Multiplus oder lieber Ladegerät und Wechselrichter getrennt?

Sorry, war mein Fehler:
Hab's korrigiert:
Jetzt müsste es gehen.

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Martin: "Weder mittelbar noch unmittelbar." Das ist der Zaubersatz!
Also auch nicht indirekt über irgendwelche Schaltrelais in irgendwelchen untergeordneten Bauteilen, den in diesem Fall ein Multiplus darstellt.

Denn: Netztrennanlagen müssen müssen unmittelbar nach der Netz-Messeinrichtung installiert sein und den Anforderungen der DIN EN 60947-6-1 (VDE 0660-114) genügen. Diesen Nachweis muss der zugelassene Elektrofachbetrieb gegenüber dem Netzbetreiber führen und nicht der Anlagenbetreiber.

Diese Diskussion hier führt auf keinen Fall zu dem Ergebnis, dass es ohne zugelassenen Elektrofachbetrieb zu einem Selbstbau kommen kann, der in irgend einer Weise legal wäre.

Wenn ich richtig gelesen habe war das ja eine der Fragen, mit der dieser Thread begonnen wurde.

Richtig. Im vorherigen Beitrag habe ich nicht vom Multiplus geredet, da ist es klar, sondern von einem Wechselrichter der ein eigenes Netz aufbaut. Einen solchen Wechselrichter kann ich nicht mit dem "großen" Netz verbinden ohne das es kracht, ich denke das Netz wird gewinnen. :wink:
Ja meine Frage war lediglich ob der Multiplus für mich taugt und diese Frage ist schon lange beantwortet.

Bleibt die Frage ob es statthaft ist ein eigenes 230V AC Netz im Haus zu betreiben das weder unmittelbar noch mittelbar mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist und auch nicht werden kann.
Als Beispiel eine Powerstation mit mehreren Steckdosen, Verlängerungskabeln und Solarpaneelen.

Grüße Martin

Die Frage ist halt: Wie groß ist die Chance das du den Bedarf für dieses Netz nicht abdecken kannst?
Bei PV wird es im Winter oft schwer alles zu 100% abzudecken und sollte die Energie nicht ausreichen gehen die Geräte einfach aus.

Ich finde es halt unsinnig ein solches Netz aufzubauen wenn es dann nochmal zusätzlich mit AC-Strom aus dem Stadtnetz gefüttert werden muss.
Denn selbst wenn die Energie nicht in einen Speicher geht, hast du Verluste. Wenn es dann durch den Speicher geht, hast du auch nochmal zusätzlich Verluste.
Ist der Speicher ein DC Speicher hast du Verluste von AC auf DC und DC auf AC und das dann mit gekauften Strom wenn doch z.B. der Multiplus die fehlende Energie einfach verlustfrei durchspeißt?

Nun, ich sehe das ganz entspannt. Bei uns werkeln drei MP2 5000 im Dreiphasenverbund OHNE AC IN Anschluss, also auch ohne Grid-Code. Kurz: Der AC-IN ist unbeschaltet und am AC OUT wird demnach eine Insel, ich nenne es aus Gründen der Erschließung des Grundstücks gern "pseudo" Insel, aufgespannt. Bei uns haben die MP2 NICHT die Aufgabe aus dem Stadtnetz zu laden.

Der erste Teil der PV Anlage, also die ersten 12kWp, sind rein DC gekoppelt und laden über einen RS450/200 einen 43kWh Akku.

Der zweite Teil der PV Anlage ist noch nicht errichtet, wird aber AC gekoppelt, also dreiphasig an AC IN der drei MP2 geklemmt. Übersteigt die Erzeugung aus der AC gekoppelten Anlage den Bedarf des Hauses schieben die MP2 den "Überschuss" in die Akkus. Sind die Akkus voll und die Sonne scheint noch immer, wird der AC-PV WR durch Frequenzshifting runter regeregelt.

Dann haben wir zwei Möglichkeiten wenn wie jetzt aktuell das Wetter mal so gar nicht mitspielt und der Akku sich dem Ende nähert:

  1. Wir schalten den Netzumschalter von Insel auf Stadtnetz. D.h. das gesamte Haus wird dreiphasig und allpolig von den Multiplussen weg auf das Stadtnetz geschaltet - die MP2 sind dann nutzlos/tot, Akku würde aber weiter DC gekoppelt geladen werden.
  2. Wir lassen den Netzwahlschalter wo er ist und laden mit einem Huawei R4850G2 3kW DC Ladegerät den Akku nach Bedarf nach. Das Ladegerät kann nur laden und nicht einspeisen, die Insel bleibt damit erhalten.

Ich bin der Meinung, wenn man der Errichtung/Abnahme/Anmeldung durch einen gelisteten Eli aus dem Weg gehen-, aber dennoch Multiplusse verwenden möchte, dann kommt man um ein reines DC Ladegerät nicht herum. In dem Fall kann dann einfach auch nicht mit den Multiplussen Stadtnetz-gekoppelt geladen werden.

Ansonsten gäbe es noch die Alternative sogenannte Batteriewechselrichter zu nehmen. Die können dann eben "nur" stupide DC entladen, nichts weiter. Dann braucht man eben auch ein separates DC Ladegerät.

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Deswegen meine Meinung:

Wenn das Netz zu 100% sich selbst Versorgen kann oder vielleicht mit ganz ganz ganz wenigen Ausnahmen: Dann macht es bestimmt Sinn eine reine Insel zu haben.

Wenn aber immer mal wieder mit gekauften Strom nachgeholfen werden muss, dann wären mir die Verluste zu schade und ich würde gleich einen Multiplus als WR nehmen und den am AC-IN zum Laden anschließen.

Absolut nicht.

Wenn ich allein unsere Situation betrachte dass der Zählerschrank von 91 ist, damit so gar nicht mehr der aktuellen Norm entspricht und daher also komplett getauscht werden müsste (obwohl ich ihn in 2016 von der Hardware her auf aktuellsten Stand gebracht habe), dann überlege ich mir zwei mal ob ich die horrenden Kosten für einen neuen Zählerschrank samt kostenpflichtiger Abnahme der Gesamtinstallation (was beim Tausch des Zählerschranks Pflicht ist) stemmen möchte und mich der Regelwut des VNB oder BNA beugen will (Stichwort: Fremdabschaltung durch RSE, Drosselung der Wärmepumpe und/oder der Wallboxes) unterwerfe, oder einfach eine Insel aufbaue in der ich zwar vollständig selbst dafür verantwortlich bin das wir immer und 24/7 Strom haben - ich aber wohl keinen fragen muss ob ich eine, zwei oder drei Wallbox(es) installieren darf oder nicht weil der Strom für die Dinger niemals nicht aus dem Netz kommen wird.

Zudem, die Amortisationszeit der gesamten PV Installation würde bei Erfordernis eines neuen Zählerschranks in weite weite Ferne rücken.

Wie gesagt, den Verlusten durch Stadtnetz-Laden kann man entweder mit viel mehr PV Fläche- oder einem Netzumschalter aus dem Weg gehen.

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Ich kann dich verstehen, aber übertreibst du nicht ein bisschen?

Amortisationszeit in weiter Ferne? Das klingt so als wenn so ein Schrank mehr als 1/3 der gesamten Kosten einer PV ausmacht.

Dann ist auch die Frage wie alt der Schrank ist. Wir hatten nicht mal einen richtigen Schrank. Ein Zähler und 5 Sicherungen. Das wars.
Selbst ohne PV war hier ein neuer Zählerschrank nötig.

Dann gibt es ja auch noch viele alte Zählerschränke die sich relativ einfach nachrüsten lassen. Ich schätze mal der Umbau kostet dann unter 500€.

Die Frage ist halt wirklich: Lässt der alte sich nicht nach Vorschrift umbauen, ob dann selbst ohne PV nicht doch ein neuer Sinn macht.
Alleine die neue Technik. Ich übertreibe ja echt nicht. Aber am Ende sind wir mit Haus und Garten bei über 20 LS und das ohne PV und ohne Wallbox.

Wenn so ein alter Kasten nicht günstig nachrüstbar ist, ist echt die Frage ob man den nicht eh austauschen sollte.

Erst einmal das.

Dann zu den Kosten bei einem Austausch:
Wie erwähnt war bei uns ein neuer Schrank so oder so angebracht. Sogar die Steigleitung wurde komplett neu gemacht, da die alte nur 1 Phase hatte.
Ich habe den Zählerschrank inkl. LS usw.... selbst besorgt und der Elektriker hat dann die Steigleitung angeschlossen und erst mal den alten Zähler da verbaut. Dann kam der neue Zähler und dann noch alles neu verkabeln.
Kosten etwa 1500€.

Ob ich jetzt eine PV für 20.000€ habe oder eine PV für 20k und nochmal 1.5k für den Zähler. Da ist dann die Amortisationszeit um weniger als 1 Jahr verlängert.

Dazu kommt aber noch die Frage: Wie oft musst du Strom kaufen um deine Insel ausreichend zu versorgen und mit welchen Verlusten ist das ganze behaftet.
Diese Kosten für die Verluste sind fortlaufend. Selbst wenn man nach 10 Jahren (ich hänge einfach mal 4 Jahre Amortisation alleine für den Zählerschrank mit dran). Habe ich nach 10 Jahren alles amortisiert. Du aber musst weiterhin die Kosten für die Verluste fortlaufend zahlen.

Aber ja, da müsste man ausrechnen: Wieviel kosten diese Verluste in einem Jahr um dann nachzurechnen wie lange das dauert bis man auf die Kosten von einem Zählerschrank kommt.

Wobei, warte: Werden diese neuen Kästen eh nicht bald Pflicht? Spätestens wenn die gesetzliche Pflicht der Smartmeter kommt, muss doch bestimmt jeder so einen neuen Kasten haben......aber da stecke ich zu wenig drin, kann sein das es doch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Antwort steht hier:
"Für bestehende Anlagen und unveränderte Bauteile von Kundenanlagen besteht keine Anpassungspflicht, ......) Heißt: Wenn Du nichts an Deiner Anlage, die mit dem Netz verbunden ist, änderst (was Du ja nicht machst, wenn Du ein paralleles Haunetz installierst), dannn solltest Du das machen dürfen. Zunächst.....

Wenn Du allerdings jemals einen Nachweis führen musst, dass Deine parallele Anlage KEINE mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum öffentlichen Netz hat, dann kann Dir ein Griffelspitzer auferlegen, dass dieser Nachweis von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb zu erfolgen hat. Und der wird beanstanden, dass Dein Parallelnetz z.B. über dieselben Schukosteckdosen Strom an ortsveränderliche Verbraucher liefert, es also möglich wäre, über ein Verlängerungskabel mit zwei Schukosteckern eine Brücke zwischen Parallel- und öffentlichem Netz zu bauen, um illegal Strom einzuspeisen oder zu beziehen. Oder schlimmer noch: Damit einen Netzcrash herbeizuführen durch die unterschiedlichen Netzfrequenzen. (Wäre eine mittlebare Verbindung).

Das ist alles Griffelspitzerei, ich weiß. Aber wenn Du an den richtigen Kommiskopp gerätst, dann passiert das. Und wenn Du dann prozessieren willst..... Muss ich das weiter ausführen?

Nochmals: Es gibt KEINE legale Möglichkeit, Inselanlagen zu bauen, so lange öffentliches Netz in Deinem Haus liegt und Du nach dem Zähler
auch nur einen einzigen Verbraucher betreibst. Auch eine zugelassene Netzumschaltung befreit Dich nicht von den Auflagen der Meldepflicht des EEG-Gesetzes, denn Deine Anlagen haben mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt mit dem Netz und damit ist einfach alles gesagt.

Du wirst keinen zugelassenen Elektriker finden, der Dir im Zweifelsfall mit seiner Unterschrift ein paralleles Netz, das er nicht selbst gebaut hat, unterschreibt.
Oder würdest Du das machen?
Den Gefahrenübergang würde ich jedenfalls nicht für ein paar EUR auf meine Kappe nehmen.

Ich würde Dir wirklich liebend gerne was anderes schreiben, aber Deine Überlegungen, irgendwie in einen legalen Zustand zu kommen, die kannst Du Dir sparen. Der einzige legale Zustand ist, den Netzzähler auszubauen zu lassen und den Stromanschluss zu kündigen.
Dann sind alle Nachweise sehr einfach zu führen und es braucht auch keinen Sachverständigen.

Das würde ich aber nicht machen, denn wenn Du das Haus mal verkaufen willst, dann muss die gesamte vorhandene Installation auf den Prüfstand. Alles muss auf den Stand der Technik nachgerüstet werden bis auf die letzte Steckdose. Das Haus ist damit nur weit unter Wert verkäuflich.

Außerdem reicht das solare Angebot im November/Dezember nicht aus. Nicht mal für den Haushalt mit Backofen, Herd und Spülmaschine. Geschweige denn für Geräte wie einen Trockener oder gar eine Wärmepumpe.

Dein durchschnittlicher Basis-Strombedarf sollte 5 kWh/d nicht wirklich überschreiten und Du solltest so organisiert sein, dass Du eine Heizung betreibst, die auf keinerlei Hilfsenergie angewiesen ist. Auch nicht, wenn Du 30 kW aufs Dach packst.

Mit anderen Worten: Wer nicht bereit ist, sich zumindest im Winter temporär in die 50er-Jahre zurück zu begeben, der kann mit einer reinen, legalen PV-Inselanlage nicht klar kommen.

Der Hintergrund ist einfach zu verstehen: Weder eine Regierung noch zentral organisierte Netzbetreiber noch Stromverkäufer haben ein Interesse daran. dass Bürger sich in Energiefragen unabhängig machen. Der politische Kampf der letzten 20 Jahre um die Freiheit des Bürgers in diesen Fragen spiegelt sich im Regelwerk wieder, welches vor allem in den 10er-Jahren extrem in Richtung Unfreiheit aufgebläht wurde. Es wird gehen wie mit der zentralen Wasserversorgung auch: Du wirst deinen Strom eines Tages nicht mehr selbstverwaltet erzeugen dürfen. Nicht mal mehr in jener Nische, die Leute wie wir gerne für uns reklamieren wollen.

Nun, ich muss gestehen dass hier in dem Trööt nicht alle Zahlen, Daten und Fakten unserer Anlage bekannt sind. Aber von 20k€ für den aktuellen Teil der Anlage sind wir weit entfernt. Mit allem drum und dran, inkl. aller Leitungen, Wechselrichter, 43kWh Speicher, 28 bifazial Modulen auf dem Dach lagen wir bei unter 13k€ - in 100% Eigenleistung.

Ich will das hier nicht weiter ausbreiten, aber ich erwähnte oben schon mal das ich das Innenleben des Zählerschranks 2016 vollständig überholt habe. Da gab es aber die Norm, dass jetzt zwei Reihen über dem Zählerplatz vorhanden sein müssen und diese nicht mehr (nagel mich nicht fest) 200mm hoch sein müssen sondern je 300mm, noch nicht. Aber sei es drum, wir sind zufrieden :sunglasses:

Absolut nicht, nein, kann ich nicht bestätigen.

Das ist viel Text aber am Ende vollkommen am Thema (unserer) Insel vorbei. Wir haben kein paralleles Netz, das Haus und der Hof sind ab Zähler allpolig umschaltbar vom Stadt-Netz getrennt. Da ist nix mit irgendeiner illegalen Doppelschuko-Stecker-Leitung.

Aber sei es drum, es gibt hier im Forum mittlerweile zig Trööts die das Thema Insel/pseudo Insel immer wieder zerdiskutieren. Die WR haben niemals Kontakt zum Stadtnetz, weil kein Kabel vorhanden.

Das könnte daran liegen, dass vielen nicht klar wie denn eine PV/SPeicher Insel funktioniert. Man könnte denken, das das Gesamte Netz des Hause inkl. Speicher und Co mal Insel oder mal am Netz hängt. So ist es ja nicht.

Man hat zwei Sromquellen:

  1. Netz
  2. PV/Speicher Insel

und man schaltet das Haus (ohne anmeldepflichtige Erzeuger oder Verbraucher) mittels 1-0-2 Umschalter quasi von einer Quelle auf die andere. Die Quellen werden nie miteinander verbunden. D.h. WR etc. die angemeldet werden müssen wenn sie am Netz wären, sind nun komplett in der Betreiber Hand. Diese werden nie mit dem Netz verbunden (Nullstellung des Umschalters trennt allpolig).

So kann man auch nur Teile umschalten bzw. manche Teile auch permanent im Netz lassen. Z.B. die Aquariumheizung, Poolheizung etc. immer am Netz lassen oder umsteckbar je nachdem in welcher Jahreszeit man sich befindet.

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musst du dann aber wirklich wegen diesen minimalen Abweichungen dann einen neuen Zählerkasten machen um eine PV anzumelden?

Ich meinte mal gehört zu haben, dass bei uns z.B. dieser Überspannungsschutz und so vorhanden sein muss.
Vorher konnten wir z.B. unseren Zählen und damit die Sicherungen nicht mal Spannungsfrei schalten. Jetzt geht das wenigstens ganz einfach.
Ich dachte nur das ist nötig, wenn der Zählerkasten an sich schon so weit ist.
Der Rest, so dachte ich, so wie diese 300mm muss nur eingehalten werden wenn der Kasten komplett neu gemacht wird.

Ich glaube bei uns war es auch pro FI maximal 6 LS oder so. Ich hatte einfach mehr mehr verbaut und der Elektriker meinte nur. Machen wir 8 Stück dann ist das wenigstens noch OK.
Ich weiß die Zahlen nicht mehr genau, aber wir haben jetzt 2 LS pro FI mehr als vorgeschrieben.

Tatsächlich habe ich mich vorhin gefragt ob es dann noch eine Insel ist, wenn man mit einem Ladegerät die "Insel" mit Stadtnetzenergie versorgt, wenn die "Insel" zu wenig hat....

Eigentlich ist es ja ein eigenständiges Netz, aber irgendwie ja auch wieder nicht.

Wobei eine Powerstation ja genau das gleiche ist und die muss man doch auch nicht anmelden.

Aber klar, beim Multiplus 2 bleibt das ein Problem, da der über AC-IN einspeisen könnte.

Deswegen meinte ich - wenn man es auf die Spitze treiben will, trennt man einen Akkublock während des Ladens ab.

Oder man sorgt eben dafür, dass der Verbrauch im Inselbereich an die zu Verfügung stehende Erzeugerleistung angepasst wird. Man kann Verbraucher, die nicht anmeldepflichtig sind, ja zwischen den Netzen umstecken. Im Sommer ist die "Poolheizung" an der Insel im Winter immer am Netz.

Naja gut, sowas geht ja dann nur händisch. Wenn du es automatisierst ist es ja dann wie beim Multiplus: Die Möglichkeit besteht.

Deine Anlage ist nach meinem Kenntnisstand illegal.
Oder hast Du die Anlage gemeldet und Dein Netzbetreiber hat festgestellt, dass die Anlage so betrieben werden kann?

Schaltet Dein allpoliger Umschalter auch die Schutzleiter? Welches Netz hast Du? TN? TN-S? Auch der Schutz- oder Erdleiter ist eine unmittelbare Verbindung zu den Stromerzeugungsanlagen. Und Schutzleiter dürfen nicht einfach umgeschaltet werden. Bist Du Dir ganz sicher, dass Du als Laie wirklich alle Do's und Don'ts der Installationstechnik kennst? Nein, denn man kann nicht wissen, was man nicht weiß. Das gilt auch für mich.

Es ist egal, ob da eine Leitung zum Netz liegt oder nicht. Die Regelwerke und auch die Auflagen im EEG sagen, dass Stromerzeugungsanlagen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Netz verbunden sein können, (also im Prinzip alle) gemeldet werden müssen, denn nicht Du bestimmst, was netzfern ist, sondern der Netzbetreiber bestimmt das.

Und dafür hast Du ihn in Kenntnis zu setzen und ER (bzw der installierende zugelassene Elektriker) bestätigt, dass die Anlage unter Beachtung der gültigen Normen netzfern ist und so betrieben werden kann. Das wird er in der Regel nur dann machen, wenn er sie selbst erstellt hat. Es lebe das Monopol!

Was der Anschlussnehmer dazu zu sagen hat ist zunächst mal überhaupt nicht relevant. Du darfst sie ja nicht mal selbst bauen, ohne dass einer unterschreibt dafür.

Die Diskussion hat mit einer einfachen Frage begonnen: Was ist legal?
Es geht dabei nicht in erster Linie darum, welches Kabel wo liegt oder wo nicht.
Sondern um die Einhaltung der grundsätzlichen formalen Regeln, welche Anlagen genehmigungsfähig machen.

Ich "zerrede" nichts, sondern ich leiste meinen Beitrag zur Diskussion und dafür erwarte ich einen gewissen Respekt.
Denn das kostet mich Zeit und eigentlich warte ich immer nur darauf, dass mich jemand davon überzeugt, dass ich falsch liege. Das ist nämlich der Sinn solcher Diskussionen.

Bitte sei so nett und diffamiere mich nicht (das ist für mich wenig überzeugend!), lieber HF_SPSler, sondern widerlege meine Aussagen!

Regelwerk ist da immer sehr hilfreich.

Wo bitte ist konkret die Diffamierung? Und die Respektlosigkeit?

Ich sehe nur jemanden, der mit vielen Worten andere versucht zu beschränken. Gut, wir haben deine Rechtsauffassung zur Kenntnis genommen. Letztendlich ist aber jeder für seine Entscheidungen verantwortlich - nur wer das nicht möchte, versteckt sich hinter anderer Leute Verordnungen.

Nach deiner Rechtsauffassung würde die Mittelbarkeit mit Stillegung Hausanschluss enden. 'Könnte' dann aber vom Nachbarn Kabel ziehen. Oh, wäre ja auch mittelbar. Zudem ja verboten.

Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es dem Monopolisten vor Ort nicht erlaubt sein, in irgendeiner Weise in mein Hausnetz eingreifen zu dürfen und mich vom europäischen Verbundnetz ausschließen.

Einfach Zweirichtungszähler einbauen, dann sieht man, ob eingespeist wurde oder nicht. So einfach. Alles andere ist Käse.

Allpolig beschreibt im Allgemeinen die Abschaltung aller Außenleiter samt Neutralleiter, Ausnahmen beim Neutralleiter sind möglich. Allpolig beschreibt nicht das ab oder umschalten einer Schutzerde- oder Funktionserde.

Woher nimmst du die Information das ich Laie wäre?

Das wird mir zu mühselig, du hast das Stichwort Zeit ja schon genannt - meine ist auch rar und dich zwingt ja keiner deine hier zu investieren. Die Erzeuger oder Erzeugeranlage ist NICHT, weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Stadtnetz verbunden. Um das zu untermauern könnte ich ja auch noch hergehen und die Anschlussklemmen der AC IN auslöten....

Den Vorwurf der Diffarmierung weise ich hiermit mit Deutlichkeit zurück. Und damit werde ich mich zur Thematik nicht weiter äußern, das hat auch in fast allen weiteren Freds zu dem Thema zu nichts brauchbarem geführt.

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Gut, hilfreich wäre dann aber auch, wenn Du Fragen ala

stellst, erklärst warum Du sie stellst und wie das im konkreten Zusammenhang mit der Definition des Inselnetzes steht.
Allpolig ist ohne Schutzleiter aber mit Neutralleiter. So sollte es ein vernünftiger 1-0-2 Umschalter machen.

Wenn Du schreibst auch ein Erdleiter ist eine unmittelbare Verbindung frage ich mich, ob jetzt jede Inselanlage auf einem anderen Planeten angesiedelt werden muss. Das ist eine ernstgemeinte Frage. Wann würden denn Erdleiter als getrennt angesehen werden bzw. sind Erdleiter in dieser Frage überhaupt relevant - ich behaupte einfach mal nein bis das Gegenteil bewiesen wird.

Wo ich def. zustimme: wer auf der sicheren Seite bzgl. Insel sein will darf keinen Stromanschluss auf dem Grundstück haben (bzw. offiziell stillgelegt). Die BNetzA (Leitfaden Kap 7.2) spricht gar von "muss ein Jahr stillgelegt sein" - Allerdings geht es dort dann auch um EEG Kosten und Vergütungen und nicht darum wann und wo der VNB was genehmigen muss. Ist auch schon von 2016 also uralt - keine Ahnung ob es da eine neue Fassung gibt.

Mach Dir mal die Mühe und lies das hier durch:
Finaler Leitfaden Eigenversorgung Bundesnetzagentur

Entscheidend ist, was in 7.2 Inselanlagen steht:

7.2 Inselanlagen
Gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage,
wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist.
Der spezielle Sonderfall einer Eigenversorgung mit Inselanlage setzt neben den Anforderungen an eine Eigenversorgung im Sinne des § 5 Nr. 12 EEG voraus, dass keinerlei Netzanschluss besteht. Der Anschluss und
somit die Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung muss sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Ein mittelbarer Anschluss besteht, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strombezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist.123 Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung124 oder ein Verteilernetz, das
nicht der allgemeinen Versorgung dient.
Wie auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung betont, sollen nach dem Sinn und Zweck der Sonderregelung nur Eigenversorger mit „völlig autarken Stromerzeugungsanlagen“ als Inselanlagen von der EEG-Umlage befreit sein.
Das negative Tatbestandsmerkmal, dass die Person des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen sein darf, setzt im Kern voraus, dass der Eigenversorger weder zusätzlichen Strom aus dem Netz beziehen oder überschüssigen Strom in das Netz einspeisen kann. Die technische Möglichkeit zum Strombezug aus bzw. zur Stromeinspeisung in das Netz muss bereits ausgeschlossen sein unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus,
um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen. Im idealtypischen Fall einer Almhütte mit Stromerzeugungsanlage zur Eigenversorgung hat es niemals eine Verbindung zum Netz gegeben. Sofern es jedoch in anderen Fällen eine Verbindung gab, muss diese technisch und rechtlich dauerhaft, ohne einseitige Wiederherstellungsmöglichkeit gekappt sein, um den Anschluss des Eigenversorgers im Sinne von § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG zu beseitigen.
Bestehende Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse müssen folglich gekündigt bzw. beendigt und der ehemalige Anschluss vom Netzbetreiber technisch dauerhaft gesperrt werden.
Denn die gesetzlichen Tatbestandsanforderungen sind für die Befreiung von der EEG-Umlage nach § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG grundsätzlich jederzeit und nicht nur zeitweilig einzuhalten. Eine Eigenversorgung in Form einer Inselanlage liegt nur dann vor, „wenn“ die Voraussetzungen generell erfüllt sind, und nicht bereits, solange sie in einzelnen Monats- oder gar Viertelstunden-Zeiträumen zwischenzeitig gegeben sind. Eine solche Beschränkung auf unterjährige Zeiträume ist mit dem genannten Sinn und Zweck einer Sonderregelung für
„völlig autarke Stromerzeugungsanlagen“ nicht zu vereinbaren. Denn bei einer lediglich zwischenzeitigen Abkopplung vom Elektrizitätsversorgungssystem für Zeiträume, in denen die Erzeugung der Stromerzeugungsanlage zur Deckung des eigenen Strombedarfs reicht und auch gerade kein Überschussstrom anfällt, der in das Netz eingespeist werden soll, handelt es sich nicht um eine autarke Eigenversorgung ohne Netzanschluss. Der Eigenversorger bleibt dann Teil des Elektrizitätsversorgungssystems.

Diese Definitionen sagen ganz klar aus, das irgendwelche Umschalteinrichtungen, welche Netzstrom zeitweilig in die Kundenanlage einleiten, im Sinne der EEG-Verordnungen nicht das Merkmal einer Inselanlage erfüllen.
Ganz unabhängig davon, ob die Schalteinrichtung als solche das Einspeisen, bzw. den elektrischen Kontakt der Stromerzeugungsanlage völlig unterbinden.

Mir gefällt das auch überhaupt nicht. Aber leider ist das verbindlich geregelt.