Verhalten der Stromnetz Berlin GmbH bei der Anzeige einer Off-Grid PV-Anlage ohne Netzeinspeisung aber Netzunterstützung

Dort sitzen bei mir die Sicherungen und die betreffende sollte u.U. gegen eine kleinere (16A--->10A) gewechselt werden....

Also ich habe mein BKW schon vor Jahren mit Schuko angemeldet -- und das sogar trotz vorhandener und angemeldeter PV Anlage. Wieland wollten die Versorger immer gern, wer sich dagegen gewehrt hat kam durchaus auch mit ner Schuke dose durch.

Fakt ist: Schuko reicht. Abnahme nicht erforderlich - du warst da ja anderer Meinung und hat "Wisch" und Fachmann gefordert, was nicht korrekt ist.

[quote data-userid="1548" data-postid="137165"][quote data-userid="7192" data-postid="137162"]Was hat denn der HAK damit zu tun?[/quote]Dort sitzen bei mir die Sicherungen und die betreffende sollte u.U. gegen eine kleinere (16A--->10A) gewechselt werden....[/quote]Ok, die hätte ich jetzt eher in irgendeiner UV vermutet, aber jedes Haus ist anders. ?

Daniel

[quote data-userid="1548" data-postid="137165"]Schuko reicht. Abnahme nicht erforderlich - du warst da ja anderer Meinung und hat "Wisch" und Fachmann gefordert, was nicht korrekt ist.[/quote]"Gefordert" habe ich gar nichts, aber ganz im Gegenteil. Ich find's gut, wenn sowas so problemlos wie möglich geht.

Daniel

Du hattest offensichtlich das Glück jemanden zu kennen, der Abnahmen machen darf.

80% der Hilfesuchenden im Forum haben eine andere Erfahrung gemacht, bzw. machen diese und suchen hier Hilfe. Selten werden Fachleute genannt. I.d.R wird auf Handwerkerportale verwiesen.

Ich baue keine Anlagen. Meine "Erfahrungen" beziehen sich auf die Kommunikation hier im Forum. Ob das realitätsnah ist, oder deine Erfahrungen, kann ich nicht beurteilen. Dein Schlussatz lässt aber erkennen, das wir beide eine sehr ähnliche Sicht der Dinge haben :slight_smile:

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Dann habe ich das wohl falsch verstanden.

Ich bin nun aber Raus aus dem OT. Hilft dem TE leider auch nicht sonderlich

[quote data-userid="1548" data-postid="137172"]Dann habe ich das wohl falsch verstanden.[quote data-userid="7192" data-postid="137157"]Du mußt erst einen Elektriker bestellen, der Dir die Wielanddose setzt

[...]

Und der muß das alles anmelden und Dir eine Rechnung schreiben[/quote][/quote]Gut, in einem wissenschaftlichen Text hätte ich wohl geschrieben: "Nach meiner Kenntnis mußt Du...und der muß..." ?

Daniel

Was du für sinnvoll hältst, spielt im Umgang mit Verordnungen und Behörden überhaupt keine Rolle. Inselanlagen brauchen nicht angemeldet zu werden, und wie du ja selber bemerkt hast, sind die im Marktstammregister auch gar nicht vorgesehen. Du hast da deshalb „als Trick“ eine mit dem Netz verbundene Anlage angemeldet, und das fällt dir jetzt auf die Füße.

Über die Ansicht des Netzbetreibers, daß eine Inselanlage nur dann eine ist, wenn das Grundstück gar keinen Netzanschluß hat, kann man geteilter Meinung sein. Prinzipiell kann man die einschlägigen Gesetze und Verordnungen so auslegen.

Du hast die Möglichkeit, dich über das Vorgehen des Netzbetreibers bei der BNA zu beschweren. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen, und die verklagen. Du kannst auch die Anlage im MRegister wieder abmelden, die Anlage selber aber weiterbetreiben, und schauen, was passiert. Das führt dann vermutlich wieder zu einer der beiden ersten Möglichkeiten.

Oder du suchst dir einen Elektriker, und meldest die Anlage als ganz normale PV an.

Your Choice.

Oliver

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das ist doch denen egal, die verlangen einfach ob sie dürfen oder nicht interresiert die nicht im geringsten.

die haben ihre standard vorgaben die verlangen einfach irgend nen wisch vom elektriker selbst wissen die auch nicht wofür.
haben sie ja auch bei mir versucht, aber da ich je keinen stomzähler hatte habe ich denen einfach gesagt was sache ist dann lassen die einen in ruhe.(das war noch die einfache version)

im äußersten notfall graben sie dann die straße vor deinem haus auf und kappen dir den stromanschluss so wie bei stromsparers kumpel.(war aber ne andere geschichte mit illegaler einspeisung und zurückdrehendem zähler)

das sind erpresserische mafia methoden von eben der strommafia.

wenn man denen schutzgeld(im übertragenden sinn) verweigert dann werden die wild, recht interesiert die nicht das muss man sich erstmal teuer einklagen.

natürlich gilt das nicht für alle aber man kann schon pech haben und so nen pv gegener treffen.

ich würde da hergehen und denen ne mitteilung senden in der drinsteht, man hat nen fehler beim eintragen gemacht das ist ne inselanlage ohne netzanschluss.
und dann einfach hoffen dass die einen in ruhe lassen.

noch mal an die neuen hier: mit dem netz nicht verbundene inselanlagen(ja auch beim vorhandensein einses stromzählers) können und müssen nicht angemeldet werden.

mit dem netz verbundene 0 einspeiseanlagen sind(rechtlich gesehen) keine inselanlagen auch wenn diese technisch nicht einspeisen können.(grauzone würde ich aber auch nicht anmelden wo kein kläger da kein richter)

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Also müsste laut dem Netzbetreiber jede Powerstation und jedes Wohnmobil bei ihm durch einen Elektriker angemeldet werden?

Der interessante Punkt scheint hier "ortveränderlich" zu sein.

Wenn Deine Anlage also z.B. auf einem Bollerwagen montiert ist: kein Problem.

Im Zählerkasten eine Einspeisesteckdose mit Umschalter montieren (lassen) und gut.

Alles andere ist mobil und damit nicht im Bereich des Netzbetreibers.

@tombaer_31 Aus Deinem Text entnehme ich, das Du Dir die NAV schon durchgelesen hast. Nach §1 NAV Satz 2 gilt die NAV für Deinen Fall. §13 NAV regelt ganz klar, das nur der Netzbetreiber oder ein eingetragener Elektroinstallateur eine unzulässige Rückwirkung der Anlage ausschließen kann. Du kannst zwar sagen und beteuern das keine Rückwirkung entstehen, aber Aufgrund Deiner nicht vorhanden Eintragung im Installateurverzeichniss ist das nicht relevant.

Wie kommst Du aus der Nummer wieder raus:

  • Du suchst Dir einen Elektriker, der Dir bescheinigt, das die Anlage nicht mit dem Netz verbunden ist. Der teilt es dem Netzbetreiber mit und gut.

  • Du beauftragst den Rückbau des Netzanschlusses, dann gilt die NAV nicht mehr

  • Du baust die Anlage ab, sagst dem Netzbetreiber bescheid, das Du sie abgebaut hast.

Bedenke immer dabei, das Dein Netzbetreiber nach §15 NAV jederzeit die Anlage überprüfen darf und nach §21 NAV ein Zutrittsecht hat. Und auch wenn einige hier im Forum anders Denken, verweigere nicht dem Netzbetreiber den Zugang, das macht nur größeren Ärger.

@alle Forumsmenschen: Wenn ihr einen Stromvertrag unterschreibt, dann unterschreibt ihr einen Kette an Verordnung und Richtlinien mit. Es gilt immer die Technischen-Anschluß-Bedingungen des Netzbetreibers, die NAV, das EnWG und über die TAB auch die VDE-AR4100 oder VDE-AR4105. Da können noch so viel Journalisten, Professoren oder auch eingetragen Elektriker schreiben was sie wollen: Verordnungen und Gesetze sind rechtlich bindend. Wenn ein Netzbetreiber sich mal „Nutzerfreunlicher“ zeigt, dann ist es mindestens eine Rechtsbeugung, aber darauf kann sich kein anderen Mensch berufen.

Und Ja, es ist noch die Einspeisesteckdose (VDE 0100Teil551) vorgeschrieben, der Schukostecker wird geduldet (Von VDE und BNA), das ist rechtlich ein Unterschied. Manche Netzbetreiber lassen sich die Einspeisesteckdose noch extra bestätigen und wer dann zugibt er speist mit einen Schukostecker ein, dem ist nicht mehr zu helfen.

Noch eine klein Anekdote zum Schluß: Ich habe gestern die Fertigmeldung für eine Arbeitskollegen, ein nicht eingetragener Elektromeister gemacht. Er hat versucht ein zweites BKW anzumelden. Er wollte es unbedingt angemeldet haben und ließ sich nicht darauf ein, es „schwarz“ zu betreiben. Bei den Inbetriebsetzung müssen auch Fotos mitgeschickt werden, darauf hin kam einen E-Mail mit der Frist von 20 Tagen einen neuen Zählerschrank zu setzen und den Berührungsschutz herzustellen (es waren 5mm platz neben den Sicherungen, dort müsste noch ein kleinen Abdeckstreifen rein). Kosten 1326,48€ Material und 13,5 Arbeitsstunden. Die Kosten bekommt er mit den zwei BKW nie wieder rein, aber dafür ist alles jetzt ordentliche Angemeldet {green}:deceitful:

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Wie lautete doch der nette Spruch?

Tut mir leid, wir haben die Energiewende wegen der Bürokratie nicht hinbekommen.

Außerdem hält unser wackeliges Netz nicht aus, was in anderen Ländern längst erlaubt und normal ist.

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Um das mal kurz richtigzustellen: RECHTLICH ist und war die Wieland-Dose noch nie vorgeschrieben. Wenn, dann höchstens in Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien (was man allerdings auch durchaus bezweifeln kann und sollte).

Denn, wie du ja selber so zutreffend schreibst: man unterschreibt einen Vertrag, der dann gewisse Dinge regelt. Das einzige rechtliche daran ist letztendlich, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind.

Oliver

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Und, was ganz in Vergessenheit geraten ist, eine Herdanschlussdose geht auch. Und die darf auch ein nicht zertifizierter E Fuzzi anschließen.

Was mich immer zu rätseln lässt, ist, ob man mich dazu als befugt ansehen würde. Das würde vor einem Gericht bestimmt lustig.

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[quote data-userid="478" data-postid="137193"]mit dem netz verbundene 0 einspeiseanlagen sind(rechtlich gesehen) keine inselanlagen auch wenn diese technisch nicht einspeisen können.(grauzone würde ich aber auch nicht anmelden wo kein kläger da kein richter)[/quote]Elektrotechnisch gesehen sind Anlagen, die nicht einspeisen können, erst einmal nur Verbraucher und nichts anderes. Du kannst sogar das von mir zitierte Notfall-Solarradio nehmen, mit doppelseitigem Klebeband auf den Fenstersims pappen (jetzt im juristischen Sinne nicht mehr ortsveränderlich) und Du hast elektrotechnisch gesehen genau das gleiche Modell wie eine PV-Anlage, die nicht einspeist - nur kleiner. Niemand auf der Welt würde wegen so einer Sch**ße aber vor Gericht gehen, aber wie gesagt: Es ist nichts anderes wie PV-Module, WR und Verbraucher dahinter. Nur Einspeisen darf's nicht, das ist der Dreh- und Angelpunkt.

Daniel

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[quote data-userid="14695" data-postid="137208"]Bedenke immer dabei, das Dein Netzbetreiber nach §15 NAV jederzeit die Anlage überprüfen darf und nach §21 NAV ein Zutrittsecht hat. Und auch wenn einige hier im Forum anders Denken, verweigere nicht dem Netzbetreiber den Zugang, das macht nur größeren Ärger.[/quote]Das ist richtig, dieses Recht hat er. Und Du hast natürlich auch das Recht, zu dem Termin einen Reporter der Bild-Zeitung hinzu zu ziehen, die mal wieder eine neue Schlagzeile für ihre Zeitung brauchen. Der Netzbetreiber kann sich dann den Zutritt erzwingen und gleichzeitig ins eigene Bein schießen.

Außerdem darf der Netzbetreiber nicht mit Amtshilfe nachts um 3 Uhr mit einer Ramme und einem SEK die Wohnung aufbrechen (Stichwort Verhältnismäßigkeit), sondern er muß den Termin mit Dir absprechen. Wenn Du eine Stunde vorher einfach den Schuko- oder meinetwegen Wielandstecker ausstöpselst, ist alles in Ordnung, denn er muß Dir ja beweisen, daß Deine Anlage in Betrieb war und das kann er bei Anlagen, die nicht einspeisen, absolut unmöglich. Sollte der VNB dann mit Unterstellungen arbeiten und die Außerbetriebsetzung Deines Hausanschlusses anordnen, gehst Du zum nächsten Aushilfsanwalt eine Straßenecke weiter und erwirkst eine einstweilige Verfügung dagegen - kannst Du dem VNB sogar vorab ankündigen. Dann bleibt dem VNB nur noch der Klageweg und das wird er sich bei der Energiewende mit Bildzeitungsreportern zehnmal überlegen, ob er diese Lawine ins Rollen bringt für eine Anlage, die nicht mal einspeisen kann.

Tut mir leid, aber man muß sich in diesem Land auch nicht alles gefallen lassen.

Daniel

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wenn nichts and das netz angeschlossen wird was soll da rechtlich binden? es ist eine inselanlage.

inselanlagen sind nicht an das netz angeschlossen und können nirgendwo angemeldet werden!

es spielt keine rolle was netzbetreiber denken

was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

das was der threadersteller hier gemacht hat ist einfach ein fehler, er hat eine falsche anlage angemeldet und das gilt es wieder rückgängig zu machen.

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Das ist das Problem.

Der Unterschied zwischen bürokratischer Betrachtung nach Vorschriftenlage und technischer Situation ist nicht etwa verkorkst, sondern hat miteinander soviel zu tun wie eine Kuh und Foxtrott.

Danach müsste ein Handy mit Ladegerät eine verbotene Insel sein und so weiter.

Aber Bürokratie entscheidet eben nach Aktenlage, und die Versorger ruhen sich darauf aus. Denn als einzelner kann man das nicht knacken, ausser man kann 7 stellig in einen Prozess investieren.

Interessant ist das deswegen, weil das technisch vor Gericht nicht standhalten würde. Deswegen sind die Versorger garnicht an einer Durchsetzung interessiert.

Warum wohl gibt es mittlerweile geschätzte 200000 Guerilla Anlagen, nach Schätzung von vor ein paar Jahren, und die Versorger halten da die Füsse still?

Die wollen das garnicht vor Gericht haben, denn der Streisand Effekt würde ihnen garnicht schmecken.

Deswegen, gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

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@tombaer_31 Du vergißt die erheblichen Umweltbelastungen durch Abbau der Rohstoffe in armen Ländern und die Energie welche aufgewendet wird um die Anlage herzustellen. Das geht von den Aluprofilen bis zum Glas über Silber in nicht unerheblichen Mengen usw. Ebenso hast Du in deiner Rechnung nicht die Entsorgung der Millionen Tonnen von Altanlagen, welche oft schon nach 15-20 Jahren entsorgt werden, da es bessere Technik/Wirkungsgrade gibt. Gerade die ach so tollen Windräder sind echte Dreckschleudern in Bezug auf Umwelt/Recycling. Das Problem einfach nur auszulagern ist da nicht besonders zielführend, natürlich kannst Du Dir jetzt einbilden ökologisch ein Vorreiter zu sein, in der Praxis sieht das aber echt anders aus. Bitte nicht persönlich nehmen, danke

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Sorry aber das ein Handy Strom produziert ist mir neu, eine Insel ist das auf jeden Fall nicht, eher ein technisches Gerät mit Akku, wie ein Akkuschrauber auch.

@solartester

es gibt mit sicherheit auch handys mit solarpanel hinten drauf und netzladegerät

dafür bekommt man dann 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung wenn man das nicht anmeldet

gleiches gilt für ne usv mit pv anschluss usw...

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