Nun, das lässt sich an der Stelle ja tatsächlich auch 1:1 auf die Bürokratiemonster namens Behörden übertragen. Deren Mitarbeiter bekommen auch noch Geld dafür den ein oder anderen Bürger mit dem Durchsetzen von schwachsinnigen Verordnungen auf den Senkel zu gehen. Und noch schlimmer, das Geld was diese Mitarbeiter bekommen ist nicht mal selbst erwirtschaftet, es wurde u.A. von denen erwirtschaftet den auf den Knicker gegangen wird.
Aber egal, genug von irgendwelchem Verordnungs- und Behörden "bashing", wie es so schön genannt wird.
Um ehrlich zu sein kann ich beim Thema Überprüfungspflicht bei der WP noch nicht ernsthaft mitreden da wir noch keine WP haben. Es ist aber aufgrund des Alters unserer Gastherme davon auszugehen dass es alsbald soweit sein wird eine WP zu verbauen. Ich plane jedendfalls mich nicht zu beugen und auch nur irgendwen eine Überprüfung an der WP durchführen zu lassen die seit Jahrzehnten an keinem Kühlschrank, keinem Luftentfeuchter und vor Allem an keinem PKW durchgeführt wurde.
Ja, da steht dreimal jährlich. Als ich die KüO um 2007 (als das alles anfing) das letzte Mal gelesen hatte, wurde meines Erinnern noch zwischen geschlossenen und offenen Kaminen unterschieden. Bei offenen war damals die Kehrung öfters.
Aber dann dreh ich den Spieß mal um. Wenn da drin steht, es müsse (nicht kann) dreimal in der Heizperiode gekehrt werden, warum macht der Schorni das dann nicht? Wenn es sicherheitsrelevant wäre? Macht der Schorni sich nicht der Unterlassung strafbar?
Da sieht man mal. Die PV nicht gemeldet, die Klimas nicht gemeldet. Und nicht mal meine Wallbox ist gemeldet. Und schon hat der Bürger Ruhe von Bürokraten. Melden macht halt doch nicht immer frei.
Im Originalfaden ging es um Klimaanlagen, die neuerdings der F-Gase-Verordnung unterliegen sollen. Mangels WP bin ich davon nicht betroffen. Im Verlauf des Fadens wurde gemutmaßt, das die Überprüfung der WP künftig den Schornsteinfegern zugeschanzt werden könnte, weil deren jetzige Aufgabe aufgrund abnehmender Carbonverbrennung zunehmend wegfiele.
Zum Thema Schornsteinfeger habe ich abends einen Post geschrieben, der am nächsten Morgen ohne Hinweis auf Fehlverhalten gelöscht war. Worauf ich erst einmal nicht reagiert habe.
In einer weiteren Antwort auf die Aussage, was denn bei Nichteinhaltung der Verordnung passieren könnte, übrigens einige Zeit später, hatte ich es gewagt, auf diese Löschung zu verweisen, was zu 'Schwurbelei'-Vorwürfen und Diffamierung und letztendlich zur Abtrennung aufs vermeindliche Abstellgleis führte, wobei meine auf Erfahrung basierte Aussage zu behördlichen Konsequenzen bei Fehlverhalten durchaus in den Originalpost gehören. Das war offensichtlich nicht gewollt.
An der Stelle beginnt dieser Faden und ist jetzt eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Verordnungen und Übergriffigkeit von Behörden. Aus meiner Sicht von Hausaufbrüchen zur Kehrung vom Festbrennstofföfen, aus anderer Sicht von Kältemittelkreisläufen, wo es (so wie ich es verstehe) nur die Zustände 'dicht=funktioniert' und 'undicht=funktioniert nicht' gibt und eine Überprüfung eben nur diese Zustände feststellen kann. Was der vor-Ort lebende zeitnah auch feststellen kann, weil es ja in seinem Sinne ist, das das Ding läuft und dann die notwendigen Schritte einleitet.
Letztendlich geht es bei der Diskussion wie so oft um Kollektivismus vs individuelle Freiheit und wer was mit welchem Geld auf welcher rechtlichen Ebene machen darf.
Falls ich das falsch dargestellt habe, möge man mich berichtigen.
Es machen manche Dinge ja schon Sinn. Der TÜV z.B. Da wäre sonst allerlei Schrott auf der Straße unterwegs.
Beim Schornsteinfeger ist das so eine Sache. Leider wurde da viel zu lange an einem Monopol festgehalten. Was den Ruft oft vom Glücksbringer zum Abzocker gedreht hat.
Unser "Glücksbringer" beschäftigt Subunternehmer. Junge Buben die für Mindestlohn bei ihm arbeiten. Dafür schreibt er die fetten Rechnungen. 80€ für 10 Minuten ist auch kein schlechter Stundenlohn.
Mich persönlich stört nur diese Unflexibilität. Musste man bei der uralten, rusende Ölheizung noch ein mal im Jahr kehren lassen, musste man beim hochmodernen Ölbrenner......richtig......auch 1 mal im Jahr kehren lassen. Lächerlich natürlich. Da hätte man locker eine Anpassung auf 2 Jahre machen können. Wie beim TÜV und Neuwagen.
Aber aufregen lohnt da nicht. Geht nur auf die Pumpe.
Ganz meine Aussage in vielen Posts auch betreffs BKW; wer anmeldet/registriert, stimmt deren Regularien zu und sollte die auch einhalten. Deshalb ist es mir unverständlich, daß in gefühlt 1/4 diesen Forums versucht wird, diese Regeln aufzuweichen bzw. zu umgehen. Weil nicht bewußt ist, was eine Anmeldung oder auch Unterschrift bedeutet: eine Zustimmung zu meist fremden Regeln.
Raub? Irgendwer hat Dir mit Gewalt etwas gestohlen? Hausfriedensbruch? Und da hat keiner auf der Polizeidienststelle eine Anzeige aufgenommen? Ich vermute mal, weil es diese Straftaten tatbestandsmäßig so nicht gab oder weil eine entsprechende Befugnis vorlag. Kleines Beispiel:
Du übst Dich zur Nachtzeit im Abspielen lauter Musik, so dass die Nachbarn nicht in die Heia kommen. Dann kommt die Streife und verkündet: Lied aus! Das ignorierst Du und beginnst nach Sicherstellung der Stereoanlage lauthals Lieder zu singen. Ergebnis: Stereoanlage und Sänger kommen unfreiwillig in polizeiliche Obhut. Objektiv erfüllt sind dann Diebstahl oder Raub, falls Du die Sicherstellung verhindern wolltest und die Streife die Anlage mit Gewalt an sich genommen hat, sowie möglicherweise Körperverletzung und Freiheitsberaubung falls Du mit Gewalt und entsprechendem Aua in die Zelle geschafft werden musstest.
Interessiert das den Staatsanwalt? Ja, aber nicht wirklich. Es gab nämlich eine entsprechende Befugnis für die Polizei genauso zu handeln. Und sofern niemand übers Ziel hinausgeschossen ist passiert der Streife auch nix.
Auf den Schorni übertragen, der hat lt. entsprechendem Gesetz das Recht in die Hütte zu kommen und die Feuerstellen zu begucken und zu messen. Dafür darf er dann eine Rechnung verlangen.
Zum Thema von Amts wegen: So lange die zuständige Behörde keine konkrete Kenntnis von einem Sachverhalt hat, wird sie nicht ermitteln. Es braucht also jemanden der den Finger hebt und sowas sagt wie: Fritzchen hat mir aufs Gesicht gehauen oder mein Förmchen geklaut. Kleiner Tip, wenn mal wieder die zahlreichen Straftaten auf dem Revier nicht aufgenommen werden wollen. Aufschreiben, eintüten und an die Staatsanwaltschaft schicken.
Da sitzt dann ein Volljurist, der wird dafür bezahlt die Sachverhalte zu prüfen und Ermittlungen einzuleiten, wenn was am Vorwurf dran ist. Sonst stellt er das aus eigener Machtvollkommenheit, wie das so schön heißt, einfach ein. Dagegen legst Du ggfls. Beschwerde ein und bekommst letztlich eine abschließende Antwort.
Abgesehen von zweimal Briefporto musst Du nur etwas Zeit investieren.
@thorstenkoehler das ist viel umfangreicher, gehört hier aber nicht hin. Daher rede nicht allgemein von Dingen, von denen du keine Ahnung hast. Ich habe nicht vor, diese Dinge weiter auszubreiten oder gar zu belegen. Und Belege gibt es genug - wer schon einmal Kontakt mit Behörden hatte, weiß um die Zettelwut. Als wenn man die Menschen mit bloßer Masse zum Resignieren bringen will. Reine Beschäftigungstherapie.
Im Endeffekt ging es nur darum, anhand von meinen Erfahrungen darzulegen, was passieren könnte, wenn man sich einer wie auch immer gearteten Überprüfungspflicht verweigert.
Ich weiß nicht ob unser „Glücksbringer“ Subunternehmer schickt. Aber wahrscheinlich ist das so, jedesmal ein neues Gesicht…
Allerdings muss er dann mit jedem rumklüngeln, wenn ich an die Heizung im Nachbarhaus denke. Die hat nämlich keinerlei Führung, was seit den 90ern Pflicht ist. Nicht mal eine Regelung gibt es. Diese Heizung hat 2 Kippschalter, einen für die Pumpe, einen für den Kessel. Und ein Schauglas, wo die Vorlauftemperatur mit Standard 60° steht… Ist ein 4 Parteienhaus, ich weiß das nur, weil eine der Mieterinnen mich Ende Juni rüber rief, weil die Heizung wohl noch lief, war auch soooo.
Komisch, außer Mutmassungen und willkürlicher ausgedachter Sachen, lese ich hier von dir nix was Hand und Fuß hat. Eher das hier
klingt für mich eher nach "Regeln gelten nicht für mich, ich mache mir meine eigenen Regeln."
Egal ob einem gefällt was der Schorni darf oder nicht, wenn es dazu einen Erlass oder Gesetzt gibt, ist das so, wenn es dir nicht gefällt, gibt es in einem Rechtsstaat die Möglichkeit die Gesetze oder Erlasse überprüfen zu lassen. Aber da hilft auch keine Rechtsschutz, die sagen dir gleich, wir sehen keine Aussichten auf Erfolg.
Oben wurde schon beschrieben, was du alles machen kannst... aber immer mit Blick auf die Konsequenzen. Mag für den einen oder anderen Querulanten in diesem lande Spaß machen immer DAGEGEN zu sein, aber was hat man davon? Brauchen manche immer so viel Aufregung? Auch die ungemeldeten BKW Besitzer mit Zweirichtungszähler werden bei der Ablesung Erfahrungen vom VNB machen, wie er damit Umgehen will.
Dann das Thema WP und Prüfen, ja das gibt es, wurde aber auch schon geschrieben, es geht um Mehrfamilien Häuser, also Mietskasernen. Da ist es schon mal gut, wenn da ein externer drauf schaut und die Mieter sich nicht mit dem Vermieter rum ärgern müssen.
Mich ärgert auch das R290 nur 150g innen aufgestellt werden kann, Omi aber 11kg Gasflasche am Herd nutzen darf... setze ich mich darüber hinweg, muss ich mit den Konsequenzen leben, die da sind, eine Versicherung zahlt ggf. nicht. Darf jeder selber entscheiden ob ihm das "DAGEGEN" dann Wert ist.
Wie er schon schrieb. Man kann auch immer allen in den Hintern kriechen aber muss sich nicht wundern wenn man stinkt.Erst verworfen wird dann DOCH die F-Verordnung für Kühlschränke gelten. Nun ist jeder dazu angehalten, den Kühlschrank warten zu lassen. Das kannst du nun tun. Viele werden das nicht tun wollen und auch nicht tun. Aber sie müssten. Egal wie unsinnig das ist.
Es gibt halt welche, auch wenn es heutzutage Wenige sind, die nicht bei allem mitmachen.
Ich meine damit, dass sowas kommen kann und wir alle können dann vorerst nichts dagegen unternehmen.Sondern müssen dann abwägen. Aber selbst wenn wir abwägen ist das dann illegal. Sonst kann jeder machen, was er will.
Eben egal, ob es unsinnig ist, einen geschlossenen Kreislauf wie einen Kühlschrank oder eine ortsfeste Klimaanlage (ganz im Gegensatz zu portablen Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen im Auto, bei denen der Innenraum noch kleiner ist und noch gefährlicher für den Insassen!) warten lassen zu müssen. Wird es Gesetz, muss man es machen.