Wir planen einen Bungalow mit etwa 280qm Dachfläche in Niedersachsen/26434 Wangerland. Damit müssen wir 50% PV Belegung, also mindestens 140qm PV Belegung schaffen (30Grad Satteldächer,Dreiecksflächen mit viel Verschnitt, Belegung also auch teilweise im Norden). Gleichzeitig wollen wir versuchen unter der relevanten 30kWP Grenze zu bleiben, da eine Überschreitung für uns enorme Nachteile wg. privat/gewerbliche Steuern bringen würde. Es würde sich zwar alles noch sehr langfristig rechnen, aber würde wehtun…
Hat jemand gute valide Argumente gegen eine Überschreitung der 30kWP Grenze?
Müsste ich also extra schlechte PV Module auswählen, um trotzdem bei 140qm darunter zu bleiben?
Ich bin auch an Kontakten für Elektroplanung im Umkreis Wangerland interessiert (PV, Hauselektrik mit lokalem Smarthome/HomeAssistant).
Daraus sollte sich doch ein „wirtschaftlich nicht vertretbar“ für eine Anlage größer 30kWp konstruieren lassen, zusammen mit Wandlermessung, verstärktem Netzanschluss, und pessimistischer Annahme des Ertrags aus der Direktvermarktung.
Meine Elsterbändigerin hat mir bei der Erweiterung meiner Anlage mehrfach geraten nicht über 30KWp zu bauen. Bis 2022/23 war diese Grenze wohl noch bei 10KWp.
Wie sieht denn euer Dach aus? Dann könnte man die Definition einer Dachfläche von 50qm in Frage stellen. Ich gehe dabei von einer zusammenhängenden Dachfläche von 50qm aus und davon dann 50%.
Gehen wir als Beispiel von einem Walmdach auf einem Quadratischen Gebäude aus, dann sind das 4 einzelne Dachflächen. Davon sind dann die zu betrachten die über 50qm haben und dann müsste man rechteckige Module auf einem Trapez verteilen, da ist man rein technisch zusätzlich eingeschränkt.
In BaWü zählt z.B. eine notwendige Nordseitenbelegung um auf die Forderung zu kommen als wirtschaftlich nicht tragbar.
Ich würde mir die Dachgeometrie einmal anschauen und damit erst Argumente sammeln um Teilflächen rauszunehmen.
140m2 ergibt maximal 70 Stück Standardmodule, das wären dann 425 Wp Module um unter 30 kWp zu bleiben.
Legt man die Modulabstände etwas großzügiger aus sollten auch 440 Wp Module passen. Auch 470 Wp bekommt man hin, indem man einfach 2-3 Fake-Warmwasserplatte dazu packt.
Es ist eine Anlage zur Stromerzeugung zu errichten laut Bauordnung. Es ist aber nicht vorgegeben, daß die ganze Fläche ins Netz einspeist.
Man kann also z.B. 29kWp Einspeiseanlage bauen und alles, was darüber ist, in eine Insel füttern, z.B. zum Auto laden oder fürs Gartenlicht oder ne Teichpumpe
Erstmal ist die 30-kWp-Grenze keine Gewerbe/nicht Gewerbe Grenze, sondern einfach die Obergrenze der Vereinfachungsregel aus dem Jahressteuergesetz 2022, die besagt dass Einkünfte aus PV-Anlagen einkommensteuerfrei sind, wenn die Anlage nicht größer als 30 kWp ist.
Also ändert sich steuerlich erst etwas über 30 kWp, nicht ab 30 kWp, und sobald mehr als eine einkommensteuerpflichtige Person im Haushalt ist, teilt man die Anlage halt (nein, dazu benötigt man nicht mehrere Wechselrichter/Messungen).
Egal wie viel PV man baut, würde ich trotzdem bei einem max. 30 kW Wechselrichter bleiben, um zNAS und Wandlermessung zu vermeiden.
Schon mal beim Netzbetreiber (ich denke EWE-Netz) nachgefragt? Die geben gerne auch mal Maximalgrenzen vor.
Ggf. bei Weissnichs Welt (Youtube) nachfragen, der hat gute Kontakte.
Es ist auch bei schlechteren Steuern wirtschaftlich: Halt 2Jahre länger um ins Plus zu kommen Offiziell ist alles was innerhalb von 20 Jahren ins Plus kommt wirtschaftlich …