Dich dazu auffordern, eine Überprüfung 'freiwillig' nachzukommen/zu beauftragen. D.h. einen Vertrag schließen. Bei Verweigerung eine sogenannte 'Ersatzmaßnahme' durchführen und dazu im Beisein der Polizei gegebenenfalls deine Haustür aufbrechen, dir anschließend die Rechnung schicken (diesmal von der Kreisbehörde); bei Nichtzahlung dein Konto pfänden, deinen Arbeitgeber benachrichtigen und dein Gehalt pfänden. Gegebenenfalls dein Auto stilllegen (kam bei mir mangels Auto nicht vor). Und ja, das passiert bei mir seit Jahren, ohne auch nur einmal deren Legitimation nachzuweisen.
Ich hatte hier im Faden die Rechtmäßigkeit des Schornsteinfegers angezweifelt, dein Haus ohne richterliche Anordnung zu betreten. Mein Post wurde sang und klanglos gelöscht. Offenbar zuviel Wahrheit. Mal sehen, wie es diesem Post ergeht.
@jayha Krasser sche*ß! Aber, dass der Schorni wohl hinsichtlich Thematik "Hausfriedensbruch" wesentlich mehr Rechte hat als die Polizei allein war mir durchaus bewusst. Er braucht wohl keine richterliche Anordnung für das Öffnen einer Haustür WENN Gefahr im Verzug ist. Aber ich meine/vermute, diese Gefahr im Verzug muss er wohl erst mal nachweisen wenn kein Feuer brennt?
@hf_spsler es ist kein Gefahr im Verzug, wenn die Ersatzmaßnahme schriftlich angekündigt wurde. Aber auch das berechtigt nicht dazu, weil man ja hätte sich beugen können.
Statt zu beleidigen, klär mich doch bitte über die Rechtslage auf. Und zwar mit Gesetzen und nicht mit Lobbyaussagen. Gerne auch per PN, wenn das hier zu viel Aufmerksamkeit erzeugt.
Ja, geht leider nicht anders, wir können als Mods nicht ständig lang und breit die Grenzen des Forums diskutieren. Wir diskutieren es intern, so auch bei dir und es gab Konsens.
Sollten wir wirklich mal stark daneben liegen, können wir auch gerne per PM darüber diskutieren. Nur diesen Kanal nicht überstrapazieren, wir haben schon genug zu tun als Mods.
Wieder kostet deine Unfähigkeit, Recht als Recht zu verstehen, 4 Beiträge von Mods. Und deswegen solltest du verstehen, dass (zukünftig) der Löschknopf viel zeitsparender ist, als dir zu antworten, unsere Zeit zu verschwenden und dabei nichts zu erreichen.
PS: ist dir wirklich nicht bekannt, warum man Feuerstätten abnimmt, Kamine kehrt und CO Werte misst?
Die Diskussion macht doch nur Sinn, wenn man mit einem GESETZESTEXT seine Aussagen belegt. Wer zum Meisterzwang oder Fachfirmenzwang einen Gesetzestext hat, bitte einstellen. Was T-Online meldet oder irgendwo in einem Forum gesagt wurde, interessiert mich nicht. Und wenn ich eine R290-Anlage installiere, bin ich mal auf die Höhe des Bußgeldes gespannt bei einem GWP von 0,02.
Unterstellung. Recht ist die Anwendung von verabschiedeten und im Bundesanzeiger zu Bonn veröffentlichten Gesetzen und haben einen personellen und/oder örtlichen Geltungsbereich. Selbst EU-Verordnungen müssen in nationales Recht überführt werden. Ich habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert, und offenbar ist niemand fähig oder Willens, meinen Zweifel durch Vorlage eines Gesetzes auszuräumen. Die vorhergehenden (nicht von mir initierten) Aussagen waren, daß nach Wegfall der Überprüfungstätigkeit dem Schornsteinfeger neue Aufgaben und damit Zwangseinnahmen zugeschanzt würden und was bei Verweigerung passieren könnte.
Die Ursprünge der Kehrpflicht liegen im Gesetz von 1935, um der durch Kohleöfen ausgelösten Brände Herr zu werden, die ganze eng bebaute Altstadtviertel vernichtete. Damals durchaus sinnvoll. Heute ist aber 90 Jahre später, andere Bebauung und andere Heizsysteme.
Ich habe niemanden gezwungen, auf meine 'lächerlichen' Aussagen zu antworten, nicht mal die Mods. Hätte man einfach so stehen lassen können. Warum nicht? Wären die Aussagen das was behauptet wurde, nämlich lächerlich, so hätte der hier Mitlesende das erkannt und einfach ignoriert. Ich sehe auch kein Verstoß gegen die Forumsregeln, was eine Löschung rechtfertigen würde.
Mir ist sehr wohl bekannt, warum man manche Dinge tut (was soll diese Unterstellung?) - aber warum muß es durch Zwang sein? Ich bin verantwortungsbewusst genug, um in meinem Eigentum selbst zu entscheiden, was sinnvoll, was notwendig und was finanzierbar ist, ob und wem ich den Auftrag erteile oder ob ich es selbst mache.
Ist das hier nicht ein DIY-Forum? Die nicht jede Bastelei durch übergeordnete Instanz abgenommen haben will?
Im entsprechenden Gesetz befindet sich gemäß des Zitiergebotes ein Hinweis auf die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Ohne richterliche Anordnung läuft ein Betreten von Wohnungen über den Begriff Gefahr im Verzug und wird auf schwerwiegende Folgen begrenzt. Also z.B. in einer Wohnung wird einer abgestochen und die Polizei müsste erst den Richter fragen. Wenig sinnvoll. Da das entsprechende Gesetz nur auf Ordnungswidrigkeiten abstellt und von Duldungsverfügungen spricht, wird sich ohne richterliche Anordnung rechtmäßig nicht viel tun.
Falls Du Dich von unrechtmäßigen Maßnahmen beschwert fühlst: Beschreite den Rechtsweg und akzeptiere das Ergebnis. Leg Widerspruch ein, lass die Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht überprüfen und berichte bitte unter Angabe des Az. davon.
2. Verweigert der Hauseigentümer die gemäß § 1 SchfG vorgeschriebene fristgerechte Überprüfung und Reinigung der Heizungsanlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister, so kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde zur zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahmen gegebenenfalls auch durch die (zuvor angedrohte) Anwendung unmittelbaren Zwangs, namentlich durch die Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, Zutritt zu den betreffenden Räumen verschaffen. Einer vorherigen richterlichen Durchsuchungsanordnung bedarf es hierzu in der Regel nicht.
Ich habe ja schon mitbekommen, dass Cannabis jetzt frei erhältlich ist, aber das es solche Wirkung hat....
Und 30 er Zonen ignorierst du auch? Würde ich mit anfangen, denn die Strafe dafür steht auch nicht in ein Gesetz.
Im übrigen frage ich mich, warum die verehrte Forengemeinde verpflichtet sein soll, dir etwas zu erklären, was du bei der Verbraucherberatung, beim Hausbesitzerverein, beim Bezirksschornsteinfeger und beim Rechtsanwalt erfahren kannst. Ganz moderne Menschen benutzen sogar Suchmaschinen wie Google.
@tigger Jepp und überrascht Guck. Zwar ist Art. 13 im Gesetz genannt, aber seltsam mutet an, dass die zuständige Behörde Duldungsverfügungen erlassen kann, aber keine Notwendigkeit für die Beteiligung eines Richters gesehen wird.
Mich würde das Thema sachlich und inhaltlich geordnet und fundiert durchaus interessieren, aber so - abgehakt beginnend ohne Fragehintergrund - macht das Ganze überhaupt keinen Sinn und kann gelöscht werden, da das Lesen Zeitvergeudung ist. Die Sinnhaftigkeit und Aufrechterhaltung des Schornsteinfegers sehe ich in der gleichen Kategorie wie das zwangsfinanzierte GEZ-Fernsehen - braucht heute kein Mensch mehr! (ja, es gibt sinnvolle Ausnahmen, die aber auch ein Heizungsinstallateur erledigen kann).
Also mich jucken die 80€ im Jahr wenig, so lang da keiner an meinen Geräten rumfumelt.
Ähnlich, wenn auch mit etwas mehr Ärger, werd ich das wohl bei einer WP sehen. Solang der da nicht irgendwo im Kältekreis rumfummeln will.
Da würde ich ihm genauso auf die Finger klopfen, wie ich es jedem anderen beim "prüfen" eines MAG tue. "ja, da hört man einfach, obs am Ventil noch zischt". Klar und nach 10 mal testen ist der Druck weg und der Defekt "herbeigetestet".
Bei meiner WP bleibt der Kältekreis ZU. Da hat ohne vorliegenden Defekt keiner irgendwas anzuschließen.
Mit einem Schnüffelgerät darf er gerne 5 mal drumrumtanzen und sich ein paar Federn anstecken...
Also ich habe gerade auch den Gedanken - verweigere ich dem Schornsteinfeger den Zugang zum entsprechenden Keller in dem bis jetzt ein BHKW stand (nun eine WP - keine Außeneinheit)?
Beim BHKW war es auch so - die ersten jahre hat es keine Sau interessiert und aufeinmal musste man Abgas schnüffeln etc. Bei WPs wird es dann wohl ähnlich laufen nur sehe ich die Sinnhaftigkeit bei einer WP nicht mehr wirklich ein.
Um nachzuweisen, das ich keine Gasheizung mehr habe würde der Zugang zum stillgelegten Gasanschluss reichen und Heizung habe ich dann eben eine Elektroraumluftheizung über die KWL (das wäre sogar teils richtig).
Aber vermutlich werde ich das dann ähnlich halten wie jay - dann zahlt man halt und muss sich keinen Kopf machen.