Unter der 30kWp Grenze bleiben bei großer 140qm PV

Wir planen einen Bungalow mit etwa 280qm Dachfläche in Niedersachsen/26434 Wangerland. Damit müssen wir 50% PV Belegung, also mindestens 140qm PV Belegung schaffen (30Grad Satteldächer,Dreiecksflächen mit viel Verschnitt, Belegung also auch teilweise im Norden). Gleichzeitig wollen wir versuchen unter der relevanten 30kWP Grenze zu bleiben, da eine Überschreitung für uns enorme Nachteile wg. privat/gewerbliche Steuern bringen würde. Es würde sich zwar alles noch sehr langfristig rechnen, aber würde wehtun…

Hat jemand gute valide Argumente gegen eine Überschreitung der 30kWP Grenze?

Müsste ich also extra schlechte PV Module auswählen, um trotzdem bei 140qm darunter zu bleiben?

Ich bin auch an Kontakten für Elektroplanung im Umkreis Wangerland interessiert (PV, Hauselektrik mit lokalem Smarthome/HomeAssistant).

Vielen Dank für Euren Support!

Regards

Heiko

Was steht denn genau in der Verordnung, oder was immer die 50% Fläche fordert?

Aus anderen Bundesländern meine ich gehört zu haben, dass das immer mit einem „soweit wirtschaftlich machbar“ und auch einer maximalen Größe kommt.

Oliver

Ausnahmen, die nach meiner Interpretation nicht zutreffen:

  1. anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,
  2. technisch unmöglich ist,
  3. wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
  4. auf der Dachfläche Solarenergieanlagen zur Erzeugung thermischer Energie errichtet werden sollen oder worden sind.

Daraus sollte sich doch ein „wirtschaftlich nicht vertretbar“ für eine Anlage größer 30kWp konstruieren lassen, zusammen mit Wandlermessung, verstärktem Netzanschluss, und pessimistischer Annahme des Ertrags aus der Direktvermarktung.

Oliver

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Ein 29kW WR kann nicht mit 30kW einspeisen ?

Wird dann ein Argument benötigt ?

Es entscheidet die Leistung des WR, das technisch nicht >30kW eingespeist werden kann, dann ist auch keine Wandlermessung erforderlich.

Ist zwar "40kWp" auf dem Dach, aber auch die werden wegen der Ausrichtung ebenfalls nie 30kWp liefern. Der WR macht das dann zuverlässig unmöglich.

Ab 30KWp ändert sich steuerlich was.

Meine Elsterbändigerin hat mir bei der Erweiterung meiner Anlage mehrfach geraten nicht über 30KWp zu bauen. Bis 2022/23 war diese Grenze wohl noch bei 10KWp.

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Wie sieht denn euer Dach aus? Dann könnte man die Definition einer Dachfläche von 50qm in Frage stellen. Ich gehe dabei von einer zusammenhängenden Dachfläche von 50qm aus und davon dann 50%.

Gehen wir als Beispiel von einem Walmdach auf einem Quadratischen Gebäude aus, dann sind das 4 einzelne Dachflächen. Davon sind dann die zu betrachten die über 50qm haben und dann müsste man rechteckige Module auf einem Trapez verteilen, da ist man rein technisch zusätzlich eingeschränkt.

In BaWü zählt z.B. eine notwendige Nordseitenbelegung um auf die Forderung zu kommen als wirtschaftlich nicht tragbar.

Ich würde mir die Dachgeometrie einmal anschauen und damit erst Argumente sammeln um Teilflächen rauszunehmen.

Ich verstehe das Problem nicht.

140m2 ergibt maximal 70 Stück Standardmodule, das wären dann 425 Wp Module um unter 30 kWp zu bleiben.

Legt man die Modulabstände etwas großzügiger aus sollten auch 440 Wp Module passen. Auch 470 Wp bekommt man hin, indem man einfach 2-3 Fake-Warmwasserplatte dazu packt.

Also rauf mit dem Zeug.

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Es ist eine Anlage zur Stromerzeugung zu errichten laut Bauordnung. Es ist aber nicht vorgegeben, daß die ganze Fläche ins Netz einspeist.

Man kann also z.B. 29kWp Einspeiseanlage bauen und alles, was darüber ist, in eine Insel füttern, z.B. zum Auto laden oder fürs Gartenlicht oder ne Teichpumpe

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Die einspeisbare Leistung ist entscheidend, nicht was auf dem Dach wohnt.

Und dann ist Overpanelling das Mittel zur Wahl

Doch auf keinen Fall zwei Systeme :face_with_bags_under_eyes:

Mit entsprechender Batterie kann man dann EINE Losung zum Verbraten immernoch andenken, nur halt sehr viel einfacher.

Wie so oft - Mach voll das Dach :wink:

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Dünnsinn. Ab 30kWp am Netz isses Gewerbe

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Erstmal ist die 30-kWp-Grenze keine Gewerbe/nicht Gewerbe Grenze, sondern einfach die Obergrenze der Vereinfachungsregel aus dem Jahressteuergesetz 2022, die besagt dass Einkünfte aus PV-Anlagen einkommensteuerfrei sind, wenn die Anlage nicht größer als 30 kWp ist.

Also ändert sich steuerlich erst etwas über 30 kWp, nicht ab 30 kWp, und sobald mehr als eine einkommensteuerpflichtige Person im Haushalt ist, teilt man die Anlage halt (nein, dazu benötigt man nicht mehrere Wechselrichter/Messungen).

Egal wie viel PV man baut, würde ich trotzdem bei einem max. 30 kW Wechselrichter bleiben, um zNAS und Wandlermessung zu vermeiden.

Schon mal beim Netzbetreiber (ich denke EWE-Netz) nachgefragt? Die geben gerne auch mal Maximalgrenzen vor.
Ggf. bei Weissnichs Welt (Youtube) nachfragen, der hat gute Kontakte.

Ein 20kW WR "hängt" mit 20kW am Netz, egal wie groß die PV ist.

Das sagt auch die KI - dann stimmt das auch :rofl:

Und weil es so witzig ist, "wir" haben beim Netzbetreiber nachgefragt.

Die Antwort sinngemäß: " Hab die KI gefragt, die hat......."

Dann wurde die KI Antwort in die Mail kopiert.

Vom Netzbetreiber

:rofl:

Kein Scherz

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ok ab jetz kriegst alles durchgewunken was dem KI antrainierst :rofl:

Kontaktanfrage zu EWE war bereits raus :slight_smile: Mit der Anfrage nach konkreten Limits an der Adresse …

Es ist auch bei schlechteren Steuern wirtschaftlich: Halt 2Jahre länger um ins Plus zu kommen :slight_smile: Offiziell ist alles was innerhalb von 20 Jahren ins Plus kommt wirtschaftlich …

Es werden wirklich nur die Datenblattwerte der Module addiert. Ausrichtung usw. zählt nicht.

Plan C: man nimmt ein paar gebrauchte uralte 250W Panels für einem (kleinen) Teil des Dachs. Alle Auflagen erfüllt