Neuer Zählerschrank für PV? Wann zwingend nötig? Alternative Lösungen?

Jau, das trifft es ungefähr. Aber nicht nur die Netzbetreiber sind Nutznießer dieser widerlichen VDE Lobbyisten Scharade. Zubehör- und Zählerschrankhersteller, eingeschriebene Elektriker usw. sind die eigentlichen Profiteure. Und die haben natürlich auch ihre Leute in den Verbandgremien sitzen.

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Du wirst lachen, aber ich habe schon erlebt, dass der NB Zertifikate vom Chinesischen Wechselrichter nicht anerkennen wollte mit der fadenscheinigen Begründung “die Zertifikate von den China-Dingern sind doch sowieso alle gefälscht”.

Das ging dann doch mit massivem Druck und mit Setzung einer Frist und Androhung von Schadenersatzansprüchen.

Das doofe an der Sache ist, dass wenn du Pech hast, dich dann so ein Schnösel auf dem Kieker hat und du mit allen möglichen Unsinn schikaniert wirst.

Ein Kollege hatte schon mal den Fall, dass die anfingen einzelne Sätze aus der VDE Wort für Wort umzuinterpretieren wollen. Es ging um eine UV in der Garage, die mit 5x10qmm versorgt wurde und mit 35A im Zählerschrank abgesichert wurde. Der unfreundliche Herr vom Netzbetreiber war der Meinung, dass die Zuleitungen zu sämtlichen UV für 63A dimensioniert werden müssten (VDE 18015) und die 5x10qmm dann wegen der Länge nicht ausreichen würde. Aus diesem Grund wurde der Anschluss einer 11kW-Wallbox (war zu dem Zeitpunkt noch genehmigungspflichtig) abgelehnt. Wir sollten doch bitte mal kurz das ganze Pflaster wieder hochnehmen und 5x25qmm verbuddeln.

[/quote] Auszug aus der DIN 18015:

Für den Anschluss des Strom­kreis­ver­tei­lers ist vom Zähler­platz für jede Wohnung eine Leitung mit drei Außen­lei­tern (3L, N, PE) und einer zuläs­sigen Strom­be­last­bar­keit von mindes­tens 63 A zum ersten Strom­kreis­ver­teiler vorzu­sehen. Sind mehrere Strom­kreis­ver­teiler für eine Wohnung vorge­sehen (z. B. bei mehr­ge­schos­sigen Wohnungen), richtet sich die Mindest­be­last­bar­keit der Leitungen zu den weiteren Strom­kreis­ver­tei­lern nach dem zu erwar­tenden Leis­tungs­be­darf oder nach der zuge­ord­neten Über­strom-Schutz­ein­rich­tung.

Der Herr vom Netzbetreiber muss mal seine Hausaufgaben machen oder die Leitungslänge ist weiter als 100m!!! Da stimmt etwas nicht.

@rainbow-dash @Ulli

Genau durch solche Sachen überlegt man gleich 3x ob man etwas anmelden solle.

Ich werde mir den Spaß erlauben, ein Balkonkraftwerk mit 36 Modulen anzumelden. Bzw. die Anzahl der Module geht die nichts an {green}:razz:

Ich hab eh nicht vor einzuspeisen, wenn doch was raus geht ist der Akku zu klein und wird vergrößert. Was soll passieren... Wollen die mir den Strom abschalten? Dann ists eh ne Insel und ich kann auf alles Sch... {green}:wink:

Klar wärs einfacher das nach und nach zu realisieren aber nicht zu dem "Preis/seltsame Auflagen"

Aber ich such gerne Streit, Anschluss hab ich genug {green}:sweaty:

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Na, das kann doch nach hinten losgehen, wenn die Auflage für die Anmeldung einer "großen" Anlage dann kommt. Entweder kannst Du Deine Module dann entsorgen oder Du machst Deinen ZS picobello, incl. perfektem Blitzschutz für sagen wir insgesamt ca. 15.000 € :wink: .

Ach, die komplette Hausinstallation hab ich noch vergessen, nochmal ca. 25.000 €

Ein Balkonkraftwerk, welches Du anmelden willst, ist keine Insel. Egal mit oder ohne Nulleinspeisung. Nulleinspeisung macht keine Insel.

Wie Du bei 25 Panels der BNetzA als auch dem Netzbetreiber klar machen willst, dass maximal 600 Watt eingespeist werden, bin ich gespannt.

Den Leuten bei der BNetzA und Deinem Netzbetreiber wird Deine Anmeldung nicht ärgern. Die werden dafür bezahlt. Den Ärger kannst Du bekommen, wenn die Anmeldung abgelehnt wird und Du zurückbauen musst.

@ulli Keine 2000€ für einen neuen ZS in ein Haus von 1960, wo der Zähler vorher auf ner Holzplatte fest getackert war. Wo kommen immer die Riesensummen her?

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@thorstenkoehler

Sorry, ja, ich hab natürlich bei den Summen übertrieben, es deshalb auch mit einem Smiley versehen. Wenn nichts dazu kommt, wie PV usw., kommt man im Regelfall mit 2000 € sicher aus. Sicher liegt dann noch ein altes 4 poliges Kabel vom HA zum Zähler. Das müsste doch sicher auch erneuert werden?

Das wäre einmal interessant wieviel die Leute hier auf der Rechnung eines Fachbetriebs hatten.
Also wie waren die Kosten für die Ertüchtigung anlässlich einer PV-Anlage und was hat man bekommen?
HAK, Kabel, ZS, HV, UV auch Kollateralschäden z.B. eine PV drei Wohneinheiten usw.

Neugierig um die mir genannten Zahlen einmal einzuordnen. Da war keiner unter 2000€, nicht annähernd.

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Meine Zusammenfassung:
Neuer Zählerschrank für PV?
Das konstruiert sich aus der Definition einer Nutzungsänderung durch die Errichtung und Anmeldung der PV-Anlage.
Das Regelwerk und Vertragsrecht sieht dann die Erfüllung von Normen vor, die ohne Bezug zum Betrieb einer PV-Anlage sind.
Viele PV-Anlagen bis 10~15kWp sind deshalb ein wirtschaftliches NO GO.
Wann zwingend nötig?
Technisch wäre die Montage eines Zweirichtungszählers und einer Handvoll Bauteile in der vorhandenen Haupt- oder (zu ergänzenden) Unterverteilung fast immer möglich.
Die Erzeugung von Strom müsste zur üblichen Nutzung werden.
Die elektrische Hausinstallation müsste vertretbar erweitert werden dürfen, ohne die Tatsache einer Nutzungsänderung anführen zu können.
Damit verschiebt sich das Problem auf das SMARTmeter, die Wallbox, die Wärmepumpe und die Tatsache das niemand aus der Perspektive der Verbraucher im Bestandsgebäude denken will.
Im günstigsten Fall glauben die Politiker tatsächlich, dass man riesige Zählerschränke mit sinnlosen Hohlräumen braucht um Solarstrom zu erzeugen oder das SMARTmeter mit einem DSL-Modem und irgendwelcher Fernwirktechnik >> 20Liter ausgestattet sein werden.
Genauso wirr wie die Idee JEDER will zuhause >> 11kWh Schnellladen und muss investieren um das dann ggf. auch zu können.
Man darf überrascht sein welche Experten sich zu Wort melden:
ADAC:“ Zudem müssten die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden.“
Gesetzliche Erleichterungen nützen wenig: Wallboxen in Mehrparteienhäusern bleiben Problem (msn.com)
Alternative Lösungen?
Sind stets mit Mehraufwand verbunden und suboptimal.
Alle denkbaren Möglichkeiten werden gewollt in großer Rechtsunsicherheit gehalten und laufend durch neues, restriktives Regelwerk erschwert.

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@solarheini Du musst es ja wissen.

Um ganz genau zu sein: 1950€ mit dem unfassbar teuren, mit Bergziegenpenisleder isoliertem 5*16mm² vom HAK zum ZS All Inclu. Inclu. bedeutet konkret einschließlich Material und Märchensteuer.

Ich hatte einen Schwarzverdrahter da, der wollte 1000 plus Material. Mit zwei FI, SLS und ZS wäre das vermutlich auch nicht viel günstiger geworden.

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@thorstenkoehler
Danke, bei uns gibt es keinen HAK für 5 Adern. Der Zählerplatz unter dem Podest eines Treppenaufgangs hat nicht die notwendige Höhe. Der Zählerplatz enthält Verteilung, Es ist ein zweier Duo, die andere Partei will garkein PV usw.

@solarheini Das ist bedauerlich, aber sehr wohl Dein höchst eigener Problemfall und keineswegs zu verallgemeinern.

Unser HAK hat ganz überraschend auch nur vier Anschlüsse, was aber nichts macht. PE und N werden dort aus dem N vom Trafo gezaubert.

@thorstenkoehler Ja, aber ich kenne mehr solche und nicht nur auf unserer Straße wo ziemlich baugleiche Häuser stehen.

P.S.
PEN zaubert überall gleich.
Eigener Erder(PE) am Zählerplatz sogar vorhanden, aber nicht am HAK.
Die kennen/nennen alle die gleiche Norm.
Wo hast du denn die fünfte Ader am HAK angeschlossen...

@solarheini Ich habe die nirgendwo angeschlossen. Mein Schrank wurde installiert. Es heißt nicht umsonst PEN. Ab HAK zum Zählerkasten gibt es einen PE und einen N. Im HAK schlafen beide zusammen unter der gleichen Klemme.

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Das ist normal, es ist TNC Netz mit Erdkabel.

Die Erder(PE) geht in den HAK neben die N Klemme und in den Zähler auf die PE Schiene.
Edit: Die Erder(PE) geht in den HAK neben die N Klemme und in den Zähler auf die PE Schiene. Zählerkasten auf den Überspannungsableiter.

@und-mehr
Das war nicht mein Punkt.
Ob der Sternpunkt PEN im HAK oder ZS liegt ist theoretische Anschauungssache
Normiert bedeutet das im Beispiel neuer HAK, 5 anstatt 4 Adern zwischen HAK und ZS,
5 Adern weil der ZS neu sein soll und den Erder zum HAK umlegen.
Eben eine Ader mehr, um den Sternpunkt an das andere Ende der zusätzlichen Ader zu verlegen.

Klar, das Kabel muss dann schon getauscht werden und mit den 4 Adrigen kannst du dann auch nichts mehr anfangen,
Du meinst im Hak fehlt die Schelle um PE da überhaupt anzuschrauben?

Genau. Da kann man den Erder an N legen, es gibt nix für einen fünften grün/gelben PE zum ZS-

Mit vier Adern geht nichts mehr laut Norm.
Sonst ging das immer und der Unterschied ist ja nur ein paar Meter mehr oder weniger 4adrig.

Nach x Seiten recht themenbezugsloser Diskussion, habe ich ein paar Fakten zusammengetragen:

Wenn SLS (z.B. E35 o.ä.) im Zählerschrank(Nach Norm 43870) verbaut sind, ist KEIN Zählerschranktausch nötig: Siehe Seite 51

https://www.inetz.de/fileadmin/dokumente/04_Service/Installateure/Elektro/Dokumente_zur_TAR_ab_19-04-27/TAB_2023/BDEW_Bundesmusterwortlaut_TAB_2023_v20230502.pdf

Das dürfte häufig zutreffen. Der Errichter(Elektriker) muss das klären. Siehe auch Kapitel 7.4.2

Fehlende Abdeckungen sollte man unbedingt wiederbeschaffen (Berührungsschutz!)

Nehmen wir folgendes an: 5.5 Speicher mit Erzeugungsanlage bei Überschusseinspeisung (ABK Ü1, Ü2).

Abbildung 9: ABK Ü1 Überschusseinspeisung (EEG) mit Speicher ohne Lieferung ins Netz

Ein einfacher 2 Richtungszähler ohne ständiger Abrechnungsdatenkommunikation reicht? Wenn wir unter folgenden Werten liegen:

5.3 Einsatz eines intelligenten Messsystems
Unter folgenden Bedingungen ist ein intelligentes Messsystem erforderlich:

*
ab 7 kW installierter Erzeugungsleistung
*
ab 6.000 kWh Jahresenergiebezug (3-Jahresmittel)
*
wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG [3] am Netzanschluss installiert ist

https://www.vde.com/resource/blob/2243784/401161013204997f2c7146577298e821/anschluss-und-betrieb-von-speichern-am-ns-data.pdf VDE FNN Hinweis

Das wird bei größeren Anlagen ab 7KW ein Problem: Nun könnten Zusatzfelder im Schrank gefordert werden?

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Das wird bei größeren Anlagen ab 7KW ein Problem: Nun könnten Zusatzfelder im Schrank gefordert werden?[/quote]

Normalerweise ist das APZ-Feld absolut unabhängig vom Smartmeter und für die Installation eines Smartmeters auch gar nicht notwendig.

Die Smartmeter müssen auch auf Zählertafeln und in sämtlichen alten Zählerschränken montiert werden können, daher haben die oftmals das Gateway "huckepack".

(Sprich auf dem digitalen Dreipunktzähler ist vorne eine Hutschiene und plombierbare Abdeckung unter die das Gateway montiert werden kann)

Ich würde davon ausgehen, dass bei vielen das APZ-Feld bei Montage eines Smartmeters auf Dreipunkt gar nicht genutzt wird, weil der VNB nur einen Typ einkauft.

Um mal zurück zu den Zusatzfeldern zu kommen:

  • Bei Montage eines neuen Zählerschrankes definitiv Pflicht

  • Bei Weiterverwendung des bestehenden Zählerschrankes mWn keine Nachrüstung erforderlich (evtl. bei anderen VNB anders)

Beir mir hätte der bisherige Schrank nur mit SLS (bisher Hauptschalter) und ÜSS nachgerüstet werden müssen.Hat auch keine Rolle gespielt, dass im Vorzählerbereich nicht die neuen Sammelschienen (für die SLS/ÜSS zum aufstecken) sondern nur die alten Kupferschienen zum klemmen vorhanden sind (>Hauptschalter/SLS/ÜSS auf Hutschiene im verplombten Vorzählerbereich)

Musste aus Platzgründen aber trotzdem ein neuer werden und da bist du mit allem dabei. Die genannten 2k reichen da hinten und vorne nicht.

Rechne je nach Aufwand (neue Zuleitungen) und Materialauswahl (Hager ist teuer) eher mit dem doppelten bis dreifachen.

BTW: Smartmeter gibts auch bei Pflichteinbau nicht unbedingt.

Bei mir wäre ein Smartmeter vom Verbrauch her seit 2017 Pflicht. von der PV her wäre ich seit 2023 dabei.

Trotzdem wurde 2021 (zum Glück) nur eine moderne Messeinrichtung verbaut, die 2023 in den neuen Zählerschrank umgezogen ist.

Die wird wohl auch noch mindestens bis 2029 bleiben (Ablauf Eichgültigkeit > Elektronische Zähler = Elektroschrott ).

Das zusätzliche verbauen eines Gateways macht für den VNB keinen Sinn. Das Gateway selbst muss nach 8 Jahren ebenfalls getauscht werden.

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