PV-Anlage jetzt noch beantragen?

Ich würde die verschiedenen Szenarieren einfach mal nüchtern durchrechnen. Wenn es noch andere Baustellen gibt, ist Liquidität natürlich auch nicht zu verachten und ggf an anderer Stelle mehr langfristiges Sparpotential als bei großer PV statt BKW.

Das behaupten die fossilen Erzeuger, weil sie ihren CO2-Strom nur zu neg. Preise los werden.


https://www.energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&interval=month&month=05

Einfach weiter "reinzoomen" und feststellen: Auch an sonnigen Tagen laufen tagsüber fossile Kraftwerke. Der Druck auf die fossilen Erzeuger zum Abschalten ist noch nicht groß genug und es fehlen Batteriespeicher.

Sobald die EE, plus Speicher an sonnigen (& windigen) Tagen über die Nacht kommen, werden die Verluste der fossilen Erzeuger weiter steigen und sie werden erst für einige Tage und dann für Wochen im Sommer abschalten (müssen).

PV Überschuß von dezentralen PV Dächern wird im Nachbarhaus, am gleichen ONT oder im Ort/Stadtteil konsumiert und ist extrem netzdienlich, da keine Netzleitungen von einem großen PV-Park kommen, das im Zweifelsfall abgeschaltet werden kann - sieht und erkennt ja keiner !!.

Die Netzprobleme haben wir in den Übertragungsleitungen, aber nicht im Verteilnetz ! Hier wird von interessierte Seite gerne mit Unschärfen gearbeitet (vereinzelte regionale Ausnahmen bestätigen die Regel).

Ein verläßlicher EE Überschuß im Sommer ermöglicht die Erzeugung von Kapazitätsreserven in Batteriespeichern, zunächst für Tage oder das WoEn und im nächsten Schritt hin zum Wasserstoff.

Die damit installierten EE Kapazitäten reduzieren in Summe die Defizite im Winter, denn auch an trüben Tagen kommt die eine oder andere kWh vom Dach.

So könnten die 20+ GW Gaskraftwerke verhindert werden, zumal es auch weitere Alternativen gibt.

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Bzgl. Liquidität - in Hessen gibt es wieder eine gute Finanzierungsmöglichkeit:

Hallo,
die Diskussion um Netzausbau und Entgelte wurde schoh hier diskutiert:

Wenn wir nur auf Wind und PV setzen, brauchen wir wg. deren Witterungsabhängigkeit schon sehr große Überkapazitäten. Nach meiner Kenntnis ist es schon jetzt so, dass die nun angemeldeten Anlagen keine EEG Vergütung erhalten, wenn an der Börse negative Strompreise verzeichnet werden. Die fehlenden Stunden werden aber an den Förderzeitraum angehängt - die Vergütung geht also nicht verloren, sondern wird verschoben.

Noch sehe ich die 20 GW Gaskraftwerke nicht. Da muss die EU wg. der Subventionen mitspielen. Habeck hat Jahre gebraucht, um 5 GW Gas ready for H bewilligt zu bekommen. Warum Frau Reiche meint, ohne H würde sie schnell mehr bewilligt erhalten, ist mir ein Rätsel.

Ich würde auch ohne Förderung PV bauen und zusehen, dass ich nix über habe. Überschüsse im Sommer, die keiner mehr braucht, muss ich mir nicht bezahlen lassen. Und im Winter werde ich ohnehin keine Überschüsse haben.

Wenn Strom deutlich preiswerter werden würde, wäre das die beste Förderung von E-Mobilität und Wärmepumpen. Wenn nicht benötigter Strom dennoch nach EEG vergütet wird, treibt das die Strompreise nach oben.

L.G.

Wenn es dazu führt, daß deswegen deutlich weniger zugebaut wird, fehlt der entsprechende Strom aber halt auch zu anderen Zeiten ... Die gleichen Überlegungen in groß, die man sich bei der Überbelegung von BKWs macht ... Keine Ahnung, was uns teurer zu stehen kommt.

Wenn man die Texte genau studiert steht da, dass leider nur die Hälfte der unter 0ct Preis-Zeit an die Förderung drangehängt wird und wenn in dieser Zeit wieder unter 0ct Preise auftauchen, diese Zeit nicht mehr angehängt wird.
Für mich bedeutet das, dass wenn man jetzt PV neu baut eine möglichst große Batterie erwirbt, diese dann in den unter 0ct Zeiten läd und erst abends oder am nächsten Morgen einspeist.
Dafür braucht's dann wieder ein Smartmeter um die Einspeisezeiten genau aufzuzeichnen.
Smartmeter werden aber durch die Netzbetreiber weitestgehend nicht verbaut bzw. der Ausbau verzögert oder behindert.

Herzliche Grüße

@eclipse,
wo hast du das gelesen? Ich hab andere Quellen:

Mit der Anmeldung der Dach PV gibt es doch einen 2 Richtungszähler und da wird dann doch gewiss ein intelligentes Messsystem sein, das im 15 Minuten Takt die Ströme misst und an den VNB übermittelt. Sonst wüsstge er ja gar nicht, ob ich zu Zeiten eingespeist habe, bei denen die Förderung entfällt.

Meine Dach PV kann erst nach Dachsanierung kommen. Und das kann dauern. Wer jetzt los legen kann, ist klar im Vorteil, was die Vergütung angeht. Im Moment bekommen ja sogar PV Anlage die "ausgefördert" sind noch ein paar Cent. Offenbar ist ja noch Bedarf an PV Strom.

L.G.

Meine Quelle ist das Solarspitzengesetz, das Änderungen in §51a im EEG ändert. Siehe (2)

                  Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen

(1) Für Strom aus Anlagen, für den sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 verringert, verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Anzahl der Viertelstunden, in denen sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 Absatz 1 im Jahr der Inbetriebnahme und in den darauffolgenden 19 Kalenderjahren auf null verringert hat. Die nach Satz 1 ermittelte Anzahl an Viertelstunden wird aufgerundet auf den nächsten vollen Kalendertag.
(2) Für Strom aus Solaranlagen, für den sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 verringert, wird die Anzahl der Viertelstunden, um die sich der Vergütungszeitraum nach Absatz 1 Satz 1 verlängern würde, mit dem Faktor 0,5 multipliziert und das Ergebnis wird auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet (Volllastviertelstunden). Die Anzahl der Volllastviertelstunden entspricht einem Zeitkontingent, um das der Vergütungszeitraum verlängert wird. Dabei entsprechen die Monate des Jahres jeweils der folgenden Anzahl an Volllastviertelstunden:

Für Solaranlagen werden die Ausfallzeiten mit dem Faktor 0,5 multipliziert.
Das heißt, soweit ich es verstehe, dass nur die Hälfte der Ausfallstunden drangehängt wird.

Hier der Link zum ganzen Text, falls jemand nachlesen möchte.
Soalrspitzengesetz: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/51/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Herzliche Grüße

Vielen Dank,
dann darf ich den § 51 ergänzen:

"§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
(1) Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf null.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf

  1. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, und
  2. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 2 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bundesnetzagentur die Festlegung nach § 85 Absatz 2 Nummer 12 getroffen hat.
    Zur Ermittlung der Anlagengröße nach Satz 1 ist § 24 entsprechend anzuwenden.
    (3) Wenn der Strom in einem Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 mindestens einmal erfüllt sind, in der Ausfallvergütung veräußert wird, muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber bei der Datenübermittlung nach § 71 Absatz 1 Nummer 1 die Strommenge mitteilen, die er in dem Zeitraum eingespeist hat, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ gewesen ist; anderenfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser Zeitraum ganz oder teilweise liegt."

Das BKW liegt unter den 2 kW und ist nicht betroffen. Die klassische Dach PV ist unter 100 kW und wird erst dann betroffen, wenn das entsprechende Messgerät installiert ist (Arg.: "vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird").

Dann aber Faktor 0,5, so wie du geschrieben hast.
Danke

Das klingt plausibel, danke. Also wäre eine Ausrichtung der PV-Anlage auf Leistung morgens und abends sowohl für den Eigenverbrauch, als auch für das Klima und die Stromversorgung sinnvoll, aber wegen fehlender Smart Grids nicht finanziell. Passt natürlich gut zu den wahrscheinlichen Zielen der Gastante.

Das wäre mir natürlich am liebsten. Ist aber so weit ich weiß auch illegal. Die Nachbarn würden vermutlich mehr zahlen als 8 Cent / kWh, vor allem natürlich auch, wenn der Strompreis bei 0 Cent liegt, aber unser Versorger trotzdem noch 30 Cent haben will.

Hmm.. gibt es hier eine Zusammenfassung was einem da rechtlich jeweils blühen kann, und wie man das ggf. umgeht? Also 20kWP-Anlage mit Nulleinspeisung und der Überschuss geht an die Nachbarn, eventuell auch erstmal kostenlos, das Geld bräuchte man dann ja nicht mehr um den Elektriker zu bezahlen.

Danke, aber wenn ich das richtig lese für mich nix. Teilvermietung der Immobilie ist anscheinend ein Ausschlussgrund. Klar, warum sollte man auch Leute fördern, die einen Teil ihres Hauses vermieten müssen damit es reicht? Was käme als nächstes? Mieter fördern?!

Für mich würde es eher bedeuten, einen Großteil der Panels an West- und Ostwände zu installieren, damit sie dann produzieren, wenn es gebraucht wird. Wenn große Batterien in mein Budget passten würde ich mich lieber an einer kompletten Insellösung versuchen und dann im April und Oktober jeweils einmal umstöpseln.

Das denke ich auch. 10€/kWP Monat ist ja vertretbar. Auch, wenn die Regelung an sich abstrus ist.

Was mich wundert ist, dass der Stichtag da die Fertigstellungsmeldung ist. Das ist doch eigentlich sehr unüblich. Wer investiert will ja Planungssicherheit. Da sollte man eigentlich erwarten, dass es ähnlich wie bei der Förderung für Wärmedämmung oder WP läuft.

  1. Antrag stellen, alle dazu nötigen Verträge mit Ausstigsklausel falls nicht genehmigt wird
  2. Antrag wird genehmigt, Bedingungen der Förderung zu diesem Zeitpunkt gelten
  3. 3 Jahre Zeit die Arbeiten abzuschließen und absegnen zu lassen, danach verfällt die Genehmigung

Aber so? Man beantragt, kriegt die Genehmigung, zahlt Material und Arbeit, und erfährt erst dann, ob man das Geld in den Sand gesetzt hat oder nicht.

Wo finde ich dazu Daten?
Bin auch am überlegen 12kwp bauen zu lassen.
Das würde 120€ mtl extra bedeuten? Damit ist die Anlage ja nicht mehr rentabel.

Das politische Sommerloch ist bald beendet. Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf von der WiMi. Bis der durch den Bundestag geht, dauert es Monate. Und (fast) kein Gesetzesentwurf geht so durch, wie vom Verfasser gewünscht. Hier wurden schon erfolgreich Petitionen initiiert. Und wenn das nix nützt, gilt immer noch Eigenverbrauch hat Vorrang, schon allein wegen des Preisunterschiedes.

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Das wurde jetzt falsch und teilweise richtig interpretiert:
Also der Überschuß geht ins Netz und wird dort einfach von jedermann/jederfrau konsumiert - da wird jetzt nichts irgendwie gedreht oder ein Kabel über den Zaun geworfen.
Richtig ist aber, das der Konsument für den für Dich mit 8 €ct/kWh vergütetem Strom dann 30€ct/kWh zahlt. So ist die Systematik, von der Differenz geht noch einiges an den lokalen Netzbetreiber.
Diese Systematik jetzt aufzudröseln geht zu weit, aber der Netzbetreiber sollte sehr zufrieden sein. Es sei denn, es ist e.ON und gemeinsam mit RWE (mit 15% an e.ON beteiligt) wird jetzt gegen die dezentral PV gegiftet.

Ich kann jetzt diese Kosten von 10€/kWp/mtl, bzw. 120€/mtl so nicht nachvollziehen, aber wenn das mit den neg. Preisen/Stunden zusammen hängen sollte, da ist die letzte Messe noch lange nicht gelesen.

Es ist leider so, das die Energiekonzerne und die mit ihnen verbundenen Netzbetreiber natürlich versuchen die Fixkosten nach oben zu treiben - da geht Widerstand nur poliitsch und indirekt über die BNetzA.

Aber auch unabhängig davon wird versucht werden, die Strombezugskosten weiter oberhalb der Inflationsrate nach oben zu treiben und dagegen hilft nur die eigene PV-Dachanlage. Denn nur sie garantiert einen fixen Tarif über 20 Jahre.

Und der eigene Bedarf (eAuto, WP, Kühlung) wird steigen, von daher nicht schüchtern sein und somit: Macht das Dach voll (, bis max. 24,9 kWp).

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Nee, da scheint es nur um eine Zahlung zu gehen, wenn man die PV-Anlage zu schnell installiert, siehe weiter oben. Die scheint da für einen Monat angefallen zu sein, weil wohl zwischen Antrag und Fertigstellung weniger als ein Monat lag. Also einmalig. Und wäre bei mir ganz weit unten auf der Kostenaufstellung.

Elektriker/Solateur 7000€, Material 3000€, komische eventuelle Strafgebühren 100€, da ist ja deutlich wo man ansetzen sollte...

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Das war in 2023 und der § bezieht sich auch dezidiert auf weitere Themen wie, Marktprämien und Wechsel von Voll- auf Überschußeinspeisung zum Jahreswechsel.

Eine PV Steckeranlage kann mittlerweile in Betrieb genommen werden und dann angemeldet (MaStReg) werden, dann meldete sich der Netzbetreiber und tauscht ggfs. den Zähler.

Eine PV Anlage > 800 VA benötigt eine Netzvoranfrage, bei der der Netzbetreiber 30 Tage für eine Beantwortung Zeit hat (< 30 kWp).
Falls keine Antwort kommt, kann gebaut werden und die Anlage in Betrieb genommen und angemeldet werden (MaStReg & VNB).

Damit ist dies Thema ebenfalls hinfällig !

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Nicht nur wegen dieser Beiträge ( und vieler anderer):

Wer wegen elektrischer Heizung, E Auto etc. viel Strom verbraucht kommt eigentlich gar nicht um die PV herum.

Eigenverbrauch, Eigenverbrauch, Eigenverbrauch.....

Man braucht noch nicht einmal die CO² Ersparnis als Argument für den Sinn einer Installation mit möglichst geringer Einspeisung.

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Selbst wer wenig Strom verbraucht kommt nicht um PV herum.

Mal abgesehen davon, dass in den Haushalten immer mehr Elektronik zum Einsatz kommt die den Stromverbrauch steigert, wird auch das heizen immer teurer. Wer Gas, Heizöl, etc zukaufen muss wird irgendwann mit PV-Strom den Bedarf in den Sommermonaten (Warmwasser) und in der Übergangszeit senken.

Wer langfristig denkt wird dahin weiterhin eine PV bauen (sofern noch keine vorhanden). Leider scheitert es da schon bei vielen. Die schaffen es nichtmal Heizöl günstig im Hochsommer zu kaufen.

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Zusammenfassung

Um sie alle zu spalten und zu knechten, erzählt das es ungerecht ist billigen Strom zu haben! Sie sollen abhängig bleiben von Kohle und Gas und Benzin. Und krank werden von deren Auswirkungen!

Mann, ich brauch dringend einen Kaffee…

Nachtrag:

Entschuldigung für offtopic.

Danke an alle die Sachlich bleiben und beim Thema bleiben.

@ topic

Solange neue Gesetze nicht verabschiedet und veröffentlicht wurden, sind sie nicht in Kraft.

Solange gelten die “alten” Regeln.

Mehr Ost West Ausrichtung und Akku ist ja eigentlich eine gute Möglichkeit “wertvollen” Strom zu nutzen.

(Bei neuen Anlagen wegen seit 01.08.2025 gültigen Spitzengesetz afair )

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Grundsätzlich ist es (fast) immer so, dass sich eine erste kleine PV (BKW) viel schneller rechnet (amortisiert), als eine größere, anmeldepflichtige. Aber auch ein BKW muß angemeldet werden und die Diskussion, was eine ‘echte Insel’ ist wollen wir hier bitte nicht noch einmal führen.

Wenn man aber eine größere PV nur wegen der Einspeisevergütung aufbauen wollte, dann ist man vermutlich mind. 10 Jahre zu spät. Vor 20…30 Jahren hat es sich noch gelohnt, allerdings waren da die Module auch um einen Faktor 5…10 teurer, auch WR für den DIY-Bereich waren teuer oder gar nicht verfügbar. Heute sind PV-Module und vor allem auch Akkus fast spotbillig geworden und die Hauptkosten liegen in der Montage/Elektriker/Abnahme/Umbau Zählerschrank. Letzteres kann u.U. schnell einen 5stelligen Betrag ausmachen, insbes. wenn die Hauselektrik alt ist (klassische Nullung, kein RCD, keine gute Erdung etc. etc.).

Das Ganze ist dann einfach eine Frage des Verbrauchs (gibt es eine Wallbox, Wärmepumpe, andere Großverbraucher?) und dann kann man die mögl. Kostenersparnis gegen die Investition rechnen. Die lächerliche Einspeisevergütung ist nahezu uninteressant! Anders sieht es wieder aus, wenn man zeitabhängig nach Börsenpreisen einspeist, da gibt es ja div. Anbieter/Abnehmer für solche Modelle - kenne mich da aber auch noch nicht besonders aus. Wenn man dann seinen Verbrauch, Akku Laden/Entladen zeitlich optimiert, kann man da vermutlich deutlich mehr herausholen als über die Einspeisevergütung von derzeit noch etwa 7 ct/kWh (korrigiert mich gerne beim Betrag…)

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