Da hat wohl mal jemand an seinem Gaszähler sozusagen einen Kurzschluss gemacht. Aus Gartenschlauch. (Immerhin war das dicht).
Entdeckt hat es der Schornsteinfeger, der zuerst die Kripo und dann den Versorger angerufen hat. War finanziell gesehen in der Summe ein ziemlich schlechtes Geschäft für den Bastler.
Was ich damit sagen will: man kann schon eine ganze Menge machen. Wenn man weiss wie und keinen Mist baut. Und damit nicht hausieren geht.
Und vor allem aber auch weiß, wo man die Finger von lässt.
Wie im anderen Thema, so auch hier. Letztlich muss nur elektrisch was angeschlossen werden. Den Rest kann man auch selber. Man kann ja auch selber einen Gasgrill auf den Balkon stellen mit einer Gasflasche. Wenn was passiert, dann wird eben geguckt woran es lag. Aber strafbar o.ä. scheint es nicht zu sein. Der Elektriker schraubt nur einen Stecker an ein vorhandenes elektrisches Gerät an. Was der Besitzer damit macht…. dessen Sache.
Oder anders. Der Elektriker kommt vor Ort an, die 2000W Elektroheizung hat keinen Stecker weil vorher fest eingebaut. Der Kunde will einen Schuko-Stecker dranhaben. Ob das Ding nun bewegt wird, in die Küche gestellt wird oder sonstwas ist irrelevant. Stecker dran, fertig.
sollten Heizungsbauer (mit irgendeinem kleinen Schein?) nicht gerade so triviale Elektriksachen anschließen dürfen, eben damit man nicht extra einen Elektriker holen muss.
Da sind wir wieder bei Grenzwertig. Die Installation des Gerätes scheint keine Norm oder kein Gesetz zu missachten. Was jedoch dieses missachten würde, wäre, wenn man als Nicht-Elektrofachkraft den Stecker montiert. Haftungsmäßig macht das wenig Unterschied. Der Elektriker schließt alles aus, er hat nur einen Stecker montiert. Aber Versicherungstechnisch denke ich schon, dass das einen Unterschied macht, eine Rechnung vom Elektriker zu haben. Der Elektroanschluss wurde von einer Elektrofachkraft angeschlossen, der Rest wird wegen der Haftung so oder so getestet werden sofern was passiert.
Sollte eigentlich selbstverständlich sein, daß sie den gemacht haben. Die Möglichkeit gibt es meines Wissens zumindest, ohne daß ich da jetzt Details kenne, wie weit das geht.
Vermutlich ist dies gemeint: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Wikipedia Sonst ist der Küchenbauer das berühmte Beispiel, der sonst keinen Herd anschließen dürfte. Für den Betrieb hängt da organisatorisch aber noch mehr dran. Eine fachlich dafür geeignete Person (E-Techniker/Meister) muss die Fach- und Führungsverantwortung für diese EffKffT übernehmen. Daran wird es sicherlich oft scheitern, weshalb es aktuell keine Selbstverständlichkeit ist, dass Betriebe so pragmatisch arbeiten können.
Hallo! Du hast recht, R290 (Propan) ist kein F-Gas und fällt daher nicht unter die F-Gas-Verordnung (EU 2024/573). Wegen IEC 60335-2-89 betrifft das die Hersteller/Verkäufer, da sie sich an diese Grenzwerte halten müssen. Für den Einbau gilt: Auch private Split-Klimaanlagen mit R290 dürfen laut aktuellen Vorschriften meist nur von zertifizierten Fachleuten installiert werden, da der Umgang mit brennbaren Kältemitteln besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangt. Im Schadensfall kann es sonst juristische oder versicherungstechnische Probleme geben.