Hallo,
habe da ein paar Anmerkung bezüglich der Selbst installation!
Zum einen handelt es sich immer um R290 und nicht um klasiches Propangas aus der flasche! Über die fachlich korrekte Lagerung von Propan Flaschen mal gar nicht zu reden!
R290 ist reaktiver und vor allem ohne Geruchsstoffe.
Wenn eine Feuerstelle vorhanden ist sollte man bei Brennbaren Kältemittel auch immer mal im vorfeld den Schwarzen Man/ Frau Fragen alias den Kaminfeger/ die Kaminferin!
Zum Thema Werkzeug und Maschienen sollte beachtet werden das dass in Deutschland für R290 zugelassen ist _ ja auch die Vacuum Pumpe!
Ob Evakuieren ausreicht? Die Feuchtigkeit und vor allem der Sauerstoff sollte gänzlich komplett aus dem System draußen sein _ ich kenne das so, das in der Regel mit stickstoff gespült wird und dann evakuiert ... teilweiße mehrfach -> aber gut scheint ja zu funtionieren. Bei mir ist der 3 tage Kräschkurs in Kältetechnik schon ne weile her irgendwann 2017/18 war das. Und eigentlich auch eher gedacht um besser die Technik und die fehler zu verstehen und obwohl ich damals die berechtigung zum füllen von anlagen bis 3 kg bekommen hatte ( ist mittlerweile so weit ich weiß nicht mehr gültig) war ich nach dem Kurs noch mehr davon überzeugt das der Schuster bei seinen Leisten bleiben soll. In meinem Fall Heizungsbau!
Und zum Thema selbst Einbau sollte man wissen das die Kontrollbehörde da mittlerweile heftig kontrolliert und die strafen sind heftig! Da reicht es wenn der Nachbar oder sonst jemand einen anzeigt. Denn auch für R290 habe ich nichts gefunden was einen vom Kälteschein und dazugehöriger Persönlichen ID nummer zur intallation entbindet
Zitat hier gefunden: Split klimaanlage illegal angeschlossen - #10 von alexx
[quote="archi, post:11, topic:8226, username:archi"]
Und mir ist nicht klar, warum R290 ohne Klimaschein legal selber installierbar sein sollte.
Ich hab die Befürchtung, dass er da leider unsauber argumentiert.
Also seine Argumentation ist nachvollziehbar für Dichtigkeitsprüfung, und ergibt auch Sinn: Man weiß, dass Betreiber kleiner Anlagen die Wartung schleifen lassen, und will die nicht kriminalisieren.
Ich sehe aber nicht, inwiefern das auf die Installation übertragbar sein sollte.
ChemKlimaschutzV Paragraph 5 Absatz 1 sagt ganz klar, dass man für die Installation einen Klimaschein braucht; das ist Bestandteil von 517/2014 Artikel 10 Absatz 1 a).
Eine Ausnahme analog der Dichtigkeitsprüfung wird aber in meinen Augen nicht definiert, oder ich kann sie nicht finden.
Die Ausnahme aus 517/2014 Artikel 4 Absatz 1 findet jedenfalls für die Installation scheinbar keine Anwendung.
Aber (a) ich bin echt saumüde und (b) kein Jurist.
Zitat Ende ( bei mir ist es auch schon 1 Uhr in der Nacht !
Weitere Links schreibe ich gleich noch -ich darf nur 2 Links einfügen _ wie schade wenn man sich so viel Mühe gibt _ vielleicht gibt´s ja ne Antwort von Herr Schmitz Persönlich!