du auch nix "anmelden" ![/quote]Also beim Einspeisen bist Du in jedem Fall dran, sobald BNetzA oder VNB davon etwas mitbekommen.

[quote data-userid="6651" data-postid="137510"]die Strom - Monopolisten[/quote]Wie bei Highlander gilt: Es kann nur einen (Monopolisten) geben. Ab dem zweiten ist es ja kein Monopol mehr. ?

Daniel

Du solltest schon 2 Bereiche trennen: den manchmal fragwürdigen und nicht immer nachvollziehbaren Inhalt von Gesetzen und Verordnungen, und das Rechtssystem mit den Möglichkeiten der Durchsetzung.

Der "sesself..", der dir das dann was sagt, ist im Zweifelsfall ein Richter, und der diskutiert mit dir keine persönlichen Meinungen zum Umgang mit Verordnungen und Gesetzen, mögen die auch noch so pragmatisch sein. Natürlich wird kaum jemand mal in die Lage kommen, aber manche legen es doch förmlich darauf an.

Oliver

hast du da einen musterprozess an dem man das sehen kann, dass ein richter sich mit der sache beschäftigt? nur weil man nichts einspeist und nicht mit dem netz verbunden ist?

ja klar, hab ich ja schon geschrieben 20 jahre knast mindestens ?

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Sorry aber da seid ihr falsch, das Netz gehört dem Netzbetreiber, und da müsst ihr euch an seine Regeln halten, wenn ihr sein Netz nutzen wollt.

Ich hatte ja eine Bekannten, der jetzt ohne Netz ist, weil er sich eben nicht an Regeln gehalten hat und das auch nach mehrfachem Schriftwechsel nicht getan hat.

Das ging damals auch vor Gericht. Und nein die haben ihn nicht nur am HAK abgeklemmt und verplombt, die haben die Straße aufgemacht und die Zuleitung abgeklemmt.

Du hast das Beispiel schon genannt.

Was hatte der aber angestellt? Ein bkw betrieben ohne Anmeldung?

Ich sach mal so: Der Netzbetreiber braucht erst mal keinen Richter. Der schickt dir einfach eine freundliche Aufforderung, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, und erklärt dir dazu ebenso freundlich auch, was er zu tun gedenkt, wenn du dem nicht nachkommst. Das darfst du dann gerne ignorieren, eskalieren, was auch immer. Sehr wahrscheinlich kommt es dann irgendwann zu einer Art "Einigung". Wenn aber nicht, kommt der Punkt, an dem du den Richter zur Klärung willst - "nur weil man nichts einspeist und nicht mit dem netz verbunden ist."

Oliver