Netzbetreiber erlaubt Modulleistung des BKW nicht

Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres mein steckerfertiges Balkonkraftwerk mit 600VA Wechselrichter, 4 Modulen mit 1700Wp und Speicher im MaSTR und bei Netzbetreiber angemeldet. Mein Netzbetreiber, die Mittelhessennetz GMBH, hat sein OK gegeben und wollte sich nochmal zwecks Zählerwechsel melden. Mir ist dann aufgefallen, das der Ertrag des BKW, bei bewölktem Himmel, ausbaufähig ist. Also habe ich im März die Modulleistung verdoppelt, Platz dafür war noch auf dem Carport. Ich habe die 1700Wp-Anlage im MaSTR auf stillgelegt gesetzt und die 3400Wp-Anlage registriert. Weiterhin habe ich meinen Netzbetreiber über die Erweiterung informiert. Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig. Ich habe dann nochmal erklärt, dass lediglich die Modulleistung sich erhöht hat und der Wechselrichter immer noch mit 600VA einspeist. Der Netzbetreiber bleibt dabei, dass es unzulässig ist.

Wie kann ich gegenüber des Netzbetreiber Argumentieren? Wo steht geschrieben was erlaubt ist? Oder kann jeder Netzbetreiber es machen wie er denkt?

Danke im Voraus für eure Unterstützung

Marc

Was hast du daraus gelernt?

Mach wie alle andern auch 1700wp angemeldet und 3400wp real.

Und dann kaufst du noch einen akku um deine WP zeitlich besser zu verteilen.

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Derzeit gibts da noch rechtliche Unsicherheit, aber es sieht danach aus, dass das Limit bei 2400 2000 Wp gesetzt werden wird. Etwas anderes kannst du jetzt schon nicht mehr im Marktstammregister eintragen.

Wenn du auf 2400 2000 Wp reduzierst, dürfte die Anmeldung problemlos durchgehen.

Wenn es gut läuft, wissen wir in den nächsten Wochen, was der Gesetzgeber nun für Limits setzt (Solarpaket 1).

Als reines BKW kann man im Marktstammregister zwar bereitsk 800VA eingeben, aber Modulleistung geht nicht höher als 2000Wp.

Es ist gerade blöd in der Umstellung. Früher gab es offiziell keine Beschränkung der Modulleistung. Nun soll sie jedoch kommen.

Das ist ein Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Solarpaket I.
Im nächsten Schritt diskutiert man die "maßgeblichen Regelungen für den Netzanschluss".
Z.B. 600VA/720Wp oder 800VA/960Wp.

So ist es auch. Markstammdatenregister 800 Watt WR und max 2000 Watt Modulleistung anmeldefähig.

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Steckersolar-Änderungsmonitor: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

https://www.dgs.de/service/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/?fbclid=IwAR0Oj_YrIWQNaU6VxUZ6gLtABEyAbTopfPd9hJBsP7ygjlSMqyjqR2hV2qw_aem_AUNhDg4HZUSsyE6b3bc7x_t9W5Xt2BNsH7F1Mpt3DNuAf5oc3Bme6bcJdBWtmM9IfDmvA0o6mWDkJyCDqQ8TPwHz

Die 2400 sind von @Win, vermutlich ein Tippfehler.
Ich habe die bekannten 2000 "gelesen" und die Frage nach "woher überhaupt" vermutet.
Sorry.

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Die 2400 Watt war ein Speicherfehler in meinem Kopf. War ein Bit gekippt. Habs korrigiert. :blush:

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Woher die Modulleistung in den Amtsstuben überhaupt kommt ist mir völlig rätselhaft. 2kWp auf dem Norddach sind schliesslich was ganz anderes als 2kWp mit Südausrichtung. Da fragt niemand danach und man könnte die Grenzen genauso gut auch individuell nach der Schuhgröße des eingetragenen Installateuers festlegen.

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IN Amtsstuben leisten die Module wenig, das ist dort aber nicht unüblich :laughing:

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Es gab da eine Argumentation, die Andreas mal in einem Video erklärt hat, so in Richtung dass der WR bei 2000 Watt Modulleistung schon sehr lange mit 800W einspeisen könnte, was die Leitungen stark erhitzt. Aber diese Argumentation bezog sich immer darauf, dass im konkreten Einbaufall auch diese Peakleistung erreicht werden kann. Wenn ich also 2000 Wp installiere, die im besten Fall gerade mal 1000 Wp ergeben, ist diese Argumentation nicht mehr haltbar.

Eigentlich müsste man also sagen: Maximal 2000 Watt DC-Leistung im Worstcase in der konkreten Einbausituation. Aber das wiederum wäre eine Grenze, die man überhaupt nicht gesetzlich handhaben kann. Wer soll das denn wie vermessen? Also vereinfacht man das einfach und sagt grundsätzlich 2000 Wp Modulleistung.

@win
Ging es nicht darum, dass das EEG alle PV-Anlagen in Wp misst und regelt.
Das Steckersolargerät musste nun auch eine Bagatelle-EEG-Anlage sein,
da man VA und Wp weder zählen noch addieren konnte und wollte.
Wegen der Dauer der "Last" sind nun eher 960Wp im Gespräch.
Der Dauerbrenner "Akku" ist gleich mit vom Tisch?

Kann auch sein, dass Andreas die 960W Grenze erläutert hatte und nicht die 2000W. Zumindest ging es irgendwie darum, die Leitungen nicht zu überlasten.

Wie auch immer, bin gespannt, was schlussendlich bei rauskommt. In ein paar Wochen werden wir es wohl wissen.

Eine maximal mögliche und legale Eingabe bei der Anmeldung möglicherweise ...
Auf den VDE und die VNBs würde ich für "noch in diesem Jahr" nicht wetten.

bananenrepublik

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Ich konnte das über mehrere Steckersolaranlagen lösen.

Anstatt eine mit der vollen Modul- und Wechselrichterleistung anzulegen einfach mehrere anlegen und die Leistungen entsprechend anpassen.

Also z.B. zwei Anlagen mit je 400W WR und 1700Wp Modulleistung.

Danke für die Antworten. Aber zur Erinnerung: Ich habe das BKW im März im MaSTR angemeldet und dem Netzbetreiber gemeldet. Im März galt die 2000Wp/Grenze für die Module noch nicht. Oder liege ich hier falsch.

Richtig, die gilt auch heute noch nicht, aber die Eingabemaske beim Marktstammregister lässt nichts anderes mehr zu. Im Moment ist das etwas Chaos, die neuen rechtlichen Vorgaben sind noch nicht verabschiedet, aber einige Akteure passen ihre Abläufe schon darauf an. Wird schwer werden, da noch was anderes durchzubekommen, auch wenn es rechtlich vermutlich möglich wäre.

Ich würde denen freundlich zurückschreiben, darauf hinweisen, daß du deren Meinung zu Kenntnis genommen hast, die Mangels rechtsgültiger Begründung aber nicht teilst. Ansonsten hättest du deiner Pflicht der Anmeldung der Anlage vollumfänglich genüge getan. Damit ist der Vorgang für dich beendet.

Oliver

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