Rechtslage über Rechte vom Schornsteinfeger - abgetrennt

Habt ihr eigentlich alle Häuser mit mindestens 6 Wohneinheiten und einer Wärmepumpe (§60a GEG) oder woher kommt die Diskussion?

(1) Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz, an das mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten angeschlossen sind, nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Satz 1 ist nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen anzuwenden. Die Betriebsprüfung nach Satz 1 muss für Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

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ja.

Wie ist diese Fernkontrolle denn definiert?

Ich denke, in der Wärmepumpe wohnen Brieftauben, die einmal in der Stunde einen Ausdruck der Wärmepumpe an einen Wartungsdienst übermitteln :wink:

oder so:

Mit 30Bar Drucksensor? :slight_smile:

Die völlige Ahnungslosigkeit der Entscheider ist eben erschreckend.

Vielleicht muss man, wenn es so weit ist, einfach ein paar Präzedenzklagen anstrengen, um das zu kippen.

Im Gegensatz zu einer Verbrennung erzeugt eine WP ja keine Abgase, die man messen müsste.

Bei dem Einzigen was man messen könnte, einem Kältemittelverlust, funktioniert die WP einfach nicht mehr. Da braucht es keine Kontrolle, die Mieter sorgen da schon für, dass sie repariert wird...

@endurance Steht das BHKW noch im Keller? Wenn nicht, lass ihn sich umsehen nachdem Du ihm mitgeteilt hast, Gasanschluss ist passe` Oder einfach vom Netzbetreiber Gas die Kündigungsbestätigung in Kopie zuschicken.

Nein, haben wir nicht. Es geht hier ums Prinzip und die Erfahrung, dass es früher oder später -um den Umsatz weiter stabil zu halten- dann jede installierte WP betreffen wird.

Und sei dies von mir auch nur eine Unterstellung, ich reibe mich, wie offensichtlich einige weitere Forumsteilnehmer auch, daran auf dass hier ein Nonsens ins Leben gerufen wird einzig und allein mit dem Ziel eine veraltete Kaste aufrecht zu erhalten und Umsatz zu generieren.

Damit meine ich nicht dass die Kaste abgeschafft gehört, sicher nicht denn sie hat für weiterhin existierende Feuerstätten und deren Überprüfung ja durchaus noch ihre Daseinsberechtigung. Aber evtl. ist es da sinnvoller mit abnehmender Anzahl klassicher Verbrennungsheizungen den Personalstamm zu reduzieren statt ihn sozialistisch stabil zu halten.

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Du hast die Wahl: §60a GEG

(3) Die Betriebsprüfung nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 ist von einer fachkundigen Person durchzuführen, die eine erfolgreiche Schulung im Bereich der Überprüfung von Wärmepumpen, die die Inhalte von Absatz 2 abdeckt, durchlaufen hat.
(4) Fachkundig sind insbesondere
1.
Schornsteinfeger nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung,
2.
Installateure und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung,
3.
Kälteanlagenbauer nach Anlage A Nummer 18 zu der Handwerksordnung,
4.
Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung,
5.
Elektrotechniker nach Anlage A Nummer 25 zu der Handwerksordnung oder
6.
Energieberater, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen.

War schon länger nicht mehr hier.....aber ein Thema wo meine Erfahrung teilen kann.

Ich hab den Schornsteinfeger seit 2007 nicht mehr reingelassen. Seit dieser Zeit kamen genau 2 Briefe vom Landratsamt dass ich den reinlassen muss und ich einen Termin mit ihm ausmachen soll. Hab ich natürlich nie gemacht. Was ist passiert? Nix.

Weder Ämter noch Polizei haben scheinbar Lust noch Personal sich um so etwas zu kümmern.

Und bevor Moralisten fragen: ich lass nicht kehren weil meine Ölheizung ganze 5-10 Tage im Jahr aktiv ist. Ich hab übrigens selbst nen Besen bei Amazon gekauft. Und alle 2-3 Jahre ziehe ich den durch. Da die Heizung aber kaum läuft kommen da vielleicht 5 Gramm dabei raus.Ich hab auch mit dem Schornsteinfeger ausmachen wollen dass er doch bitte nur alle 2-3 Jahre kehren soll. Und wo kein Kläger da kein Richter. Wollte er nicht. Er wollte auch kehren wo die Heizung gar nicht in Betrieb war. Ja sein gutes Recht. Aber mein gesunder Menschenverstand hat ihn dann "gekündigt".

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interessant, bei sowas ist die verwaltung doch schnell zu einem bußgeld und 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung bereit.

es sei denn man zahlt halt

so wie bei der mafia eben :wink:

bei mir kommt der alle 3 jahre zum abgasprüfen, soll er machen mir egal.

wenn der aber bei ner wp kommen und prüfen möchte dann lass ich den auch nicht rein.

@thomas0815 genau das ist der Punkt: Kaminkehren ist keine intellektuelle Aufgabe, wozu man einen lizensierten Handwerker beauftragen muß. Und wenn man nicht nachfragt, wird auch nicht auf Glanzruß kontrolliert.

Auch wenn mich ein DrEscher mit seinem Tempo 30 Vergleich wie einen Idiot aussehen lassen will.

Leider läuft das bei mir anders mit den ganz oben beschriebenen Auswirkungen. Bei mir wollte der Schorni dreimal jährlich fegen, aus 'Kulanz' dann zweimal (nach der Heizsaison (sinnvoll) und vor der nächsten erneut (Quatsch)), obwohl selbst die damals gültige KÜO (Kehr- und ÜberprüfungsOrdnung) bei geschlossenem Festbrennstofföfen nur einmal vorsah. Hat ihn nicht interessiert. Die Kreisbehörden und die Polizei ('leisten ja nur Amtshilfe', Strafanzeige wurde Annahme verweigert) auch nicht. Seit dem (2007) gibt es Verwaltungsterror. Soll keinen vom Handeln abhalten - nur mögliche Konsequenzen aufzeigen.

Warum triggert das Thema die Leute so? Wird doch keiner davon abgehalten, einen Handwerker/Schorni zu beauftragen. Und wer meint, mein Haus würde andere (Gäste) gefährden, der möge bitte ein Schild vor meinem Haus (auf öffentlichem Grund) aufstellen mit dem Hinweis 'dieses Haus genügt nicht dem behördlichem Sicherheitsverständnis. Betreten auf eigene Verantwortung '.

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@jayha Du hast doch verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

  1. dir steht der Verwaltungsrechtsweg offen

  2. du gehst in die Politik und versuchst die KÜO zu ändern

  3. Auswandern

  4. du findest dich damit ab, dass man in einer Gesellschaft nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat

  5. du kannst dich bis an dein Lebensende mit den Behörden streiten

Die Entscheidung muss jeder für sich treffen.

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@voltmeter

Der Vorteil einer überforderten Bürokratie. Lähmt sich selbst. Darum bekommen wir vor 2030 bestimmt keine neuen Stromzähler.

Notfalls meld ich halt die Feuerstelle ab. Ich leg ihm dann einen Ölbrenner vor die Haustüre. Beschäftigt dann wieder für mehrere Jahre. Wetten?

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@jayha

Ich kann dir nicht sagen warum es triggert. Ich weiß ja nicht wie dein Verwaltungsterror aussieht. Bei mir waren es nur 2 Briefe die ich einfach ignoriert habe. Ich hab vielleicht auch einfach nur Glück. Keine Ahnung.

Diese ganzen Paragrapenreiterei ist aber auch oft nur ein Hobby. So wie eine selbst installiere Klima. Darauf steht ja auch die Todesstrafe. Oder das nicht angemeldete Balkonkraftwerk.

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@tigger

  1. Bist du ernsthaft der Meinung, die Verwaltung darf gegen ihre eigene Regeln verstoßen, weil einem ja (mit vorgeschossenen eigenem Geld) die Gerichte zur Klärung offen stehen. Weißt du, wie lange sowas dauert, wie teuer das wird und wieviel Prozent der Verfahren gegen die Verwaltung zu Gunsten der Bürger entschieden wird (rhetorische Frage)?

  2. Um dann über andere zu herrschen? Warum sollte ich? Immer das gleiche blöde Argument. Nein, die müssen das belegen. Keine Strafe ohne Gesetz. Die KÜO existiert m.W. schon lange nicht mehr.

  3. Auch hier: Warum sollte ich? Das ist das Land, in dem ich geboren bin. Und da hat der Staatsangehörige zunächst einmal (Grund-)Rechte, und ja, danach auch Pflichten. Und die Verwaltung hat vor allem die Pflicht der öffentlichen Ordnung innerhalb der Gesetze.

  4. Siehe 3. Die Gesellschaft geht es übrigens nichts an, was ich im Privaten treibe, solange es nicht strafrechtlich relevant ist oder den öffentlichen Raum belangt.

  5. Ich streite mich seit Jahren nicht [mehr] mit den Behörden - ich ignoriere sie. Klar, man kann auch die oben erwähnten 80€ Stillhalteprämie zahlen.

Wie ich diese Feigheit und Duckmäusertum verachte. Kaum wird mit Bestrafung gedroht, knicken die Leute ein. Und deshalb ist es, wie es ist.

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Bei mir sind's gefühlt zwei Ordner. Wobei ich die meist gar nicht mehr lese. Die strotzen oft inhaltlich nur so vor Fehlern, überwiegend ist die Zustellung schon nicht rechtsverbindlich. Ist bei mir aber auch eine außergewöhnliche Situation, weil es keine offizielle Meldeadresse gibt.

Als Hobby würde ich das nicht bezeichnen, eher Mittel zum Zweck. Ich hätte durchaus Besseres zu tun, auf der anderen Seite ist es schon interessant. Ohne das wäre ich im Leben nicht drauf gekommen, freiwillig Gesetze zu lesen. Und die grundlegenden sind schon spannend.

Mit triggern meinte ich eigentlich, warum man sich aufregt und den Leuten nicht zugesteht, andere Wege zu beschreiten. Sobald jemand was anders macht, wird versucht, denjenigen mit Vorschriften wieder einzufangen. Meiner Meinung nach, weil sie selbst nicht Mutes genug sind Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Weil andere entscheiden.

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@thomas0815 Danke. Auch an @voltmeter und die anderen, die zeigen, daß man offensichtlich nicht ganz so abgedreht mit seiner Meinung ist bzw. zumindest einige Aspekte ähnlich beurteilt.

@jayha

Das Hobby war jetzt auf die Leute bezogen die einen mit Paragraphen und Vorschriften zutexten :wink:

Wenn du das Zeug sowieso nicht mehr liest, dann mach es doch mal wie ich: ignorieren und schauen was passiert.

Einen offiziellen Weg würde ich nur dann gehen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast.

Aus persönlicher Erfahrung mit Ämtern sehe ich da aber viel Freizeitverlust. Daher ärgere ich sie lieber. Email ist bei uns z.b. auch so eine Achillisferse. Sie schicken dir Zeug per Post, ich frage daraufhin etwas nach per email. Die bearbeitet oft niemand. Zur Urlaubszeit sowieso nicht. Dann kommen sie irgendwann mit einem Zwangsgeld um die Ecke. Dagegen lege ich Einspruch ein weil auf meine Nachfrage einfach nicht reagiert wurde......so kann man die Bürokraten fast in den Wahnsinn treiben.

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[quote data-userid="28228"] ...Und wenn man nicht nachfragt, wird auch nicht auf Glanzruß kontrolliert...
...Bei mir wollte der Schorni dreimal jährlich fegen, aus 'Kulanz' dann zweimal (nach der Heizsaison (sinnvoll) und vor der nächsten erneut (Quatsch)), obwohl selbst die damals gültige KÜO (Kehr- und ÜberprüfungsOrdnung) bei geschlossenem Festbrennstofföfen nur einmal vorsah. Hat ihn nicht interessiert. Die Kreisbehörden und die Polizei ('leisten ja nur Amtshilfe', Strafanzeige wurde Annahme verweigert) auch nicht....

[/quote]

Glanzrußkontrolle macht meiner beim Kehren einfach mit.

KüO sieht lt. Anlage 1 Punkt 1.2 drei Kehrungen pro Kalenderjahr vor.

Strafanzeige wegen was?

Mein Eindruck beim Lesen Deiner Einwände: Berufsquerulant, der nichts Besseres zu tun hat, als anderen auf die Knicker zu gehen.

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ich bevorzuge punkt

  1. es an einer anderen stelle vom staat wieder zurückholen :wink:

Da fallen mir so einige Dinge ein, z.B. Hausfriedensbruch und Nötigung. In meinem Fall auch Üble Nachrede und falsche Angaben von Amts wegen sowie darauf aufbauend, Raub, Falschbezeugung, Treuhandvergehen. Und das ist vielen bekannt - da braucht's nicht mal eine Anzeige, weil die bei Kenntnis von Amts wegen tätig werden müßten.

Du magst es völlig i.O. finden, das andere sich an der Allgemeinheit gegen deren Willen bereichern - und das gilt im speziellen auch für Subventionsempfänger. Weil es einem 'laut Gesetz' ja zusteht!

Neil, ich will einfach nur in Ruhe gelassen werden, will von eigener Hände/Geist Arbeit leben, aber auch nicht für die Schmarotzer dieser Welt zahlen, die glauben, sie können ungefragt an anderen partizipieren. Auch im Kleinen, z.B. diejenigen -und da sind wir wieder bei einem PV-Thema - diejenigen, die jetzt noch Zuschüsse für ein BKW abgreifen. Weil irgendeiner, der - wie empfohlen - in die Politik gegangen ist, ein Gesetz/Verordnung gemacht hat und einen Topf mit Geld der Allgemeinheit gefüllt hat. Aber das werden die Sozialisten und Kleingeister nie verstehen. In der BRD herrscht m W. Vertragsfreiheit und das bedingt auch, ein Angebot nicht anzunehmen und einen Vertrag nicht abzuschließen. Und wie ich im gelöschten anstößigen Post ausgeführt hatte, ist der Schorni eingetragener Handwerker, kann daher nicht der Verwaltung angehören - ja, man hat ihm das Monopol für bestimmte Aufgaben in einem Bezirk gegeben, was bedeutet, daß alle anderen raus sind, nicht aber, daß ich das Angebot annehmen muß. Der kann rechtlich nur beauftragter Handwerker sein, stellt aber Bescheide aus und Rechnungen auf seine Firma. Da ändert auch keine Bevollmächtigung was dran. Das ist ein Dreiecksgeschäft, ein Vertrag des Kreises mit dem Schorni zu Lasten der Bürger. Das der normale Bürger das akzeptieren, weil man sonst mit Strafe droht, ändert nichts daran. Auch die Bezeichnung Bevollmächtigtigter. Grundlage ist immer ein Vertrag. Alles ist Vertrag. Und nein, ich bin nicht gegen Verträge, sogar explizit dafür - aber dann bitte auf Augenhöhe und Freiwilligkeit.

Es ist genau anders herum, nämlich daß die anderen nicht akzeptieren können, daß einige wenige ausscheren und sie mit aller Macht zurückholen wollen. Wie ich schon in einem Post über Inselanlagenbesitzer schrieb: was kümmern euch die vermutlich wenigen, die es anders machen? Nein, das könnt ihr nicht, weil alles 'seine Ordnung' haben muß. Solange es eure Ordnung ist.

Falls du mit 'Berufsquerulant' auf den Inhalt meiner Posts anspielst: mir ist völlig egal, was ihr macht, solange ich in Ruhe gelassen werde. Und ja, manchmal muß man Dinge richtig stellen bzw. anders darstellen.

Warum habt ihr eigentlich so Angst vor der Freiheit des Individuums? Weil dann euer Wolkenkuckucksheim zusammenbricht?

Im Übrigen bist du frei, meine Posts zu lesen und ebenso frei, darauf zu reagieren.

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