Netzbetreiber erlaubt Modulleistung des BKW nicht

Wer viel Fragt, kriegt viel Antwort...

Braucht dich nicht zu jucken.

Der NB hat dir nix zu erlauben oder zu verbieten.

Er darf deine Meldung zur Kenntnis nehmen. Fertig.

Du hast alle gesetzlichen Forderungen erfüllt.

Ich würde mich nicht auf weitere Diskussionen mit dem NB einlassen.

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Ich denke das wird sich zeigen.

Ein Können ist kein Dürfen.
Schon vor dem Photokopierer und dem TeleFAXgerät konnte man zwei Anträge oder Formulare mit Kohlepapier in einem Durchgang ausfüllen.
Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.

Was soll dazu ein Entwurf, der nicht gültig ist und von dem auch fraglich ist ob er gültig wird, beitragen?

Er hat alle zum jetzigen Zeitpunkt gültigen Gesetze erfüllt. Wenn die Gesetze sich ändern darf der NB evtl mit im das Streiten anfangen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt wäre das nichts als vorauseilender Gehorsam.

@jay
Hier z.B. gab es nach deren maßgeblicher Regelung nie mehr als 600Wp plus etwas (bauartbedingt oder Kulanz).
Eingeben hätte man viel können. Wie es dort im März war weiß ich nicht, es wird aber heute noch genauso sein.
Im Zweifel kann man es aber nicht mehr eingeben.

https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/wie-ist-der-stand-beim-solarpaket-in-der-bundesregierung/paged/12/#post-198970
Weit unten von @mottes der "DerDickeBaer" liest und schreibt in dem thread aber auch?

So unterschiedlich kann es sein.

Der NB kann und konnte zwar seine eigenen Formulare machen. Man war aber nicht verpflichtet, diese zu verwenden.

Hier habe ich damals im Formular bei "Panelleistung" "Variabel zwischen 800 und 3000Wp" eingetragen, sowie bei der WR leistung 600VA.

Genau das entspricht den Tatsachen und wurde auch so akzeptiert.

Gesetzlich gab (und gibt es auch jetzt) keine Beschränkung der Panelleistung, sondern ausschließlich eine der möglichen Einspeiseleistung der WR.

@jay
Wen es trifft, der merkt es an diesen penetranten Emails mit der Aufforderung die Daten zu korrigieren und ggf. erst dann die Meldung im MaStaDR zu machen oder zu erneuern.
Ich lese das Gesetz auch so, dass weiterhin die Anschlussbedingungen und Anwendungsregeln maßgeblich sein werden.

@derdickebaer
Mea Culpa.
Karfreitag war der 29.März. Ab Ostermontag, den 1.4. neue Eingabemaske.
Da niemand an den Feiertagen dagewesen sein wird kam es zu einer freudschen Fehlleistung. :roll_eyes:

@derdickebaer ich hab die Anlage in der Tat vor dem 01.04. angemeldet, und in der Woche drauf haben die Stadtwerke angerufen, und wollten die Anlage besichtigen. Ich habe sie aber auf den Mai vertröstet. da sie erst in der ersten Maiwoche aufs Dach kommen wird.

Aktuell gilt, siehe Link:

https://www.dgs.de/service/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/?fbclid=IwAR0Oj_YrIWQNaU6VxUZ6gLtABEyAbTopfPd9hJBsP7ygjlSMqyjqR2hV2qw_aem_AUNhDg4HZUSsyE6b3bc7x_t9W5Xt2BNsH7F1Mpt3DNuAf5oc3Bme6bcJdBWtmM9IfDmvA0o6mWDkJyCDqQ8TPwHz

Das würde ich dankend ablehnen, es sei denn du hast Freude daran, denen deine Anlage zu zeigen.

Die Frage ist dürfen / müssen die kommen und kontorollieren ?

Was passiert, wenn man ablehnt ? Darf man BKW dann trotzdem betreiben ?

Ich selbst habe 3k Wp , die in den Akku gehen und vom Akku mit hm1500 die "Nulleinspeisung" fahre;

ich möchte es gerne als 2000 Wp und 600VA anmelden :slight_smile:

Wenn Sie zwingend kommen müssen, dann müsste ich erst den Wechselrichter und die Kabeln erstmal zur "Show" umbauen..

Grüße

Kommt halt drauf an, wer da was als "zwingend" ansieht.

Einige Foristen hier vertreten die Ansicht, daß ohne Durchsuchungsbefehl überhaupt niemand in die eigenen heiligen Hallen kommt, und der Netzbetreiber, wenn überhaupt nur und ausschließlich an den Hausanschlußkasten darf. Die Meinung kann man vertreten, muß aber, wie überall im Leben, als mündiger Bürger mit den Konsequenzen zurecht kommen.

Welche Konsequenzen das hat, wirst du herausfinden. Vielleicht ja auch gar keine. Das gilt allerdings genauso für die wissentliche Falschanmeldung der Anlage.

Oliver

@sschraube

Dann lass sie halt schauen. Was musst du denn machen? 600 Watt Wechselrichter hin oder? Die Arbeit kann man sich doch machen.

Ich bezweifle dass du die reinlassen musst. Aber durch die Blume geht in der Regel alles reibungsloser.

Ich will denen erst mal was zeigen. Immerhin haben sie mir den PIN zum Entsperren des Zählers gegeben, und haben mir mitgeteilt, welches Netz-Verträglickkeitszertifikat sie haben wollen. Wenn ich erst mal was installieren muss, dann kann ich das ja erst mal konform machen. Was anderes geht sowieso nicht, ich hab nix illegales, und kann nur hoffen, dass die Kabel reichen.

Und für zukünftige Installationen brauch ich die sowieso noch, egal ob Wärmepumpe oder Wallbox. Da ist son bisschen Beziehung zu erzeugen vielleicht gar nicht falsch.

Bei BKW ist mir nur bekannt, dass du es melden musst, womit du deine Schuldigkeit getan hast. Es braucht da keine Kontrollen und die haben auch gar kein Recht dazu. Ist auch eher untypisch, dass die sich das ansehen wollen. Vielleicht liegt es daran, dass du kein Standard-BKW mit 800 Wp betreiben willst.

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Das EEG ist eine völlig verfahrene Sache deren Architekten keinerlei Ahnung von Technik hatten. Nicht mal mehr spezialisierte Kanzleien blicken da rechtlich überhaupt noch durch weshalb es eine Clearingstelle braucht. Die Laufzeiten von 20 Jahren wurden von der technischen Entwicklung mehrfach überholt, das EEG Konto ist aktuell pleite so daß die Netzbetreiber Kredite aufnehmen müssen um die Einspeisevergütung auszuzahlen, die im Netz dringend benötigten Akkus gibt es im EEG überhaupt nicht

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Was erwartest Du?
Dein Plan ist das Logischste, ökonomisch und ökologisch Sinnvollste nach meiner Meinung.
Richtig und zu deinem Verbrauchsverhalten passend umgesetzt eröffnest du aber die Absicht deine Elektrizitätskosten um 900Euro/anno zu reduzieren (3kWp, 30Cent/kWh). Strompreis, Netzentgeld und Steuern.
Ohne an die „konzessionierten“ Installationskosten zu denken.
Da hängt genügend Tuch im Wind.
Einen vereinfacht anzumeldenden elektrischen Speicher in einer netzverbundenen Erzeugungsanlage gibt es nicht.
Bis dato haben VNBs bereits willkürlich eine Einspeiseleistung oder eine Wechselrichterleistung für BKWs akzeptiert.
Wenn er bereits oder ab Solarpaket I die Wechselrichterleistung fordert, dann sind 1500VA außen vor.
Bis dato haben VNBs Modulleistungen von 600Wp bis beliebig akzeptiert.
Aktuell könnte man 2000Wp vorschlagen. Wahrscheinlich wird das weiteren Restriktionen unterworfen werden.
Der Gedanke im Standard BKW nicht derart viel Strom unerzeugt zu lassen ist OK. Man liebäugelt aber mit weiteren Begrenzungen der Sicherheit zu Liebe.
Wieder eckst du mit deinem Speicher und der Modulleistung an.
Du planst dauerhafte Verfügbarkeit anstatt die Verfügbarkeit zeitlich zu begrenzen.
Um mit einer Nulleinspeisung den Status „Ohne Lieferung in das öffentliche Netz“ zu erlangen, gibt es Vorstellungen wie das sein muss. Immer anzumelden, abzunehmen und abzusegnen. Die einschlägigen Kriterien sind mit dem HM1500 unerfüllbar.
Grüße
SolarHeini

welche wären das?

ah ja ok frage selbst beantwortet

interessant noch vor ein paar tagen warst du der meinung man müsse eine insel pv falsch im mastr wissentlich anmelden...

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Module besichtigen? Gerne, falls die von der Straße aus zu sehen sind gerne auch ohne Termin.

Ansonsten mit Termin bis zum Zähler, mehr nicht.

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