R290 was gilt denn nun?

Ich lese jetzt seit Tagen bzgl. R290 Spkit-Klimas und Selbsteinbau und bin immer noch auf der Suche nach “ja” oder “nein”.

Ein F-Gas ist R290 schonmal nicht, also trifft Verordnung (EU) 2024/573 schonmal nicht zu, richtig?

IEC 60335-2-89 sagt, dass nur 150g Propan für den gewerblichen Verkauf von Split-Anlagen zulässig ist. Wäre das dann nicht das Problem des Verkäufers anstatt des Käufers?

Und dann gibts noch massenhaft Webseiten die sagen Klimaanlagen darf prinzipiell nur ein “zertifizierter Installateur” einbauen.

Ich habe bisher noch kein Gesetz gefunden, was die Installation einer R290 Split-Klima-Anlage untersagt.

Viele Webseiten haben keine Ahnung, haben sich nicht genau damit beschäftigt, sind vorsichtig und schreiben voneinander ab. Also im Zweifelsfall lieber schreiben, dass das nur ein zertifizierter Installeur darf. Wenn sie es besser wüssten, würden sie auch die Quelle nennen, warum es nicht erlaubt ist.

Die CT hatte mal eine Recherche gemacht zu R290, ich meinte, die kamen auch zum Ergebnis, dass es keine Gesetze gibt, die das verbieten.

Hab ihn gefunden, liegt aber hinter einer Paywall:

Vielleicht hat jemand ein Abo und kann mal nachschauen, was drin steht.

https://archive.is/dzz4K

Hallo @win , hallo zusammen, bei archive.is ist die Website komplett abrufbar, den Link habe ich eingefügt.

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Prima, danke dir. Der Artikel bezieht sich ausschließlich auf die F-Gase Verordnung und sagt dann, weil R290 nicht unter die F-Gase Verordnung fällt, ist der Weg für Bastler prinzipiell frei.

Einschränkend wird die Elektroinstallation erwähnt, die nur ein Elektriker machen dürfte. Aber das gilt auch schon bei einer Deckenlampe, scheint in der Praxis für viele wenig relevant.

Weitere Einschränkung: Garantieansprüche. Sollte auch klar sein, dass man hier in der Regel schlechte Karten hat, Gewährleistung oder gar Garantie durchzusetzen, wenn man selbst installiert hat.

Was man da wohl auch noch bedenken sollte: Was ist, wenn gewaltig was schief geht? Also Haftungsfragen oder materieller Verlust, weil man sein Haus in die Luft gesprengt hat. Also ganz ähnliche Gefahren, die man hat, wenn man selbst am Auto herumbastelt.

Schau mal in dem Link zum R290 Wiki an. In Beitrag 1 ist ein Link zu einem Video vom “Fachhandwerker”. In dem Video ist ab Minute 7:30 der interessante Teil.

Hatte ich schonmal gesehen, war auch nicht viel Neues. Fass doch hier kurz zusammen, was da für dich an Erkenntnis drin steckt.

Nun, die F-Gase-Verordnung ist eine Sache, nichts desto trotz benötigst du für das Hantieren mit Kältemitteln ein entsprechndes Zertifikat (Kälteschein).

Ohne diese Zusatzausbildung/Prüfung darf auch ein normaler Klempner nicht an Kälteanlagen hantieren. Klaro, solange niemand sich wichtig macht und niemand zu Schaden kommt, wird nix passieren. Erlaubt ist es trotzdem nicht. Und wenn doch was passiert, dann wirds ggf. richtig teuer.

Und sorry, R290 wäre bei mir so ziemlich das letzte, was ich im Haus haben möchte, egal was da irgendein Händler, “Energieberater” oder Konzern sagt.

(Zur Info, ich bin seit über 40 Jahren Klimatechniker, mittlerweile in Pension)

Achja, hier noch ein Link:

Wenn du es beruflich machst, ja. Aber privat sehe ich kein Hindernis. Wenn etwas nicht erlaubt ist, muss es einen konkreten Gesetzestext geben, wo genau beschrieben wird, was du nicht darfst. Bei den Split-Klimaanlagen war das bisher die F-Gase Verordnung. Dies fällt aber bei R290 weg.

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Es gibt (wie ich bereits auch andere Stelle im Forum aufgeführt hatte) die Sachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsgruppe A2L, A2 und A3). Diese ist aufbauend auf der Sachkunde gem. ChemKlimaSchutzV.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215: Ohne eine Sachkunde A1 oder A2 darf man nicht an Anlagen mit A3-Kältemitteln arbeiten.

Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Hier mal die benannte Durchführungsverordnung 2024/2215:

Da wäre auch noch die Frage, ob das nur im beruflichen Kontext Gültikeit hat oder auch im privaten Bereich.

Also ähnlich, wie beim Schweißen: Wer beruflich schweißt, braucht einen Schweißerpass. Privat kann jeder schweißen, wie er will.

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Ich bin kein Jurist, aber würde denken es gilt für alle Personen:

Artikel 2 / Anwendungsbereich / (1) Diese Verordnung gilt für natürliche Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben….. ff

Mir fehlt bei dem Text vieles, was normalerweise ein Gesetz enthält, wo es um Verbote geht. Z.B. wirklich klare Aussagen, für wen was genau verboten ist, und welche Strafen es bei Verstoss gibt.

Der Text scheint eher eine Harmonisierung von Zertifizierungen in EU-Ländern zu sein. Gibt es vielleicht nationale Gesetze, in denen dann näheres steht?

Ärgerlich, daß es heutzutage immer schwerer wird, herauszufinden, ob man etwas illegales tut...

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ja sinnvoll, aber nur, wenn man die Möglichkeit hat, sich das nötige Wissen anzueignen.

Ja, nach sowas habe ich auch gesucht und nichts gefunden. Wenn ich etwas nicht darf, muss das klar irgendwo benannt werden und auch, ob das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist und mit welchen Strafen die belegt ist. Ich kenne kein solches Dokument in Bezug auf Installation von R290 Split-Klimaanlagen.

Verstöße gegen die in der F-Gas-Verordnung festgelegten Vorgaben können z.B. gemäß Chemikaliengesetz mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. (§ 26 - Chemikaliengesetz (ChemG))

Kannst Du auch Strafandrohungen für die "Durchführungsverordnung 2024/2215" finden? R290 fällt schließlich nicht unter die F-Gas-Verordnung.

Da geht es m.E. aber nur um fluorierte Gase oder ich sehe einfach nicht wo etwas anderes steht.

Genau das meinte ich ja, bei R32 gibt es klare Ansagen durch das Chemikaliengesetz, bei R290 findet man nichts Vergleichbares.

Damit etwas strafbar wird, braucht es ja auch einen Grund. Der Staat kann ja nicht willkürlich bestimmte Tätigkeiten mit Strafe belegen. Bei fluorierten Kältemitteln ist der Grund die Umweltverschmutzung. Bei R290 müsste man eher in Richtung Eigen- und Fremdgefährdung gehen, aber da ist mir nichts bekannt.

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Tja, wenn du glaubst ….

Das ist doch erstmal plausibel: R290 ist kein F-Gas. Eine Verordnung, die zum Ziel hat, dass die Freisetzung von F-Gasen vermieden wird, hat hier keine Relevanz. Es bräuchte eine neue Verordnung mit einem neuen Grund, warum man R290 Anlagen nicht selbst installieren darf.

Das wird recht wahrscheinlich auch kommen und die oben verlinkte Durchführungsverordnung benennt das ja auch schon. Die Frage ist nur, ob das im privaten DIY Bereich überhaupt relevant ist und es bräuchte auch klare Aussagen, ob eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist und welche Folgen das hat. Genau so, wie in der F-Gas Verordnung. Da ist mir aber nichts bekannt.