Netzbetreiber weiß nicht was eine Inselanlage ist

Also wenn ich mir im Garten Gemüse selbst anbaue, kann ich auch nie zu einem Selbstversorger werden, weil um die Ecke noch ein Supermarkt ist?

Wie sieht es denn aus, wenn ich mir ein nordamerikanisches Netz 240V Split-Phase 60Hz oder 208V 3L 60Hz aufbaue, um z.B. importierte Maschinen zu betreiben? Muss ich dass dann auch nach den Regeln VNB machen? Geht wohl kaum…

Alles was nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, geht den Netzbetreiber nichts an. Gibt es einen Umschalter, dann muss der Umschalter und die Anlage dahinter den Regeln entsprechen, aber nicht ein vom Netz getrennter Insel-WR.

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und ewig grüßt das murmeltier {green}:scared: Einfach machen .. Bisher wurde noch keiner Verurteilt ... {green}:eat:

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Hi Hi schon wieder... aber zum Themenstarter, schweigen ist Gold. Hat sich immer bewährt.

Thema Insel, dann klemmt doch nur ein Ladegerät am Anschluss vom VNB an für den Winter, den Rest des Hauses komplett ohne eine Verbindung zum VNB, auch kein Umschalter! Damit kann der VNB sicher ruhig leben, du hälst dich an die TAB, das ist der Heilige Graal der VNB und die wird dich sicher in Ruhe lassen. Die brauchen solchen Stress auch nicht.

Umschalter und Co. formen beim VNB ohne Anmeldung nur Unmut und treiben ihn zum äußersten. Denn damit missachtest du ja die TAB... so was geht nie gut aus.

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@linuxdep "so was geht nie gut aus." Hast du bitte mal ein einziges Beispiel zu dieser Aussage im Bezug auf das Thema hier {green}:gape:

Dabei geht es nicht um Gerichtsurteile oder so... mach doch mal den Versuch... schildere deinem VNB das du dich nicht an die TAB hältst... PV Analge nicht gemeldet und mit Umschalter zum Netz. Siehst doch oben, ohne Rücksicht klemmen die dich ab wenn du nicht kooperierst. Drum dann nur Ladegerät am Netz haben und rest Autark ohne eine Verbindung. So wie bei Jens, damit kann so ein VNB leben.

Das widerspricht deinem post eins weiter oben:

Wir alle haben das doch durch, keiner von uns sollte sich nochmal aufs pferd setzen lassen. Das schlusswort:

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Denke Dir ist ganz klar was ich mit 14a meinte. Und ich habe auch klar dargelegt, das wenn man eine Insel mit normalerweise anmeldepflichten Verbrauchern ans Netz anschließt man eben nicht einfach sagen kann das ist Notstrom für die Insel. Ist dann eben auch keine Insel mehr. Wenn man solche Verbraucher separiert ist alles gut.
Ich habe nie geschrieben, dass eine Insel mit WP oder Ladebox, Speicher etc (um die geht es ja meist) anmeldefähig ist. Eine Insel ist entweder eine Insel oder eben nicht. Wenn man eine Verbindung zum Netz hat (und sei es für Notfallstrom) ist der verbundene Teil keine Insel mehr.

Nicht anmeldepflichtige Teile des Hausnetzes sind damit z:b. eine Insel (keine "Teilzeitinseln" mit Notstrom) oder eben Teile mit Verbrauchern die alle nicht anmeldepflichtig sind.

so ist es, hat der wr irgend eine verbindung zum netz dann ist es keine insel

wenn man es richtig macht kann man ganz einfach eine insel neben dem normalen netz zuhause betreiben ohne irgendwelche probleme

sonst müsste man ja auch solar gartenpumpen und an die fensterbank fixierte solarradios anmelden...

vielleicht sollten auch manche ihre german angst endlich beiseite schieben

also wenn ich vor allem und jedem angst hätte dann müsste ich ja in permanenter angst leben dass mir kein felsbrocken aus dem all auf den kopf knallt

könnte ja auch passieren... die wahrscheinlichkeit ist sogar höher als irgend ein netzbetreiber der wegen einer insel pv vor gericht geht.

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Nein, ist mir nicht klar, sollte es nicht 14a EnWG sein. Aber einfach so 'nen Paragraphen raushauen, geht gar nicht. Kann man gleich sagen, 'steht im Gesetz'. Irgendwo wird's schon einer geschrieben haben.

Habe ich auch nie behauptet. Es ging im Ausgangspost um einen Umschalter. Du hattest "anmeldepflichtige Verbraucher" als Argument eingeworfen - ich sehe die nicht als Hinderungsgrund für eine Insel.

Selbstverständlich muß man große Verbraucher anmelden, wenn eine Verbindung zum Netz besteht. Das heißt aber nicht, daß die per se anmeldepflichtig sind - in einer Insel eben nicht.

Wenn der Umschalter auf Netz steht, dann wird die Hausverteilung von Insel zu Netz. Akku, Laderegler und Wechselrichter bleiben aber Insel - und das geht niemanden etwas an, ob das netzkonform ist.

Selbst wenn große Verbraucher nicht angemeldet wären - es geht um Verbrauch, nicht um Installation. Dann darf man den DLE eben bei Netzverbindung nicht nutzen - so what.

Die Insel wird nicht zum Festland, weil die Klappbrücke gerade unten ist.

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Und da gehen unsere Meinungen eben auseinander. Aus meiner Sicht zeigt ja schon die Anwesenheit von einem Umschalter, dass eine Verbindungen zum Netz gewünscht und technisch einfach umzusetzen ist. Das meine ich mit Teilzeitinseln, wäre schön, wenn das als Insel akzeptiert werden würde - wird es aber wohl nicht. Ob deswegen der VNB gleich den Strom abdreht oder vor Gericht zieht ist nochmals eine andere Frage

Natürlich ist das kein Hinderungsrund für eine Insel, wenn es denn eine Insel ist. Eine Umsetzung mit einem Netzumschalter ist aber eben aus meiner Sicht keine wirkliche Insel, da die klare Absicht besteht eine Netzverbindung aufzubauen.

Jetzt haben wir auf einmal eine Hausverteilung UND eine Insel für PV und Co. Wenn die beiden getrennt sind ist das doch genau der Fall den ich auch beschrieben und für OK vermerkt habe (Anmeldepflichtige Sachen separieren).

Ich empfehle einfach: vermeidet die Diskussionen mit dem VNB. Wenn Ihr, und sei es nur für Notstrom, Netzbedarf habt, separiert die "potentiell" anmeldepflichtigen Geräte in eine wirkliche Insel und haltet die anderen Verbraucher in dem Netzbereich.
Je nach VNB ist anmelden aber auch nicht immer Pfui muss man eben Individuell entscheiden.

Ich habe Ladeboxen und aktuell noch eine (von 5) PV auf der Netzseite. Restliche PV und Speicher + "3/4" vom Haus separiert und möglich als Insel (wenn ich den AC-In vom Batterie-Wechselrichter dauerhaft kappe) zu betreiben. Aktuell ist das System nur als Ersatzstrom aufgesetzt und auch alles angemeldet. Aber besser mal bereit das zu ändern als später nachfrickeln zu müssen.

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[Wenn der Umschalter auf Netz steht, dann wird die Hausverteilung von Insel zu Netz. Akku, Laderegler und Wechselrichter bleiben aber Insel - und das geht niemanden etwas an, ob das netzkonform ist.[/quote]

Wenn der Umschalter auf Netz steht, ist es unzweifelhaft keine Insel mehr. Muss also angemeldet werden bzw. den Regularien entsprechen.

Der Vergleich mit einer realen Insel ist egal. Die Systeme sind mit dem Netz des Verteilnetzbetreibers verbunden.

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Ja, die Hausleitungen werden der Insel entzogen bzw. von dieser abgetrennt und dem Netz angeschlossen. Die Insel mit Wechselrichter bleibt aber bestehen, zumindest soweit sie nicht ausgeschaltet wird.

Das Hausnetz muß netzkonform sein (und das sollte nicht so schwer sein - sind nur zugelassene Kabel, Steckdosen, Sicherungen, eben all der übliche Kram, den man hier erwerben kann; sowie zugelassene Verbraucher. Auch hier gehe ich davon aus, was im Binnenmarkt angeboten wird, ist netzkonform). Der Inselwechselrichter und Co. aber nicht, weil die niemals mit dem Netz verbunden werden.

Nochmals: die ganze Kabelage im Haus kann bei 1-0-2-Umschalter entweder Netz oder Insel sein. Der Netzbetreiber hat kein Recht, einmal ans Netz angeschlossene private Hausinstallationen für immer und ewig als zu seinem Netz zugehörig zu sehen.

Der Vergleich mit einer physischen terrestrischen Insel ist insofern nicht egal, weil daher der Inselbegriff stammt. Sylt wird nicht zum (vorgelagerten) Festland oder zur Halbinsel, weil man den Hindenburgdamm als feste und dauerhafte Verbindung gebaut hat. Im Inselbetrieb sind sie eben nicht dauerhaft mit dem Netz verbunden. Wer Insel nicht als abgeschlossenes System versteht, sollte andere Begriffe benutzen.

Eine Hausinstallation kann durch 1-0-2-Umschalter beides sein, nur nicht zur gleichen Zeit. Darum ging es meines Erinnerns im Ausgangspost.

Da ist völlig egal, was da an üblichen Verbrauchern dran hängt, ob anmeldepflichtig oder nicht. Wenn Netzanbindung, dann deren Regularien Pflicht, sonst nur Kür.

Die Hauptsicherung zur Durchsetzung zu ziehen, grenzt schon an Erpressung. Der Netzanschluss ist für eigenenergiearme Tage. Ja, man sucht sich das für einen selbst Beste raus. Ist meiner Kenntnis nach nicht illegal. Es gibt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, keine Pflicht, im Sommer Strom aus dem Netz abzunehmen oder im Winter ganz darauf zu verzichten. Könnten ja Saisontarife anbieten, dann aber bitte auch nur dann Grundgebühr, wenn der Tarif gerade aktiv ist. Dann kann der Stromanbieter besser planen, braucht im Sommer weniger fossile Kraftwerke vorhalten und schmeißt die im Herbst peu á peu wieder an.

Wobei, die paar 'Sommerinseln' machen den Kohl nicht fett.

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Also meine Carportinsel die einen Warmwasserboiler, die Wärmepumpe vom Pool und das E-Auto bedient, wollte niemand anmelden. Hat sich auch niemand zuständig gefühlt. Die läuft jetzt schon 2 Jahre.

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Da kommen wir wieder zum eingangs post, sehr sehr viele Sachbearbeiter sind ahnungslos. Es wird einfach alles verboten, dann muss man auch keine verantwortung für die "genehmigung" übernehmen. Hier im forum tummeln sich viele, die auch nicht das technische verständnis haben, dass mit einem 1-0-2 umschalter alles sauber getrennt ist.

Wenn ich im gartenhaus eine inselanlage betreibe, kann ich den toaster in eine steckdose des normalen netzes einstecken oder in eine steckdose der inselanlage. Ich könnte auch eine mehrfach steckdose nehmen und gleichzeitig mehrere verbraucher da oder dort betreiben. Oder den stromkreis eines ganzen raumes, oder die stromkreise eines ganzen stockwerkes.

Ein 1-0-2 umschalter ist komfortabel, man muss nicht alles einzeln umstecken. Ändert aber nix daran, dass alles technisch sauber getrennt ist.

Die endlosen diskussionen werden nie enden, weil die eine seite nicht genug technisches verständnis hat. Und egal, wie und was für beispiele wir schreiben, das ist nutzlos.

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Das ist schon richtig mit der sauberen Trennung. Aber ab welchem zeitraum der Netzverbindung ist es dann ein Netzsystem und wann ist es eine Insel?

Aus sicht des VNB genügt die mögliche Umschaltung - und sei es nur für Sekunden. Da können wir uns hier den Mund fusselig diskutieren - ist eben so.

Daher macht eine dauerhafte Insel ohne jegliche Umschaltung (da könnt Ihr dann schalten und walten wie Ihr wollt) und einen Teil der am Netz hängt oder evtl. auch umschaltbar ist.

@endurance

Hab ich was verpasst oder kontrolliert der VNB schon die gesamte Elektroinstallation vom Haus? Meine Insel hat auch einen Umschalter. Hab ihn zwar noch nicht gebraucht aber im Notfall kann ich auf das Netz schalten. Wer zum Geier erzählt dies dem VNB. Zeigt sich jeder brav selbst an wenn er mal 110 statt 100 gefahren ist?

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@endurance

"Ist eben so" - Wie ein bockiges Kind.

Ist eben nicht so. Bei einem 1-0-2-Umschalter ist bei 0 das Hausnetz auch nicht für Sekunden mit irgendwas verbunden, quasi eine Insel aus toten Verbrauchern.

Deshalb der Zwischenschritt auf Null.

Du kannst das Netz auf 1 legen, oder auf 2. Ist doch völlig egal. Und die Insel auf den Gegenpart.

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Freiwillig natürlich niemand. Der ein- oder andere Netzbetreiber will sich aber dann doch schon mal die Anlage vor Ort anschauen. Da kommen dann jetzt natürlich die "my home is my castle"-Verfechter um die Ecke, die den dann nicht reinlassen wollen, aber wenn die Diskussion auf dem Level erst einmal losgeht, ist der Ausgang halt ungewiss.

Oliver

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falsch!

die hausverteilung gehört nicht zur inselanlage die wird über einen zertifizierten notstromumschalter getrennt

versteht ihr das immer noch nicht?

die inselanalge hat pv module wr und akku die gehen nie ans netz und können es nicht, wenn man es richtig verdrahtet

was versteht ihr daran nicht?

aber gut widerhole ich das eben auf jeder seite

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

https://www.krausnaimer.com/fileadmin/user_upload/Kraus_u_Naimer/Pdfcat/Manual_Transfer_Switch/Netz-0-Notstrom_Umschalter_web_DES_DE.pdf

Die Norm IEC 60947-6-1 regelt die Ausführung
und Prüfungen, die ein Schaltgerät dieser Kategorie
erfüllen muss, damit ein Verbraucher auf
Strom aus Aggregat-Betrieb sicher und zuverläs-
sig geschalten werden kann. Hier müssen gewisse
technische Parameter eingehalten werden, die
auch großteils von der Norm IEC 60947-3 ab-
gedeckt werden und als MTSE (Manual Transfer
Switch Equipment) gekennzeichnet sind.
[quote data-userid="20523" data-postid="232365"]

Das ist schon richtig mit der sauberen Trennung. Aber ab welchem zeitraum der Netzverbindung ist es dann ein Netzsystem und wann ist es eine Insel?

Aus sicht des VNB genügt die mögliche Umschaltung - und sei es nur für Sekunden. Da können wir uns hier den Mund fusselig diskutieren - ist eben so.

[/quote]

es wird nie das inselnetz auf das vnb netz geschaltet auch nicht für millisekunden.

der umschalter hat immer eine zwangs 0 stellung

die insel kann so nie auf netz geschaltet werden es werden nur die verbraucher auf netz oder auf insel umgeschaltet

ja so ist es und die verbreiten dann immer ihre german angst

aber wir die es besser wissen, müssen leider auf jeder seite mit daten und fakten kontra geben sonst verfestigt sich diese falschbehauptung in den köpfen der leute die eine insel bauen wollen.

also mein vorschlag an alle die nichts anmelden wollen

baut eine insel mit umschalter, aber richtig!

oder baut eine insel ohne umschalter aber mit netz ladegerät für den akku

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Bist du dir da sicher dass der Netzbetreiber deine ganze Elektroinstallation begutachten will? Ich bezweifle dies stark. Selbst wenn ich ihn reinlasse. Da hat er einiges zu tun die gesamte Elektroinstallation zu checken. Zudem er was sucht was vermutlich gar nicht vorhanden ist. Ich halte sowas für fiktive Geschichten.

Es versteht sich aber von selbst dass ich den Netzbetreiber mit Sicherheit keine Hausdurchsuchung machen lasse. Da frag ich mich wo wir falsch abgebogen sind wenn ich so etwas mal aus "Gutmütigkeit" zulassen muss.

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