#RelaisGate

Passend zum Fall darf ich noch folgenden URL mit nachfolgendem Zitat hineinkopieren:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Produkte/marktueberwachung/artikel.html

Sollte ein Produkt eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ordnen wir Vertriebsverbot, Rückruf und ggf. Vernichtung der Produkte an.
Es dürfte jetzt also allen klar sein, was demnächst passieren wird.

Daniel

Kleine Nebensache beim Deye Sun 600: Der Betteri Stecker, der direkt am Wechselrichter montiert ist, wurde seitens Deye nicht mit Aderendhülsen versehen, sondern die Litzenenden wurden verzinnt und so dann verschraubt. Ist in Deutschland schon lange nicht mehr zulässig, weil das Zinn auch in kaltem Zustand ein gewisses Fließverhalten hat. Bei mir waren alle Schrauben auch nicht sonderlich fest, konnte ich 45 Grad weiter drehen.

Ist zumindest so bei einem Gerät, was aus Q4 2022 stammt.

Hatte den Thread nicht gefunden, daher hier auch nochmal ein paar Bilder aus der Produktion von Deye, wurden letztes Jahr mal bei Mydealz und im PV-Forum geteilt, vermutlich fehlte da auch das Relais? Einmal Deye 2000er und einmal der 600.

Es haben ja schon Professoren, Doktoren, Erfinder und Youtuber klar gesagt, dass das nicht der Fall ist.

Bin gespannt, wie das seitens einer Behörde belegt werden soll. Pauschal behaupten dürfen Behörden nunmal auch nicht.

[quote data-userid="1548" data-postid="140073"][quote data-userid="7192" data-postid="140052"]

Sollte ein Produkt eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ordnen wir Vertriebsverbot, Rückruf und ggf. Vernichtung der Produkte an.
[/quote]Es haben ja schon Professoren, Doktoren, Erfinder und Youtuber klar gesagt, dass das nicht der Fall ist.[/quote]Das mögen sie gesagt haben, aber die Entscheidung obliegt der BNetzA und nicht irgendwelchen Profs, Docs, Erfindern und Youtubern. Und hier ist die Regel, daß eine redundante (also zweifache) Trennung mit mechanischer Komponente zwingend vorgeschrieben ist. (Eine mechanische Trennung ist ja als Analogie auch bei FI/RCD-Schutzschaltern vorgeschrieben. Rein elektronische Lösungen sind nicht zugelassen.) Ansonsten entspricht es nicht mehr dieser VDE AR N 4105 (Betriebsverbot) und die Dinger sind nicht konform, CE wurde verletzt (Vertriebsverbot). Und die BNetzA hat schon ganz andere Dinge, die ihre Konformitätserklärung verletzt hatten, vor Markt genommen, bei denen keine Gefahr für Leib und Leben bestand.

Das Einzige, was ich mir vielleicht vorstellen könnte, wäre eine einstweilige Ausnahmeregelung aufgrund der Tragweite dieser Riesenschweinerei, daß hier möglicherweise die Stromversorgung bereits gefährdet sein könnte. Daher wäre es vielleicht und nur vielleicht möglich, daß hier mit mehr Augenmaß gearbeitet werden könnte, möglicherweise auch mit Druck aus der Politik. Aber das alles ist mit zahlreichen Fragezeichen versehen, so daß ich mich da absolut nicht festlegen möchte.

Hier liegt ein absoluter Super-Gau vor und es ist aus meiner Sicht kaum abschätzbar, wie er ausgehen wird. Gibt es schon die ersten Buchmacher, die Wetten annehmen?

Daniel

Sehe ich genau so. Fakt ist das die Bundesnetzagentur reagieren MUSS. Alleine schon um ein Exempel zu statuieren, sonst machen Hersteller zukünftig was sie wollen wenn keine Sanktionen für Fehlverhalten bzw. Betrug zu erwarten sind.

Ich befürchte aber das am Ende der Kunde der Dumme sein wird da es für Deye keine andere Moglichkeit geben wird als die WR zu tauschen. Nachrüsten oder Softwareupdate lösen das Problem nicht.

Und ich kann mir nicht vorstellen das Deye auf eigene Kosten die Geräte tauschen wird. Die Bundesnetzagentur wird meiner Meinung nach den Betrieb der aktuellen Geräte untersagen (müssen). Und dann bekommen alle offiziell gemeldeten BKW's mit Deye-WR Post.

Das wird,wie Daniel schon sagte, ein absoluter Super-Gau. Warten wir ab. Ich rechne aber ehrlich gesagt mit dem Schlimmsten.

VG,

René

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So ist es, wir haben nicht die geringste Ahnung was jetzt passieren wird und wir haben auch nicht den geringsten Einfluss darauf. Wir waren nur Berichterstatter, bisher verläuft die Diskussion und die anderen Medien Beiträge aber sehr sachlich. Das war zumindest dahingehend ein Erfolg, hoffentlich bleibt das so.

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Das Video von DerKanal heute ist sehr interessant.

Sehr deutlich was ohne die Relais passiert.

Und die gezeigten WR mit/ohne Relais sind keine Deye:

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Sinngemäßes Zitat aus irgend einer Quelle (müsste suchen, wo das war):

“Da, wo das Relais sein sollte, sitzt eine Spule“. Da ist nix mit mal eben einlöten.

Oliver

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@oliverso und diese Spule/Drossel soll nötig sein um die EMV Prüfungen zu bestehen.

Bedeutet dann: mit Relais nicht zulässig und ohne Relais auch nicht

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Das findet man im Video von VoltAmpereLux ab Minute 10.50 .

#055 - Deye SUN600G3 Modulwechselrichter | Teil 4/4 - Nichtkonformität mit NA-Schutz Zertifikat - YouTube

Allem Anschein nach wurden das oder die Relais weg gelassen um Platz für eine zusätzliche Entstördrossel zu haben.

VG,

René

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Garnichts wird passieren... Kannst ja mal Easee Wallboxen googlen Die haben einen integrierten Typ-B verkauft. Schweden hat rausgefunden, dass das nur ne Softwarelösung ist. Andere Länder haben vorerst Verkaufsverbot ausgesprochen. Deutschland allerdings nicht ?

Mal ganz unabhängig, was jetzt irgendwelche Behörden machen: Wenn ein Produkt nicht die zugesicherten Produkteigenschaften hat, dürfte doch der Händler in der Pflicht sein, das Gerät zu tauschen.

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Keine Sorge, die wird auch hier ein Verkaufsverbot kriegen. Die Preussen schiessen halt nicht so schnell.

Nur ist das dann erst einmal nur ein Verkaufsverbot.

Oliver

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[quote data-userid="14465" data-postid="140085"]Das Video von DerKanal heute ist sehr interessant.
Sehr deutlich was ohne die Relais passiert.[/quote]Ach, Du liebes Bißchen! Ich sehe schon die ersten Kleinkinder, die auf dem Balkon spielen, den Stecker ziehen, die Pole mit der Zunge abschlotzen und dann sind die bösen BKW-Betreiber dran schuld. Noch mehr ins Detail, was in einem µWR passiert, geht der allseits bekannte Zerobrain:

Nennt mich ruhig Pessimist, aber ich halte es für möglich, daß die Sache mit dem BKW-Schukostecker (Petition) jetzt doch wieder fraglich wird.

Daniel

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Nachdem kein Europäischer Hersteller und Lobbyist sowas herstellt wäre ein Verbot schon wünschenswert.

Theoretisch ja.

In der Praxis wird der Händler Dir dann das Hersteller-Zertifikat unter die Nase halten und behaupten alles ist OK. Dann musst Du ihn auf Grund des von Dir angenommenen Produktmangels verklagen.

Du musst dann auf eigene Kosten ein rechtssicheres Gutachten erstellen lassen und somit nachweisen das die 4105 nicht eingehalten wurde. Der Händler kann sich dann trotzdem auf das Zertifikat berufen und sagen das er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und verweist auf den Hersteller.

Das alles dauert dann 3-6 Jahre und es läuft dann am Ende eh auf einen Vergleich hinaus. Beide Parteien bleiben dann je auf 2000€ sitzen und die einzigen die davon profitiert haben sind Anwälte und Gutachter. :wink:

Und das alles für ein 199€ Gerät.

VG,

René

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[quote data-userid="9895" data-postid="140108"]In der Praxis wird der Händler Dir dann das Hersteller-Zertifikat unter die Nase halten und behaupten alles ist OK.[/quote]Wird er nicht, denn inzwischen ist das so sehr in die Breite gegangen und ob da ein Relais drin ist oder nicht, läßt sich durch Aufschrauben ganz leicht nachprüfen; wenn es sein muß, auch vor Gericht vor den Augen des Vorsitzenden. Der Händler wird also mit hochrotem Kopf das Ding zurücknehmen, das Geld erstatten, sich seinerseits an den Großhändler wenden und hoffen, daß er selber nicht (finanziell) dabei draufgeht. Denn das kann durchaus jedem Händler das Genick brechen, dem Großhändler möglicherweise ebenfalls.

Und außerdem stünde da ggf. noch eine Straftat nach §263 StGB im Raum.

Das Problem ist weniger der Vorgang an sich, das gibt es fast jeden Tag. Das eigentliche Problem ist dabei die Dimension. Wir haben es nicht mit ein paar hundert Exemplaren zu tun, sondern sehr wahrscheinlich mit einem mittleren sechsstelligen Bereich von betroffenen Exemplaren.

Daniel

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Daniel, Du schaust zu viele schlechte Krimis. (Späßle...) :wink:

Es ist unwahrscheinlich das sich ein Richter darauf einlässt das man vor seinen Augen ein WR aufschraubt,die Vergussmasse rauspopelt und ein Bauteil sucht von dem er weder optisch noch technisch beurteilen kann ob das der "Kasus Knaxus" ist.Das passiert wie gesagt nur in schlechten Krimis.

Das geht rechtssicher nur über Gutachter.

In die Breite geht das jetzt nur da sich immer mehr Youtuber dranhängen da dieses brisante Thema Klicks generiert. Was wirklich Neues gibt es ja seid Tagen nicht wirklich. Jeder plappert nur das nach was schon längst bekannt ist.

Lass uns mal abwarten wie Deye dazu Stellung nimmt ob,welche und wie viele WR betroffen sind.

VG,

René

"Dank" des geänderten Gewährleistungsrecht steht der Händler 24 Monate ab Kaufdatum für alle Mängel gerade.

Das ist sein kaufmännisches Risiko, welches er eingepreist haben sollte.

Wie sein Innenverhältnis zum Großhändler oder Importeur aussieht kann mir als Kunde egal sein.

Für betroffene Händler sehe ich da ein akutes Insolvenzrisiko, sollten alle Kunden der letzt 24 Monate ihren Kaufpreis zurück verlangen.

Bei Paketangeboten müsste sogar das ganze Paket rückabgewickelt werden. Bei der Preisentwicklung der letzten Monate bei WR und Pannels wird das sehr sehr teuer, der ehemalige Kaufpreis war vor einem Jahr gut doppelt so hoch wie heute.

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