Oder man macht auf einen Teil der Fläche einen Dachgarten mit ein paar Gemüsebeeten.
Ja, Begrünung eines Teils der Dachflächen würde den PV Pflichtanteil anteilig reduzieren (also nicht 1:1, sondern nur 50%). Aber der Architekt hat vor enormen Kosten wg. notwendiger statischer Verstärkung der Dachkonstruktion gewarnt.
So ganz finde ich das Problem nicht. Auf 140qm bekomme ich rechnerisch 60 Stück 500W Module, was genau 30kWp ergibt. In der Realität auf dem Walmdach wirds doch eher weniger sein.
Oliver
Es macht keinen Sinn und sollte mal wirklich eundeutig geklärt werden, es macht keinen Sinn die Einspeiseleistung nicht am WR festzumachen.
Dazu muss man etwas konkreter fragen.
Technisch ist es sinnlos und ohne Zusamnenhang die Einspeiseleistung an der Modulanzahl festzumachen.
Die Frage ist dann "Wenn der WR nicht in dee Lage ist - es unmöglich ist - warum....."
Es darf doch gern verständlich erklärt werden, nicht nur durch einen Sacharbeiter, mit einer Meinung.
Natürlich.
Hier in Niederösterreich z.B. findet ab 15kwp eine Leistungsmessung statt nach der man beim Bezug abgerechnet wird. Mein Wechselrichter kann nur 13,2KW einspeisen, für jeden Wechselrichter muss in einer Tabelle nachgesehen werden, ob dieser für das Netz Niederösterreich genehmigt ist, mit welcher Firmware. Ich könnte jetzt noch 100 Module da dran hängen, Auswirkungen hätte das nur an Tagen an denen die Sonne eher weniger scheint und im Winter. Aber dann HÄTTE es einen Einfluss, und zwar weniger Bezug und evtl. mehr Einspeisung als mit den jetzigen 36 Modulen. Deswegen will der Netzbetreiber das von mir wissen, wieviel dort angeschlossen ist, auch wenn ich ansonsten in der Leistungseinspeisung beschränkt bin.
Wie das nun an die Mitarbeiter kommuniziert wird WEISS ich aus eigener Erfahrung.
Das bedeutet, trotz gleichem Wechselrichter hat die Anzahl an kwp schon eine Bedeutung. Wenn auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Und das als Auswirkung zum Netz.
Bei 140qm und 60x 500er Modulen gehst Du also von 2,33qm pro Modul aus. Sind Module nicht eher kleiner? Hast Du Details, welche Du konkret auswählen würdest.
Ich hab einfach nach dem nächstbesten 500W-Modul gegoogelt, das war ein JA Solar mit 1953 × 1134. Da dann die Höhe großzügig auf 2m aufgerundet, die Breite auf 1,15m, ergibt 2,3qm.
Oliver
Die Wandlermessung ab 30kW basiert auf der Leistungsüberschreitung von 30kW - zumindest erscheint mir das "nachvollziehbar".
Wenn diese Leistung nie erreicht werden kann, macht das doch alles keinen Sinn.
Es scheint je nach Netzbetreiber "eigene" Auslegungen zu geben ?
280m² x 20% = 36kWp
Das ist bei gewählter Dachform insgesamt unrealistisch. Auch wegen der Modul - Ausrichtung werden 30kW nicht erreichbar sein.
Eventuell die 30 Module im Schuppen noch mitzählen - sind ja vorhanden, das zählt ![]()
Denk dran, dass man ringsum noch etwa 20-30mm braucht für die Klemmen der Panels
Mach für die paar wenigen >30kWp Panels einfach eine kleine 24V “Notlichtinsel” z.B. fürs Licht aussen, am Eingang, im Flur. “Grosse” Notlichtanlagen laufen u.a. auch an 24V Batterie. Wenigstens Licht haben wenn ein Sturm mal den Strommast wegfegt ist doch fein.
Braucht ja nur 1 Laderegler 1 Batterie.
Ich denke, es sollte doch angesichts der geringen Einspeisevergütungen und der steuerlichen Kosten+Beratungskosten für mehr als 30 kWp auch von der Seite her kein Problem sein, darzustellen, daß es nicht wirtschaftlich ist, die Anlage größer als gewünscht zu bauen.
Leider zählt offiziell als wirtschaftlich, was sich innerhalb von 20 Jahren rechnet d.h. Ins Plus kommt. Und das tut es auch mit dem steuerlich ungünstigeren großen Ausbau.
Dann nochmal ganz deutlich gefragt: welche Leistung wird denn deiner Meinung nach die Anlage haben?
Denn wenn schon rein rechnerisch 140qm so gerade eben Platz für 30kWp bieten, wird die reale Anlage doch darunter liegen.
Das Gesetz fordert „ mindestens 50 Prozent dieser Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten“.
Es fordert nicht, mindesten 50% der Dachfläche als PV-Kollektorfläche zu montieren.
Also, was ist jetzt dein Problem?
Oliver
Es geht dem Finanzamt und dem Bauamt immer nur um rechnerische STC Werte und Modul-Flächen des Gebäudes.
Bei einer STC Leistungsdichte von 210W pro qm komme ich bei 140qm auf 29,610kWP, während alle besseren bzw. leistungsstärkeren Module die steuerlich relevante 30kWP Grenze reißen würden.
Ich plane also entweder einheitlich mit Modulen aus dieser Leistungsklasse oder müsste z.B. beim Einsatz von “besseren” Modulen, z.B. auf den produktiveren Südausrichtungen oder Optimierungen für diffusen Lichteinfall als Ausgleich entsprechend sehr schlechte Module auf der Nordseite einplanen, um die 30kWP nicht zu reißen.
Alles bestimmt machbar, aber eben an den jeweiligen Grenzen.
Und wenn man ein paar Oberlichter einbaut, um die nutzbare Dachfläche zu verringern?
gute Idee, und günstiger als Thermie Ausstellungsstücke zu montieren.
weissnich jetz wurd gefühlt 10 lösungen genannt und die gleiche frage kommt unverändert immer wieder
30° nach Norden mal bei PVGiS simuliert? Da kommt doch sicherlich kaum was bei raus. Ohne die Adresse genau zu kennen sagt das Tool 30°S 1145kWh/kWp und etwa 920 für W und O. N macht 640. Das würde ich der Baubehörde vorlegen und auf Punkt 3 pochen.
Leider doch…
Oliver
Ich wiederhole jetzt noch einmal, was ich oben schon schrieb. Das Gesetz fordert:
„mindestens 50 Prozent dieser Dachfläche mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung auszustatten.“
Es fordert nicht, Module mit 50% der Dachfläche zu installieren. Dein Problem ist keins. Bau auf 140qm der Dachfläche eine PV-Anlage. Die wird weniger als 30kWp haben, weil eine 100%-Belegung niemals möglich ist.
Das das Finanzamt und der Netzbetreiber die 30kWp-Grenze auf die installierte Modulleistung bezieht, ist so, spielt aber hier keine Rolle.
Oliver
Studium des Gesetzestextes erleichtert echt die Rechtsfindung.![]()