Nur noch 960W Panels? - Auswege

Der Punkt muss immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden. Die ganze 600/800/irgendendwas Diskussion beruht darauf, dass man Sicherheit fordert für den ungünstigsten Fall von gleichzeitig angeschlossenen Verbrauchern.

Das ist zwar in hohem Maße theoretisch, aber es ist auch die klare Aussage für das, was sicherzustellen ist!

JEDE (bauliche) Maßnahme, die dazu führt, dass ein solcher Fall nicht eintreten kann (Ausbau aller anderen Steckdosen einer Leitung, extra Leitung, ..) führt dazu, dass die Beschränkung wegfällt, bzw. trotz höherer Leistung als erfüllt anzusehen ist. Die nächsten Beschränkungen, 16 A, 1,5 besser 2,5 qmm und soweiter, bleiben natürlich bestehen.

Beispielsweise ein 2,8 kW Wandler über eine eigene 2,5 qmm Leitung und eigenen Einphasenn FI würde ich elektrisch als vollkommen konform ansehen. Dass diese Leistung dann unvernünftig hoch ist, un idR garnicht ausgenutzt werden kann, steht auf einem andere Blatt und hängt ja auch vom Verbrauchsverhalten ab.

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@carolus
Inzwischen ist das Brandrisiko durch Steckersolargeräte auf wundersame Weise herbeigeredet.
Tauglich als Sündenbock und willkommenes Filterkriterium für Serienbriefe.
Ob konstruierte Extremfälle in der Installation auftreten können wird keine Rolle spielen.
Ich wette die wahrheitsgemäße, vereinfachte Anmeldung wird nur für die in der Norm beschriebene Ausführung möglich sein.
Die Beschreibung wird allgemeingültig und maximal restriktiv ausfallen, so dass Kleine- und Kleinstanlagen unverwirklicht bleiben oder durch Neben- und Folgekosten unbezahlbar werden.

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@solarheini

ich frag mich sowieso warum auf keinem Mietbunker bei uns nicht einfach das Dach belegt ist. Aber wirklich bei keinem. In einer Kreisstadt. Da hätte es das Balkongedöns nicht mal nötig.

Am Thema interessiert achte ich auf die Balkone im Dorf.
Seit dem 1.1.2024 ist kein weiterer bestückt worden.
Tatsächlich gibt es hier so gut wie kein Balkongedöns.
Das soll sich vermutlich auch nicht ändern.

Ist es eigentlich nicht. Zumindest nicht von der VDI.

(Die schreiben selbst auf ihrem eigenen Kommentar über Normen, dass das keine Gesetzeskraft hat, sondern den Technischen Stand (der Sicherheit) darstellt.)

Sondern von denen, die sich in falscher Einschätzung der Bedeutung kirre machen lassen.

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[quote data-userid="22560" data-postid="194491"]
ich frag mich sowieso warum auf keinem Mietbunker bei uns nicht einfach das Dach belegt ist. [/quote]

Das kann ich Dir, als Vermieter, sagen - die Rendite ist einfach erbärmlich, auch als Volleinspeiser.

Habs oft genug gerechnet. Da lohnt ein zusätzliche Mietshaus, in der tiefsten Provinz, viel mehr.

Sollten die Preise der Solarfirmen irgendwann mal wieder "normal" werden, wird neu gerechnet.

@uschi

Aber was war vor 20 Jahren als es Förderung ohne Ende gab mit Einspeisevergütung über 50 Cent? Da wo wir auch unsere Firmendächer belegt haben. Mal so als Beispiel. Und ein Vermieter kann doch den Strom an seine Mieter verkaufen. Hier stehen Mietbunker mit 12-16 und mehr Wohnungen dicht an dicht. Rießige Dachflächen, alle leer. Die haben es halt einfach nicht für nötig angesehen wenn man ehrlich ist. Weil die die Strompreise nicht interessieren. Zahlen sie ja nicht.

Zusammenfassung des Vortrages "Einspeisung durch Balkonkraftwerke" (youtube.com)
:thinking:

Jo. Eine schön bürokratische Analyse, dass eine Schuko nicht als Einspeisesteckdose geht, und dass angeblich nur mit Extraleitung (ich heiss nicht, ob ein limit angegeben war) geht.

Also aufgewärmter Schnee von gestern, oder auf deutsch: feuchte heisse Luft.

Genau das habe ich getan. Der VNB hat nochmals nachgefragt aber aufgrund des Wechselrichters der nur 600W kann, wollte er zwar einen Elektriker, aber nach allen möglichen rechtlichen Hinweisen, sollte er mir sagen nach welchem Recht ich das muss und es kam keine Reaktion mehr und ein wenig später die Bestätigung.

Problematisch war und ist immer noch der DC angeschlossen Pufferspeicher, denn das ist weder noch sauber geregelt. Hierzu habe ich keine Bestätigung erhalten, aber auch keine Reaktion mehr und bin gespannt ob da noch etwas kommt.

Ich weiß nicht wo wir uns in Karussell drehen.

Die Norm ist dafür gedacht es jedem begrenzt zu ermöglichen. Ja ich habe eine dedizierte Leitung ziehen können, aber auch nur weil es kein Mietobjekt ist und aber die meisten leben nun mal zur Miete und sollten auch die Möglichkeit haben etwas einsparen zu können und hier reicht es meiner Meinung nach sogar 600W mit begrenzter Wp um tagsüber einfach einen Teil des Grundbedarfs zu decken.

Ich finde es sollte aber weitere Möglichkeiten geben mehr anschließen bei entsprechenden Vorraussetzungen ohne den Wahn mit Elektriker und worst case komplett neuen SZ.

Bis zur Erleichterung letztes Jahr war Mieterstrom so ziemlich das aufwendigste und unrentabelste überhaupt. Die Hürden sind enorm.

Im letzten PV Quartett fand ich den Ansatz den einer dort macht ganz gut und auf freiwilliger basis, aber der Aufwand das so zu bauen war auch enorm, das muss man als teures Hobby ansehen.

Ich sehe nicht warum das (aufgewärmter?) Schnee ist.
Seit gut drei Monaten kann man den Entwurf nicht mehr einsehen.
Im Gremium soll sogar jemand sitzen der ersatzweise für die Einspeisesteckdose einen komischen Schukostecker mit Berührungsschutz anbietet/herstellt/vermarktet
Teurer als eine Heilanddose. Kommt der Schuko?

Wie lange ist das angemeldet? Meine Theorie ist: Ein Abgleich MackenSchrammBePi...er mit VNB per Anno.
Wartet man auf die Norm? Da sie nicht für Speicher gilt, gibt es dann nichts mit Speicher.

@mhltheone Dann verstehe ich nicht, warum es Anbieter gibt, die Dächer für PV anmieten.

Jedenfalls müssen die Normungsvorschläge mehrere Wege für BKW haben. a) 600/920W immer erlaubt, b) 800/unendlichW mit 13A Sicherung, c) 2000W mit eigenem FI-LS + eigener Zuleitung wär ideal. b) und c) halt mit schrieb vom Elektriker, meinetwegen auch mit dedizierter Einspeisesteckvorrichtung.

Erst darüber bei größeren Anlagen dürfen die verschärften Regeln greifen mit neuem Zählerschrank usw. weil das oberhalb normalem Verbrauch ist und damit als Nutzungsänderung begründet werden kann.

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@mhltheone

Super, das freut mich, dass die Anmeldung geklappt hat. Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist doch ein gutes Beispiel.

@solarheini angemeldet seit ca 7 Monaten.

Hatte im MStR beides angetragen und das BKW bei VNB mit dessen Formular. Später kam die Aufforderung den FNN Datenblatt da im MStR ein Speicher angegeben ist.

Wenn man die selbst installieren kann/darf und somit Kosten gering sind, man das Geld hat ohne Kredit und als Volleinspeisung, dann ist die Rendite okey. Dazu hat Holger Laudeley zuletzt seine Rechnung vorgestellt als er mal wieder ein Dach vom Mieter angemietet hat.

Mein reden, stark beschränkt jeder, und dann abhängig von den ggfs zu bestätigten Vorraussetzungen mehr.

So geht es für viele wieder im Kreis.
Dazu müsste das ein GERÄT sein, welches zur üblichen Nutzung gehört und dessen Anschluss keine erhebliche Änderung oder Erweiterung darstellt.
Die gleichen „Leute“ werden eine Änderung oder Erweiterung mit dem Verweis auf die TAB ablehnen bzw. eine Nutzungsänderung mit maximalen Folgekosten konstruieren.

also in meiner Welt ist die übliche Nutzung eines Balkons ein BKW.