@tombaer_31 Aus Deinem Text entnehme ich, das Du Dir die NAV schon durchgelesen hast. Nach §1 NAV Satz 2 gilt die NAV für Deinen Fall. §13 NAV regelt ganz klar, das nur der Netzbetreiber oder ein eingetragener Elektroinstallateur eine unzulässige Rückwirkung der Anlage ausschließen kann. Du kannst zwar sagen und beteuern das keine Rückwirkung entstehen, aber Aufgrund Deiner nicht vorhanden Eintragung im Installateurverzeichniss ist das nicht relevant.
Wie kommst Du aus der Nummer wieder raus:
-
Du suchst Dir einen Elektriker, der Dir bescheinigt, das die Anlage nicht mit dem Netz verbunden ist. Der teilt es dem Netzbetreiber mit und gut.
-
Du beauftragst den Rückbau des Netzanschlusses, dann gilt die NAV nicht mehr
-
Du baust die Anlage ab, sagst dem Netzbetreiber bescheid, das Du sie abgebaut hast.
Bedenke immer dabei, das Dein Netzbetreiber nach §15 NAV jederzeit die Anlage überprüfen darf und nach §21 NAV ein Zutrittsecht hat. Und auch wenn einige hier im Forum anders Denken, verweigere nicht dem Netzbetreiber den Zugang, das macht nur größeren Ärger.
@alle Forumsmenschen: Wenn ihr einen Stromvertrag unterschreibt, dann unterschreibt ihr einen Kette an Verordnung und Richtlinien mit. Es gilt immer die Technischen-Anschluß-Bedingungen des Netzbetreibers, die NAV, das EnWG und über die TAB auch die VDE-AR4100 oder VDE-AR4105. Da können noch so viel Journalisten, Professoren oder auch eingetragen Elektriker schreiben was sie wollen: Verordnungen und Gesetze sind rechtlich bindend. Wenn ein Netzbetreiber sich mal „Nutzerfreunlicher“ zeigt, dann ist es mindestens eine Rechtsbeugung, aber darauf kann sich kein anderen Mensch berufen.
Und Ja, es ist noch die Einspeisesteckdose (VDE 0100Teil551) vorgeschrieben, der Schukostecker wird geduldet (Von VDE und BNA), das ist rechtlich ein Unterschied. Manche Netzbetreiber lassen sich die Einspeisesteckdose noch extra bestätigen und wer dann zugibt er speist mit einen Schukostecker ein, dem ist nicht mehr zu helfen.
Noch eine klein Anekdote zum Schluß: Ich habe gestern die Fertigmeldung für eine Arbeitskollegen, ein nicht eingetragener Elektromeister gemacht. Er hat versucht ein zweites BKW anzumelden. Er wollte es unbedingt angemeldet haben und ließ sich nicht darauf ein, es „schwarz“ zu betreiben. Bei den Inbetriebsetzung müssen auch Fotos mitgeschickt werden, darauf hin kam einen E-Mail mit der Frist von 20 Tagen einen neuen Zählerschrank zu setzen und den Berührungsschutz herzustellen (es waren 5mm platz neben den Sicherungen, dort müsste noch ein kleinen Abdeckstreifen rein). Kosten 1326,48€ Material und 13,5 Arbeitsstunden. Die Kosten bekommt er mit den zwei BKW nie wieder rein, aber dafür ist alles jetzt ordentliche Angemeldet {green}:deceitful: