Split klimaanlage illegal angeschlossen

Das Ganze ist eine Bußgeldsache und mit bis zu 50.000€ Bußgeld bewehrt. Sowas verjährt nach 3 Jahren. Wenn die verfolgende Behörde irgendwo irgendwann versucht, Geld einzutreiben, dann braucht es dafür ein paar Voraussetzungen. Und ob diese erfüllt sind, das muss nicht der Beschuldigte in vorauseilendem Gehorsam alles bestätigen, sondern die Behörde hat das zu belegen. Was der Beschuldigte dann braucht, ist gutes Wissen um die gesamte Rechtslage gepaart mit Kreativität, um beispielsweise das Mittel des "Scholzens" zielgerichtet einzusetzen, sofern das im entsprechenden Fall zielführend ist. Sowas kann öfter helfen. Nicht jede Schlinge, die sich auftut, zieht sich zuverlässig zu. Mir ist im Übrigen noch kein einziger Fall bekannt.

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Wurde schon öfters im Netz diskutiert, vor allem im Zusammenhang mit den sehr günstigen Kältescheinen, die man in Polen machen kann und die europäisch gelten.

Bei diesen Diskussionen kam in meiner Erinnerung raus, dass der Kälteschein noch nicht reicht. Ein Unternehmen darf es nur, wenn es selbst zertifiziert wurde und damit nachgewiesen hat, dass es alle Werkzeuge und Geräte hat, die für einen sicheren Umgang mit Kältemitteln nötig sind. Wenn das eine gesetzliche Vorgabe ist, darf man es privat auch nicht nur mit Kälteschein.

Das ist ähnlich wie bei Elektrikern, die privat auch nicht an der Elektroinstallation arbeiten dürfen. Glaubt man auch erstmal nicht. Siehe hier:

Zitat: "Rein rechtlich dürfte sogar ein gelernter Elektriker keine Elektroinstallationsarbeiten ausführen. "

Man kann die Sache aber auch anders herum betrachten: Was wird passieren, wenn jemand mit einem Kälteschein an einer Kälteanlage arbeitet? Er weiß, was er tut und hat dafür einen Nachweis. Das man in diesem Fall viel zu befürchten hat, glaube ich nicht. Aber mit so einer Grundlage öffentlich Werbung für meine Dienstleistung zu machen würde ich damit nicht. Ganz schnell ist da die Konkurenz da und mahnt ab.

Um mal die Relation zu sehen. Eine 2,5 kW Klimaanlage Midea Comfee, Dimstal usw. enthält ca. 0,8 kg R32. Das heute verwendete Kältemittel R32 hat (nur noch) ein Globales Erwärmungspotenzial (GWP) von 657. Das bedeutet, 1 kg R32 ist so umweltschädlich wie 657 kg CO₂. Würde also das Kältemittel in die Umwelt entweichen, käme dies einer Umweltschädigung von 657*0,8= 526 kg CO2 gleich.

Beim Verbrennen von 1 m³ Erdgas entstehen ca. 2 kg CO₂. Im Schnitt brauche ich ca. 800 m3 Erdgas im Jahr, das wären 1600 kg CO₂. Wenn ich nun 2/3 der benötigten Jahres-Wärmeenergie mit der Wärmepumpe erzeuge, hätte ich bereits in einem Jahr das Doppelte der GWP Menge der Anlage eingespart. Ok, der Strom ist heute noch nicht zu 100% aus EE erzeugt.

Bei einem Liter Diesel, werden 2,63 Kg CO2 in die Umwelt abgegeben. Wenn ich Freunde in 250km Entfernung besuche und 500 km bei 5 Liter Verbrauch dafür fahre, sind das 65,75 kg CO2. Wenn ich das 10-mal mache, 657,5 kg CO2. Also ziemlich genau das GWP von 1 kg R32. Ist das dann auch eine Ordnungswidrigkeit?

Die Autofahrt wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn es auch die Möglichkeit gegeben hätte, einen zertifizierten Fahrer ans Steuer zu holen, durch dessen Expertise der Schadstoffausstoß verhindert worden wäre.

Dass diese Gesetzesregelung nervt, steht wohl außer Frage aber ich glaube nicht, dass es ein zielführender Weg ist, sich damit zu beschäftigen wie man argumentiert oder "scholzt", wenn das Kind im Brunnen ist, sondern wie man verhindert, dass es soweit kommt.

Hier wäre es interessant, weiter zu verfolgen, ob:

  1. ein Kältemitteltechniker unentgeltlich und privat in Betrieb nehmen darf.

  2. ob ich als Privatperson alles installieren darf und der Techniker nur noch das Kältemittel einströmen lässt.

Wenn Punkt 2. zutrifft, könnten wir vielleicht regional bei Betrieben anfragen, wer bereit ist, für 5 Minuten Arbeit und eine rechtssichere aber garantiebefreite Dokumentation gutes Geld zu verdienen - und diese als Liste hier veröffentlichen.

Oder vielleicht hat sonst noch jemand Ideen, was man machen kann, um das Risiko zu minimieren bzw. zumindest den Vorsatz der gesetzeswidrigen Handlung auszuschließen?

Ich schrieb ja einander schonmal, daß man jeden noch so großen Blödsinn im Internet findet, wenn man nur lange genug sucht und alles glaubt.

Die Aussage zu den Elektrikern ist genauso falsch wie die zu den Kältetechnikern.

Oliver

Wer das unter welchen Umständen darf, regelt doch die https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__5.html

Und dort ist es nur an die persönlichen Voraussetzungen gebunden.

Hört sich für mich als Laien eindeutig an.

Für mich auch.

Ueberburokratisisrt, unlesbar, untechnisch, kostentreibend, praxisfremd.

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Denken wir an die ganzen Möbelhäuser. Wenn die eine Küche aufbauen, oder einen Badschrank. Dann könnten die NICHT die Elektroarbeiten mit anbieten, weil es ja keine eingetragene Firma Elektrohandwerk macht.

Ein gelernter Elektriker hat einen Gesellenbrief, hat prüfungen abgelegt und bestanden. Damit wären alle wisch nix wert, wenn noch eine Firma benötigt werden würde, dass er überhaupt einen Draht wo anklemmen darf.

Dafür gibts auch eine gesetzliche Regelung, ich meine das geht in Richtung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Die dürfen z.B. grundsätzlich nur an abgeschalteten Stromkreisen arbeiten.

Das ist definitv so und wird auch geprüft.

Die Frage ist nun nur, ob man als zertifiziertes Unternehmen die Dichtheistprüfung machen darf, oder nicht.

Selbst die HWK kann dazu keine verbindliche Aussage treffen. Bin alle Istanzen durch, letzte Empfehlung war zur Gewerbeaufsicht zu gehen, da die am Schluss im schlimmsten Falle die Strafe verhängen. :crazy_face:

Will aber natürlich keine schlafenden Hunde wecken.

Was sicher nicht erlaubt ist, die komplette Inbetriebnahme durchzuführen, da alleine die E-Installation einen Meisterbetrieb erforder.

Fertig installierte Anlagen auf Dichtigkeit prüfen, beziehungsweise die Kältemittelleitungen herstellen, dürfte aber mindestens eine Grauzone sein.

Für privat gilt meines Wissens nach folgendes:

Wer den Schein (passend zur Anlagegröße / Hier meist KAT II) hat, der begeht bei DIY zumindest kein Umweltvergehen.

Aber komplette Inbetrienahme ist trotzdem nicht möglich, da z.B. nicht am 230V Netzt gearbeitet werden darf, was aber bei allen mir bekannten Anlagen zwingend erforderlich ist.

"Alle anderen Elektroinstallationsarbeiten dürfen nicht von Laien ausgeführt werden. Grundlage dafür ist §13 Abs. 2 Satz 4 der „Niederspannungsverordnung“ (NAV): „Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Komplette Installation und Dichtheistprüfung dürfte also wahrscheinlich nur als Klima-Meisterbetrieb, inkl. Elektriker-Meister und Klimaschein + Betriebs-Zertifizierung (Nachweis Werkzeut) möglich sein.

Eigentlich völlig irre... :rofl:

Wie immer in Deutschland.

Aber da mindestens 80% der Informationen die man so im Internet findet komplett falsch sind, kann man eh nicht sagen was nun korrekt ist oder nicht wenn man sich nicht bei Gericht ein Urteil holt...

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Das "Umweltvergehen" ist dann das mit bis zu 50000€ strafbewehrte?!

Drohen bei einer Inbetriebnahme der Elektrik ebenfalls Strafen oder wird dieser Teil erst relevant, wenn eine Schaden (z.B. Kabelbrand) auftritt?

Darf ich als Laie an Kältemittelleitungen arbeiten, so lange diese noch nicht befüllt sind? Das "Umweltvergehen" kann dann ja nicht stattfinden, da kein Kältemittel im Spiel ist.

Ja genau. 50.000 Euro ist das maximale Strafmaß. Wird vermutlich nur im Wiederholungsfall und bei großem Umweltschaden so sein. Könnten genauso auch nur 200 Euro sein. Man weiß es nicht, weil man im Internet so gut wie keine Praxisfälle liest.

Weiß nicht, wie da die Strafen aussehen. Aber auch hier: Fast jeder schließt im Haushalt eine Deckenleuchte an. Und ich hab noch nie von gehört, dass deshalb eine Strafe bezahlt werden musste. Wenn allerdings was passiert, wird genauer hingeschaut.

Eigentlich dürfte man ja an einem Kältekreislauf arbeiten, so lange die Ventile noch nicht geöffnet sind. Aber hab schon öfter gelesen, dass es schon problematisch wird, sobald man Kälteleitungen anschließt. Keine Ahnung, ob so eine Meinung nur eine Lobby verbreitet oder ob das rechtlich so ist. Was man aber bedenken sollte: Eine Kältefirma, die den letzten Schritt der Inbetriebnahme macht, wird sich sehr wahrscheinlich nicht auf Bördelverbindungen verlassen, die ein Laie angeschlossen hat. Denn die müssen dafür haften bzw. sicherstellen, dass der Kältekreislauf ok ist. Die dürften streng genommen keinen Kältekreislauf in Betrieb nehmen, über dessen Qualität sie nichts wissen. Wenn ich Fachbetrieb wäre, würde ich es auch nicht tun.

Insofern ist die Standard-Arbeitsteilung: Man installiert alles selber, aber den Anschluss der Kälteleitungen übernimmt die Fachfirma. Manche Fachfirma besteht auch darauf, die Kälteleitungen selbst zu legen, weil auch hier der Laie so einiges verkehrt machen kann, was dann Gefahren im Kältekreislauf beinhaltet.

Ich hätte da eine Idee: Mit dem Kauf einer Klimaanlage kauft man für 50 Euro ein Klima-Zertifikat dazu. Damit dürfte man alles Kältemittel in die Umwelt ablassen und wäre trotzdem noch CO2-Neutral. Also genauso, wie es die Industrie überall macht. Das wäre doch eine gute Idee. :blush:

Uli hat ja vorgerechnet, dass es etwa 500 kg CO2 Äquivalent sind. Hab mal nachgeschaut, so ein Zertifikat würde etwa 36 Euro kosten. Da lag ich mit den 50 Euro schon ganz gut.

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Ja, diese auf 50.000 begrenzten Ordnungsstrafen findet man häufig bei Umweltvergehen. Ob Du nun zu früh oder spät im Jahr die Hecke schneidest, oder einen Baum fällst, oder z.B. ein Herbizid wie Glyphosat falsch auf dem Gehweg anwendest. Oder auch falsche Müllentsorgung. Darüber hinaus im Strafrecht gibt es dann noch Haftstrafen, ich meine 3 oder 5 Jahre. Wenn man z.B. kerntechnische Anlagen ohne Genehmigung bzw. unter Missachtung der Auflagen, betreibt. Na ja, wenn es um Radioaktivität geht, ist da dann auch gleich richtig was los. Selbst erlebt, bin Prüfer in der industriellen Radiografie.

In unserem Kältemittel-Beispiel deckt nach meinem Verständnis das Strafmaß auch große Anlagen mit ab. Da können auch schon mal 300 kg altes R 404A mit einem GWP von 3920 unter Vorsatz in die Atmosphäre verkappt werden, um Entsorgungskosten zu sparen. Oder eben noch älteres und schädlicheres Zeug, wo die fachgerechte Entsorgung dann noch teurer ist.

Instandhaltungsarbeiten darfst Du auch selbst machen, jedenfalls im Eigentum. Das können auch schon Dinge sein, die man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann, dass man das darf. Muss natürlich alles solide ausgeführt sein. Die Versicherung ist davon auch nicht betroffen.

Diese "bis zu" Strafen sind vermutlich ganz bewusst so undeutlich gehalten wegen der Abschreckung. Ich kann mich erinnern, zu Corona - Zeiten auf eine Reise verzichtet zu haben, weil da für die fehlende Anmeldung bei Reiserückkehr Ähnliches angedroht wurde.

Wegen der Elektrik-Installation kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dort bei DIY überhaupt Strafen zu erwarten sind, zumindest bei selbst genutztem Wohneigentum, da ein Schaden für Dritte bzw. die Allgemeinheit fast ausgeschlossen ist.

Interessant wäre die Frage, ob eine reine Inbetriebnahme durch die Fachfirma überhaupt eine Garantie beinhalten muss oder ob die auch auf die Rechnung schreiben dürfen "fremdinstallierte Anlage in Betrieb genommen, Dichtigkeit überprüft, keine Funktionsgarantie"

Dazu wäre es dann allerdings wieder Voraussetzung, dass die Verrohrung erst durch Einfüllen des Kältemittels zum Kältemittelkreislauf wird und man vorher daran selbst arbeiten darf.

Aber am einfachsten wäre vielleicht doch Auswandern...

Ich hak mich hier mal ein, da ich ein paar Split-Klima-Geräte daheim installieren will.

2 Betriebe in der Gegend gefragt die Klimageräte auf der Webseite haben. Einer hat aktuell kein Personal das sowas kann, der andere macht nicht mit wenn ich gerne alles vor-montieren würde und er nur den Anschluss vom Kältekreis macht. (ausser ich kauf die Anlage bei ihm...)

Wie findet ihr Leute mit Kältemittelschein die das machen?

Wo bleiben Split-Anlagen mit R290?

EDIT: gibt es scheinbar! Midea All Easy Blue 12

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@ogghi

Ich habe über myhammer gesucht. Kamen relativ schnell 3 Anfragen rein. Alle 3 wollten von Quicconnect nichts wissen, haben aber meine vorher gekauften Kupferleitungen montiert. Materialeinsatz vom Installateur war also gleich Null bis auf den Stickstoff.

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Wenn ich lese, dass selbst Firmen quick connect Leitungen verwenden, um keine hohen Arbeitszeiten zu bekommen, habe ich nicht gerade viel vertrauen darauf, dass diese Firmen sauber arbeiten.

Hier im forum wird geraten mit schnüffler etc. Alles sauber zu prüfen. Bei dem Fachkräftemangel kann man davon ausgehen, dass Firmen auch Personen mit dem anschliessen von quick connect leitungen beauftragen, die noch viel weniger ahnung haben, als wir diy leute. Denn wir gehen sehr sorgsam vor, schliesslich müssen wir fehler selbst ausbaden. Das ist der unterschied, wenn Firmen quick connect nutzen und fehler machen. Sollte das Gas nur langsam entweichen, tritt der worst case erst nach der Gararantiezeit auf.

Vielleicht sehe ich wieder weisse mäuse rum rennen. Meine erfahrungen mit fachfirmen sind aber eher negativ. Und ich vergebe die Aufträge nicht an die günstigste Firma, um mal gleich ein gegenargument zu entkräften

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