Split klimaanlage illegal angeschlossen

Wir warten alle sehnsüchtig darauf, dass der Dominik hier aus dem Forum endlich seinen polnischen Kältemittelschein erhält und seine Deutschland-Tournee zu den Forenmitgliedern startet :slight_smile:

Also zumindest der eine Teil von uns. Andere haben ihre R32-Split-Klimas illegal selbst angeschlossen und warten gerade darauf, dass die 3-jährige Verjährungsfrist wegen der Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Chemikalienschutzverordnung endlich verstreicht. Bis dahin hüllen sich manche hier im Forum aus denkbaren Gründen lieber etwas in Schweigen :slight_smile:

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Da kommt mir der Energieausweis für häuser in den Sinn. Bischen was ausfüllen und schon gibts für vergleichsweise wenig geld ein energieausweis. Wenn jemand mit kälteschein ein wisch ausstellt, dass er am tag xy eine split klimaanlage angeschlossen hat, das reicht. Vielleicht bischen drauf achten, dass man an dem Tag auch real hätte dort sein können, dass das nicht mit anderen Terminen überschneidet. Aber wer fragt denn danach ?

In deutschland kann man leicht die vaterschaft für 25 Kinder anerkennen, die man gar nicht gezeugt hat. Das geht alles, alles höchst legal. Es sollte kein Problem sein, dass eine Firma nen Vertrag macht, eine split klimaanlage anzuschliessen und dabei der kunde auf jegliche Garantie oder Gewährleisung verzichtet. Das ist eine win win Situation. Der kunde bekommt einen wisch und seine split klimaanlage ist legal in betrieb genommen worden. Die Firma bekommt für den Stempel Geld , ohne Risiko.

Geht m.W. nicht, es gibt gesetzliche Gewährleistungspflichten, aus denen man nicht heraus kommt. Solche KLauseln wären dann unwirksam. Kennt man auch, wenn Firmen irgendwas Gebrauchtes verkaufen, kommen sie aus der einjährigen Gewährleistung nicht raus.

Da wäre eine Beauftragung im Rahmen eines Dienstvertrages höchstwahrscheinlich zielführend - mit ner Dokumentation der „durchgeführten“ arbeiten - nur Gewährleistung auf die dokumentierten Arbeiten - ich denke das kommt auf die Vertragsgestaltung an…

Das könnte sogar gehen. Wenn auf der Rechnung steht:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erlauben uns, Ihnen unsere erbrachten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen:

- Kältemittelleitungen an bauseits vorhandenem Klimagerät gebördelt und Schraubverbindungen hergestellt

- Kältekreislauf evakuiert

- Druck- und Dichtigkeitstest mit 20 bar Stickstoff über XX Stunden durchgeführt

- Kältemittelkreislauf erneut evakuiert

- Anlage in Betrieb genommen und 30 Minuten Probebetrieb durchgeführt

Wir übernehmen Gewährleistung nur für die von uns durchgeführten Arbeiten. Bei technischen Fehlern und Defekten an der bauseitigen Klimaanlage nehmen Sie bitte die Garantie des Geräteherstellers in Anspruch."

... dann sehe ich da keine allzu großen Risiken. Der ausführende Handwerker übernimmt dann im Wesentlichen nur Gewähr für die Dichtigkeit.

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schreiben jetzt aus dem knast :rofl:

ich zb kann mich an nichts mehr erinnern :wink:

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Mh, da wäre ich mir nicht so sicher, beginnt die Verjährungsfrist denn nicht erst mit dem Ende der Tat? Und ist damit die Inbetriebnahme oder nicht eher die Inbetriebhaltung der Anlage gemeint?

Inbetriebhaltung kann doch kein Vergehen sein. Ich habe zwar keine Ahnung, ob es die Verjährungsfrist von 3 Jahren tatsächlicht gibt, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese erst beginnt wenn man die Anlage stillgelegt hat.

"Ich habe die Rechnung verloren, die mir mein Klimafachbetrieb damals ausgestellt hat. Ich glaube mich zu erinnern, dass das irgendwann 2020 installiert und bezahlt wurde."
Muss ich als privater "Betreiber" tatsächlich Buch darüber führen, wer wann wie alles geliefert oder installiert hat, wenn ich keine Förderung in Anspruch genommen habe und die Handwerkerleistung auch steuerlich nicht geltend gemacht habe? Das hat mir mein Klimafachbetrieb damals nicht mitgeteilt! Nach Ablauf der Garantie kann ich doch Rechnungen entsorgen wie ich lustig bin und eigentlich auch schon vorher.
Ich habe doch damals nur über ebay-Kleinanzeigen eine Klimanlage von einem lokalen Anbieter installieren lassen, den es jetzt leider nicht mehr gibt!
:wink:
"Wer hat die Klimaanlage installiert?"
"Keine Ahnung, ich war es nicht..."

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@matsches Da gibts in D vermutlich tatsächlich etwas mi Aufbewahrungspflicht.

Bei meinen Elektronik Bestellungen als privat Person aus D steht auf der Rechnung daß diese eine bestimmte Zeit aufzubewahren sind.

MirwurschtbinhinterwäldlerausA

Bei meinen Bestellungen steht das nicht. Ich bin aus D und Lieferungen kommen auch aus D.

Hier steht die Verjährung von 3 Jahren:

https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html

Die Ordnungswidrigkeit ist für mich die Arbeit am Kältekreislauf und nicht der Betrieb einer Kälteanlage.

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Warum machen sich hier alle Leute so verrückt? Es steht keiner Am Zaun und beobachtet eure Installation. Wer soll euch bitte anscheißen?

Ein Bekannter hat vor zwei Jahren seine PV inkl. Schaltschrank komplett selber gebaut. Die Kabelführung war ein Gedicht und hat viel Zeit in Anspruch genommen. Bei der Abnahme vom Versorger sagte der Mitarbeiter, das hat keine Firma gemacht. Unser Elektriker hat nur mit den Schultern gezuckt. Der Bekannte hat zwar eine Handwerkliche Ausbildung mit Meistertitel, aber halt nicht im Elektrobereich.

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Bei Handwerkerrechnungen gilt meines Wissens eine 2-jährige Aufbewahrungsfrist für Privateleute, die mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen beginnt, in dem die Rechnung gestellt wurde.

Heißt also, dass eine z.B. im Mai 2021 gestellte Rechnung für den Rest des Jahres 2021, sowie die Jahre 2022 und 2023 aufzubewahren war. Ab dem 1.1.2024 darfst Du diese legal in den Reißwolf geschoben haben. Rechnungen, die irgendwann im Jahr 2022 ausgestellt wurden, sind noch bis zum 31.12.2024 aufbewahrungspflichtig.

Bei Gewerbetreibenden beträgt sie Aufbewahrungspflicht 10 Jahre. Derjenige Betrieb, der Dir die Rechnung ausgestellt hat, muss sie also 8 Jahre länger aufbewahren als Du. Wenn Du also noch weißt, welche Firma 2021 die Rechnung ausgestellt hat, die Du am 1.1.2024 in den Reißwolf gesteckt hast, dann könnte (theoretisch) noch nachgeforscht werden, was in dieser stand. Wenn Du Dich nicht mehr erinnerst, welche Firma es war - nun, dann eher nicht :slight_smile:

@alexx
Das hat nur etwas mit Gewährleistungsansprüchen zu tun und ist keine Pflicht. Sofern ich steuerlich nichts geledend mache darf ich die Rechnung auch direkt shreddern.
Zu den Fristen schreibt die Verbraucherzentrale:

Quelle: Aufbewahrungspflichten

Aber zum eigentlichen Theam:
Wie sollte die Ordnungswidrigkeit denn überhaupt in Gang kommen?
Außer, dass mich ein böser Nachbar sofort anzeigt fällt mir da überhaupt kein Fall ein, wie und warum das jemals geahndet werden sollte.
Grüße

Mathias

der Blockwart

hat man doch vor paar jahren gesehen :wink:

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Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagen: bis zu 50.000€ Bußgeld... laut Bußgeldkatalog {green}:sweaty:

Autowaschen auf Privatgrundstück: bis zu 50.000€ Bußgeld - usw., usw...

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wildpinkeln: mindestens 20 jahre haft mit anschließender sicherungsverwahrung


Auch nicht Zielführend aber ein Stück zurück zum Thema:

Fakt ist ja, ein einigermaßen begabter Heimwerker bekommt es hin, dass die Verbindungen dicht sind und kein Klimagas in die Athmosphäre entweicht.

Das sollte ja er eigentlich entscheidene Punkt sein.

Viel kritischer und auch Bußgeldwürdig finde ich den Rückbau einer LLWP zb beim Abriss.

Und bei den ganzen Kleinanzeigen Angeboten von "gebrauchten" also leeren Anlagen könnte man sich eher fragen, was mit dem Gas passiert ist.

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@nemothefish mit einem Pump down kann das doch auch jeder Heimwerker machen ohne das Gas entweichen zu lassen.