Mein Zaun / Winter PV Projekt

Siehst du richtig. Kannst jedes andere Modul vom Brauhaus nehmen.

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Na das ist ja immerhin Glück im Unglück. Irgendeine Ersatzlieferung bekomme ich bestimmt, muss dann halt evtl. mit dem optischen Unterschied leben

Zur Steuerung der Hoymiles HMT-2000 brauche ich jetzt noch eine "DTU", richtig? Was empfehlt ihr mir da? Selber bauen? Wie weit kann die vom WR entfernt sein?

Diese ESPhome Version klingt gut?

The components exposes a bare minimum set of sensors: Power, Energy, Current, Voltage of each channel and editable limit entities

Ausserdem überlege ich, ob ich die WR und ein paar Panels mal auf Funktion testen sollte.. aber wie?

Anstecken anschliesen einstellen fertig denke die HMT wirst du auslesen können und somit auch ihre Werte dazu kenne ich mich bei denen zuwenig aus.

Warum willst Du ESPHome verwenden und nicht OpenDTU nativ? Siehe GitHub - tbnobody/OpenDTU: Software for ESP32 to talk to Hoymiles/TSUN/Solenso Inverters · GitHub

Habe gute Erfahrungen mit OpenDTU gemacht und würde persönlich das Experiment mit ESPHome mit Nutzung OpenDTU Library nicht eingehen. Aber gerne probieren und die Erfahrungen hier posten.

Bitte aufpassen

Das Nachbarrecht (Länderrecht) oder/und der Bebauungsplan (Gemeinderecht) machen Vorgaben bei Grenzbebauung. Meines Wissen gibt es kein Nachbarschaftsrecht das 1,8 m hoche geschlossene Einfriedungen zuläßt. Allerdings kann das Nachbarschaftsrecht mit beidseitiger Zustimmung auch überschritten werden. Beim Bebauungsplan wird das schwieriger. Falls da eine Befreiung notwendig wird, funktioniert das nur mit einem Bauantrag (samt Nachbarschaftsabstimmung).

Eine PV Anlage ist eine bauliche Anlage und kann auch mit der Landesbauordnung (Länderrecht) kollidieren. Üblicherweise bei einem Grundstück sind an allen Grenzen die Länge Höhe und Ansichtsfläche limitiert. Bei Rückfragen hilft das örtliche Bürgerbüro.

Alle Rechte hat natürlich auch der Nachbar. Er kann ebenfalls an die Grenze bauen und dann wird es da keine Sonne mehr geben.

Also Bitte solche Projekte mit den Nachbaren abstimmen, schriftlich fixieren und unterschreiben lassen. Als Landschaftsarchitekt muss ich sagen es gibt genug Streitfälle un dann ist Rückbau angesagt.

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Kannst du dazu Hardware empfehlen? Selbstbau oder fertig? Wie ist die Reichweite?

Da hast du Recht, das sind wichtige Punkte. Nachbarschaftsrecht regelt aber eher Bepflanzungen, evtl. wer für den Unterhalt eines gemeinsamen Zaunes (auf der Grenze) aufkommt. Mein Zaun ist komplett auf dem eigenen Grund.

Bauliches regelt die Bauordnung, und in der BayBO sind Zäune bis 2m Höhe verfahrensfrei. Der Bebauungsplan hat bei uns keine Einschränkungen.

Das würde ich auch immer machen bzw. empfehlen. Der Nachbar darf ja z.b. auch einen Zaun direkt davor bauen.

Meine habe ich selbst aufgebaut. Eines gelötet, das ich an meinen Schwager verschenkt habe. Meine jetzige Version, mittels Kabel (1pin female Stecker) gesteckt.

Schau mal in der Bucht. Da gibt es eine Menge Angebote. Würde eines mit externer Antenne empfehlen.

Reichweite ist extrem von den Rahmenbedingungen abhängig. Wenn Du OpenDTU im Haus betreiben willst, kommt es auf den Aufbau der Mauern an. Beispielsweise dämpft Rigips die Signale stark. Reichweite etwas geringer als 2,4 Ghz WLAN. Da die Stromversorgung über USB ist und auch WLAN zur Einbindung in das eigene WLAN hat, kann man es im Haus oder außerhalb so platzieren, dass die Entfernung möglichst gering zum Hoymiles ist. Hatte anfangs ziemliche Probleme und habe die OpenDTU jetzt im Gästezimmer platziert das am nächsten zu den Hoymiles ist. Solltest Du Probleme mit Abstürzen der OpenDTU haben, ist es fast immer das Netzteil. Da braucht man eines mit stabiler Stromversorgung.

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Das Nachbarschaftsrecht behandelt die Rechte unter Nachbarn. Dazu gehören nicht nur Bäume sondern auch lebende (Hecken) und tote Einfriedungen (Zäune, Mauern - offen oder geschlossen etc). Alles in Kombination mit Aufschüttung oder Abgrabung und Verursacher.

Ein PVZaun ist lt Landesbauordnung eine bauliche Anlage die Abstandsflächen verursacht, aber als Grenzbebauung Privilegien hat. z.B. Baden Württemberg pro eigenem Grundstück können 9m Grenzbebauung gegen alle Nachbarn des eigenen Grundstücks beansprucht werden. Also wenn es eine Garage auf der Grenze gibt ist das schon sehr weit ausgereizt, denn die zählt mit.
Falls die Module vom eigenen Grund aus allseitig geputzt werden sollen, stehen diese Module nicht mehr auf der Grenze, verlieren das Privileg und lösen als bauliche Anlage Abstandsflächen aus. Jede Landesbauordnung hat Mindestabstände von 2-3m.
Bei Misachtung reicht ein besonders freundlicher Nachbar der einen 3 Zeiler verschickt und die Gemeinde muss einschreiten oder riskiert eine Unterlasungsklage. Wir hatten in den letzten Jahren 5 solcher Fälle und da handelte es sich nicht um Bäume oder Hecken.

welche LBO? kennst du alle 16? BW ist bei so etwas immer extrem

Unsere BayBO kennt keinen „PV Zaun“

Das stimmt das einzige was da noch dagegen spricht ist die Gewmeinde und bei un wird im Bebauungsplan nur maximal 1,20 enfriedung erlaubt und das ist aus 1976 aber auch hier gibt es ein Schlupfloch wenn ich die Zaun PV soweit weg baue wie sie Hoch ist gilt sie nicht als Zaun somit besteht da ne möglichkeit.

nein ich kenn nicht alle 16 LBO. Näheres unter Abstabdsflächen, zumeist §6. Deshalb auch mein Empfehlung das Bürgerbüro der Gemeinde zu konsultieren. Nur die werden ohne Pläne nichts handfestes sagen wollen, woran sie festgebunden werden können. Also zuesrt nach gemeindesatzungen fragen, das sollte beantwortet werden können.

Genehmigungsfrei heißt, dass davon ausgegangen wird, dass alle Vorgaben d.h. LBO, B-Plan, örtliche Satzungen auch Nachbarschaftsrecht bis zur privaten Vereinbarung mit dem Nachbar etc eingehalten sind und gleichzeitig verschiebt die Genehmigungsbehörde die Haftung an den Architekt oder Grundstücksbesitzer. Die Komplexität ist, wegen der unterschiedlichen Gesetzgeber, Bund Land und Gemeinde samt den Widersprüchen, fast unvermeidbar. Es gilt der kleinste gemeinsame Nenner. Deshalb mein Hinweis - Bitte aufpassen.

@ Schwarzermann

Gutes Beispiel. Das Schlupfloch kommt vom Nachbarschaftsrecht. Trotzdem kann das Ärger geben. Der PV Zaun gem. LBO eine bauliche Anlage und kann je nach Bundesland ab einer Höhe über x,x m Abstandsflächen auslösen, wenn der PV Zaun aus dem Grenzprivileg herausfällt.

Sicher ist wenn eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn die Hürde Nachbarschaftrsrecht nimmt, wenn notwendig kann ein Antrag auf Befreiung der Gemeindesatzung gestellt werden und die meiner Meinung nach schwierigste Hürde ist die LBO, das geht nur mit Architekten, weil es in der Regel einen Bauantrag mit Ausnahmen/ Befreiungen braucht.

Ich hoffe das Beispiel war jetzt ausreichend praxisnah.

Bebauungspläne sind in Bayern frei einsehbar, und klar nachlesbar in Bayern gilt bis 2 Meter einfriedung selbst als mauer ist genehmigungsfrei, nun kann man seine Meinung dazu auslegen wie eseinem beliebt

Also erstmal finde ich deine Infos bzw. Einblicke bzgl. Zaun-PV als Landschaftsarchitekt in BaWü sehr interessant. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es in entsprechenden Wohnsiedlungen einen Haufen Streit gibt. Allerdings streiten die dort wohl über alles und jeden, sh. auch die ausufernde Situation mit den HOAs in den USA.

Bzgl. der BayBO konnte ich einen Fall finden, da gab es an einem Villengrundstück Streit wegen einem 5,3m hohen Stabmattenzaun. Aber die Klage wurde abgewiesen:

Es liegt kein Verstoß gegen Art. 6 BayBO vor, welcher grundsätzlich nachbarschützende Wirkung hat. Der geplante Stabmattenzaun ist nicht abstandsflächenpflichtig. Abstandsflächenpflichtig sind nur Gebäude gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayBO und sonstige Anlagen, soweit von ihnen Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO. Bei dem Stabmattenzaun handelt es sich erkennbar nicht um ein Gebäude (vgl. Art. 2 Abs. 2 BayBO). Auch eine gebäudegleiche Wirkung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO kommt ihm nicht zu.

Ob eine Anlage gebäudegleiche Wirkung hat, lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Abstandsflächenrechts bestimmen [...]. Gebäudegleiche Wirkung kann eine Anlage im Grundsatz aber erst dann haben, wenn sie mindestens so groß ist, wie ein Gebäude es sein müsste, um von Menschen betreten werden zu können. Außerdem muss sich die Anlage auf Schutzgüter des Abstandsflächenrechts, also insbesondere Belichtung, Belüftung und – nach umstrittener Ansicht [...] – ein dem nachbarlichen „Wohnfrieden“ dienender Sozialabstand, ähnlich wie ein Gebäude negativ auswirken.

Also was die BayBO betrifft, sehe ich da eine ziemlich klare Haltung bzgl. Zäunen und Abstandsflächenrecht.

Auch interessant finde ich einen recht aktuellen Fall aus RLP, da hat man sogar den Denkmalschutz ausgehebelt, weil ein Solarzaun explizit als privilegiert betrachtet wurde!

Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschütz­ten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigen­tümer, weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solar­zaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurück­zustehen habe. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG)

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Na da werde ich meinem Bürgermeister nochmals invovieren müssen und mal mit ihm ein paar Takte Reden was er von der Sache hält da wo ic den PV Zaun nun aufstellen möchte ist Strasse da unser Beabuungsplan nur 120cm maximale Höhe ausweist ich aber schon 50 cm Boden höhe unterschied vom gehsteig zu meinem Grundstück habe werden die Herren hier mal klar Stellung beziehen müsen ich stelle sie einfach vor die Wahl entweder ich darf meinen 130cm PV Zaun errichten womit ich dann bei gesammt 180 cm wäre oder ih errichte ihn eben genau 130cm von der Grenze entfernt dann schauts halt bescheiden aus und bin raus aus der Nummer dann können sie mich mal an die Füße fassen.

Gerade in der aktuellen Energiekrise (und vielleicht noch mehr im nächsten Winter), fände ich eine Haltung wie in dem Fall in RLP nachvollziehbar. Hier steht die "Sicherheitsenergie" über anderen Belangen.

Zaun-PV erzeugt doch meines Wissens nach kaum "Mittags Peaks" und liefert gerade dann noch Strom, wenn er am meisten fehlt, z.b. an verschneiten Wintertagen.

Danke für die Tipps!

Verstehe ich das richtig, dass ich mit den originalen DTUs von Hoymiles (DTU Pro) die Daten nicht direkt in Home Assistant auslesen kann?

Besser wäre also eine openDTU, wie z.b. diese hier

Stromversorgung über USB nehmen ich an, und drin steckt ein ESP32?

hübsch. Ich versuch grad ob ich ein für meine Zwecke passendes Gehäuse zamkrieg. Ja, ESP32 möglichst 8MB, stabile 5V USB

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Siehe Hardware Support - OpenDTU Documentation
Da wird irgendeine esp32-Version drinstecken. So wie ich es verstehe unterützt OpenDTU nur ESP32-Derivate.

Dort steht mit dem USB-Seriell-USB-Chipsatz CH340. Habe damals mir den CP2102 wegen der Treiber geholt. Aber ich nutze auch weder Windows noch MacOS, sondern nur Linux. Vermute DU bekommst das auch mit dem CH340 geflasht.

Was Du ausgesucht hast, ist dann schon die Luxus-Version mit zwei Funkmodulen, also für die unterschiedlichsten Hoymiles. Und drei Antennen. Also hat wohl vermutlich auch WLAN eine Antenne.

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Guter Punkt. Ansonsten läuft das mit dem onboard Wlan vom ESP32, oder?

Ich habe im ganzen Haus und Garten sehr gutes Wlan, mit diversen PoE Access Points und zentraler Steuerung.

Bei der Open DTU wird mir aber wohl nichts übrig bleiben ausser einer 230V Steckdose + USB Netzteil, oder? Mit PoE wäre es eleganter gewesen. :blush:

Ausserdem überlege ich noch wegen den HMT-3P Steckern...es gibt ja nur die T-Verbinder zu kaufen. Mit 2 Stück davon könnte ich die beiden Wechselrichter verbinden. Allerdings bliebe bei einem T-Knoten ja dann ein Anschluss frei.. und da müsste dann eine Kappe drauf? Zudem kosten diese Knoten unverschämte 55-60 Euro, verrückt. Also ich tendiere da schon sehr zum Abschneiden der Stecker an den Wechselrichtern... oder was würdet ihr machen?