Netzbetreiber weiß nicht was eine Inselanlage ist

Moin moin,

eine kurze Story zum Lachen:

Ich habe im April 2024 meine PV mit Deye Hybrid und 50kWh Akku fertiggestellt. Komplett in Eigenleistung.

Seit Mai steht der Umschalter auf Notstrom und somit hängt das ganze Haus am Deye. Aus dem Netz habe ich seit dem nichts verbraucht.

Angemeldet habe ich die Anlage noch nicht, da der Eli, der mir den Rotz ausfüllen wollte, schwer erkrankt ist und ich noch keinen neuen gefunden habe.

Jetzt war Anfang August ein Heini von einer externen Firma zum turnusmäßigen Zählerwechsel da. Ich habe ihm gesagt, dass das Haus auf Ersatzstrom läuft und das Licht nicht ausgehen wird, wenn er den Zähler wechselt. Gesagt hat der Typ nichts.

Zwei Wochen später stand einer von der örtlichen Stadtwerke vor der Tür. Ihnen läge eine Meldung von Stromdiebstahl vor. Auf Nachfrage erklärte der dann, dass der Zählermonteur gemeldet hätte, dass wir unseren "Strom am Zähler vorbei leiten" würden. Ich habe dem Typen nochmal alles erklärt und er wollte trotzdem prüfen. Da das Kabel zum Zählerschrank nicht sichtbar unter Putz verlegt ist, wollte er im HAK mit der Stromzange nachmessen, ob da wirklich kein Strom fließt. Das wollte ich nicht, weil der Keller, wo der HAK sitzt, gerade voll Wäsche hing.

Nach einiger Zeit kam die Nachbarin vorbei. Bei ihr war seit einigen Minuten der Strom komplett ausgefallen. Auch die Nachbarn ein Haus weiter hatten keinen Strom mehr.

Hat sich dann herausgestellt, dass der Typ von der Stadtwerke im Kabelverteilerschrank auf der Straße die Sicherungen für mein Haus gezogen hatte, nachdem ich ihn nicht an meinen HAK gelassen hatte. Dass dort noch 3 weitere Häuser an dem Abgang dranhängen, war angeblich nicht bekannt oder "falsch dokumentiert".

Ich hatte dann Anfang September ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter Abteilung Netzanschlüsse der Stadtwerke. Stellte sich heraus: die wussten gar nicht, dass es Wechselrichter gibt, mit denen man im Inselmodus ein ganzes(!) Haus mit E-Herd und Co. versorgen kann. Die dachten Notstrom wäre maximal eine Steckdose für den Gefrierschrank und den WLAN-Router. Daher sind die davon ausgegangen, dass ich den Strom irgendwo abzapfe.

Dann wurde noch bemängelt, dass meine Anlage gar nicht angemeldet sei. Ich habe sie dann gefragt, wie ich eine Inselanlage anmelden soll. Das wussten sie auch nicht und wollten sich kurzfristig bei mir melden. Das ist jetzt 2 Wochen her. Ob sich da noch wer meldet oder eher nicht?

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Sehr amüsant...

Beim Zählerwechsel war der damit "Beauftragte" sehr interessiert, notierte sind WR und Akku "sowas will ich auch" - freute er sich .....

Gab keine Probleme :+1:

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der größte lump im ganzen land ist und beleibt der ....

haben die die sicherung wieder eingesetzt?

kam der von der strompozilei dann nochmal vorbei?

was sind das eigentlich für dinosaurier dort? bilden die sich nicht weiter?

ich hatte was ähnliches, am telefon wollte der mir nicht glauben dass ich keinen stromzähler mehr brauche...

und vor allem wozu eine insel dann gemeldet werden soll, wenn es gehen würde....

keine meldung, keine zukünftigen steuern auf die eigene stromproduktion.

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Armes Deutschland .... aber lustig :slight_smile:

zahlst Du denn nun noch Grundgebühr, Zählergebühr etc ?

Das könnte noch lustig werden...

Oliver

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wenn das ein netz notstromumschalter ist der nach norm hergestellt und zertifiziert ist wird es da garnicht lustig werden, denn es ist zulässig sein haus von netz auf notstrom umzuschalten da hat der netzbetreiber nichts mitzureden.

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Eine Insel ist eine Insel ist eine Insel...

Keine Notstromversorgung, und auch keine zeitweise Insel.

Aber das wird sich in der Diskussion mit dem Netzbetreiber ergeben. Kann gut gehen, muss aber nicht.

Oliver

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Muss er ja wohl wenn er mit dem Notstromschalter umschalten kann. Dann könnte auch die Krux an der Geschichte werden, da er eben umschalten kann. Damit wären dann aufeinmal alle Geräte am Netz und nicht mehr eine Insel. Dann muss man plötzlich alles anmelden, zumindest wenn es nach VNB geht. Ob das "NOTStrom" Argument zählt? Ist das klar definiert?

Ich habe momentan noch alles ordlentlich angemeldet, würde aber wenn dann nur einen Teil auf Insel umstellen und ein paar Verbraucher + eine kleine PV auf Netz belassen. Dann hat der VNB alles was er kennt und ich kann im Inselbereich machen was ich will. 100% autark könnte ich eh nciht da zu hoher verbrauch.

Es gibt einen Unterschied zwischen inselfähiger Anlage und Inselanlage. Das letzte ist Definition und je nach dem wer das Einstuft unterschiedlich. BNA, VNB, Zoll, Finanzamt, Baurechtsamt usw. Mein VNB hat mir schon telefonisch mit dem Rückbau des Netzanschlusses gedroht. Die BNA ist für die Einstufung von Einzelanlagen nicht zuständig und der Zoll hält gerade ruhig. Fakt ist jedenfalls, daß man Inselanlagen im MaStR gar nicht eintragen darf.

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deine interpretation habe ich schon mehrf ach mit daten und fakten widerlegt

das werde ich hier nicht erneut durchkauen

wenn man es richtig macht dann, nein!

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Warum? Falls Du eine Insel betreibst kann Dir das dann eigentlich doch auch egal sein oder?

Warum sollte man auch, die sind ja auch nicht mit dem Netz verbunden.
Komplizierter wird es wenn man Anlagen aus dem MaStr aufeinmal in einer Insel betreibt und nicht mehr am Netz. Wenn man die dann austrägt, aber noch die PV auf dem Dach hat, wird das potentiell Fragen aufwerfen die wieder Aufwand produzieren...

Das allgemeine NEIN stimmt ja so nicht. Ist eher ein Nein, aber es bezieht sich nur auf die Verbraucher, und dort vermutlich nur auf nicht anmeldepflichtige.
D.h. Notstrom ist schon OK aber es dürfen damit dann nur nicht anmeldepflichtige Teile des Hausnetzes versorgt werden. Das wäre zumindest meine Intepretation.
Ist Im prinzip ja so wie mein Ansatz einen Teil des Hauses am Netz zu lassen und einen Teil als Insel zu betreiben. Ich könnte dann ja auch Verbaucher aus der Insel rausnehmen und einfach an eine Steckdose umstecken die am Netz hängt.
OK Du hast "wenn man es richtig macht" ergänzt - passt :slight_smile: !

Was sind denn 'nicht anmeldepflichtige Teile des Hausnetzes'?

Entweder, etwas ist Gesetz, oder es ist 'vertragliche Vereinbahrung' zweier Parteien oder es ist nicht geregelt. Und das ist keine Interpretation.

Immer wieder diese müßige Diskussion mit viel Interpretation und wenig Regeln. Es ist völlig egal, was ein Mitarbeiter des Netzbetreibers sagt, solange es sich nicht um vereinbarte (und am besten niedergeschriebene) und beidseitig akzeptierte Regeln handelt.

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Das dürfte Wunschdenken sein.

Oliver

@jayha
Du sagst also es gibt keine anmeldepflichtigen Verbraucher? Warum gibt es dann §14a?

Bisher kenne ich auch noch keine Urteile dazu (außer welche die das EEG wegen Einspeisevergütung betroffen haben etc.)

Oder hat da schon ein Versorger ein Urteil riskiert bei einer nicht einspeisenden Inselanlage?

Bevor man was sagt, ist zu überlegen, was man damit erreichen will. Der mann der externen firma wechselt den zähler, besitzt wahrscheinlich nicht mal einen facharbeiterbrief für elektrotechnik. Warum sollte man so jemand was sagen ?

Jeder "Zoff" der entsteht, hilft beiden lagern, den inselanlagen "Befürworter" und den "nicht befürworter" . Je mehr inselanlagen an den start gehen, desto mehr druck entsteht. Langfristig ist es nicht aufzuhalten, dass es inselanlagen gibt, die das gesamte haus versorgen, und man selektiv stromkreise auf "Normalnetz" schalten kann, wenn die erzeugte Energie der Insalanlage nicht ausreicht. Es gibt keine technischen Probleme, alles was die "nicht befürworter" anbringen, ist erbsenzählerei. Inselstromkreise können nicht auf das normalnetz geschaltet werden, es kann ein nebeneinander von inselnetz und normalnetz geben. Klar ist auch, dass es unsinn ist, eine so grosse Inselanlage zu bauen, dass man auch im Dezember sein gesamtes haus versorgen kann. Von oktober bis april kann man stromkreise auf das normale Stromnetz schalten und diesen Strom dann auch bezahlen.

Gestern habe ich einen beitrag gelesen, dass die hiesigen stadtwerke davon ausgehen, dass die "Übertragungskapazität" im gebiet um den Faktor 2 bis 3 steigen wird. Im bereich der stadtwerke gab es einen hohen zuwachs an PV Anlagen, die kleinen 600 W BKW wurden dabei nicht berücksichtigt. Die vielen dezentralen PV Anlagen sorgen dafür, dass viel strom vor ort erzeugt wird, es muss weniger strom von extern gekauft werden, ein guter teil des steigenden strombedarfs wird durch die PV Anlagen abgedeckt.

Es gibt keinen spürbaren umsatzrückgang, der durch vereinzelte inselanlagen hervor gerufen wird. Von da aus gesehen ist auch nicht viel Ärger zu erwarten, wenn man neben dem normalen netz eine Inselanlage im eigenen Haus betreibt.

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M.W. ist eine 'echte' Inselanlage eine solche ohne jeden Hausanschluß des VNB, also z.B. eine Gartenlaube mit PV - aber ohne Strom vom Netz. Wo dies ggf. 'verankert' ist weiß ich nicht, auch nicht ob es tatsächlich eine solche Verordnung oder Gesetz gibt.

Wenn man Kleingeräte (unter 1 kW) an einer lokalen Insel im Haus betreibt, ist das aus meiner perönlichen Sicht in Ordnung, ob der NB oder ein Gericht das ebenso sieht weiß ich nicht. Kennt jemand die genaue Gesetzeslage?

Hättest du wohl gerne.

Ich sage nicht, ich frage was das sein soll? Bei einer Insel?

Wer 14a sagt, sollte auch sagen, von was. Gehe mal von EnWG aus. Und was hat das mit einer Insel zu tun? Ist eine Insel nicht anmeldefähig, aber wenn große Verbraucher dran laufen, dann schon?