Es wäre im Sinne der Energiewende logischer, Stromgeneratoren zu verbieten.
Aber PV über Abgaben zu verhindern sehe ich einfach nicht.
Dazu gibt es immer noch das EU Recht vonn 2016, das jedem Bürger erlaubt 25 kWp auf eigenem grund zu errichten und den Strom selbst zu verbrauchen. Ist nicht in nationales Recht überführt, aber trotzdem grundsätzlich gültig.
Kannte dieses EU-Recht nicht und habe meine KI (Gemini befragt).
Diese meint, dass Du vermutlich die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (oft „RED II“ genannt) meinst. Der Entwurf für dieses Paket wurde im November 2016 vorgestellt.
Meinst Du das?
Die Grenze ist da wohl 30 KWp. Gemini meint dazu:
In Deutschland ist die Situation heute so, dass das aktuelle EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) die EU-Forderungen zum Eigenverbrauch bereits erfüllt oder sogar übertrifft (z.B. durch die komplette Abschaffung der EEG-Umlage).
Das ist innerhalb Deutschlands stark unterschiedlich. Gibt Regionen, da ist 16 Euro extrem günstig.
Generell sind die Grundkosten in den letzten 5 Jahren stark gestiegen bzw. die Anbieter haben ihr Abrechnungsmodell in diese Richtung verändert.
Ja, die Anbieter scheinen sich grundsätzlich an der Grundgebühr der Grundversorger zu orientieren. Bei habe ich keinen wirtschaftlichen Tarif gefunden, der unter 12 EUR pro Monat Grundgebühr ist.
Offensichtlich ja. Gut dass du es wieder gefunden hast.
Darin steht klar " keine Behinderung.....des eigenen Verbrauchs "
Das ist so wohl nicht im EEG, denn das EEG regelt die Verwertung durch das netz/Versorger, nicht den Eigenverbrauch.
Und solange das gilt, gibts auch keine Gebühr für insel oder Eigenverbrauch.
Ja auch unsere Grundgebühr leigt bei 148€ im Jahr was ca12 € im Monat ist das ist schon günstig dazu eben noch der Rabatt und auf den Verbrauchspreis auchnochmals 3 cent Rabatt weil wir seit 2007 Kunde sind und nicht immer Wechseln somit kann ich nun die Kosten niedrig halten würd ec ständig wechseln was jahr für jahr aufwand ist würde ic eventuell genauso soviel Sparen und muss mich darum kümmern.
wurde inzwischen schon durch zwei neuere Fassungen abgelöst. Und ich fürchte, in der aktuellen Fassung steht was anderes zu dem Thema drin.
Oliver
Hier geht es nicht mehr um PV Anlagen zu verhindern. Hier geht es darum, neue Steuereinnahmen zu generieren.
Mein Stromversorger hat verschiedene Tarife. Wer wenig Strom kauft, hat die 16 Euro Grundgebühr, wer mehr Strom kauft hat 12 Euro Grundgebühr. Das ist nicht abhängig, ob man eigenen Strom erzeugt. Ein Rentner Ehepaar oder single , der auch nur 1.500 kWh Strom im Jahr benötigt, der muss auch die höhere Grundgebühr bezahlen. Es gibt viele solche Haushalte. Deshalb kann rein vom Bezug nicht erkannt werden, ob es eine PV Anlage gibt oder nicht. Jedenfalls nicht ab dem 2ten Jahr, der Strombezug ändert sich dann ja zum Vorjahr nicht mehr groß.
Und immer schön mit den Verbräuchen innerhalb eines Tarifes spielen, bringt erstaunliche Ergebnisse:
Ich werde also zwischen 1250 und 1699 kWh verbrauchen. Statt weniger, was problemlos gehen würde, schone ich dann meinen Flüssiggastank.
Hatte jetzt keine Zeit die neuere Version selbst zu vergleichen. Aber die Grundaussage, dass auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom keine Gebühren erhoben werden dürfen scheint auch bei der aktuellen Version RED III (Richtlinie (EU) 2023/2413) vorhanden. Sagt zumindest die KI (Gemini)
Die zentrale Aussage aus Artikel 21 der RED II wurde in die neue Fassung übernommen. Mitgliedstaaten dürfen den selbstverbrauchten Strom weiterhin nicht mit Abgaben oder Gebühren belasten, solange die Anlage:
Nicht mehr als 30 kWp installierte Leistung hat.
Den Strom am selben Ort erzeugt und verbraucht.
Insofern ist das für mich so gut. Dass ich Grundgebühren zahlen muss, wenn ich einen Stromanschluss habe, ist für mich ok. Und dass evtl. Die Einspeisung irgendwann einmal besteuert werden könnte, fände ich nicht toll, aber würde die Wirtschaftlichkeit meiner Anlage nicht kaputt machen.
Ich mach’s mir immer einfach: niemals solche Informationen aus Zweitquellen lesen, und schon gar niemals was vom großen Halluzintor.
Hier ist die Quelle. Man lese nicht nur 3c, sondern auch 3a und 3b:
L_2018328DE.01008201.xml)
Was stimmt, ist, daß der Paragraph in der aktuellen Version auch so drin steht.
Oliver
Man wählt doch vorher einen Tarif aus, der dem eigenen Verbrauch entspricht. Das wechselt nicht automatisch in einen anderen Tarif, wenn man z.b. die höhe über- bzw. Unterschreitet. Denke ich. Wenn's krass weniger oder mehr ist, kann man den gewählten Tarif vielleicht nicht behalten, wird für das nächste Jahr anders eingruppiert.
Einfacher ist es zuerst die KI zu befragen. Dann weiss man wo man suchen muss, um es zu überprüfen. Spart eine Menge Arbeit. Klar, muss man immer nachprüfen, ob es plausibel ist.
Machen jetzt mehr und mehr Firmen so, insbesondere bei juristischen Tätigkeiten, bei denen die Quellsuche immens aufwändig ist.
Man sieht ja, was dabei rauskommt. Auch wenn die Natwort der KI nicht vollständig verkehrt war, das wesentliche fehlt halt.
Oliver
Hmm, das spuckt Check24 bei uns aus wenn ich 2500kWh als Jahresbezug angebe:
Da ist nichts absichtlich gesucht.
Das ist ganz klar eine indirekte Erhöhung auf den Arbetispreis die in die Statistik der Arbeitspreisvergleiche nicht mit einfließt. Ähnlich wie der eBay-Verkäufer der Mehreinnahmen über horrende Versandkosten generiert. Also sind bei 16€ Grundgebühr pro Monat schon mal 192€ pro Jahr weg auch wenn der Bezug bei 0 lag.
Was stimmt denn nicht bzw. was fehlt? Er hat die gesuchte EU-Vorschrift 2016 gefunden, die aussagt, dass man den selbst produzierten Strom selbst ohne Abgaben und Gebühren selbst verbrauchen kann. Und auch die aktuelle Vorschrift gefunden und dort festgestellt, dass auch dort die 30 kWp Grenze noch gilt.
Natürlich hat er viel mehr gesagt als ich zitiert habe. Wollte hier nicht zuspammen. Ansonsten hätte ich hier mehrere Seiten Antwort posten müssen. Ich habe das mir wesenliche herausgeholt.
Klar halluzinieren KIs häufig. In diesem Fall scheint dies aber nicht der Fall bei den gewünschten Aussagen zu sein.
Hast du denn die Verordnung gelesen?
Wenn ja, dann weißt du, was fehlt, und das die Verordnung definiert, unter welchen Bedingungen auch für Anlagen unter 30kWp Kosten umgelegt werden können.
Oliver
17€*12 sind etwa 200€ im Jahr, abzüglich der Boni bleiben Dir 100€ im Jahr zum Verprassen über, wenn du regelmäßig wechselst. Wo ist konkret das Problem?
Dass man auch 500€ Grundgebühr machen könnte und nur 1ct für den Strombezug. Sodass man am Ende über Grundgebühren die PV-Anlagenbesitzer zur Kasse bittet.

