Split klimaanlage illegal angeschlossen

Noch viel schlimmer sind die vielen zehntausend Klimaanlagen, die in Kriegsgebieten wie z.B. in der Ukraine oder im Gazastreifen zerstört werden. Dort wird das Kältemittel sicherlich auch nicht abgesaugt bevor alles zerschossen wird.
Oder fast genauso schlimm bei schweren Erdbeben und das am besten noch in Gebieten, wo fast jedes Haus eine oder mehrere Klimaanlagen hat. Das sind auch schnell tausende von Anlagen auf einen Schlag.

Ich gebe zu, letzteres ist nicht vergleichbar mit undichten selbst installierten Anlagen, denn gegen Erdbeben kann man nichts tun, aber Kriege fallen nicht einfach so vom Himmel.
Mein Vorschlag an die Politik wäre ein kleiner staatlich geförderter Befähigungsnachweis für Privatleute mit einem theoretischen und praktischen Teil und Beschränkung auf QuickConnect oder ähnlich einfache Technik.
Das ganze vielleicht im Umfang einer Mofa Fahrberechtigung.

1 „Gefällt mir“

vorschlag an die politik? echt jetzt?

die klima war doch schon immer da, ich zb kann mich garnicht mehr erinnern wann die installiert wurde und erst recht nicht mehr von wem :grinning:

was olaf kann, kann ich auch.

typenschild sagt irgendwas von 2020 hergestellt... passt schon. rechnung weiß nicht mehr, kann mich nicht mehr dran erinnern wo ich die hingelgt habe...

4 „Gefällt mir“

Warum nicht gleich wieder ne petition, wie gerade gehabt. Das dann mit "krassen erfolgen" endet. Fragt sich nur für wen. Neeeee, jeder der es sich zutraut, der sollte das selbst anschliessen.

2 „Gefällt mir“

.... Und wie sieht es aus, wenn es jemand für mich anschließt? Privat?

Wie verhält es sich, wenn Im Falle einer Anzeige bzw einer Meldung ans Ordnungsamt, dass zB. Dass eine dritte Person 'denkt' bzw vermutet, die kürzlich installierte Anlage sei nicht durch eine fachkundige Person und oder einen Meister (jetzt auch wie immer halt....) angeschlossen, ich nachweisen kann, dass ich es nicht in Betrieb genommen habe?

[quote data-userid="478" data-postid="210391"]
die klima war doch schon immer da, ich zb kann mich garnicht mehr erinnern wann die installiert wurde und erst recht nicht mehr von wem :grinning:

was olaf kann, kann ich auch.[/quote]

Alternativ:

Ich habe mein Ehrenwort gegeben keine Namen zu nennen.

2 „Gefällt mir“

@marcoisso Müsste man hier nicht andersherum dran gehen? Es müsste dir erstmal jemand nachweisen, dass du die Anlage in Betrieb genommen hast, da du gar nicht mehr weißt wer das war. Wobei ich jetzt nicht genau weiß wie es hier mit einer Aufbewahrungspflicht von Rechnungen aussieht, womit man das ggfs. nachweisen könnte. Aber ggfs. hat derjenige das ja auch ohne Rechnung gemacht, aber hatte einen Kältemittelschein...

Aber wo wir beim Thema sind, wo beginnt denn der "illegale" Teil einer Installation überhaupt? Erst beim Aufdrehen der Leitung?

Das eigentliche Aufstellen sollte ja kein Problem darstellen. Die Elektronik ist im illegalen Bereich, weil das eigtl. nur ein in der TAB eingetragener Elektriker machen dürfte. Außer es handelt sich um eine Steckerfertige Anlage, welche mir zumindest noch nicht untergekommen ist.

Ist das Bördeln und Anschließen der Kältemittelleitungen nun schon illegal oder dürfte man das selbst machen? Man hat ja in dem Moment noch nichts direkt mit Kältemittel zu tun.

Es gibt z.b. bei kleinanzeigen inserate, dass eine split klimaanlage ordentlich in betrieb genommen wird. Als dienstleistung von jemanden, der einen kältes hein hat. Das habe ich gemacht, kann mich aber nicht erinnern , wer genau das war. War keine schwarzarbeit, ich wollte das als handwerkerleistung beim finanzamt einreichen. Wo hab ich nur die rechnung hin gelegt ?

So kann der Schein aussehen, es gibt wohl je nach Aussteller verschiedene

"Designs".

1 „Gefällt mir“

Über die Frage, wie hoch das rechtliche Risiko ist, wenn man eine R32 Split-Klimaanlage im eigenen Haus illegal ohne den Sachkundenachweis nach der Chemikalienklimaschutzverordnung installiert, habe ich auch oft nachgedacht. Insgesamt scheint mir: Wenn man die Energiewende und den Kampf gegen den Klimawandel in Deutschland voranbringen will, dann muss man hier und da auch mal "Klimaschutz-Outlaw" sein und die eine oder andere Vorschrift auch mal etwas lockerer auslegen. Genau wie beim Balkonkraftwerk, wo man bis heute offiziell einen Elektriker holen und eine Wielandsteckdose einbauen lassen müsste, was kaum jemand wirklich macht.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es im deutschen Rechtssystem überhaupt einen Mechanismus gibt, über den man als Privatmann eine Strafe aufgebrummt bekommen könnte, wenn man am eigenen Anwesen am Kältekreis einer R32-Anlage herumspielt. Im gewerblichen Bereich wird das wahrscheinlich schon der Fall sein, und dort dürfte das Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig sein, die Einhaltung der ChemKlimaschutzV zu überwachen. Wenn in einer Kältetechnikfirma ein Mitarbeiter ohne den geforderten Sachkundenachweis alleine zum Kunden fährt und dort an einer R32-Anlage arbeitet und die Gewerbeaufsicht davon Wind bekommt, dann wird wahrscheinlich schon ein Verfahren eingeleitet. Es ist nur fraglich, WER, dann eigentlich die Strafe aufgebrummt bekommt: Der Mitarbeiter, der an der Klimaanlage geschraubt hat - oder vielleicht doch eher der Arbeitgeber, der ihn dafür entsandt hat? Ich würde eher auf Letzteres tippen.

Im privaten Umfeld ist das Gewerbeaufsichtsamt aber nicht zuständig. Welche Behörde könnte dort zuständig sein, über die Einhaltung der ChemKlimaschutzV zu wachen? Das Ordnungsamt? Haben die sachkundige Mitarbeiter in Kälteanlagentechnik, die Monoblock- von Splitgeräten unterscheiden können, und R32 von R290?

Im Übrigen müsste ein etwaiger Ankläger auch erst einmal den Nachweis führen, dass sich in der Klimaanlage tatsächlich ein fluoriertes Kältemittel befindet, insbesondere wenn es der Besitzer bestreitet. Sollte das Typenschild fehlen - was dann? Dann müsste wohl eine Kältemittel-Probe aus der Anlage gezogen werden und diese zur Analyse in ein Labor verbracht werden. Hat das durchschnittliche Ordnungsamt ein Analyselabor als Anlaufstelle? Weil wenn man so eine Split-Klima installiert, dann kann's schon mal passieren, dass man beim Bearbeiten des Putzes an der Hauswand mit der Flex abrutscht und versehentlich mit der Trennscheibe einmal quer übers Typenschild zieht, so dass Hersteller, Modell, Kältemittel, Füllmenge, GWP usw. komplett unleserlich werden...

Wenn nun jemand seine R32 Split-Klimaanlage illegal selbst installiert hat, dann kommt der Faktor Zeit ins Spiel:

  • Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Höchststrafe von 50.000€ belegt sind, so wie die nach der ChemKlimaschutzV, verjähren nach 3 Jahren, wie wir hier im Forum schon mal diskutiert haben. Wer es also schafft, 3 Jahre nicht erwischt zu werden und auch nicht Ziel laufender Ermittlungen zu werden, ist 3 Jahre nach dem Installationstag aus dem Schneider.

  • Nun könnte man aber auch behaupten, ein Handwerksbetrieb hätte die Anlage installiert. Dabei gibt es, um die Eingangsfrage des Themenerstellers...

... zu beantworten, aber eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht für Handwerkerrechnungen. Diese beginnt mit Ende des Jahren zu laufen, in dem die Rechnung gestellt wurde. Wer also z.B. im August 2022 eine Split-Klima hat einbauen lassen, muss die Rechnung dafür noch bis zum 31.12.2024 aufbewahren. Jetzt kommt aber das Spannende: Die Strafe für Verstöße gegen diese Aufbewahrungspflicht ist recht moderat, siehe dort:

Die Höchststrafe liegt laut Zoll bei 500€. Das ist deutlich besser als die 50.000€ nach ChemKlimaschutzV. Sofern man nicht gerade auf frischer Tat mit Vakuumpumpe und Monteurhilfe in der Hand ertappt wird (von welcher Behörde auch immer...), wäre ab dem Tag nach dem Einbau im Falle blöder Fragen wohl die beste Strategie zu sagen, es habe ein Handwerksbetrieb gemacht, man habe die Rechnung aber leider pflichtwidrig nicht aufbewahrt, habe bezüglich des Namens des ausführenden Betriebes gerade Erinnerungslücken wie der Bundeskanzler, sei aber bereit, die 500€ Strafe wegen Nichtaufbewahrung der Rechnung zu zahlen.

Selbstverständlich sind das rein theoretische Überlegungen. Würde hier im Forum natürlich nie jemand machen... :slight_smile:

2 „Gefällt mir“

angenommen die klima wurde 2021 installiert dann muss man jetzt 2024 auch nichts mehr aufbewahren. :wink:

niemals würde sowas hier jemand auch nur im ansatz überlegen, wir sind ja hier alle rechtschaffene bürger :rofl:

man darf elektrisch alles selbst machen und anschließen wenn man es fachgerecht installiert.

auch das verlegen und biegen der kältemittelleitungen darf man. der kältetechniker kommt dann, bördelt die leitung und schraubt es zusammen macht den dichtigkeitstest und dreht dann das kältemittel auf, fertig.

wenn man danach die rechnung nicht mehr finden kann, tja kann passieren. ich habe auch nicht alles abgeheftet.

Genau richtig erkannt! Eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2021 durftest Du am 1.1.2024 legal in den Reißwolf stecken.

Wenn Dir allerdings jemand nachweisen kann, dass die Rechnung, die Du nicht mehr findest, ein Ausstellungsdatum hatte, für das die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann drohen dafür im schlimmsten Fall 500€ Strafe.

Also ist man nach 3 jahren raus. Alle anderen Versuche, sich mit "ätsch bätsch" raus zu winden, ist dünnes eis. Wenn wirklich ein spezialtrupp käme, der alles auf links dreht, wären schnell genügend indizien gefunden, die ein illegales installieren nachweisen. Wenn ich hier schreibe, dass ich eine split klimaanlage selbst in betrieb genommen habe, habe ich mir schon das eigene Grab geschaufelt. Auch irgen whatapp post an einen freund, dass ich das gemacht habe usw. bricht mir das genick. Wenn auf dem PC noch account von den shops gefunden werden, bei dem ich irgend krempel bestellt habe, zieht sich die schlinge immer weiter zu.

Viele beklagen es, dass es in deutschland immer weiter bergab gehen würde. Für nix ist geld da, alles geht auf dem zahnfleisch. Auch polizei, staatsanwälte und gerichte. Ist also nicht alles negativ, wenn es bergab geht. Es fehlt schlichtweg personal und geld, alle verstösse ahnden zu können. Selbst wenn iwann iwo mal einer vor gericht kommt, weil es seine split klimaanlage selbst in betrieb genommen hat, die grosse masse lebt glücklich und zufrieden bis an ihr lebensende. Sich irgend "ätsch bätsch" strategien auszudenken ist nicht nötig, schade um die zeit. Man darf sich halt nicht von den leuten, die einem hier Angst machen, einnehmen lassen.

1 „Gefällt mir“

ja genau das soll mal erst einer beweisen :laughing:

es wird mit sicherkeit kein sek die bude stürmen um irgendwelche anhaltspunkte zu finden wann eine klimaanlage installiert wurde :grinning:

1 „Gefällt mir“

@voltmeter könnte einfach werden wenn das Produktionsdatum der Anlage nicht älter als 2 Jahre ist, oder?

deswegen hab ich ja schon weiter oben geschrieben produktionsdatum auf dem gerät sagt irgendwas um die 2020 produziert, rechnung vom istallateur ist nicht mehr vorhanden.

passt schon. :wink:

wir sind hier ja alle rechtschaffene bürger und halten uns exakt ans gesetz.

Aus genau diesem Grund sollst Du erst 3 Jahre warten, ehe Du hier im Forum über Deine DIY-Installation berichtest :slight_smile:

Also ich kann ein Beispiel beisteuern.

Es wurden 3 Klimaanlagen am gegenüberliegenden Haus meiner Eltern installiert, da die die Ölheizung rausgeworfen haben. Dem lieben Nachbarn hats nicht gefallen und er hat per Anwalt eine Aufforderung zur Demontage schicken lassen. Das hat das Gegenüber nicht gemacht. Daraufhin gab es eine Beschwerde beim Ordnungsamt, wegen Lärmbelästigung. Dann kam eines Tages ein netter Mensch vom Ordnungsamt, den hat er nicht reingelassen. Der hat dann irgendwelche Messungen gemacht und der Nachbar wurde aufgefordert die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.

Die müssen nicht DIR nachweisen, dass du es selbst gemacht hast, DU musst nachweisen, dass es ordnungsgemäß installiert wurde und da sind irgendwelche Richtlinien einzuhalten. Er konnte das natürlich nicht nachweisen, da niemand ihm eine Rückdatierte Installationsrechnung ausgestellt hat, erst recht nicht wegen Beschwerde von Nachbar. Derzeit läuft das Verfahren noch, aber er wurde zunächst aufgefordert die Anlage rückbauen zu lassen. Was mit der ordnungsgemäßen Installation ist weiss ich derzeit nicht.

Sprich. Normalerweise kümmert das Ordnungsamt sich nicht um solche Sachen. Die haben andere Dinge zu tun. Wenn aber jemand sich beschwert kanns halt blöd werden.

ICH kenne keinen Fall, in dem es mal ein Bußgeld gab. Es war aber bei mir z.B. so, dass als das Zimmer abgebrannt war, die Versicherung ne Rechnung der Installation haben wollte. Und es kam ein Typ der überprüfte, ob eventuell Kältemittel ausgetreten war.

Daher empfehle ich immer sich jemanden zu suchen, der die Leitungen anschließt und den nach Stunden zu bezahlen, dann hat man ne Rechnung von nem Kältebetrieb und das hat mich 500 Euro gekostet bie 2 Aussen und 8 Innengeräten.

Damit bekam ich das kaputte Gerät anstandslos von der Versicherung bezahlt.

Stefan

2 „Gefällt mir“

@stefanelo

Übel, wenn man einen solchen nachbarn hat. Selbst wenn der Ärger mit der split klimaanlage gelöst ist, der nächste Ärger wartet schon.

Das habe ich zum thema lärm gefunden:

Der nachbar muss die zu hohe lautstärke nachweisen, nicht das ordnungsamt. Natürlch kann das ordnungsamt die ordnungsgemässe installation kontrollieren. Zum glück haben die meisten leute ein interesse daran, dass man zu allen nachbarn ein gutes verhältnis hat. Wenn das ordnungsamt ermessenspielraum hat, nur rückbau fordert, kein bussgeld verhängt, ufert das auch nicht ins maximale.

Ich habe keine bedenken, dass bei mir was passiert. Ich fahre auch auf der Autobahn Auto, obwohl jedes jahr einige menschen einen tödlichen unfall haben. Man kann sich überall mit Angst selbst das leben schwer machen.

4 „Gefällt mir“

@alter-hase

Ich teile deine Meinung völlig. Nur fragen hier ja Leute was passieren kann. Und da ich viel rumkomme und vielen beim Bau von Solaranlagen geholfen habe, habe ich schon die dollsten Sachen erlebt.

Es ist richtig, dass das Ordnungsamt normal nicht prüft und der Nachbar das nachweisen muss. Aber in diesem Fall wollte das Ordnungsamt eben die sachgemäße Installtion nachgwiesen haben, weil da angeblich eine Lärmprüfung vorgeschrieben ist.

Bei mir ist das egal, da ich auf der einen Seite ein Firma und auf der anderen Seit 10 m niemanden habe. Das ist auch der Grund warum ich das Haus gekauft habe. Ich will in meinem Haus machen was ich will und mich nicht ständig mit Nachbarn streiten.

Aber die Frage hier war ja was kann passieren. Und im Fall von Versicherungen und nervigen Nachbarn ist es besser eine Rechnung zu haben. Wenn man damit lebt, dass man im dümmsten Fall rückbauen muss oder nix erstattet bekommt, kann man machen was man will.

Es wird ja in einigen Foren öfter mal diese max Strafe aufgeworfen, um den Leuten Angst zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemals aufgerufen wird, ausser jemand mit gefälschtem Kälteschein installiert massig Anlagen und wird erwischt.

Aber es sollte auch klar sein, dass es auch Schwierigkeiten geben kann, wenn man es alleine macht. Solange man sich bewusst entscheidet ist es für mich gut.

Ich höre nur leider viel zu oft. Das habe ich nicht gewusst. Das ist jetzt aber gemein, dass die dies oder jenes von mir verlangen.

Stefan

2 „Gefällt mir“

Bin ich nach meinem Rechtsverständnis nicht von überzeugt. In meine Augen ist auch der Betrieb ansich und nicht nur die Installation illegal, insofern sollte der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Behörden bzw. ab Außerbetriebsetzung gelten.

Wenn ich einen Datenschutzvorfall habe, z. B. weil Kundendaten über Jahre öffentlich auf einem Server liegen, bin ich ja auch nicht aus dem Schneider, nur weil es bisher niemand gemerkt hat.