Unter der 30kWp Grenze bleiben bei großer 140qm PV

Das ist nicht so so bald du eine oder mehrere Einliegerwohnungen hast. Auch bei Gewerbe gelten die 30kWp pro Nutzungseinheit und nicht pro Betreiber und das geht bis insgesamt 100kWp. Aber verbindlich hilft da nur ein kompetenter Steuerberater.

Ansonsten sind die VNBs genauso unkompetent weil die Anmeldehühner in den Büros meist nicht zwischen kWp und kVA unterscheiden können. Klar ist:

Ein Wandlerschrank wird aber 30kVA und nicht ab 30kWp benötigt. Lt. VDE AR-N 4100 ist der maximale Strom über eine BKE mit 44 Amp angegeben. Um diese mit einer Modul Überbelegung dauerhaft einzuliefern, braucht man auch einen WR mit 40 oder 50kVA weil auch diese bei dauerhafter Nennleistung und hohen Aussentemperaturen schnell abregeln. Im Datenblatt, auf dem Typenschild und im Einheitenzertifikat finden sich daher mitunter unterschiedliche Werte, Je nachdem welche Betriebszeit und Umgebungstemperatur zugrunde gelegt wurde.

Richtig ist auch: Ein externer NA-Schutz ist nach VDE AR-N 4105 auch nur über 30kVA und nicht über 30kWp erforderlich und ist selbst dann noch verzichtbar wenn der WR nahe am HAK liegt. Das Gleiche gilt auch für eine externe Pave Überwachung welche auch viele VNBs unbegründet vorschreiben.

Das nützt aber alles nix, wenn man alles richtig machen möchte und anschliessend den jahrelangen Ärger damit hat. Bei einem Überschusseinspeiser wo die plausible Jahresarbeitsmenge nicht überschritten wird, hätte ich auch bei etwas zivilem Ungehorsam zur Umgehung des gesamten Ärgers mit den Anmeldungen keinerlei schlechtes Gewissen.

Wenn man den Gesetzestext schliesslich kennt und ihn anschliessend einklagen muß nützt es auch nix. Denn genau darauf spekulieren viele VNBs. Große VNBs haben ganze Abteilungen von spezialisierten Volljuristen welche versuchen die lästigen Fälle kollektiv auszusitzen.

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Abgesehen davon, dass solche Aussagen vielleicht doch eher in die Aluhut-Ecke gehören, hat das Thema Baugesetzgebung, um das es hier geht, gar nichts mit dem Netzbetreiber zu tun, und das interessiert den auch überhaupt nicht.

Oliver

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Wieso nicht einfach die Anlage auf 2 Personen anmelden?

Eine Person 25 kWp, die andere 15 kWp. Ein 30 kVA Wechselrichter.

Leider gilt die Einordnung pro Gebäude, nicht pro Person.

Nein, das stimmt nicht. Laut EEG ist jedes Modul eine einzelne Anlage. Diese werden zwar z. B. für die Vergütung je Gebäude erfasst. Aber für die Bezahlung vom VNB kann man auch mehrere Betreiber verwenden.

Für Steuern zählt nicht das EEG, sondern § 3 Nr. 72 EStG – und dort ist die Grenze gebäudebezogen, egal wie viele Betreiber, egal wie viele Module, egal wie viele Wechselrichter.

Für Zwecke des § 3 Nummer 72 Satz 1 EStG ist die Bruttoleistung nach dem Marktstamm-
datenregister in Kilowatt (peak) (im Folgenden kW (peak)) maßgeblich (maßgebliche
Leistung).

noch mal zum mitmeißeln: Netzverbundene Anlage <30kWp aufbauen. Restiche laut Baugesetz notwendige Panels für eine gebäudeinterne DC-Versorgung. Klingel, Hausflur, Gartenlicht usw

Es steht doch in genau diesem Paragraphen, 30 kWp pro Gebäude pro Steuerpflichtiger. Genau diese Aufteilung haben Leute doch auch schon gemacht, gibts im photovoltaikforum einiges dazu.

Pro Gebäude und pro Steuerpflichtigem (Betreiber).

Häng doch die paar Module einfach per SOL-Thor an einen Hygienespeicher oder Pufferspeicher+Frischwasserstation mit dem du Warmwasser abdeckst.

Und an deiner Stelle würde ich die Dachform mal überdenken. Satteldächer sind bei Belegung und Reperaturen viel dankbarer und wenn das Amt dermaßen auf PV abfährt, dann versuch doch mal ein Pultdach (Südausrichtung) durchzudrücken.

Vielen Dank! Endlich hab ich was gelernt und Copilot hat Stuss verbreitet …

es gibt immer Ausnahmeregelungen; und die werden nicht selten in Anspruch genommen. Nachfragen hilft

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