Dann erkläre mir aus Seiten des AC Netzes den Unterschied zwischen einem Handy mit Ladegerät und einem inselWechselrichter mit Akku und pPVzur. Versorgung von Dauerverbrauchern.
[quote data-userid="478" data-postid="137223"]wenn nichts and das netz angeschlossen wird was soll da rechtlich binden? es ist eine inselanlage.
was gibt es denn daran nicht zu verstehen?[/quote]Schade das Du es nicht verstehen willst. Es steht alles in der NAV und es ist egal ob Inselanlage oder anderes elektrisches Gerät. Netzanschluss auf dem Grundstück = NAV gültig = eingetragener Elektriker oder VNB müssen prüfen ob es unzulässige Rückwirkung der Anlage auf des Netz gibt. Haus gekauft/geerbt und Netzanschluss vorhanden, die Pflichten der NAV werden übernommen. Seht auch in der NAV.
[quote data-userid="478" data-postid="137223"]inselanlagen sind nicht an das netz angeschlossen und können nirgendwo angemeldet werden!
es spielt keine rolle was netzbetreiber denken
[/quote] Ich habe nichts von Anmeldung geschrieben und Netzbetreiben müssen nicht denken, die müssen sich u.a. nur an die NAV halten.
[quote data-userid="478" data-postid="137223"]das was der threadersteller hier gemacht hat ist einfach ein fehler, er hat eine falsche anlage angemeldet und das gilt es wieder rückgängig zu machen.
[/quote]Jupp, und da der VNB nicht Nutzerfreundlich ist, hat er Problem. Ich habe ihm drei legale Möglichkeiten aufgezeigt.
{green}:nonoise: Damit ihr mich nicht falsch versteht: Es ist mir scheißegal ob ein Mensch ein PV-Anlage legal oder illegal betreibt, wir brauchen den Strom und haben zu wenig eingetragene Elektroinstallateure um die Energiewenden irgendwie zu schaffen. Die Politik baut diese Hürden auf und es würde mich wurden, wenn die BKW-Petition 1:1 umgesetzt wird, ohne das eine Lobby der „Einspeisestecker“ dort wieder etwas versucht.
Wenn jemand eine illegale Anlage betreibt sollte er wissen aus welche Richtung die Kugel kommen kann, und vorallem seine Familie mitteilen, das sie nicht damit hausen geht, das Pappa eine Guerilla-Anlage auf dem Dach hat. Denn das Denunziantentum ist in Deutschland nicht gerade niedrig.
@solartester es gibt definitiv die Möglichkeit bei einigen android Handys die akkuladung per qc zu sharen. Mache ich bei meinem Diensthandy wenn bei meinem privaten Apfel 2000se der Akku schlapp macht. Geht ganz gut. So kann sich der findige Hobbybastler daraus eine einspeisevorrichtung bauen. Sinn und Unsinn Lassen wir mal dahingestellt.
@ threadersteller: wenn ich eine echte inselanlage habe, dann würde ich ich definitiv auch einen inverter nutzen. Der komplett autark läuft. Am besten mit ner eigenen Steckdose dran. Somit ist definitiv auszuschließen, dass diese Anlage jemals konakt mit dem Hausnetz hat. Weil ich habe im Handel noch keine Male/Male Stecker zu kaufen gesehen. Denn als nicht elektrofachkraft darfst du so nen Stecker ja auch nicht zusammenbauen ?
[quote data-userid="14695" data-postid="137208"]Bedenke immer dabei, das Dein Netzbetreiber nach §15 NAV jederzeit die Anlage überprüfen darf und nach §21 NAV ein Zutrittsecht hat. Und auch wenn einige hier im Forum anders Denken, verweigere nicht dem Netzbetreiber den Zugang, das macht nur größeren Ärger.[/quote]Das ist ausnahmslos richtig, aber die Prüfung endet an der Meßstelle. Die dürfen nicht jede Steckdose und jeden eingesteckten Verbraucher überprüfen, solange die Verbraucher sich an § 16 Abs. 2 NAV (cos Phi) halten. Und bei ausgesteckten Verbrauchern dürfen sie überhaupt nichts. (Das ist wie bei Funkgeräten: Solange Du die Dinger nicht in Betrieb hast, kann Dir die BNetzA überhaupt nichts.) Darüber hinaus ist jeder steckbare Verbraucher vor allem eines: Ein Verbraucher! Ob der noch irgendwelche Akkus eingebaut oder Solarzellen hat spielt absolut keine Rolle. Nur einspeisen darf dat Dingens halt nicht. ?
Natürlich verbraucht ein Handy Energie. Aber wusstest du, was neben der höheren Datendichte Grund für den Umstieg auf das 5G Netz mit sich brachte? Die Energie der 5G Frequenzen ist höher, wegen der höheren Frequenz und Datendichte, und da das Handy ständig auf Empfang ist, empfängt es auch Energie. Und zwar soviel, dass die Laufzeit bei Empfang signifikant höher ist. Traut sich nur niemand bekannt zu machen.
Unter Amateurfunkern ist das Prinzip längst bekannt, nur die Öffentlichkeit tut sich schwer damit.
Hallo, Du mußt einfach mal Fundament Windrad oder Vergraben von Windrädern oder Beeinflussen der Windströmung und Austrocknung der Umgebung durch Wirbel und Luftvermischung, oder SF6 das gefährlichste Treibhausgas welches 22000 mal schädlicher ist als Kohlendioxid und 3000 Jahre braucht zum Abbau, oder das Addino (Getriebeöl) welches oft austritt oder da das recyceln schwierig ist, werden diese auf Deponien vergraben um Sie vielleicht später auszugraben, oder der Millionenfache Vogelschlag oder oder. Wirst genug darüber finden, aber nicht nur die Beiträge der Lobby lesen, mach selber einen Faktencheck und grab tiefer. Grüße und schönes WE
[quote data-userid="2509" data-postid="137298"]Die Energie der 5G Frequenzen ist höher, wegen der höheren Frequenz und Datendichte, und da das Handy ständig auf Empfang ist, empfängt es auch Energie. Und zwar soviel, dass die Laufzeit bei Empfang signifikant höher ist. Traut sich nur niemand bekannt zu machen.
Unter Amateurfunkern ist das Prinzip längst bekannt, nur die Öffentlichkeit tut sich schwer damit.[/quote]Nicht nur unter Funkamateuren! Das weiß auch jeder Eisenbahner (hoffe ich). Deswegen werden in Japan manche Shinkansenstrecken mit zuweilen leicht erhöhter Frequenz (60 Hz) im Fahrdraht betrieben, damit das TFZ stärker beschleunigen kann.
5G hatte eigentlich neben der Frequenz ganz andere Gründe: Der (weiter fortgeschrittene) Umstieg von FDMA zu TDMA und Beamforming. Letzteres bewirkt sogar eine Reduktion der gesandten Energie (Ja, dat spart Strom! ?), aber die 5G-Hasser und Elektrosensibelchen wissen sowas natürlich nicht. So, aber nun genug Offtopic. ?
Ja, das Netz vergisst nichts, nicht mal alte und schon lange nicht mehr gültige Verordnungen und Gesetze.
Dein pdf ist Stand 2010, da gabs noch nicht mal das Markstammdatenregister, und daher auch nicht die zugehörige Verordnung, die heutzutage festlegt, wer was darin anmelden muß
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.
Nur gibt es beim MaStR offenbar keine Anmeldeotion für Anlagen mit ausschließlichem Selbstverbrauch/Nulleinspeiser. Mann "soll" dann eine andere Rubrik auswählen, was aber dann die hier angesprochenen Probleme mit dem EVU nach sich zieht.
Es ging darum das eine alte Verordnung der Bundesnetzagentur aus 2010 heran gezogen wurde um zu rechtfertigen das man eine Anlage dessen Strom ich zu 100% selber verbrauche nicht angemeldet werden muss.
Da muss aber auch der Absatz weiter unten erwähnt werden:
"Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen ... „Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht."