Ab wann muss man eine PV-Anlage anmelden bzw. von einem Fachmann offiziel abnehmen lassen?
wenn sie nur rein zum Eigenverbrauch ist ohne Einspeisung must du nichts anmelden kanst alles selbst machen nur wenn du eine verbindung mit dem Netz aufbaust um zb im Winter bei wenig PV den Speicher nachzuladen, müstest du theoretisch anmelden(aber ich würds nicht tun). weniger Datensätze weniger Probleme.
eine andere Frage ist die Versicherung ob die das dann alles versichert wenn es im Eigenbau ausgeführt wurde. bei mir habe ich mit dem solateur nen deal gemacht der verkauft mir die Komponenten und baut die Module aufs Dach den rest mache ich selbst, so konnte ich auch seine preiswerte Versicherung dafür nutzen.
Ab wann muss man eine PV-Anlage anmelden bzw. von einem Fachmann offiziel abnehmen lassen?
wenn sie nur rein zum Eigenverbrauch ist ohne Einspeisung must du nichts anmelden kanst alles selbst machen nur wenn du eine verbindung mit dem Netz aufbaust um zb im Winter bei wenig PV den Speicher nachzuladen, müstest du theoretisch anmelden(aber ich würds nicht tun). weniger Datensätze weniger Probleme.
eine andere Frage ist die Versicherung ob die das dann alles versichert wenn es im Eigenbau ausgeführt wurde. bei mir habe ich mit dem solateur nen deal gemacht der verkauft mir die Komponenten und baut die Module aufs Dach den rest mache ich selbst, so konnte ich auch seine preiswerte Versicherung dafür nutzen.
gruß
Danke für die Antwort. Also im Winter die Batterie aus dem Netz laden will ich nicht.
Wie sieht es aus wenn wenig PV vorhanden und die Batterie leer ist und z.B. der Hybridwechselrichter Strom aus dem Netz ziehen muss. Müsste ich das dann auch nicht anmelden. Also so wie hier beschrieben: https://espw.synology.me/dokuwiki/doku.php
sobald eine Verbindung mit dem Netz besteht muss theoretisch angemeldet werden. Praktisch ist das irrelevant weil du ja keine vergütung bekommen willst und dir auch nichts gekürzt werden kann.
aber ich bin kein Anwalt das soll hier keine Rechtsberatung sein, ich gebe nur meine Auffassung wieder.
Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
1. bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
sobald eine Verbindung mit dem Netz besteht muss theoretisch angemeldet werden. Praktisch ist das irrelevant weil du ja keine vergütung bekommen willst und dir auch nichts gekürzt werden kann.
aber ich bin kein Anwalt das soll hier keine Rechtsberatung sein, ich gebe nur meine Auffassung wieder.
Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
1. bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
Ja klar mir geht's hier nur um Ansichten und Meinungen anderer und dafür bin ich dankbar. Wenn ich Rechtssicherheit will muss ich mir einen Anwalt holen.
Der Satz: ...wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen...passt mit dem Inhalt meines Links, meiner Meinung nach nicht wirklich überein. Habe jetzt aber schon öfter was gelesen, dass diese HWR die nicht ins Netz einspeisen können galvanisch getrennt sind und damit auch nicht ans Netz angeschlossen. Vielleicht ist das entscheident.
du, echt keine ahnung was die mit dem mittelbar und unmittelbar sagen wollen ich blick da nicht mehr durch mach einfach was du für richtig hälst es reicht langsam mit dem ganzen schmarrn, wird man ja nur noch verarscht von denen...
bei mir ist der HAK das ende da kommt kein kabel mehr hin so können die mich alle mal mit ihren regularien selbst schuld betreibe ich eben nen generator im winter und das ist so gar günstiger als von denen den strom zu kaufen ich zahle bei 150kwh/pA 38ct/kwh mit generator + abwärme für lau im winter müsste ich das von denen kaufen und noch die ganzen zähler bezahlen wäre ich bei 1eur/kwh das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen
du, echt keine ahnung was die mit dem mittelbar und unmittelbar sagen wollen ich blick da nicht mehr durch mach einfach was du für richtig hälst es reicht langsam mit dem ganzen schmarrn, wird man ja nur noch verarscht von denen...
bei mir ist der HAK das ende da kommt kein kabel mehr hin so können die mich alle mal mit ihren regularien selbst schuld betreibe ich eben nen generator im winter und das ist so gar günstiger als von denen den strom zu kaufen ich zahle bei 150kwh/pA 38ct/kwh mit generator + abwärme für lau im winter müsste ich das von denen kaufen und noch die ganzen zähler bezahlen wäre ich bei 1eur/kwh das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen
Also da ist die Energiewende ja nicht gewollt. Echt verrückt wie kompliziert/schwierig man so etwas eigentlich einfaches machen kann. Danke für die Hilfe.
150kwh/pa ist kein Privathaus mehr. Hast du eine Firma oder so? 38ct zu 1€ ist echt verrückt. Mache weiter so !!
Die "öffentliche" Meinung ist, dass eine PV-Anlage, die einen Stromanschluss auf dem selben Grundstück hat, angemeldet werden muss, unabhängig ob eingespeist wird oder nicht. Allerdings hast du "eigentlich" keine Restriktionen zu erwarten, wenn du es nicht tust, schließlich können sie dir die Einspeisevergütung nicht kürzen (du bekommst ja keine). Allerdings gibt es sicherlich auch Netzbetreiber oder Energieversorger, die das nicht gerne sehen und dir die Anlage streitig machen könnten, wenn sie denn von der Anlage wüssten.
Es gibt bislang einen Fall, den ich gefunden habe, der vor Gericht gelandet ist. Das war auch eine off-grid Anlage, die zwar als Bypass funktioniert aber nicht einspeist (also galvanisch getrennt). Es landete allerdings nicht die Anlage als solches vor Gereicht, sondern der Umstand, dass diese Anlage 30KWp und somit über die 10KWp Grenze lag. Somit war EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig. Dieser Vorfall hätte also bei einer Anlage von <10KWp so nicht stattgefunden.
Ähnlich wie voltmeter aber ganz klar der Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung! Du musst für dich selbst entscheiden, was du aus dieser Info machst.
Die "öffentliche" Meinung ist, dass eine PV-Anlage, die einen Stromanschluss auf dem selben Grundstück hat, angemeldet werden muss, unabhängig ob eingespeist wird oder nicht. Allerdings hast du "eigentlich" keine Restriktionen zu erwarten, wenn du es nicht tust, schließlich können sie dir die Einspeisevergütung nicht kürzen (du bekommst ja keine). Allerdings gibt es sicherlich auch Netzbetreiber oder Energieversorger, die das nicht gerne sehen und dir die Anlage streitig machen könnten, wenn sie denn von der Anlage wüssten.
Es gibt bislang einen Fall, den ich gefunden habe, der vor Gericht gelandet ist. Das war auch eine off-grid Anlage, die zwar als Bypass funktioniert aber nicht einspeist (also galvanisch getrennt). Es landete allerdings nicht die Anlage als solches vor Gereicht, sondern der Umstand, dass diese Anlage 30KWp und somit über die 10KWp Grenze lag. Somit war EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällig. Dieser Vorfall hätte also bei einer Anlage von <10KWp so nicht stattgefunden.
Ähnlich wie voltmeter aber ganz klar der Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung! Du musst für dich selbst entscheiden, was du aus dieser Info machst.
Super vielen Dank für die Antwort. Das auf den Eigengebrauch über 10kwp die EEG-Umlage fällig ist, ist mit der EEG2021 abgeschafft und jetzt auf 30kwp hoch gesetzt worden oder? Eine andere Frage ist, wie soll berechnet werden wie hoch der Eigengebrauch ist/war?
So bei mir gehts auch wieder weiter. musste pausieren im Winter hatte ich im Keller 1-4°C da frierts einen schnell. Jetz habe ich übergangsweise den EA sun WR montiert ohne Akku um wenigstens den Raum zu beheizen in dem ich den Akku baue.(und nicht gleich nach nem monat pleite zu sein)
Habe 2x9 module dran mit gesamt 6kwp, heute bei sonnenschein 2 heizlüfter betreiben können
Wenn ich vorort bin schalte ich den zweiten dazu sonst läuft nur einer wenn ich nicht da bin. Ist ganz interessant gelöst. wenn nicht genug Sonne da ist geht die AC spannung von 230V auf 190V zurück und schaltet dann unter 190V den Inverter ab, nach ner Weile schaltet es den wieder ein wenn die Leistung reicht läufts und wenn nicht schaltets wieder ab.
hab jetz auch nen Zähler dran um zu sehen wieviel kWh ich da für lau für die Heizung nutze übrigens die effezienz PV zu AC Verbraucher ist 95%, nicht schlecht für so ein "billiges" teil. Erstaunlich auch die Strom und Spannungsmessung bei PV, sehr genau.
Bist du jetzt doch am Stromnetz angeschlossen oder lese ich das Ganze falsch?
nein ist nicht am stromnetz dran habe aber noch den baustromverteiler am HAK der kommt weg sobald es endlich warm genug im keller ist um den akku endlich zusammenzubauen
sehr cooles Projekt. Ich habe mir ebenfalls einen EASun Hybrid gekauft und möchte mir eigentlich ebenfalls eine "Insel" fürs Haus schaffen. Sprich nach dem Umrichter gewisse Räume dauerhaft über diesen Versorgen (Keller mit Gefriertruhe usw). Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass mein EVU sagt, dass ich dies ebenfalls anmelden muss. Der Wechselrichter selber kann nicht ins Netz Rückspeisen und ist eigentlich als "Verbraucher" oder USV Anlage anzusehen. Spielen hier aber nicht mit... Naja jetzt muss ich es wohl doch anmelden. Nervt...
kannst du dir aussuchen ich würds nicht anmelden außerdem, wer viel fragt bekommt viele dumme antworten :mrgreen:
Das habe ich auch bemerkt. Weiß jetzt nicht was ich machen soll. Zumal wenn ich es jetzt anmelden muss, ich auch den Überschuss einspeisen könnte, jetzt aber dafür den falschen Wechselrichter habe...
einfach bauen und fertig, wenn nicht anmelden möchtest machst es einfach nicht was wollen die machen dir die nicht vorhandene eeg vergütung streichen? :lol: