Für z.B. Funkequipment erfordert die CE-Zertifizierung sehr wohl definierte Prüfungen, die nachweislich durchgeführt werden müssen, was im Falle des hier besprochenen Wechselrichters schonmal dessrn WLAN-Modul betrifft. Macht im Regelfall niemand selber, sonder eine sogenannte „benannte Stelle“, deren Nummer dann mit beim CE-Zeichen aufgeführt werden muß.
In anderen Produktgruppen, wie für die oben schon erwähnten Medizingeräte, geht das noch sehr viel weiter.
Die CE Erklärung bestätigt die EINHALTUNG der für das Produkt einschlägigen Vorschriften Bund Bestimmungen.
Und wenn das die EMV ist, dann genügt bei einem Servoantriebe der Verweis auf eine EMV Prüfung für den betreffenden Motor samt Kabel und und Servoelektronik, für ein produziertes Funkgerä tatsächlich eine Zertifikat einer EMV Prüfung des Gerätes.
Dann gibt es also ein Zertifikat einer EMV Prüfung des Gerätes, und eine CE, die auf aller berucksichtigten Vorschriften, beginnend mit dem 0100, bis zur EMV Prüfung.
Also, die CE kann Zertifikate enthalten, muss aber nicht neu erstelletes sein.
eine Benannte Stelle oder auch Notified Body ist lokale Organisation die in Vertretung der ausländischen Regulierungsbehoerden Prüfungen an Organisationsstrukturen systemischer Audits und Dokumenten Reviews durchführt.
bei diesen Audits werden unter anderem auch Pruefberichte und Protokolle geprüft, aber nur auf formale Richtigkeit und Konsistenz.
einen benannte Stelle darf wenn sie als auditierende Organisation auftritt in keinerlei anderen Geschäftsbeziehung zu dem Auditee stehen.
Da Konformitätsprüfungen durch Hersteller beauftragt werden kann eine Organisation die Prüf Aufträge annimmt nicht bei dem selben Auftraggeber auditieren.
aus diesem Grund sind benannte Stellen eigenständige legal entities und haben nix mit Prüf-Laboren am Hut. Auch wenn beide auch zum Beispiel auf den Namen TÜV hören.
CE Zertifikate sind einfach Bestätigungen dass die Produkten den in Europa anzuwendenden Normen und Standards entsprechen und führen zu der sogenannten „Konformitätsvermutung“.
Konformitätsvermutung deshalb weil das Zertifikat lediglich eine Behauptung aber kein Beweis ist.
Der Beweis ist auf Verlangen von Marktüberwachungsbehörden durch entsprechende Prüfberichte zu erbringen.
Diese notwendigen Prüfungen kann der Hersteller selbst durchführen. Machen sie auch weil Produktspezifischen Prüfungen extern sehr teuer sind und sie sowieso entwicklungsbegleitend notwendig.
Standardprüfungen wie EMV oder Chemische Prüfungen werden dagegen gerne bei externen Prüflaboren beauftragt.
Ich bin beim Thema CE raus. Ich hatte mal vor vielen, vielen Jahren im TV (ARD oder ZDF, ich weiß es nimmer) einen Beitrag gesehen, wo das mit den Dienstleistern erklärt wurde. Aber das ist schon sooo lange her, ...
Ich habe mich aus dem Grund eingemischt, geil die vielen verschiedenen Ansichten und Spekulationen schon in der Basis auf den falschen Verständnissen stehen.
Dieses ganze Vorschriftengedöns ist ein einziger Chaos.
Meine unbedeutende Ansicht ist das: wen interessiert es denn, wenn die bna irgendwas zurück zieht?
200000 guerillas scheren sich nicht darum, und hinterfragen tut das auch niemand.
Die Deye WR sind ja nicht nur nach VDE-AR-N-4105 zertifiziert sondern laut Website auch nach EN50549. Komischerweise findet man nur das NA-Schutzzertifikat nach 4105 das andere ist nicht auffindbar.
Die EN50549 wäre dann der Fallback in Europa, für Länder die die Einhaltung von 4105 nicht fordern.
Die EN50549 setzt wohl die galvanische Trennung nicht voraus. Wenn es da ein Zertifikat gäbe, wäre Deye zumindest in diesen Ländern aus dem Schneider.
Wahrscheinlich hat Deye aber sich nur nach VDE-AR-N-4105 zertifizieren lassen und weil die Norm die stringentere ist, die EN50549 sozusagen umsonst bekommen.
Bin mal gespannt wie das in USA weitergeht, dort gibt es wohl auch einige Staaten, die die galvanische Trennung voraussetzen.
Und die Ami-Behörden sind meist keine zahnlosen Tiger, wenn ein Hersteller Mist baut.
Hallo Carolus,
weil es vielleicht auch Menschen gibt, die sich eine große Anlage mit mehreren µWR in Serie auf das Dach gebaut haben. Die wollten keinen Speicher, da das E-Mobil ja so ganz toll am Tag auch geladen werden kann.
Für die bedeutet das jetzt, dass der Austausch der µWR richtig ins Geld schlägt. Wieder einrüsten, Panels teilweise runter, µWR tauschen, und und und. Das sind echte Folgekosten, die die Energiewende wohl vielen noch schwerer macht.
Den Leuten mit den reinen BKW tut das weniger weh. Entweder der Netzbetreiber schreibt sie an, oder er lässt es gleich ganz. Er darf nicht kontrollieren was verbaut ist und die Presse schreibt ja die ganze Zeit "ist trotzdem sicher".
Mein Deye ist raus geflogen, bevor die Welle der Rücksendungen beginnt. Jetzt ist da ein Hoymiles, der On-Battery arbeiten sollte um meinen Multiplus zu entlasten.
Guerillas wird das überhaupt nicht stören, die Liebhaber auch nicht, den gesetzestreuen Bürger aber schon. Sind vielleicht nur 50.000. Aber auch 50.000 machen den Braten in diesem Fall fett.
Die "gelackmeierten" sind wir. Wir dürfen wieder die Hand an etwas legen, was eigentlich gut funktioniert hat.
LG,
Wilm
[quote data-userid="14746" data-postid="142637"]Wir dürfen wieder die Hand an etwas legen, was eigentlich gut funktioniert hat.[/quote]Nicht wirklich. Das ist in etwa so, als wenn die Notbremse (*) im Zug nicht funktioniert. Sicher, der TF kann bremsen, "was eigentlich gut funktioniert", und dennoch fehlt diese Notbremse. Wirklich sauber ist das halt nicht.
Daniel
(*): In neuen Zügen wirkt die Notbremse nicht mehr wie früher unmittelbar, aber das führt jetzt zu weit, das zu erklären.
Mit erschließt sich in der ganzen Diskussion nicht warum die (im größeren Umfang) Betroffenen den Deye Importeur Anwälte auf den Hals hetzen und Schadenersatz einfordern, die Rechtslage ist doch glasklar.
Darauf zu hoffen das es eine Art Gnadenerlass geben wird der die mangelhaften WR‘s für verkehrsfähig erklärt wird es aus leicht einsehbaren Gründen nicht geben.
Deswegen lieber gleich den Importeur in die Verantwortung nehmen und holen was noch zu holen ist.
die Darstellung auf der Website ist sehr geschönt.
….Ein neues Zertifikat wird erwartet …….sollten die Wechselrichter nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorübergehend vom Netz genommen werden.
Ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen das die BNA in Konjuntiven spricht wenn ein Hersteller beim bescheissen erwischt wurde.
Wir hatten mal von der BNA eine schreiben bzgl vereinzelter netzgebundener EMV Störungen.Das Schreiben der BNA war sehr viel ausdrucksvoller ohne irgendwelche Konjunktive.
interessant ist auch der weiter unten:
Es ist uns wichtig, Ihnen zu versichern, dass weder dem Hersteller noch uns irgendwelche Gefahren bekannt sind, die durch den Betrieb der Wechselrichter entstehen könnten.
Das sagt dass Deye und der Hersteller nicht identisch sind.
Im ersten Satz steht "Hersteller Deye". Das könnte damit auch bedeuten, daß der Text nicht vom Hersteller Deye geschrieben wurde, sondern vom Importeur, von einer Vertretung, oder wem auch immer.
@oliverso in Europa ist der Importeur das single hangable neck wenn der Hersteller der sonst wo sitzt keinen Repräsentanten mit ausreichend „finanzieller Masse“ in der EU hat dem sie die Daumenschrauben anlegen können.
von daher würde ich erwarten dass der Importeur die Komminikationslast (und Kostenlast) tragen muss.
Srich: wäre das zitierte Statement durch den offizielle Importeur getätigt würde ich dir zustimmen.
Und je länger ich darüber nachdenke desto mehr glaube ich dass die MicroWR‘s von Deye zugekauft werden.
im Prinzip ist es Wurscht da ja ehe der Importeur für alles gerade stehen muss.
nur mal so am Rande…. Wenn man bei Lidl, Aldi und Konsorten 220v-Elektogeräte kauft findet man imme eine Konformitätserklärung und Bedienleitung die von einer Firma „XY“ GmbH ausgestellt aber niemals von Lidl oder Aldi. Diese GmbH‘s sind lediglich dazu da sind die Discounter von Schadenersatzansprüchen zu schützen. Technische Ahnung von den Produkten haben die in der Regel nicht.
Ein paar 10.000EUR Gründungskapital und einen Vertag mit dem Discounter in dem jede Menge Verpflichtungen stehen und ein Aufwandsentschädigung die gerade so zum begleichen der Laufenden Kosten ausreicht.
Kommt es zu einem „größeren“ Problem im Markt lässt man den Laden pleite gehen, die Anspruchsteller gehen leer aus und ruck zuck macht das selbe Geschäft eine neue Firma.