R290 was gilt denn nun?

Nun, ich sagte ja schon, solange nix passiert, wird nix passieren (:grinning_face:).

Wenns aber bumm macht, sehen wir mal, wer dann übrigbleibt ….

Und ich bin mir sicher, dass kaum 20% der dieses Forum benutzenden User die Dichte von C3H8 kennen … und was dabei unbedingt zu beachten ist ….

Ist durchaus vergleichbar wie Autofahren ohne Führerschein …egal ob es jetzt wer hier irgendwo im Gesetzestext findet oder nicht …

Du hast ja vorher selber einen ähnlichen Vergleich gepostet:

Wer beruflich schweißt, braucht einen Schweißerpass. Privat kann jeder schweißen, wie er will.

Absolut richtig. Allerdings wenn dein geschweißtes Teil irgendwem schadet, wer bleibt dann über?

Das ist unstrittig. Wenn was passiert, stehe ich auch in der Verantwortung und wenn ich bei R290 grob fahrlässig gehandelt habe, wird es auch entsprechende Haftungsfragen geben.

Davon unterscheiden muss man ganz klar, ob die reine Installation einer Anlage eine Ordnungswidrigkeit ist, die auch schon mit einem Bußgeld belegt ist.

Was das Fahren ohne Führerschein angeht: Das ist ganz klar geregelt eine Straftat. Auch die Strafen sind klar benannt.

Ich sehe das übrigens wie du: Wer mit zu wenig Wissen und Erfahrung eine R290 Anlage installiert, geht große Risiken ein. Mit R290 kann man sich sein Haus in die Luft sprengen. Das sollte man wirklich nur tun, wenn entsprechendes Know-How vorhanden ist und man weiß, was man tut. Wenn ich sehe, was da manche Leute auf Youtube herumbasteln, kann man nur dringenst vor warnen.

hast mich zum lachen gebracht, danke :sweat_smile:

Keine Strafe ohne Gesetz, steht schon im Grundgesetz (Art. 103 GG). R290 darf man wohl “straflos” selbst installieren. Wenn man das darf aber nicht kann und das eigene Haus weg sprengt, ist das Strafe genug….

L.G.

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Also ich finde auch einen Gasgrill sollte nur von einer Fachfirma angeschlossen werden dürfen.
Wenn ich so meinen Nachbarn sehe, der “Fachmann” in solch einer “Fachfirma” ist, fühle ich mich gleich viel sicherer….

Ich habe mir jetzt doch nochmal die Mühe gemacht die Verordnung 2024/573 durchzugehen

Artikel 1 bezieht tatsächliche natürliche Kältemittel mit ein:

“Artikel 1
In dieser Verordnung ist Folgendes festgelegt:
a) Regeln für die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von
fluorierten Treibhausgasen und für damit verbundene zusätzliche Maßnahmen wie und Zertifizierung und Ausbildung,
die den sicheren Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und alternativen Stoffen, die nicht fluoriert sind, umfassen”

Artikel 4 regelt wann Zertifikate gebraucht werden:

“Artikel 4
Vermeidung von Emissionen

(7) Natürliche Personen, die die in Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c genannten Tätigkeiten
durchführen, müssen gemäß Artikel 10 zertifiziert sein und Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung des Austretens der in
den Anhängen I und II sowie – bei Verwendung fluorierter Treibhausgase in elektrischen Schaltanlagen – auch der in
Anhang III aufgeführten fluorierten Treibhausgase treffen.”

also ab zu Artikel 10

“Artikel 10
Zertifizierung und Ausbildung
(1) Natürliche Personen werden für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten
Treibhausgasen im Sinne des Artikels 4 Absatz 7, des Artikels 5 Absatz 1 und des Artikels 8 Absatz 2 unter Einschluss der
dort bestimmten fluorierten Treibhausgase oder im Zusammenhang mit relevanten Alternativen zu fluorierten
Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel zertifiziert:
a) Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a
bis f und in Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und b aufgeführten Einrichtungen;
b) Dichtheitskontrollen der in Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a bis e und in Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und b
aufgeführten Einrichtungen;
c) Rückgewinnung aus in Artikel 8 Absatz 2Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a genannten Einrichtungen.”

Und jetzt ab zu Artikel 5

(2) Absatz 1 gilt für Betreiber und Hersteller der folgenden ortsfesten Einrichtungen, wenn diese in Anhang I oder
Anhang II Gruppe 1 aufgeführte fluorierte Treibhausgase enthalten:
a) Kälteanlagen;
b) Klimaanlagen;
c) Wärmepumpen;
d) Brandschutzeinrichtungen;
e) Organic-Rankine-Kreisläufe;
f) elektrische Schaltanlagen.

======> In Anhang II Gruppe 1 ist R290 nicht aufgeführt, also ist der Selbsteinbau legal.

Falls ich was übersehen haben sollte wäre ich dankbar wenn mich jemand darauf hinweisen würde.

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Vielleicht die Sicherheitsklassifikation A3 (brennbar, nicht toxisch) ? Erfordert qualifizierte Installation nach VDI 4645:2023

Ich würde mit dem Begriff obskur aufpassen wenn ich vielleicht selbst nicht wirklich weiß was nun Sache ist. So klar ist der Fall nicht.

Wer wurde denn persönlich angegriffen? Weil ich anmerke mit dem Begriff aufzupassen wenn ich selbst nicht wirklich weiß was Sache ist? Das wird ja hoffentlich noch unter Meinungsfreiheit stehen. So dünnhäutig kann man doch nicht sein…..

Ich könnte ja auch dich als obskure Quelle bezeichnen. Weil du vermutlich selbst nicht wirklich weißt was es nun mit R290 auf sich hat. Was ist denn für dich eine obskure Quelle wenn du es selbst nicht weißt? :grinning_face_with_smiling_eyes:

Meine Antwort zu R290 hab ich dir ja gegeben. Jetzt kannst ja mal deine Meinung dazu schreiben.

Bleibt mal alle bei der Sache.

Die ist interessant, und nicht einfach.

Nehmt die Streitereien raus, und lasst Informationen , valide links und Fakten sprechen.

Und zieht in Betracht, verschiedener Meinung bleiben zu können.

Sind VDI Normen denn für Privatpersonen rechtlich bindend? Falls ja, bitte Gesetz und Paragraph nennen die das so festlegen?

Es sind Richtlinien und keine Gesetze. Wie üblich: in der Regel Stand der Technik und wird deshalb indirekt bindend. Wie auch Richtlinien des VDE. Diese werden auch vor Gericht in der Regel anerkannt. Das ist ja der Sinn der Sache. Das es Richtlinien gibt an denen sich der Gesetzgeber orientieren kann. Versicherungen sowieso. Verstößt du gegen eine Richtlinie, deine Bude fackelt ab, hast du verloren.

Wäre ja schlimm wenn alles durch Gesetze geregelt wäre. Was vermutlich auch ein Ding der Unmöglichkeit wäre.

Nein. Sind sie nicht. Sie definieren einen technischen Standard. Der beispielsweise von Versicherungen oder Vertragspartnern als notwendig oder gegeben eingefordert werden kann. Gilt also allgemein, auch für Privatpersonen.

Das schreibt der VDI detailliert auf seiner eigenen Hauptseite bzw. hat eine Link dahin. Sehr nützlich das dort mal lesen.

Dazu gehört auch, dass die Erfüllung der Norm nicht nur auf dem in der Vorschrift gegebenen Beispielweg erfolgen, sondern auch anders gemacht werden kann. Wenn eine fachliche saubere Beurteilung die andere Lösung als gleichwertig oder besser ansieht.

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Wobei man aufpassen muss: CE ist auch eine Richtlinie. Und gesetzlich bindend. Zumindest im gewerblichen Bereich.

Gesetzlich bindend ist nur, dass es sie gibt, um es verkaufen zu dürfen. Sie wird inhaltlich nicht geprüft.

Und man muss immer beachten, dass der Grund, warum CE geschaffen wurde, kaufmannischer Natur ist, nicht technischer.

Siehst du das echt so? Bei uns im Maschinenbau sehe ich hier zu 99% die Vermeidung von Unfällen. Zumindest ist es bei mir die Hauptarbeit an der CE-Zertifizierung. Ich mach die Risikobewertung auch nicht aus kaufmännischer Natur.

Egal ob unsere Hydraulik, Messer, Schneidwerkzeuge, Abdeckungen, statische Auslegung. Alles dient der Produktsicherheit. Und das ist auch richtig so.

Das weiss ich echt so, aus der Schulung, die ich als erster einer 4000 Mannfirma machte, als CE eingeführt wurde.

Das ist nur ein Baustein. Ungiftige farben bei kinderspielzeug, flammschutzzertifikat in verschiedenen Klassen usw.

Ein Einkäufer will es einfach haben, um für bestimmte Anforderungen einen lieferanten zu finden.

Was er auch bezuglich Unfallgefahren einfach hat, wenn die passende Richtlinie erfüllt ist.

Klar ist es nur ein Baustein. Bei uns in der Konstruktion ist es aber der größte Baustein. Mit Abstand.

Kann sein. Wundert mich aber auch. Mit der Arbeitssicherheit hast du nichts zu tun? Kann sein, dass die anschließend ausführende bauende Abteilung das macht.

Arbeitssicherheit ja indirekt. Durch eine sichere Konstruktion. Abdeckungen, Schutz vor Hochdruck, Wasser sowie Hydraulik, drehende Teile usw. Und natürlich statische Berechnungen.

Natürlich kann ich im privaten Bereich Normen ignorieren. VDI, VDE, scheiß drauf. Ich muss halt mit den Konsequenzen leben können.

Ich glaube, wir müssen hier bei dieser Betrachtung 2 Dinge klar differenzieren:

    1. Ist die Handlung strafbar oder eine Ordnungswidrigkeit, wenn man einen R290 Anlage selbst installiert.
    1. Wie wird einen Selbstinstallation beurteilt, wenn etwas passiert und man deshalb vor Gericht steht.

Im Moment scheint es so auszusehen, dass Punkt 1 nicht strafbewährt ist.

Punkt 2 hingegen scheint deutlich komplexer. Aber selbst wenn man nicht zertifiziert ist, wird es entscheidend sein, ob man konkret Dinge getan hat, die nicht den technischen Vorgaben entsprechen und die dann auch ursächlich für den Unfall waren. Wer also ohne Schein alles richtig gemacht hat und es kommt trotzdem zu einem Unfall, wird wohl auch nicht belangt werden können oder Nachteile zu befürchten haben. Allerdings ist das Risiko sehr hoch, dass man etwas grundlegend falsch macht, wenn man nicht entsprechend geschult ist.

Stimmt, ist ein sehr weites Feld in Sachen CE. Im Elektronikbereich geht es oft nur um Dinge, die in den meisten Fällen nicht wirklich kritisch sind. Da wird mal der Empfang im Radio gestört oder ein Gerät stürzt ab, obwohl es das nicht sollte. Bei Maschinen hingegen kann es richtig kritisch für den Menschen werden. Ich bin schonmal von einem Roboter geschlagen worden, der ausgetickt ist. :smile: Gibt genügend Maschinen, wo mal schnell der Arm ab ist...

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Früher hatten Kreissägen z.B. nicht mal eine Schutzabdeckung. So als Beispiel.

In der Regel ist es doch immer so dass erst mal was passieren muss. Oder hat jemand schon mal gehört das jemand kontrolliert worden ist weil plötzlich ein Klimagerät entdeckt wurde? :grinning_face_with_smiling_eyes: